TÜV Mängelbericht....."Mindestabstand Blinker"

Diskutiere TÜV Mängelbericht....."Mindestabstand Blinker" im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Servus Gemeinde! Gestern war es endlich soweit, der Termin beim TÜV stand an. Ergebnis: Mängelbericht wegen zu wenig Abstand zwischen Rücklicht...
H

Heinz L.

Gast
Servus Gemeinde!

Gestern war es endlich soweit, der Termin beim TÜV stand an.
Ergebnis: Mängelbericht wegen zu wenig Abstand zwischen Rücklicht und Blinker. Mindestabstand 120mm :eek:
Hab ich mich ehrlich gesagt vorher nie drum gekümmert. Zumindest weiss ich jetzt wie BMW damals wohl die dezenten Blinker der ersten K-Reihe begründet hat :D
Jetzt aber mal ne ernstgemeint Frage....wie machen das die ganzen Hersteller mit Ihren in's Heck bzw. Rücklicht integrierten Blinkern? Ich hab's bisher nie nachgemessen aber ich würd schätzen das reicht nie im Leben für 120mm:confused: Alles per bauartbedingte Sondergenehmigung oder was?
Hat hier jemand Erfahrungen?

Viele Grüsse

Heinz L.

P.S. Ein gutes....die Plakette gab's trotzdem :rolleyes:
 

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Richi-75

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Modell
R1200GS LC ADV
Moin Heinz,
Sachen gibbet, die gibbet nich....

Ich vermute mal, dass es bei den anderen Möffs über die Größe der Blinker und die daraus resultierende Leuchtkraft gelöst wurde und es dahher vom TÜV abgesegnet wird.

Vergleiche mal deine Miniblinker mit denen der anderen Maschinen.
...ist zwar nur ne Vermutung aber wer weiß.

Gruß Thorsten
 
nypdcollector

nypdcollector

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Schopfheim
Modell
R1200GS Adv + F800GS + KTM 450 EXC Factory
Die Originalvorschrift steht im §54 Abs. 4 Ziffer 1 StVZO:
"Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein"
 
Larsi

Larsi

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10.07.2007
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Modell
Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
....
Ergebnis: Mängelbericht wegen zu wenig Abstand zwischen Rücklicht und Blinker. Mindestabstand 120mm :eek: ....
schade, dass es diverse prüfer gibt, die sich nicht auskennen.
im gesetzestext ist von abstand das blinker zueinander die rede. das rücklicht hat da gar nix mit zu tun.

allerdings gibt es da auch unterschiede bei den maßen, je nach dem, ob das fahrzeug eine ABE oder EG-BE hat.
 
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Rennbenny

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17.01.2008
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99
Abstand Blinker

Hallo ,ich will auch mal meinen Senf zum Mindestblinkerabstand geben.

Abstand nach EG-Rili:zueinander vorn 240mm und hinten 180mm
Abstand nach StVZO:zueinander vorn 340mm und hinten 240mm

Rennbenny
 
S

Sunsurfer_81

Dabei seit
10.05.2007
Beiträge
1.073
Man man man...

Solange wir uns um solche Dinge kümmern müssen, weiß ich, dass es
Deutschland nicht schlecht geht... Ham die Tüver keine anderen Probleme??

Oder läuft in der Tüvstelle ein interner Wettbewerb, so ala, "ich hab mehr
gefunden!". Oder die sind einfach mit Prämien belegt, also erfolgsorienierter
Lohn. :D :p

Bye, jens
 
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
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18.171
Hi
Die STVZO sagt als aus, dass die Lichtaustrittsflächen der hinteren Blinker 240mm voneinander entfernt sein müssen (Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm,).
Die EU Vorschrift (RICHTLINIE 93/92/EWG) sagt insgesamt 180 mm! Hier schlägt EU-Recht unser Landesrecht. Auch das wissen einige TÜVies noch nicht!
Kleiner Nachteil bzw Einschränkung: Das Mopped muss streng genommen natürlich eine EU-Zulassung haben... Manche TÜVies sind da bereits pragmatisch und meinen "Quatsch, wenn's da zugelassen ist, warum sollte es dort dann anders sein" und winken durch
gerd (der es vom TÜVie weiss :-))
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Geronimo

Gast
Hurra Deutschland, ach wie liebe ich unser Land in dem wir noch aufrichtige TÜV Prüfer haben die sich Gedanken über unsere Sicherheit machen. Denn mal ehrlich, wer kann sich denn ruhigen Gewissens auf die Strasse trauen wenn der Blinkerabstand nicht stimmt. Also ich würde mich das nicht trauen, aber hier haben wir Prüfer die passen auf mich auf....
 
S

Scrambler7

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10.08.2007
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155
Ort
Hessen Rhein-Main
Modell
1100 GS und Guzzis
TÜV Hauptsache Quote für geringe Mängel

Das eigentlich Ärgerliche bei einer solchen oder vergleichbaren (z.B. "Bremsscheiben bald an Verschleißgrenze) ist doch, dass damit wieder die Mängelquote in der Statistik erhöht wird und somit wieder Wasser auf die Mühlen ist, dass zum x-ten Mal der einjährige TÜV für ältere Fahrzeuge gefordert wird.
Und das bringt dann den Prüforganisationen die Kohle:mad:

Ich lasse mir solche Bemerkungen wie oben mit den Bremsscheiben mittlerweile nicht mehr reinschreiben - entweder sind sie zum Zeitpunkt der Prüfung i.O. oder nicht.
Für die fortlaufende Wartung und Instandhaltung nach der Prüfung bin ch als Fahrzeughalter und nicht der TÜV verantwortlich.
In diesem Sinne lasst euch nicht allen Müll in den TÜV-Bericht schreiben nach dem Motto "Hauptsache Plakette erteilt" - irgendwann schlägt uns sonst nämlich das Ergebnis dieser vermeintlich harmlosen geringen Mängel.

Tschüß

Harald
 
G

Gast5224

Gast
Servus Harald

Gut geschrieben und Recht hast du.................. ;)

Zu den Blinkern, meine sind auch zusammengerückt jedenfalls die hinteren! Aber ÄRGER beim Tüv deswegen hatte ich noch nie... :D
 
Thema:

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