Tempo 80 auf vielen Landstraßen in Frankreich ab 01.07.2018

Diskutiere Tempo 80 auf vielen Landstraßen in Frankreich ab 01.07.2018 im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Allerseits, nur zur Erinnerung...
C

Christian S

Themenstarter
Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Allerseits,

nur zur Erinnerung:

https://www.t-online.de/leben/reise...erft-tempolimit-80-km-h-auf-landstrassen.html

Am Sonntag tritt eine umstrittene Verschärfung des Tempolimits in Kraft – auf Landstraßen sind dann nur noch 80 statt 90 Kilometer pro Stunde erlaubt. Alle Radarfallen sollen pünktlich auf das niedrigere Limit scharfgestellt werden.
Tarife:
In Fr. werden ca. 5 - 6 km/h Messtoleranz abgezogen. Aber es wird dann auch ab 1 km/h zu schnell ein Bußgeld verschickt, kostet außerorts 45 € bei Schnellzahlung und dann später 180 € (innerorts 90 / 360)

Ich bin der Meinung, dass diese Tickets aufs FR in D nicht vollstreckt werden können, falls es versucht wird und man widerspricht, weil in Fr nicht eingewandt werden kann, man sei nicht gefahren. Ob die die Gefahr groß ist, im Rahmen einer Kontrolle mit einem alten Ticket konfrontiert zu werden, weiß ich nicht (glaube ich aber eher nicht).
 
F

FEDPA

Dabei seit
08.11.2016
Beiträge
36
Ort
LUX
Modell
Rallye 17
Hallo Christian S,

darauf würde ich mich nicht verlassen, mit denen isst nicht zu spaßen. Kenne auch nür die Vorgehensweise für Luxemburg. Nach dem ertsen Brief steigt der Preis exponentiell, beim dritten Brief kann man schon den Brief für den Procureur général ( glaube entspricht in DE dem Staatsanwalt) vorbereiten, mit der Erklärung warum man nicht reagiert hat, er kein Gerichtsverfahren zu eröffnen braucht und man schnellstmöglich das Ticket bezahlt.

Muss ich nicht haben :-)
 
hhailo007

hhailo007

Dabei seit
17.09.2016
Beiträge
45
Ort
Köln
Modell
R1250 ADV 2021
Hallo, laut Spiegel Online gilt die Begrenzung nur auf zwei spurigen Landstraßen ohne Mittenabgrenzung.
 
BMW Peter

BMW Peter

Dabei seit
17.10.2010
Beiträge
2.002
Ort
Hildesheim
Modell
BMW R1100S 2005
Das sind genau die, die ich da fahre. :(
 
E

Eifel_Baer

Dabei seit
16.02.2010
Beiträge
373
Ort
Prüm/Eifel
Modell
R1200GS
Geschwindigkeitsüberschreitungen in Frankreich

Hallo Zusammen,

wir waren Anfang Juni eine Woche in Frankreich.
Eine kleine Rundreise: Jura - Auvergne - Burgund.

In Vichy haben wir Freunde besucht. Einer von Ihnen ist Richter in Frankreich (und BMW RT Fahrer) und wir haben uns mit Ihm u.a. auch über das Thema Geschwindigkeitsüberschreitungen von Personen aus D unterhalten.

Nach diesem interessanten Gespräch kann ich nur jedem raten, seine Strafe zu bezahlen. Man kann nicht nur bei Verkehrskontrollen auffallen, sondern auf jeder Straße in Frankreich. Stichwort: Videoüberwachung.
 
apfelrudi

apfelrudi

Dabei seit
09.01.2010
Beiträge
25.214
Ort
mal hier, mal dort
andererseits ist die "Überwachungsdichte" aber auch sehr wenig ausgeprägt.
ausserhalb der Ballungszentren und Touristenmagnete gibt es kaum Kontrollen.
 
MarkusKirsch94

MarkusKirsch94

Dabei seit
17.06.2018
Beiträge
25
Ort
Lüdinghausen
Modell
BMW R 1200 GS ADVENTURE
Aber wenn ich nicht mehr hinfahre ist nach wie vor alles gut? Nicht, dass ich so drauf wäre. In der Theorie natürlich. So war es doch immer. Oder wird selbst das mittlerweile grenzübergreifend verfolgt?

