Theorieprüfung online

Diskutiere Theorieprüfung online im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, wer rein aus Interesse oder konkretem Grund noch mal einige theoretische Prüfungsbögen für die Führerscheinprüfung machen will...
AMGaida

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Hallo zusammen,

wer rein aus Interesse oder konkretem Grund noch mal einige theoretische Prüfungsbögen für die Führerscheinprüfung machen will, kann bei ARAL online kostenlos nach Registrierung ein sehr umfangreiches Portal nutzen.

Ich hab jetzt schon 6 oder 7 der 30 Fragen umfassenden Bögen gemacht und es hat sich in den letzten 15 Jahren wirklich eine Menge geändert. Ich hab bisher davon nur einen Bogen bestanden... :o

Unter fuehrerschein.aral.de geht es zur Registrierung und zum Login.
 
C

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oi oi oi

Gesunder Menschenverstand entspricht nicht immer den Vorstellungen der Prüfer... :o:o:o ... oder täuscht ...
 
Bernd Z

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Oder hier,

http://www.fuehrerscheinhilfe.de/download.htm

Programm kostenlos downloaden und offline damit arbeiten (ohne Registrierung).

Ich mach immer mal wieder den Katalog durch. Es geht schon einiges im Lauf der Zeit verloren (Formeln: uiuiuihh :o) und einiges ändert sich auch oder kommt hinzu, wie Andreas schon geschrieben hat.

Gruß

Bernd
 
nypdcollector

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Ich erteile gerne professionelle Nachhilfe... :D
 
Fischkopf

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Mir ist vor ein paar Monaten ein Satz aktueller Prüfungsbögen (A) in die Hände gefallen, so schlecht habe ich da gar nicht abgeschnitten, 80% der Bögen hätte ich bestanden... macht mich jetzt nachdenklich:eek:
 
RS207

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Fischkopf schrieb:
Mir ist vor ein paar Monaten ein Satz aktueller Prüfungsbögen (A) in die Hände gefallen, so schlecht habe ich da gar nicht abgeschnitten, 80% der Bögen hätte ich bestanden... macht mich jetzt nachdenklich:eek:
Mich auch - zwanig Prozent Wissenslücken :D
Sach immer schön Bescheid in welcher Gegend du fährst, damit man das Gebiet großzügig sperren kann :p
 
AMGaida

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Fischkopf schrieb:
80% der Bögen hätte ich bestanden... macht mich jetzt nachdenklich:eek:
Streeeeber! :eek: :p
Nee quatsch... ich denke Mopped ist auch etwas leichter, ich hab nur Autobögen gemacht. Aber wenn man gefragt wird, wie die Faustformeln für Bremswege/Anhaltewege sind, oder wie viele Meter ein LKW vor der Ampel halten muss, damit er die Ampel nicht verdeckt... das muss man auswendig wissen, um es richtig zu beantworten. :o
 
Fischkopf

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RS207 schrieb:
Mich auch - zwanig Prozent Wissenslücken :D
Sach immer schön Bescheid in welcher Gegend du fährst, damit man das Gebiet großzügig sperren kann :p
Gemeinheit das :(:eek:...;):D Dann fang mal an im Umkreis von mind. 200km um HH muß schonmal alles dicht gemacht werden, geil endlich freie Fahrt:cool:

Wenn man mal überlegt ist das doch auch ein natürliches Verhältnis, ich würde mal behaupten das die meisten sich nur an 20% der StVo Regeln halten, passt doch:p
 
AMGaida

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In dem Rahmen habe ich festgestellt, dass das gemeine "Überholverbotsschild" ja offenbar nur für Zweispur-Fahrzeuge gilt. D.h. ein Einspurfahrzeug darf auch bei diesem Schild immer noch überholt werden. D.h. eigentlich gibt es gar kein Überholverbot an Motorrädern, oder?

Dürfen Einspurfahrzeuge im Gegenzug bei diesem Schild auch überholen???

 
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AMGaida schrieb:
D.h. ein Einspurfahrzeug darf auch bei diesem Schild immer noch überholt werden. D.h. eigentlich gibt es gar kein Überholverbot an Motorrädern, oder?
Korrekt.

AMGaida schrieb:
Dürfen Einspurfahrzeuge im Gegenzug bei diesem Schild auch überholen???
Nein, dürfen sie nicht. Der korrekte Text zu Zeichen 276 heisst: Kraftfahrzeuge (hierzu gehören Motorräder) dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge, sowie Motorräder mit Beiwagen nicht überholen.
=> Motorräder dürfen zwar einspurige Kfz überholen, aber sonst keine anderen Kfz.
=> auch Motorräder mit Beiwagen werden durch dieses Verkehrszeichen als einpurig gekennzeichnet.
=> mehrspurige Fahrzeuge, die nicht Kraftfahrzeuge sind (z.B. Kutschen) dürfen immer überholt werden.
 
