Überholen auf der Autobahn !!

Diskutiere Überholen auf der Autobahn !! im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Komme gerade aus Wuppertal zurück - 150 Km Autobahn !!:eek: Da passiert jetzt sehr häufig folgendes; man läuft auf eine 3-4 Fahrzeuge starke...
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confidence

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Komme gerade aus Wuppertal zurück - 150 Km Autobahn !!:eek:
Da passiert jetzt sehr häufig folgendes; man läuft auf eine 3-4 Fahrzeuge starke Kolonne auf - der Letzte sieht dich,fährt auf der linken Spur ganz rechts,sodaß für ein Motorrad genug Platz zum Überholen entsteht.
Ich nehme das Angebot an und bin ruckzuck an dieser Linksfahrkolonne vorbei!!
Ist das statthaft ?? oder was spricht dagegen ??
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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Also Du hast die Kolonne in der selbigen Fahrspur überholt ?

Meiner Meinung nach verboten
 
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Ist nicht verboten. Es ist nur auf genügend Seitenabstand zu achten. Wie groß der Abstand genau sein muss, ist nicht definiert. Kommt auf den Einzelfall an.
 
Bart

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Ist nicht verboten. Es ist nur auf genügend Seitenabstand zu achten. Wie groß der Abstand genau sein muss, ist nicht definiert. Kommt auf den Einzelfall an.
Ja und jetzt erzählst Du dann gleich noch das zwei Motorräder nebeneinander auch ok ist weil ja da sogar noch mehr "Sicherheitsabstand seitlich" ist.

Und wech, weil ich mich inzwischen aus diesen Debatten weitgehend heraushalte.
 
nobbe

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eine fahrende kolonne auf DERSELBEN spur zu überholen -- ist verboten..
 
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§ 5 StVO - Überholen

Quelle: http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/stvo/s-5-ueberholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:


1. bei unklarer Verkehrslage oder

2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Abs. 3 geändert durch die 46. StVRÄndVO vom 05.08.09 mit Wirkung vom 01.09.09
 
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Ja und jetzt erzählst Du dann gleich noch das zwei Motorräder nebeneinander auch ok ist weil ja da sogar noch mehr "Sicherheitsabstand seitlich" ist.

Und wech, weil ich mich inzwischen aus diesen Debatten weitgehend heraushalte.
Genau, geht auch. Zeige mir, wonach das verboten sein soll :D
 
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@ TomTom biker und Eifelzug

leider treffen eure Beiträge nicht die von mir geschilderte Situation !!
Es geht auch nicht darum,daß ich eine Kolonne überhole - jeder Überholvorgang ist ein einzelner Vorgang ! Ich muß immer solange warten,bis mich der Vordermann gesehen hat und dann auf der von ihm befahrenen linken Spur soweit nach rechts zieht,daß ich Platz genug habe um problem los links an ihm vorbei zu fahren !!
 
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@ TomTom biker und Eifelzug

leider treffen eure Beiträge nicht die von mir geschilderte Situation !!
Es geht auch nicht darum,daß ich eine Kolonne überhole - jeder Überholvorgang ist ein einzelner Vorgang ! Ich muß immer solange warten,bis mich der Vordermann gesehen hat und dann auf der von ihm befahrenen linken Spur soweit nach rechts zieht,daß ich Platz genug habe um problem los links an ihm vorbei zu fahren !!
Du hast auf der linken Spur (Überholspur) auf der Autobahn ein Fahrzeug überholt, was ebenfalls auf der Überholspur fuhr.

Das Fahrzeug hat dir ausreichend Platz gemacht zum Überholen, so das du zwischen Leitplanke und Fahrzeug auf der Überholspur vorbei fahren konntest.

Das zu überholende Fahrzeug befand sich jedoch auf der Überholspur.

Habe ich das so richtig verstanden ?
 
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§ 7 und § 5 und § 1 der StVO Regeln und beantworten deine Frage.

Andersherum gefragt, rechnet der Autofahrer, der vermeintlich äußerst rechts fährt auf der Überholspur tatsächlich mit einem Überholvorgang auf seiner linken Seite. Ich glaube wenn es knallt, dann hat der Überholende schlechte Karten vor Gericht. Der Platz zum Überholen muss ja nicht nur nach rechts ausreichen, sondern auch nach links. Umsichtige Fahrweise und die nötige Sorgfaltspflicht verbieten eigentlich solch einen Überholvorgang.