LG
M.K.
 
Intermezzo

Intermezzo

Dabei seit
08.11.2014
Beiträge
3.208
Ort
2 km bis zur Hausstrecke
Modell
2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Aber wenn ich nicht mehr hinfahre ist nach wie vor alles gut? Nicht, dass ich so drauf wäre. In der Theorie natürlich. So war es doch immer. Oder wird selbst das mittlerweile grenzübergreifend verfolgt?

LG
M.K.
Dann bleibt nicht mehr viel übrig zum Ausweichen.

Ad hoc fallen mir nur Deutschland und Österreich ein bei denen 100 km/h auf Landstrassen erlaubt sind.

Und Rechtshilfeabkommen gibt es fast überall. Oft ist es aus unterschiedlicher Rechtsauslegung nicht vollstreckbar. Z. B Halterhaftung. Vor Ort wird allerdings kassiert.Es würde mir im Traum nicht einfallen nicht mehr nach Frankreich zu fahren nur weil jetzt dort Tempo 80 gilt. in der Schweiz und in SLO oder HR ? normal. Und dennoch fahre ich dorthin.

Gruß Tom
 
Zuletzt bearbeitet:
D

der_brauni

Dabei seit
27.03.2013
Beiträge
12.363
Ort
Kulmbach
Modell
R 1200 GS Bj 2006
In Portugal darf man auch noch 100 auf Landstrassen fahren und bei den Großen Briten auch fast.

Also wer gern etwas flotter unterwegs sein will, sollte im Lande bleiben und zusätzlich sich an den relativ geringen Strafen bei Übertretung erfreuen.

Gruß Thomas
 
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
Beiträge
18.172
Hi
wenn ich nur schnell von A nach B kommen will nehem ich, so möglich, die BAB. Ja, unsportlich, langweilig und eckige Reifen.
Fahre ich "nur so", dann benutze ich Strassen bei denen es auch bereits bei 80 Spass macht.
Es ist in jeden Land so, dass die Messgeräte dort aufgestellt werden wo sie am rentabelsten sind.
Habe ich an einer "geeigneten" Route Nationale eine Trefferquote von 50 Fahrzeugen/h dann stelle ich mich nicht an die D153 von Chevannes nach Mondeville wo täglich nur 50 Fahrzeuge vorbeikommen.
Das ist genauso wie bei uns. Es gibt Strassen wo 99% zwischen 80.... 95 fahren obwohl 100 erlaubt sind. Da stand noch nie ein Messgerät und man kann 120 fahren.
Andererseits gibt es Kurven an denen max. 80 vorgeschrieben sind man aber mit 105 um die Ecke kommt (mit 'nem Yeti oder einer GS auf TKC80). Es fliegen dort keine Fremden raus sondern einheimische Kids. Und nicht weil sie absolut zu schnell sind sondern weil sie es nicht können (man geht in der Kurve nicht vom Gas). Jetzt werden, weil es ein Unfallschwerpunkt ist, 2ha Wald abgeholzt und die Gefahrstelle entschärft. Dann fahren die halbbesoffenen Deppen eben mit 140 in die Botanik. Unser Innenminister Herrmann persönlich hat das bemerkt als er mit seinem Mopped dort erstmalig entlangeierte, die 4 "80" Schilder offenbar nicht sah und die Kurve mit schwindelerregenden 85 anging (kein Witz, ist verbürgt).
So isses auch in FR. "Die Politik" macht etwas damit etwas gemacht wird.
Einfacher wäre es jeglichen Individualverkehr zu verbieten und die verbleibenden Busse mit TCAS auszustatten. Unfallzahl "null".
Wären da nicht der Radfahrer und der Kinderwagen die sich mit dem Bus anlegen.

