Schorsch
Themenstarter
Zeitwert lt. Gutachten: brutto 13.500
Die Versicherung wird (voraussichtlich) "nur" 11.344 (abzüglich des Restwertes) auszahlen, da "nach Gutachten" abgerechnet wird.
Wie soll ein Totalschaden sonst abgerechnet werden?
o.k., nach einer Ersatzbeschaffung könnte man auch die nicht ausgezahlte Mehrwertsteuer einfordern, aber dann geht das Theater mit der Versicherung wieder los und was ist, wenn man vorerst kein Ersatzmotorrad will?
Die Steuer hat man doch schließlich bereits bei Anschaffung bezahlt. Wo bleibt hier der Grundsatz, dass der Geschädigte so gestellt werden muss, als wäre der Schaden nicht geschehen?
Die Versicherung wird (voraussichtlich) "nur" 11.344 (abzüglich des Restwertes) auszahlen, da "nach Gutachten" abgerechnet wird.
Wie soll ein Totalschaden sonst abgerechnet werden?
o.k., nach einer Ersatzbeschaffung könnte man auch die nicht ausgezahlte Mehrwertsteuer einfordern, aber dann geht das Theater mit der Versicherung wieder los und was ist, wenn man vorerst kein Ersatzmotorrad will?
Die Steuer hat man doch schließlich bereits bei Anschaffung bezahlt. Wo bleibt hier der Grundsatz, dass der Geschädigte so gestellt werden muss, als wäre der Schaden nicht geschehen?