Tödliche Ölflaschen-Anschläge im Allgäu

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chlöisu

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Q 09 Mü, und andere
Guten Tag
Mir imponiert, dass in diesem Fall offenbar kein Mittel ausgelassen wird, den Verursacher dieses heimtückischen Anschlags ausfindig zu machen. Wer sich jetzt wieder einmal über Überwachungsstaat und derlei Unsinn auslässt, sollte vielleicht mal überlegen, wie er als Betroffener reagieren würde.
Ich wünsche den beteiligten Beamten viel Erfolg
 
beiker

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es scheint ein wenig ein falscher Eindruck über den Ablauf entstanden zu sein, wenn man aber den von Jan eingestellten Text nochmal in Ruhe liest, wird es klarer.

"Mobilfunkdaten gewinnen an Relevanz
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verursacher der an den sichergestellten Scherben aufgefundenen DNA-Spuren noch nicht um die Abgabe einer Speichelprobe gebeten worden ist, wird in den nächsten Tagen ein weiterer Personenkreis überprüft werden. Für diesen Schritt werden unter anderem die Mobilfunkdaten herangezogen die im unmittelbaren Nachgang zu der Tat im relevanten Bereich erhoben worden sind."


erstens steht da, dass die Mobilfunkdaten bereits unmittelbar nach der Tat erhoben wurden.
Und jetzt wird erst ausgewertet;)
Dann steht da weiter, dass man mit Hilfe dieser Mobilfunkdaten versucht, den Personenkreis weiter einzugrenzen, von dem man DNA-Proben nehmen möchte.
Genau das ist dann auch der Punkt: hier wird nicht wahllos durch die Gegend gespeichelt, sondern ganz gezielt ein weiterer (engerer) Personenkreis ausgewählt, den man speicheln will. Und warum tut man das? um eben nicht weiter unnötig viele Proben nehmen zu müssen.
Das Eingrenzen hätte man schon vorher machen müssen;)
Natürlich wurde vorher schon etwas eingegrenzt (Geschlecht, Haarfarbe usw) aber wenn schon nochmehr Beweise/Hinweise zur Verfügung gestanden haben, hätte man die auch erst verwerten müssen! Das ist offensichtlich nicht passiert:(

Außerdem, warum braucht man für eine freiwillige Speichelabgabe überhaupt eine richterliche Verfügung?
 
C

Christian S

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Hallo,

vielleicht sollte man in diesem Beitrag nicht zu sehr abdriften, der Anlass ist ja nun wirklich traurig genug.
 
sampleman

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Genau das ist dann auch der Punkt: hier wird nicht wahllos durch die Gegend gespeichelt, sondern ganz gezielt ein weiterer (engerer) Personenkreis ausgewählt, den man speicheln will. Und warum tut man das? um eben nicht weiter unnötig viele Proben nehmen zu müssen.
Eigentlich ist ja ein freiwilliger Speicheltest zum Finden eines Schwerverbrechers eher sinnlos, wenn es der Schwerverbrecher einfach ablehnen kann, am Speicheltest teilzunehmen. Sehe ich das richtig, dass sie jetzt die Leute, deren Handy zum fraglichen Zeitpunkt in der Gegend des Tatortes lokalisiert wurde, und von denen sie noch keinen Speicheltest haben, näher unter die Lupe nehmen wollen? Es wäre ja denkbar, dass von 200 Handys, die man zu dem Zeitpunkt in der Gegend orten konnte, 180 Besitzer bereits einen Speicheltest gemacht haben und ausgeschieden sind. Und jetzt kann man sich die 20 Leute näher ansehen, die vor Ort waren, aber aus irgendwelchen Gründen nicht zum Speicheltest erschienen sind. Muss man sich das so vorstellen?
 
AmperTiger

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Das Eingrenzen hätte man schon vorher machen müssen;)
Natürlich wurde vorher schon etwas eingegrenzt (Geschlecht, Haarfarbe usw) aber wenn schon nochmehr Beweise/Hinweise zur Verfügung gestanden haben, hätte man die auch erst verwerten müssen! Das ist offensichtlich nicht passiert:(
hier irrst du und zwar gleich mehrfach. Die Mobilfunkdaten wurden innerhalb weniger Tage nach der Tat beschafft und auch bereits ausgewertet (das stand vor eineinhalb Jahren auch schon in der Presse) oder glaubst du ernsthaft, dass eine Ermittlungskommission monatelang auf unausgewertetetn Daten sitzt?
Bei DNA ist schlicht das Problem, dass das Auswerten/Abgleichen solcher Proben mehrere Monate in Anspruch nimmt, deshalb stehen die Erkenntnisse daraus auch erst so spät zur Verfügung.

Nichtsdestotrotz fußt die Auswahl des Personenkreises, der bis jetzt gespeichelt wurde, auf genau so einer Eingrenzung, wie du sie forderst. Nun wurde neu bewertet und es wird versucht, dem Täter mit neuen Ablgeichen näher zu kommen.