Grübeln kann ich nur wenn mir einer (Yoghurtbecherfahrer) erzählt er habe eine grosse Tour gemacht. 500 Km in 7 Stunden. Auf meine vorsichtige Nachfrage kam dann raus, dass seine Gruppe auf vorwiegend ziemlich gut ausgebauten, fast geraden Bundesstrassen unterwegs war, teilweise mit flotten 250. Sie hatten auf die Art noch Zeit zwischendurch einen Kaffee zu nehmen. Boah, das war geil! Da braucht's dann eine Begrenzung auf 80 :-).

Jeder von uns weiss, dass die Ösis an der Brennerbundesstrasse kontrollieren. Teilweise mit 2 oder 3 Messstellen.
Trotzdem kommen immer wieder Beiträge über die "unverschämte Abzocke" und "sogar zwei Mal hintereinander".
???? Man weiss es, man musste blechen und hat's -wenigstens für einen Tag- immer noch nicht kapiert? Da sollte man beim Fahren eine Gehirnzelle zuschalten.

In FR wird das Ticket übrigens nicht teuerer wenn man wartet.
Es kostet "richtig Geld". Nur gibt es Rabatt wenn man schnell zahlt und die Behörde nicht anfangen muss zu suchen. Es gibt -sehr zu meiner Verwunderung- in FR kein Melderecht. Das Fahrzeug ist zwar auf/an eine(r) Adresse zugelassen aber da wohnt "man" schon lange nicht mehr.
gerd
 
Zuletzt bearbeitet:
brummel

brummel

Dabei seit
27.01.2005
Beiträge
2.056
Ort
7933x Herwelze
Modell
R 1200 GS
Auch wichtig: An Stoppstellen anhalten und 3 Sekunden stehenbleiben, sonst kostet es 90,- €, auch wenn man die Polizisten nicht sieht, die stehen irgendwo und ziehen dann raus wer sich nicht daran hält.
 
C

Christian S

Themenstarter
Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Allerseits,

in Frankreich gilt die sogenannte Halterhaftung, d.h., wenn ein auf dich zugelassenes Fahrzeug geblitzt wirst musst du bezahlen, auch wenn du keine Angaben machst. Sofern du nicht gefahren bist, kannst du natürlich den Fahrer benennen, siehe hier:
Geblitzt wird von hinten - und es gilt die Halterhaftung! | Castel Franc // Velleron - Provence

Sofern ein Vollstreckungsersuchen nach Deutschland kommt, kann das gegen dich nicht vollstreckt werden:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/EUGeld/Fragen/FAQ_node.html

Zitat:

6. Werden auch Fälle der sog. Halterhaftung vollstreckt?
Prinzipiell nein. Das Bundesamt für Justiz hat ein ausländisches Ersuchen zurückzuweisen, wenn gegen die betroffene Person eine Sanktion vollstreckt werden soll, ohne dass es auf ihr Verschulden ankam. Dies betrifft insbesondere die Fälle der sogenannten Kfz-Halterhaftung, bei denen ein Fahrzeughalter sanktionsrechtlich in Anspruch genommen wird, auch wenn nicht erwiesen ist, dass er selbst den Verkehrsverstoß begangen hat. Die betroffene Person muss in diesen Fällen jedoch dem BfJ mitteilen, dass sie nicht verantwortlich ist, weil ein Fall der Halterhaftung vorliegt und (s. Frage 5, letzter Anstrich).
Du musst das aber aktiv einwenden:

5. Wann wird ein ausländisches Vollstreckungsersuchen durch das Bundesamt für Justiz zurückgewiesen?Das Bundesamt für Justiz (BfJ) muss die Vollstreckung insbesondere ablehnen, wenn

