Töfffahrer aus den schweizer Bergen verbannen?

Diskutiere Töfffahrer aus den schweizer Bergen verbannen? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo an alle Schweizer ich finde eure StVO und euer Rechtsprechung in Ordnung ! andere Länder andere Sitten währ sich dran hält hat kein Problem...
schloeppel

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Hallo an alle Schweizer ich finde eure StVO und euer Rechtsprechung in Ordnung !
andere Länder andere Sitten währ sich dran hält hat kein Problem .
ich würde lieber in der Schweiz als in Deutschland leben !
Grüße aus Oberfranken
stefan m.
ps . Bin Anlagen Techniker bei einem großen Zement Hersteller und betreue dort Transport Beton Anlagen
Wenn a Mol an braucht melden ;-)
 
beiker

beiker

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Nunja,
zuvörderst genießt ein jeglicher Mensch, ungeachtet der Herkunft o. des Glaubens, in der BRD Schutz vor Repressalien (seines Heimatstaates u. anderer).
Auch wenn's vielen nicht (immer) passt, ist das erstmal gut so.
Sollte der (vermeintl.) Schutzbedürftige sich dann ggn. seine "Schützer" kehren, wird er im Rahmen der geltenden Gesetzgebung zur Verantwortung gezogen.
Auch das ist, auch wenn's vielen nicht passt, erstmal gut so.
Das da Lücken klaffen, nicht alles so läuft, wie von den Väter des Grundgesetzes geplant, liegt allerdings nicht nur an deren seinerzeitiger "Blauäugigkeit" (man wollte halt einfach alles zum Guten wenden, unter dem Eindruck der vorher, von praktisch allen Parteien in mehr o. minder großem Umfang verursachten Kriegsgreueln), sondern auch an denen, die seither, ob jeder kritischen Äußerung bzgl. für Demokratien (unser Demokratieverständnis) ungeeigneter Personen (u. anderer Kritik) sofort "Nazi" schreien (davon nehme ich das nähergelegene, deutschsprachige, Ausland bewusst nicht aus, aber auch nicht unsere englischsprachigen, allmächtigen" Freunde über den Teich, bei denen man Nazizubehör/Militaria der Zeit uneingeschränkt erwerben kann und ausreichend viele Organisationen stolz auf ihre Einstellung sind -wobei Nationalismus, auf Kosten anderer, nun wirklich kein hervorstechendes Merkmal dieser, unserer Freunde ist -also eher keines aller unserer Freunde, egal welcher Sprache:rolleyes:).
Jetzt warte ich auf den Aufschrei der o.G.:o

Grüße
Uli
Davon gibt's sicher auch hier welche, fürchte ich.

Erster Teil Deines (nicht hier zitierten) Beitrags ist ein Beitrag...

Der Zweite Teil:

WOW:daumen-hoch: (da könnte ich wahnsinnig viele von diesen Smilies dranpacken;))

Als Weiser Vorschlag (hoffe ich zumindest) wäre noch anzufügen:
Glaubensfreiheit sollte jedes Land repektieren können und jeder, der in einer Demokratie lebt, sollte immer und überall die Strafen seinen Heimatlandes büßen müssen:devil:
 
Q

Quixote

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.... mit 1.4 Promille nach einem Kundentermin nach Hause gefahren und in einem Unfall verwickelt worden. Er hat Schuld und es ist grobfahrlässig.
Firmenwagen ist ein Totalschaden, Unfallgegner (ein LKW aus D) macht 50T€ Schaden geltend. Führerscheinsperre 5 Monate, Lohnausfall, Tagessätze und Gerichtskosten noch ausstehend, Anwalt eingeschaltet. Er kommt aus dem letzten Dorf, hat eine Familie zu versorgen und pendelt 50KM nach ZH.
Na bitte, es gibt sie noch, die Schnäppchen in der CH. Das wäre im europ. Vergleich so ziemlich überall teurer geworden.
Grüsse
Thomas
 
GS-Ghost

GS-Ghost

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Sorry, aber 1,4 Promille betrachte ich nicht als "grob fahrlässig", sondern als "vorsätzlich" :skull:
 
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Wenn der eine juristische Begriff durch eine "Steigerungsform" ersetzt wird, finde ich das schon.
Denn Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind sicherlich üblicherweise nicht Bestandteil des normalen Sprachgebrauchs.
 
