TÜV-Frage

Diskutiere TÜV-Frage im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Für die Wiederanmeldung braucht es den Brief, die Abmeldebescheinigung (alt) oder Zulassung Teil 2, den HU/AU-Bericht und sonst nichts...
Hallenser

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Für die Wiederanmeldung braucht es den Brief, die Abmeldebescheinigung (alt) oder Zulassung Teil 2, den HU/AU-Bericht und sonst nichts.
Zulassungsstelle hat evtl. keine Sprechzeit mehr - jedenfalls bei uns...
 
hydrantenfritz

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R 1100 GS Quasimodo wird im Juni 2024 zum Oldtimer.
Ahh..
Dann könnt Ihr also das Motorrad zum Tüv anmelden..auf den Hänger packen und zur Kontrolle....cool

Für die Wiederanmeldung braucht es den Brief, die Abmeldebescheinigung (alt) oder Zulassung Teil 2, den HU/AU-Bericht und sonst nichts.
Zulassungsstelle hat evtl. keine Sprechzeit mehr - jedenfalls bei uns...
 
Hallenser

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Entweder das KFZ zur Prüfstelle „bringen“ und dann mit den Unterlagen zur Zulassungsstelle (Fahrzeug braucht es da nicht), oder der Prüfer kommt vor Ort - Ja, auch das geht...
 
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Majo

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soweit mir bekannt ist, werden ja die Daten beim KBA nach 7 Jahren gelöscht. Es kommt aber wohl vor, dass dies nicht passiert ist. Wenn die Zulassungstelle dann gnädig ist, gehts ganz normal.
Das wirst du aber nur auf selbiger erfahren und nicht hier.
 
Peti

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@ Peti
Das stimmt eben so nicht ganz (der letzte Absatz), sonst dürften drei Fahrzeuge in meinem Bestand und zwei veräußerte Fahrzeuge die Zulassung nur durch „Vollabnahme“ erreicht haben. Dem war aber nicht so!
Es gab nur eine HU (AU nur PKW, bei der Max nicht nötig wegen Alter).
Ja, merkwürdig, in der Tat.
Kann es sein, dass Du vielleicht nur Glück gehabt hast, weil sich jemand nicht so richtig auskannte?
 
GummiQ-Treiber

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Mal eine Frage zu einem Fahrzeugangebot, das ich habe (KTM Sumo).

Das Fahrzeug war 2007 das letzte mal im Strassenverkehr zugelassen, wurde 2010 umgebaut und hat diverse Eintragungen.(schon ein wilder Umbau :p)

Der jetzige Besitzer hat das Fahrzeug 2015 gekauft und regelmäßig getüvt (sie hat TÜV bis 08/2019), aber NICHT angemeldet. (überhaupt nicht)

Nun stellt er sie zum Verkauf, sie hat zwar TÜV, müste aber meinem Verständnis nach für eine (Neu)Zulassung, da länger als 84 Monate abgemeldet, eine Vollabnahme nach § 23 erhalten.

Dies könnte tricky werden ,da halt EINGES umgebaut ist, was zwar durch einen normalen TÜV noch durchrutschen könnte, bei einer Vollabnahme aber Fragen nach Gutachten zu Einzelbauteilen, zur Leistung uv.m.nach sich ziehen könnte.

Und da würde sie ggf. mit Pauke nund Trompeten durchfallen. Wie seht ihr das, braucht das Moped wegen gültigem TÜV KEINE Vollabnahme (das sagt der Verkäufer) oder braucht sie eine wegen > 84 Monate abgemeldet? :)
2007 abgemeldet!
Unterschied zw. Abmelden und Stilllegen auf der Zulassungsstelle gibt es nicht. Das heist heute Außerbetriebsetzung (Stilllegung/Abmeldung ist das gleiche).

Umbau 2010, D.h. Du hast Tüv Dokumente über eine 21§ und / oder 19.x Abnahme(n). Die brauchst Du!
Tüv hat sie aktuell bis heute! D.h. dieses Dokument hast Du auch!

2015 Verkauft!

Du würdest einen Kaufvertrag bekommen! 84 Monate Frist kenne ich heute in Deinem Fall nicht mehr.
https://www.rheingau-taunus.de/file...enoetigte_unterlagen_merkblatt_2018_06_11.pdf

Ergo: Sind diese Voraussetzungen erfüllt und die wird nicht in Hessen zugelassen, gehst Du mit diesen Dokumenten auf die Zulassung und kannst sie anmelden. Du bekommst einen neuen Brief und einen Schein und bekommst die technischen Änderungen laut TÜV Gutachten nach §21 und §19.x in die Papiere eingetragen. Du musst nicht zum Tüv vorher. So zumindest die Auskunft bei unsere Zulassung und im Dokument was ich bereitgestellt habe. Ich habe öfters solche Fälle.
 
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Gast46334

Gast
Wenn es stimmt, dass trotz Stilllegung immer der Tüv gemacht worden ist, dann gibt es auch einen Prüfer dazu. Ich würde versuchen diesen ausfindig zu machen und dort die Einzelabnahme sofern nötig zu machen. Der kennt die Maschine und wenn der immer die Plaketten erteilt hat, dann sollte der auch bei einer Einzelabnahme kooperativ sein..
 
GummiQ-Treiber

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Ich denke die Abnahmen der Umbauten sind bereits seit 2010 belegbar?
Wie immer undurchsichtig und nicht richtig Eingangs Berichtet.
 
flouchtl

flouchtl

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Wenn die Umbauten von 2010 immer noch nicht in die Fzg Papiere übernommen sind ist das eh alles ungültig und man kann die ganzen Eintragungen von vorne machen.

Ob eine Wald- und Wiesenzulassungsstelle das dann doch anerkennt ist wieder was anderes...
 
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