  • die verhängte Geldsanktion einen Betrag von 70 Euro nicht erreicht,
  • die betroffene Person wegen der Tat im Inland verfolgt und gegen sie bereits eine verfahrensabschließende Entscheidung ergangen ist ("ne bis in idem"),
  • für die der Entscheidung zugrundeliegende Tat auch die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben ist und die Vollstreckung nach deutschem Recht bereits verjährt ist,
  • die betroffene Person nach deutschem Recht aufgrund ihres Alters strafrechtlich nicht verantwortlich handelte (Strafunmündigkeit) oder strafrechtliche Immunität genießt,
  • im Falle eines schriftlichen Verfahrens die betroffene Person nicht über ihre Möglichkeiten zur Anfechtung und bestehende Fristen informiert wurde,
  • im Falle von Abwesenheitsurteilen die betroffene Person nicht die Möglichkeit hatte, sich in einem mündlichen Termin zu äußern,
  • die betroffene Person in dem ausländischen Verfahren keine Gelegenheit hatte einzuwenden, für die der Entscheidung zugrunde liegende Handlung nicht verantwortlich zu sein, und sie dies gegenüber der Bewilligungsbehörde (also ggü. dem BfJ) geltend macht.
Das steht hier, und zwar in Nr. 9:
https://www.gesetze-im-internet.de/irg/__87b.html

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen



(1) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist nur zulässig, wenn auch nach deutschem Recht, ungeachtet etwaiger Verfahrenshindernisse und gegebenenfalls nach sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts, für die Tat, wie sie der Entscheidung zugrunde liegt, eine Strafe oder Geldbuße hätte verhängt werden können. Die beiderseitige Sanktionierbarkeit ist nicht zu prüfen, wenn die der Entscheidung zugrunde liegende Tat nach dem Recht des ersuchenden Mitgliedstaates eine der in Artikel 5 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses Geldsanktionen aufgeführten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verwirklicht.
(2) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist nicht zulässig, soweit diese gezahlt oder beigetrieben worden ist.
(3) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist nicht zulässig, wenn1.die in § 87a Nummer 2 genannte Bescheinigung unvollständig ist oder der Entscheidung offensichtlich nicht entspricht,
2.die verhängte Geldsanktion den Betrag von 70 Euro oder dessen Gegenwert bei Umrechnung nach dem im Zeitpunkt der zu vollstreckenden Entscheidung maßgeblichen Kurswert nicht erreicht,
3.die zugrunde liegende Entscheidung in einem schriftlichen Verfahren ergangen ist und der Betroffene oder ein nach dem Recht des ersuchenden Mitgliedstaates befugter Vertreter nicht über das Recht zur Anfechtung und über die Fristen entsprechend den Vorschriften dieses Rechts belehrt worden ist,
4.die betroffene Person zu der der Entscheidung zugrunde liegenden Verhandlung nicht persönlich erschienen ist,
5.gegen den Betroffenen wegen derselben Tat, die der Entscheidung zugrunde liegt, im Inland eine Entscheidung im Sinne des § 9 Nummer 1 ergangen ist und für die Tat auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet ist oder wenn wegen derselben Tat, die der Entscheidung zugrunde liegt, in einem anderen Staat als dem ersuchenden Mitgliedstaat und nicht im Inland eine Entscheidung gegen den Betroffenen ergangen und vollstreckt worden ist,
6.für die der Entscheidung zugrunde liegende Tat auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet und die Vollstreckung nach deutschem Recht verjährt ist,
7.der Betroffene aufgrund seines Alters zur Zeit der Tat, die der Entscheidung zugrunde liegt, nach deutschem Recht schuldunfähig war oder strafrechtlich nicht verantwortlich im Sinne von § 3 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes handelte,
8.die der Entscheidung zugrunde liegende Tat ganz oder zum Teil im Inland oder auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen wurde, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen, und die Tat nach deutschem Recht nicht als Straftat mit Strafe bedroht oder als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bewehrt ist oder
9.die betroffene Person in dem ausländischen Verfahren keine Gelegenheit hatte einzuwenden, für die der Entscheidung zugrunde liegende Handlung nicht verantwortlich zu sein, und sie dies gegenüber der Bewilligungsbehörde geltend macht.



Glaubt es oder glaubt es nicht.

Ich weiß, die mit den Eiern in der Hose stehen zu ihren Verfehlungen und bezahlen immer alles aus Sorge, ihnen könnte Übles bei der nächsten Einreise wiederfahren.

Ich sehe es sportlich und schaue mal was passiert. Kann sein, dass ich mich verzocke, aber dann buche ich das unter Selbsterfahrung und zahle eben mehr.