So verlockend es auch manchmal ist, man muss nicht jedes Angebot bzw. Chance annehmen.

Grüße
Paul :)
 
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confidence

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@ Eifelzug
der von dir geschilderte Ablauf trifft genau zu !
Nur unter Paragraph 7 ist dazu ebensowenig eine zutreffende Aussage zu finden wie in Paragraph 5 ! ...oder gib die Stelle doch mal an,die nach deiner Ansicht für diesen Fall zutreffend wäre !
 
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Mortenhh

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Welcher Paragraph der StVO soll dies Verbieten, konnte nichts dazu finden auch nach Europäischen Recht nicht?

Nur die durchgezogene Linie (Seitenstreifen) darf nicht überquert werden und auf einen nicht definierten Seitenabstand nach Rechts ist zu achten.

auf der Landstrasse ist dies auch erlaubt da kein Gesetz es Verbietet!

Gibt es hier tatsächlich noch eine Juristische Grauzone?
 
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TomTom-Biker

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@ TomTom biker und Eifelzug

leider treffen eure Beiträge nicht die von mir geschilderte Situation !!
Es geht auch nicht darum,daß ich eine Kolonne überhole - jeder Überholvorgang ist ein einzelner Vorgang ! Ich muß immer solange warten,bis mich der Vordermann gesehen hat und dann auf der von ihm befahrenen linken Spur soweit nach rechts zieht,daß ich Platz genug habe um problem los links an ihm vorbei zu fahren !!
Hallo Confidence!

Sollte Dein User-Name Deine innere Einstellung, Dein Vertrauen in das Tun anderer oder in die Gewißheit dabei nicht erwischt zu werden widerspiegeln, dann mach es halt einfach.

Ich halte es nebenbei bemerkt für höchst riskant auf der linken Überholspur zwischen Autos und Mittelleitplanke vorbeizufahren und mir fehlt auch irgendwie das rechte Verständnis für den Sinn und Zweck des ganzen, zumal Du schreibst auf eine Kolonne aufgefahren zu sein. Das sind für mich mehrere hintereinnader fahrende Fahrzeuge, also kein Stau und kein Stillstand. Das soll im Umkehrschluß jetzt nicht bedeuten, daß ich bei einem Stau so etwas empfehlen würde. Warum fähst Du dann nicht einfach rechts oder rechts zwischen den Auros vorbei?. Weil das unerlaubtes Überholen ist? Und links?

Ich brauche schon sehr viel Phantasie um mir vorzustellen, daß das beschriebene Vorbeifahren legal und so vom Gesetzgeber auch vorgesehen ist.

Zum Verweis auf den anderen Beitrag:
wenn auch in einem anderen Zusammenhang, so stehen doch hier stehen genau die Meinungen drin, die es zum Nebeneinanderfahren auf einer gemeinsamen Fahrspur gibt. Und um das geht es auch hier. Die Meinungen sind sehr unterschiedlich, je nachdem aus welchem Blinkwinkel, mit welchem Rechtverständnis und mit welchem Sicherheitsgedanken man das betrachtet. Da es sich um Meinungen handelt müssen die Aussagen auch nicht stimmen. Also wird hier auch nix anderes dabei raus kommen.

Es wird auch hier welche geben die sagen, daß dies nicht erlaubt ist mit Verweis auf entsprechende Paragraphen der STVO und solche die die Gesetzteslücken finden und für ihre Argumentation nutzen. Es wird aber auch andere geben, die sagen, daß ihnen das egal ist und es damit begründen, daß sie sich nicht vorschreiben lassen was sie zu tun hätten.

Also nix Neues. Du wirst hier keine endgültige Antwort auf Deine Frage finden. Mein Tipp, tu Dir was gutes und laß es. Die Zeit zu warten bis die Autos wieder rechts fahren wirst Du wohl haben. Aber das ist auch wieder nur eine Meinung, nämlich meine.

Gruß Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
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Pouakai

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Also, gerade mal Freundin interviewt (war früher bei der Autobahnpolizei). Die geschilderte Überholaktion ist erlaubt wenn das voraus fahrende Fahrzeug Platz macht. Dabei muß dieses Kfz nicht komplett auf die rechte Spur wechseln. Sollte auf der rechten Fahrspur sich neben dem zu überholenden Kfz ein weiteres befinden und wird dieses bedrängt macht sich der Autofahrer eventuell einer Nötigung schuldig. Der Motorradfahrer ist immer noch fein raus solange nichts passiert.
Man sollte sich die Situation aber trotzdem jedesmal genau ansehen und dann entscheiden ob man das ?vermeintliche? Angebot wahrnimmt. Nicht das der Autofahrer wegen Unachtsamkeit nach rechts gezogen hat, es merkt, und wieder zurück in die Mitte der Fahrspur zieht und den Motorradfahrer übersieht. Dann ist der Motorradfahrer gesundheitlich und rechtlich der Arsch.

