TÜV-Frage

Diskutiere TÜV-Frage im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Mal eine Frage zu einem Fahrzeugangebot, das ich habe (KTM Sumo). Das Fahrzeug war 2007 das letzte mal im Strassenverkehr zugelassen, wurde 2010...
RunNRG

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Mal eine Frage zu einem Fahrzeugangebot, das ich habe (KTM Sumo).

Das Fahrzeug war 2007 das letzte mal im Strassenverkehr zugelassen, wurde 2010 umgebaut und hat diverse Eintragungen.(schon ein wilder Umbau :p)

Der jetzige Besitzer hat das Fahrzeug 2015 gekauft und regelmäßig getüvt (sie hat TÜV bis 08/2019), aber NICHT angemeldet. (überhaupt nicht)

Nun stellt er sie zum Verkauf, sie hat zwar TÜV, müste aber meinem Verständnis nach für eine (Neu)Zulassung, da länger als 84 Monate abgemeldet, eine Vollabnahme nach § 23 erhalten.

Dies könnte tricky werden ,da halt EINGES umgebaut ist, was zwar durch einen normalen TÜV noch durchrutschen könnte, bei einer Vollabnahme aber Fragen nach Gutachten zu Einzelbauteilen, zur Leistung uv.m.nach sich ziehen könnte.

Und da würde sie ggf. mit Pauke nund Trompeten durchfallen. Wie seht ihr das, braucht das Moped wegen gültigem TÜV KEINE Vollabnahme (das sagt der Verkäufer) oder braucht sie eine wegen > 84 Monate abgemeldet? :)
 
Hallenser

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Es ist heute unerheblich, wie lange ein Fahrzeug nicht angemeldet war, solange es nicht stillgelegt wurde.
Weiß ich genau, meine Vmax war nur ein Jahr angemeldet (1986) und dann nach Unfall abgemeldet, bis ich Sie 2001 gekauft, neu aufgebaut und angemeldet habe...
Bei meinem Oldtimer war es ähnlich.
Wenn noch TÜV, also einfach anmelden - wenn nicht, einfach HU machen und dann anmelden.
 
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§21 sagt ja wenn keine Bescheinigungen vorliegen, also wenn TÜV Berichte vorhanden, sollte es gehen.
Einfach mal beim TÜV anrufen und nachfragen.
 
maxquer

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§21 sagt ja wenn keine Bescheinigungen vorliegen, also wenn TÜV Berichte vorhanden, sollte es gehen.
Einfach mal beim TÜV anrufen und nachfragen.
Wohl eher bei der KFZ-Zulassungsstelle. Einen TÜV-Bericht hat er ja. Ich würde auch einfach hinfahren mit Brief, Versicherungsbestätigung und TÜV-Bescheinigung hat man eigentlich alles zusammen für eine Neuanmeldung.

Gruß,
maxquer
 
RunNRG

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Das Fahrzeug IST aber STILLGELEGT seit 2007. Ist so eingetragen in den Stilllegungsfeldern des Fahrzeugbriefs. :)

Und es gibt eine Stempel im alten Fahrzeugschein (endlich mal jemand mit Doku) AUSSERBETRIEBSETZUNG!

Wo wäre da überhaupt der Unterschied zwischen abmelden und stilllegen.
 
FlyingSalamander

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Hallo,

soweit ich weiss ist bei einem Fahrzeug welches mehr als 84 Monate nicht zugelassen war immer eine Vollabnahme erforderlich.

Bis Ende 2007 war diese Frist sogar nur 18 Monate.

Da geht es zum einen darum, etwaige Standschäden, poröse Schlauche etc. auszuschliessen.

Zum anderen wird wohl nach 7 Jahren ohne Zulasseung der Datensatz des Fahrzeuges beim KBA gelöscht, das muss also neu angelegt werden (wie wenn es noch nie zugelassen worden wäre). Dazu gehört eben auch die "Vollabnahme".

Wenn gültige HU vorliegt, kann man die Vollabnahme sicher etwas "straffer" gestalten.

Viele Grüsse

FlyingSalamander
 
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Hallenser

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Ist es vorübergehend, oder endgültig stillgelegt?!
Denke eher vorübergehend! Sonst würde niemand TÜV dafür machen und der Brief wär ungültig gemacht!!!
 
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Im Zweifel kann man sich ja kaum bei der Zulassungsstelle auf einen Forumseintrag berufen.

Da hilft nur eins: Bei der für einen zuständigen Zulassungsstelle anrufen und fragen, wie genau die es vor Ort gerne haben wollen.
 
Hallenser

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Abmelden ist eben nicht = Stilllegen!
Wieviel Fahrzeuge hast Du bereits angemeldet, die 10 Jahre oder länger abgemeldet waren?
Ich Einige...
 
Peti

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Finance-Scout 24 meint dazu (auszugsweise):

Zwischen einer vorübergehenden und endgültigen Stilllegung wird mit dem Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom 01.03.2007 nicht mehr unterschieden. Seither wird das Fahrzeug bei einer Stilllegung generell bis zu maximal sieben Jahren außer Betrieb gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Betriebserlaubnis.