Ich hatte schon mal eine konkrete Frage in die Runde gestellt.

Wer hat ein Ticket nicht bezahlt und wurde bei einem nächsten Besuch in dem Land belangt?

Es kamen damals außer Gerücht nur 2 Personen, denen das je passiert ist =>, zumindest Status heute, dass das Vollstreckungsrisiko im Land gering ist.

In 3 Jahren ist dann schon wieder Ruhe:

https://www.cec-zev.eu/de/themen/auto-in-frankreich/strafzettel-in-frankreich/

Wann tritt Verjährung ein?
Die Verjährungsfrist für den Erlass eines Bußgeldbescheids in Frankreich liegt bei einem Jahr (Verfolgungsverjährung). Ergeht innerhalb dieses Jahres der Bußgeldbescheid, so kann dieser drei Jahre lang vollstreckt werden (Vollstreckungsverjährung).
 
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
Beiträge
18.172
Hi
Ich weiss nicht ob ich einer der Beiden bin von denen Du weisst dass sie nicht bezahlt haben.
Angeblicher Tempoverstoss in AT (laut AT 63, mein GPS Track sagt 56). Halterhaftung und Heckfoto.
Nachdem ich kurz darauf das Auto verkauft habe, ohnehin nicht in AT übernachte (kein Meldezettel!), habe ich mitgeteilt, dass ich nicht zu bezahlen gedenke weil mir nach deutschem Recht kein Verschulden nachgewiesen wurde. Am Steuer könnte zur fraglichen Zeit jemand gesessen haben gegen den ich ein Aussageverweigerungsrecht besitze.
Nach inzwischen 6 Jahren ist das auch in AT verjährt.
In FR wäre es nicht so einfach weil ich dort einen Wohnsitz habe. Zumindest dann nicht, wenn ich mit einem französisch zugelassenen Fahrzeug unterwegs bin.
gerd
 
lederkombi

lederkombi

Dabei seit
22.09.2016
Beiträge
6.248
Ort
Basel-Schweiz
Modell
Honda X-Adv
Auch in der Schweiz gilt inzwischen die Halterhaftung.
 
C

Christian S

Themenstarter
Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Allerseits,

hier findet sich noch ein sehr langer Artikel, welcher die Sachlage zusammen fasst:

https://www.dittmann-hartmann.de/Fa...uropaeischer-Bussgeldbescheide-in-Deutschland

Halterhaftung:

IV. Einwand »Halterhaftung«Einer der Grundpfeiler des deutschen Straf- und Bußgeldverfahrens ist das Schuldprinzip, d.h. es kann nur derjenige belangt werden, der die vorgeworfene Tat auch begangen hat. Auf das Straßenverkehrsrecht angewandt, folgt daraus, dass zur Ahndung von Straßenverkehrsdelikten grundsätzlich der Fahrzeugführer ermittelt werden muss.
Deutschland ist einer der wenigen europäischen Mitgliedstaaten, in denen eine eingeschränkte Halterhaftung ausschließlich für den ruhenden Verkehr, also für Verstöße gegen Park- und Halteverbote in Betracht kommt. Gerade im ruhenden Verkehr ist es nämlich schwer zu ermitteln, wer zum Zeitpunkt des Parkverstoßes das Fahrzeug geführt hat. Daher sieht § 25a StVG vor, dass Ausnahmsweise auch der Halter zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halte- oder Parkverstoßes der Fahrzeugführer nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden kann oder die Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern würde. Selbst in diesen Fällen können dem Halter des Kraftfahrzeugs aber allenfalls die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.
In gewisser Weise ist der Halter noch verantwortlich für den technischen Zustand und die vorschriftsmäßige Zulassung des Fahrzeugs. Er trägt die Verantwortung für die Nutzung des Fahrzeugs durch Dritte, wie etwa der Fuhrpark-Betreiber für die erforderliche Fahrerlaubnis und Fahrtüchtigkeit der Dritten oder für die Einhaltung der Vorschriften über Besetzung und Ladung des Fahrzeugs sowie die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten.
Zur Ahndung solcher Straßenverkehrsdelikte, die im fließenden Verkehr begangen wurden, muss dagegen immer der verantwortliche Fahrzeugführer ermittelt werden. Sollte dies nicht gelingen, kann dem Halter gegenüber allenfalls gem. § 31a StVZO eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden, um zukünftige Straßenverkehrsdelikte ahnden zu können.
Die Vollstreckbarkeit ausländischer Geldsanktionen ist daher besonders kritisch zu prüfen, wenn es um Bußgeldbescheide aus europäischen Mitgliedsstaaten geht, die eine umfassende Halterhaftung kennen, wie beispielsweise Belgien, Niederlanden, Frankreich, Portugal und Ungarn. Das deutsche Schuldprinzips steht der Bewilligung entgegen. Es dürfen also keine Entscheidungen vollstreckt werden, in denen der Betroffene sanktioniert wird, obgleich er für die Tat nicht verantwortlich ist. Zur mittelbaren Halterhaftung kann auf das oben bereits Ausgeführte verwiesen werden.
Der Einwand der unzulässigen Halterhaftung wird ausweislich des § 87b Abs. 3 Nr. 9 IRG jedoch nicht von Amts wegen geprüft, sondern nur, wenn er ausdrücklich geltend gemacht wird. Schweigt der Betroffene in der Anhörungsphase, kann er den Einwand fehlender Verantwortlichkeit nicht mehr im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Bewilligung geltend machen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Betroffenen um eine natürliche oder eine juristische Person handelt. (OLG Braunschweig, BeckRS 2013, 04487; Riedmeyer, NZV 2014, 18, 21)
 