Cloudhopper

Cloudhopper

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Wenn der eine juristische Begriff durch eine "Steigerungsform" ersetzt wird, finde ich das schon.
Denn Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind sicherlich üblicherweise nicht Bestandteil des normalen Sprachgebrauchs.
Zumal wenn 1,4 Promille Vorsatz sind, wäre dann ein Personenschaden nicht (versuchter) Totschlag und nicht mehr Körperverletzung (mit Todesfolge)?
Das Strafmass steigt dabei recht drastisch.

Aber es fällt mir schwer zu glauben das jemand "aus Versehen" mit 1.4 Promille ins Auto kletterst....
 
GS-Ghost

GS-Ghost

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..........

Aber es fällt mir schwer zu glauben das jemand "aus Versehen" mit 1.4 Promille ins Auto kletterst....
Richtig, er wird wohl überlegt haben: wie komm ich jetzt nach Hause (50 km)?

- Taxi? ................ zu teuer, und mein Auto bleibt hier, wie komm ich dann wieder her, um es abzuholen; wieder Taxi?

- jemand anrufen und bitten, mich (und mein Auto) abzuholen? eventuell zu kompliziert, oder keine geeigneten Personen greifbar.

- Öffentliche Verkehrsmittel? falls überhaupt möglich, bleibt das Auto auch hier, Rest siehe oben.

- Risiko eingehen und trotz reichlich Alkohol selbst fahren, und dabei eventuell Kontrolle, Führerschein, Strafe, Unfall, etc. riskieren?

Entscheidung ist anscheinend pro Risiko gefallen, und das ist für mich Vorsatz.
 
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Ja, gilt aber nur für die Trunkenheitsfahrt an sich.
Der Rest (= Folgeschaden) ist allenfalls bedingter Vorsatz....
 
MARKUS99

MARKUS99

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Ja, gilt aber nur für die Trunkenheitsfahrt an sich.
Der Rest (= Folgeschaden) ist allenfalls bedingter Vorsatz....
In der Schweiz wo 50 Km/h zu schnell schon versuchter Totschlag sind?
Da wird wohl gewaltig mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen!

- - - Aktualisiert - - -

Sorry, aber 1,4 Promille betrachte ich nicht als "grob fahrlässig", sondern als "vorsätzlich" :skull:
Alkohol beim Arbeitsessen! Das ist ein BG Unfall, der arme Mann bekommt seinen Arbeitsausfall bezahlt, Firmenauto und Unfallkosten übernimmt die Haftpflicht der Firma. Die Verletzungen die er vom Unfall zurück behällt berechtigen ihn zu einer kleinen Rente und 5 Tage mehr Urlaub! ;)
 
L

LieberOnkel

Gast
Ja, gilt aber nur für die Trunkenheitsfahrt an sich.
Der Rest (= Folgeschaden) ist allenfalls bedingter Vorsatz....
Um vorsätzlich zu handeln müßte der Täter aber wissen, daß er nicht mehr fahrtüchtig ist, also entweder, den Promille - Wert kennen oder an sich vorher sonst eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung festgestellt haben.

Beides ist regelmäßig nicht der Fall, weshalb Gerichte fast ausschließlich wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt verurteilen.
 
soaringguy

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Vorsatz liegt sicherlich nicht vor. Ist ein geselliger Typ, anfang 40 leitender Angestellter und einer der ganz wenigen Vollprofis in seinem beruflichen Fachgebiet. Ich vermute, er war selbst vom Wert 1.4 überrascht. Interessant wird sein, wie die Versicherungen Regress einfordern werden. Soweit mir bekannt zahlt bei Alkohol die Grobfahrlässigkeitsversicherung in der CH nicht. Die Summen können schnell 6-stellig werden.
 
Thema:

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