Sollten Sie bereits zum Zeitpunkt der Abmeldung eine Wiederinbetriebnahme ausschließen können, ist jedoch auch eine endgültige Außerbetriebssetzung möglich. Dafür ist die Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsstelle von Nöten. Ein solches Dokument erhalten Sie bei einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle.


Und weiter:

Durch die Neuregelung des Zulassungsrechts von 2007 wurde die Wiederzulassung nach einer Stilllegung erleichtert. Wenn Sie ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von sieben Jahren wiederzulassen wollen, ist lediglich die Haupt- und Abgasuntersuchungspflicht einzuhalten. War diese im Stilllegungszeitraum erforderlich, muss sie dementsprechend nachgeholt werden.

Nach sieben Jahren hingegen läuft die Betriebserlaubnis aus. Diese Frist kann nicht verlängert werden. In diesem Fall wird für die Wiederzulassung eine Vollabnahme durch den TÜV oder die Dekra notwendig.
 
FlyingSalamander

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So ein Quatsch! Ebenso der kompl. Post davor.
Wer mir nicht glauben will, einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen.
Echt der komplette Post davor auch Quatsch?

Ich hab extra für Dich die aktuelle Rechtslage noch mal rausgesucht:

Löschung der Fahrzeugdaten:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html

7-Jahresfrist beim KBA :

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__44.html

Aber ich nehme an, das Justizministerium schreibt auch nur Quatsch...
 
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@ Peti
Das stimmt eben so nicht ganz (der letzte Absatz), sonst dürften drei Fahrzeuge in meinem Bestand und zwei veräußerte Fahrzeuge die Zulassung nur durch „Vollabnahme“ erreicht haben. Dem war aber nicht so!
Es gab nur eine HU (AU nur PKW, bei der Max nicht nötig wegen Alter).
 
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Durch die Neuregelung des Zulassungsrechts von 2007 wurde die Wiederzulassung nach einer Stilllegung erleichtert. Wenn Sie ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von sieben Jahren wiederzulassen wollen, ist lediglich die Haupt- und Abgasuntersuchungspflicht einzuhalten. War diese im Stilllegungszeitraum erforderlich, muss sie dementsprechend nachgeholt werden.

Nach sieben Jahren hingegen läuft die Betriebserlaubnis aus. Diese Frist kann nicht verlängert werden. In diesem Fall wird für die Wiederzulassung eine Vollabnahme durch den TÜV oder die Dekra notwendig.
Dasist ja genau der Knackpunkt, das Ding ist nun 10 Jahre ohne Zulassung. D.h. es hat keine Betriebserlaubnis mehr und ich bräuchte eine Vollabnahme.

Aber eine normale TÜV-Prüfung (nachweislich, habe das Foto!!) hat es. ;)

Irgendwie bin ich so schlau wie als zuvor. Bei der Zulassungsstelle ist dauerbesetzt. Ich kann dort alle gängigen Vorgänge (Ummemldungen, Anmeldungen...) online anstossen...nur eine einfache Frage, die kann ich so weder online noch telefonisch beantwortet bekommen. :cool:
 
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@RunNRG
Ich kann Dir gern Fotos von KFZ-Briefen schicken. Da kannst Du sehen, wann die letzte Abmeldung und Anmeldung war.
Habe gerade entspr. Briefe vor mir liegen. In dem Beispiel war die Abmeldung Mai 1988, Anmeldung durch mich Mai 2015.
Fahrgestellnummern sind darauf auch ersichtlich. Öffentlich mach ich die Fotos der Briefe nicht.
 
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Das heißt, die Anmeldung ist problemlos und mit der Anmeldung die Betriebserlaubnis formlos (oder kostenpflichtig über eine normale Anmeldung hinaus?) wieder erteilt?
 
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R 1100 GS Quasimodo wird im Juni 2024 zum Oldtimer.
Hallo RunNRG..

Hab eine Frage dazu...( ich bin Schweizer )..einfach interessenhalber..

Konnte der Besitzer die regelmässige TÜV Prüfung im nicht angemeldeten Zustand machen?? Oder wurde das von einem Händler erledigt ( bei uns geht das mit "Händlerschild"..die bekommen aber nur Händler). Wie kommt der jetztige Besitzer zu der aktuellen TÜV abnahme?
Bei uns müsste eine Privatperson alle 2-3 Jahre auf Eigeninitiative das Fahrzeug mit "Tagesnummernschilder" versehen, und sich selber anmelden zur Kontrolle...

Dasist ja genau der Knackpunkt, das Ding ist nun 10 Jahre ohne Zulassung. D.h. es hat keine Betriebserlaubnis mehr und ich bräuchte eine Vollabnahme.

Aber eine normale TÜV-Prüfung (nachweislich, habe das Foto!!) hat es. ;)

Irgendwie bin ich so schlau wie als zuvor. Bei der Zulassungsstelle ist dauerbesetzt. Ich kann dort alle gängigen Vorgänge (Ummemldungen, Anmeldungen...) online anstossen...nur eine einfache Frage, die kann ich so weder online noch telefonisch beantwortet bekommen. :cool:
 
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