Lummel

Lummel

Dabei seit
06.03.2018
Beiträge
1.057
Ort
Ortenau
Modell
R1200RS LC Bj. 6/15
Bei Halterhaftung muss man nicht bezahlen, da in D die Fahrerhaftung gilt. D.h. ein Strafzettel aus F muss man nicht in D bezahlen, wenn der Fahrer nicht zweifelsfrei für die Vollstreckungsbehörrde in D nachweisbar ist.

ABER: Wenn man dann in F oder in einem anderen Land in eine Polizeikontrolle kommt und ein Datenabgleich durchgeführt wird, dann wirds richtig teuer, da ein nicht bezahlter Strafzettel mindestens drei Jahre im Polizeicomputer vermerkt ist. D.h. entweder das Land die nächsten Jahre bis zur jeweiligen Verjährung meiden oder aber mit anderem Kennzeichen einreisen und möglichst nicht selber fahren.
 
C

Christian S

Themenstarter
Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Bei Halterhaftung muss man nicht bezahlen, da in D die Fahrerhaftung gilt. D.h. ein Strafzettel aus F muss man nicht in D bezahlen, wenn der Fahrer nicht zweifelsfrei für die Vollstreckungsbehörrde in D nachweisbar ist.

ABER: Wenn man dann in F oder in einem anderen Land in eine Polizeikontrolle kommt und ein Datenabgleich durchgeführt wird, dann wirds richtig teuer, da ein nicht bezahlter Strafzettel mindestens drei Jahre im Polizeicomputer vermerkt ist. D.h. entweder das Land die nächsten Jahre bis zur jeweiligen Verjährung meiden oder aber mit anderem Kennzeichen einreisen und möglichst nicht selber fahren.
oder - da es fast niemanden gibt, der jemals davon berichtet hat, dass er bei einem weiteren Aufenthalt belangt wurde, ganz entspannt wie bisher auch in diese Länder reisen, sich wohlfühlen, Land und Leute genießen und wenn es einen wirklich erwischen sollte... sportlich sehen, abdrücken, Pech gehabt. Fertig!

Ich bin seit 2001 ca. 500.000 km Motorrad gefahren, davon geschätzt 350.000 km im Ausland. Innerhalb der EU wurde ich mit dem Motorrad ca. 5 Mal kontrolliert, 3 Mal, weil ich etwas zu schnell war und bezahlen musste. Eine gewissen Risikoerhöhung gibt es bei den Ländern, die man auch anderweitig bereist in Verbindung mit vorherigen Buchungen (sofern da jemals ein Abgleich erfolgt).