Sie läßt fragen, was ihr eigentlich immer für Probleme habt. Sie macht den Vorschlag mal darüber zu diskutieren ob es rechtliche Folgen hat während des Fahrens den Hintern zu heben um einen Pups zu lassen. :D Wäre dann aber wohl ein extra Fredchen. ;)
 
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Mortenhh

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... Die Meinungen sind sehr unterschiedlich, je nachdem aus welchem Blinkwinkel, mit welchem Rechtverständnis und mit welchem Sicherheitsgedanken man das betrachtet. Da es sich um Meinungen handelt müssen die Aussagen auch nicht stimmen. Also wird hier auch nix anderes dabei raus kommen.

Es wird auch hier welche geben die sagen, daß dies nicht erlaubt ist mit Verweis auf entsprechende Paragraphen der STVO und solche die die Gesetzteslücken finden und für ihre Argumentation nutzen. Es wird aber auch andere geben, die sagen, daß ihnen das egal ist und es damit begründen, daß sie sich nicht vorschreiben lassen was sie zu tun hätten.

Also nix Neues. Du wirst hier keine endgültige Frage auf Deine Antwort finden. ...
Gruß Thomas

Hallo Thomas,

da müsste ja eigentlich dies Forum Geschlossen werden.

Es ist ja egal ob über Rocker, Fahrspuren, Reifen, die richtige Sitzbank usw. Diskutiert wird. Es sind immer nur einzelne Meinungen die nun einmal Unterschiedlich sind und am ende zu keinem Wissenschaflichen Ergebnis führen.

Aber eine solche Diskussion dient nun einmal nur einem zweck denke ich, dem Meinungsaustausch!

Es geht ja nicht um die endgültige Wahrheit, die kennt nun meist keiner wirklich, es geht um Menschen die sich Informativ austauschen und dadurch auch ihren Horizont erweitern.

Andere Meinungen sind interessant und keine Bedrohung der eigenen kleinen Welt (dies ist jetzt nicht Persönlich gemeint)!

MfG

Morten
 
M

Mortenhh

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...während des Fahrens den Hintern zu heben um einen Pups zu lassen. ...
:)Ich denke nach StVO unbedenklich, aber Fährt jemand hinter einem könnte es Körperverletzung sein und es könnte auch Umweltverschmutzung sein.

Aber nehmen wir einmal an hinter einem Fährt jemand und diese Person wird Ohnmächtig und verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug, da könnte dies natürlich auch ein Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr nach § 315b des Strafgesetzbuches sein.

Aber was meint ihr?:)
 
hoechst

hoechst

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Sehr schön aufmerksam von den Autofahrern. Das nennt man fliessenden Verkehr oder flüssiges Fahren.

Das Überholen ist hier nicht das Problem, sondern eher die Abstandsunterschreitung in gewissen Momenten : bei Wegdriften des Vordermannes nach Rechts schon gasgebend... und für den Hintermann beim Wiedereinnehmen der normalen Spurmitte und du hängst am Vordermann, der noch nicht Platz gemacht hat.

Trotzdem ist das eine praktische Art vorwärtszukommen, wenn die Autofahrer aufmerksam sind und das zulassen
 
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confidence

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@ Tom-Tom biker

Ich verstehe deine aufgeregte Haltung ehrlich gesagt auch nicht !
In solch einem Forum sind soviel unterschiedliche Kompetenzen anzutreffen - warum sollte hier nicht ein Verkehrsrichter,ein Rechtsanwlt,ein Fahrlehrer oder ein Verkehrspolizist sein,die sicher dazu
etwas sachlich Richtiges beitragen könnten !und wenn du es auch nicht wahrnehmen willst - diese Frage wurde hier noch nicht behandelt - jedenfalls nicht in dem von dir genannten Thread !!
Manchmal habe ich den Eindruck,daß dieses Forum so etwas wie ein Überdruckventil zum eigenen Frustabbau für einige darstellt !
 
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Überholen auf der Autobahn !!

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