- - - Aktualisiert - - -

Eigentlich ist ja ein freiwilliger Speicheltest zum Finden eines Schwerverbrechers eher sinnlos, wenn es der Schwerverbrecher einfach ablehnen kann, am Speicheltest teilzunehmen. Sehe ich das richtig, dass sie jetzt die Leute, deren Handy zum fraglichen Zeitpunkt in der Gegend des Tatortes lokalisiert wurde, und von denen sie noch keinen Speicheltest haben, näher unter die Lupe nehmen wollen? Es wäre ja denkbar, dass von 200 Handys, die man zu dem Zeitpunkt in der Gegend orten konnte, 180 Besitzer bereits einen Speicheltest gemacht haben und ausgeschieden sind. Und jetzt kann man sich die 20 Leute näher ansehen, die vor Ort waren, aber aus irgendwelchen Gründen nicht zum Speicheltest erschienen sind. Muss man sich das so vorstellen?
ja genau so mußt du dir das vorstellen.
Der freiwillilge Speicheltest hat noch einen ganz anderen Hintergrund. Durch die Freiwilligkeit versucht man Druck auf den Täter auszuüben, der sich dieser Freiwilligkeit ja nicht stellen kann, weil er weiß, dass er dann überführt ist. Sollte nun also jemand den Test verweigern, bringt er sich mit dieser Weigerung automatisch ins Interesse der Ermitter.
 
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Der § 100a STPO regelt zwar einen Teil der Telekommunikationsüberwachung, aber nicht die Auswertung der Mobilfunkdaten von denen hier die Rede ist.
Die Auswertung der Mobilfunkdaten, der sog. Verkerhsdaten, ist in § 100g STPO geregelt und es macht (bis auf die reine Menge der angelieferten Datensätze) keinen Unterschied, ob die Daten in Berlin oder im Allgäu erhoben werden.
Dass es dazu einen richterlichen Beschluß braucht, steht außer Frage.
Sorry, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch:confused: Klär mich auf.

Ich habe die StPO nicht erwähnt. Weil es in dem Falle viel zu umfangreich wäre, darüber hier Annahmen zu treffen.

Genau um die Menge der Datensätze ging es mir. Wenn Du im Allgäu drei Funkzellen abfragst oder in Berlin Mitte. Die Menge macht einen erheblichen
Unterschied.
 
beiker

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@AmperTiger
Dieses liest sich aber komplett anders;)

Zitat:
Mobilfunkdaten gewinnen an Relevanz
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verursacher der an den sichergestellten Scherben aufgefundenen DNA-Spuren noch nicht um die Abgabe einer Speichelprobe gebeten worden ist, wird in den nächsten Tagen ein weiterer Personenkreis überprüft werden. Für diesen Schritt werden unter anderem die Mobilfunkdaten herangezogen die im unmittelbaren Nachgang zu der Tat im relevanten Bereich erhoben worden sind. In diesem Zusammenhang könnten erneut mehrere hundert Personen um eine freiwillige Abgabe einer Speichelprobe gebeten werden.
 
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Laß doch die Drecksau einfach laufen, Hauptsache es werden keine Ermittlungsdaten erhoben!
 
AmperTiger

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Ich habe die StPO nicht erwähnt. Weil es in dem Falle viel zu umfangreich wäre, darüber hier Annahmen zu treffen.
.
also, wenn ich nicht irre, war das dein Beitrag mit dem Hinweis auf 100a??ganz unten
http://www.gs-forum.eu/motorrad-all...ege-im-allgaeu-57055/index29.html#post1092450
was, wenn nicht die StPO sollte gemeint sein, wenn es um Überwachung von Telekommunikation geht?

Der Unterschied ist nur, dass die Schnittmenge größer ist.Mengenlehre
Natürlich hast du grundsätzlich Recht,wenn du auf den Aufwand abzielst, den es macht, diese Schnittmengen abzuprüfen.

@Beiker
Es wird "ein weiterer"Personenkreis überprüft, für dessen Eingrenzung UNTER ANDEREM die Mobilfunkdaten herangezogen werden.
Das heißt doch nur dass ein weiterer Abgleich stattfindet und es steht nirgendwo, dass die Mobilfunkdaten ERSTMALIG herangezogen werden. (die wurden bereits vor eineinhalb Jahren ausgewertet, das stand damals schon so in der Pressemeldung.)
 
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Der § 100a STPO regelt zwar einen Teil der Telekommunikationsüberwachung,
Habs gefunden. Gehörte nicht in den Text. Muß bei meiner Umschalterei zwischen den Tabs aus der dejure-Seite reingeruscht sein. Sorry.:o
 
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Lisbeth

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das ist direkt vor meiner tür. also augen aufhalten...

Ölfleck: War es Serientäter? - Regio TV Schwaben
entzückend! Also ich meine, das war es vorher auch schon. Aber es fühlt sich noch etwas verschärfter an, wenn man hört, dass sowas auf der privat persönlichen Hausstrecke passiert. Zwischen Orsenhausen und Regglisweiler?! Launiges Waldstück, wo man als Ortsansässiger auch mal schneller durchbrausen kann. Man weiß ja, wo Wege einmüden, wo der Förster immer parkt und dass der Bauer letzte Woche das Feld gepflügt hat. Aber ach, wem erzähl ich das. Es ist und bleibt eine unentschuldbar mörderische Tat, egal wo. Trotzdem seufz. Daheim ist sowas wie Auenland. Da passiert nix, nur bei den Anderen.
 
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LieberOnkel

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Etwas befremdlich finde ich, daß hier nicht wegen Mordes ermittelt wird.

Aber es sieht derzeit ohnehin nicht danach aus, als bekäme man den Dreckssack.
 
pässefahrer

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Im Allgäu wird schon wegen Mord ermittelt, in den anderen Fällen gab es keine Geschädigten.
 
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LieberOnkel

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I'm verlinkten Artikel stand etwas von Gefährlichem Eingriff, aber da hat vielleicht auch die Presse was falsch wiedergegeben.

In Bayern läuft schon einiges besser als anderswo, bleibt nur zu hoffen, daß man den Mörder auch ermittelt...
 
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