So nebenbei, in den letzten 12 Jahren habe ich 3 Tickets aus dem Ausland bereits ausgesessen und wurde trotz vielfacher Aufenthalte in diesen Ländern nicht belangt => wenn ich jetzt einmal das 4-fache bezahlen müsste, hätte ich nur meine "Ersparnis" verloren :confused:

Kurzum, immer locker bleiben
 
C

Christian S

Themenstarter
Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo,

da steht viel allgemeines Zeugs, aber nichts dazu, warum die Wahrscheinlichkeit, in Frankreich damit konfrontiert zu werden, besonders hoch sein sollte.

Mit ist nicht bekannt, dass es irgendwo nochmals deutlich teurer werden kann als der im Bescheid genannte Höchsttarif, in Frankreich zB. bei 45.- € bei Sofortzahlung dann eben 180.- €, wenn man später im Land erwischt wird.
 
Thema:

Tempo 80 auf vielen Landstraßen in Frankreich ab 01.07.2018

Tempo 80 auf vielen Landstraßen in Frankreich ab 01.07.2018 - Ähnliche Themen

  • Starke Vibrationen beim Tempo zwischen 80 und 100 kmh

    Starke Vibrationen beim Tempo zwischen 80 und 100 kmh: Moin, Bin neu angemeldet hier im Forum und habe gleich ein Problem... Bin in Frankreich unterwegs und habe seit zwei Tagen festgestellt, daß das...
  • Tempo 70 auf der Nockalm

    Tempo 70 auf der Nockalm: Nächste Beschränkung Diesmal nicht wg. Geräusch? Natur: Nockalmstraße wird Tempo 70 Zone
  • Tempo 85 bei bereits 3.000 U/min im 6. Gang. Richtig?

    Tempo 85 bei bereits 3.000 U/min im 6. Gang. Richtig?: Ein ganz frisches "Hallo" in die Runde! Habe mich soeben neu angemeldet... Vor einer Woche habe ich glücklich mein "neues" Moped, eine GS 1200, Bj...
  • Frankreich Tempo 80 bleibt

    Frankreich Tempo 80 bleibt: Hier ein Bericht in Auto Motor Sport. Es dürfte wohl kaum zu einer Rückkehr der 90er-Regelung kommen. auto-motor-sport
  • Kommt jetzt Tempo 130?

    Kommt jetzt Tempo 130?: Nachdem nun die Diskussion vom Obermufti der Ökos angestossen wurde, dachte ich mir ganz spontan dass man daraus sicher eine schöne...
  • Kommt jetzt Tempo 130? - Ähnliche Themen

  • Starke Vibrationen beim Tempo zwischen 80 und 100 kmh

    Starke Vibrationen beim Tempo zwischen 80 und 100 kmh: Moin, Bin neu angemeldet hier im Forum und habe gleich ein Problem... Bin in Frankreich unterwegs und habe seit zwei Tagen festgestellt, daß das...
  • Tempo 70 auf der Nockalm

    Tempo 70 auf der Nockalm: Nächste Beschränkung Diesmal nicht wg. Geräusch? Natur: Nockalmstraße wird Tempo 70 Zone
  • Tempo 85 bei bereits 3.000 U/min im 6. Gang. Richtig?

    Tempo 85 bei bereits 3.000 U/min im 6. Gang. Richtig?: Ein ganz frisches "Hallo" in die Runde! Habe mich soeben neu angemeldet... Vor einer Woche habe ich glücklich mein "neues" Moped, eine GS 1200, Bj...
  • Frankreich Tempo 80 bleibt

    Frankreich Tempo 80 bleibt: Hier ein Bericht in Auto Motor Sport. Es dürfte wohl kaum zu einer Rückkehr der 90er-Regelung kommen. auto-motor-sport
  • Kommt jetzt Tempo 130?

    Kommt jetzt Tempo 130?: Nachdem nun die Diskussion vom Obermufti der Ökos angestossen wurde, dachte ich mir ganz spontan dass man daraus sicher eine schöne...
  • Oben