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arbalo

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nypdcollector schrieb:
Korrekt.

Nein, dürfen sie nicht. Der korrekte Text zu Zeichen 276 heisst: Kraftfahrzeuge (hierzu gehören Motorräder) dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge, sowie Motorräder mit Beiwagen nicht überholen.
=> Motorräder dürfen zwar einspurige Kfz überholen, aber sonst keine anderen Kfz.
=> auch Motorräder mit Beiwagen werden durch dieses Verkehrszeichen als einpurig gekennzeichnet.
=> mehrspurige Fahrzeuge, die nicht Kraftfahrzeuge sind (z.B. Kutschen) dürfen immer überholt werden.
zusatzinfo: kräder dürfen keine trecker überholen.? oder?

aber genrell gilt: bitte beachten sie meine sigantur.
 
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nypdcollector schrieb:
Nein, dürfen sie nicht. Der korrekte Text zu Zeichen 276 heisst: Kraftfahrzeuge (hierzu gehören Motorräder) dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge, sowie Motorräder mit Beiwagen nicht überholen.
Danke für die Info. :)

Demnach darf ich mit dem Auto ein Motorrad überholen, mich dann davor setzen und verlangsamen. Zurück überholen darf er mich ja nicht. :D :p
 
Fischkopf

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Als Motorradfahrer darf man bei solch einem Schild nur überholen, wenn der Radweg am rechten Fahrbahnrand frei ist und dann auch nur mit nem Wheele der mind. 500m durchgehalten werden kann. Oder nicht?


Hätte das aber auch nicht richtig gewusst :confused:.
 
RS207

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Mensch - das ist doch total einfach.
Es gilt immer das Fahrzeug, was man überholen will.
Ist das Zweispurig, darfst du mit dem Möppi nicht überholen.

Was aber geht Mopped überholt Mopped oder Auto überholt Mopped.

Alles klar :D
 
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Ich habe meinen Schein Klasse 1+3 jetzt 26 Jahre und ich bin vor 14 Tagen beim Ausfüllen einiger Bögen von meinem Sohn 2 x durchgefallen :(
Ich habe meinen Klasse 2 Führerschein jetzt ca. 19 Jahre und habe die Prüfung mit Null Fehler bestanden.
 
nypdcollector

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arbalo schrieb:
zusatzinfo: kräder dürfen keine trecker überholen.? oder?
Auch das ist (leider) korrekt.
Grund ist, wann die Regelung entstanden ist. Damals waren Motorräder schwach motorisiert und langsam, d.h. der Überholweg war deutlich länger. Verschärfend kam dazu, dass mehrspurige Kfz schwerer überblickbar sind, d.h. man kann nicht so gut den erforderlichen Überholweg überblicken.
An einem einspurigen Kraftfahrzeug kann man hingegen viel einfacher vorbeischauen.
 
AMGaida

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nypdcollector schrieb:
Grund ist, wann die Regelung entstanden ist.
Ja, das merkt man deutlich! Die Zeit aus der die Regelungen stammen kannte noch kleine, knatterige und schwächliche Zweiräder. Man könnte da evtl. mal (nach geschätzten 50 Jahren) über eine Novelle nachdenken. :D
 
hgb57

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nypdcollector schrieb:
Der korrekte Text zu Zeichen 276 heisst: Kraftfahrzeuge (hierzu gehören Motorräder) dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge, sowie Motorräder mit Beiwagen nicht überholen.
=> Motorräder dürfen zwar einspurige Kfz überholen, aber sonst keine anderen Kfz.
=> auch Motorräder mit Beiwagen werden durch dieses Verkehrszeichen als einpurig gekennzeichnet.
Den Zusammenhang versteh ich jetzt nicht: wo steht, dass Motorräder mit Beiwagen durch dieses Verkehrszeichen als einspurig gekennzeichnet sind?
Ich hab da nichts gefunden.

Meine Tochter macht gerade den Führerschein "B". Im Lehrbuch vom Vogel-Verlag "Fahren lernen" steht da:

Krafträder ohne Beiwagen, Fahrräder mit Hilfsmotor, Strassenbahnen und nicht motorisierte Fahrzeuge dürfen überholt werden.


Stellt sich mir aber noch eine Frage: Darf ich mit meinem mehrspurigen Kraftfahrzeug ein einspuriges Kraftfahrzeug bei Verkehrszeichen 276 und durchgezogener Linie überholen, wenn ich für den Überholvorgang die durchgezogene Linie, zumindest mit einer Seite meines Fahrzeugs überfahren muss?
 
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