Überholen auf der Autobahn !!

Diskutiere Überholen auf der Autobahn !! im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ...wie so oft ,wird die Eingangsfrage aus den Augen verloren! Man bezieht seinen eigenen Beitrag dann nur noch auf die letzten paar Antworten ! Um...
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confidence

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...wie so oft ,wird die Eingangsfrage aus den Augen verloren! Man bezieht seinen eigenen Beitrag dann nur noch auf die letzten paar Antworten !
Um das noch einmal klarzustellen - dies soll keine Empfehlung oder Aufforderung zur Nachahmung sein ! Jeder soll seinem Sicherheitsanspruch folgen und sich da auch nicht beirren lassen.
Auch ich komm da nicht von hinten angebraten und kanll an allen links vorbei - ich überhole den Vordermann in der von mir geschilderten Form nur dann,wenn ich unzweifelhaft Kontakt mit ihm hatte ! Ich fahre also hinter ihm ,blitze ihn per Lichthupe kurz an und wenn er daraufhin den Platz zum Überholen frei gibt ,dann fahr ich an ihm vorbei !
Das sein Verhalten eine ganz andere Ursache haben könnte - dann hätte ich mich geirrt ! Aber - kann das nicht in vielen anderen Fällen auch vorkommen ?? Ich habe aus diesem Verhalten noch nie eine prekäre Situation erlebt !!
Aber auch das war nicht die Intention meines Threads - ich wollte mit Hilfe des Forums eruieren,ob jemand einschlägige negative Gebote oder auch Rechtsprechungen dazu kennt .
Bis hierher kamen zwar Bedenken - aber eben keine Fakten !
Nun laßt es gut sein -sei denn,es weiß wirklich im Sinne meiner Frage jemand dazu etwas zu sagen !!
 
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ulixem

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Ist das statthaft ?? oder was spricht dagegen ??
Hatte jetzt im Urlaub viel Zeit und Muße , um mal andere Verkehrsteilnehmer in Ruhe zu betrachten.

Bei den ganzen A-Klasse Mumien, überforderten Muttis mit schreienden Kindern und den ganzen Geschäftswagenrasern, welche nur schnell irgendwo sein wollen, stellt sich mir die Frage nicht.

Ich hänge einfach an meinem Leben und würde gerne meine Whiskysammlung noch Austrinken, noch mit Freunden grillen und mit der Frau ständig in Urlaub fahren.


Hier noch mal ne Ergänzung, weil sich alle auf den Abstand einschießen:

§1 STVO- keine VT einer Gefährdung aussetzen .. also NEIN
§5 (3) STVO erklärt es eigentlich eindeutig - unklare Verkehrslage...also NEIN
Die Lichthupennötigung kann man dann wohl außen vor lassen.:o

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/gesamt.pdf
 
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DocQ

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Das OLG Karlsruhe VersR 2002, 1434 f. (Urt. v. 08.06.2001 - 10 U 77/01) hat zum Seitenabstand entschieden:
In der Regel reicht ein Meter Seitenabstand beim Überholen aus. Der Seitenabstand wäre mit knapp einem Meter nur dann zu gering gewesen, wenn die Fahrbahn in einem schlechten Zustand oder das Wetter ungünstig gewesen wäre, der Überholer mit hoher Geschwindigkeit überholt oder der Eingeholte zuvor eine unsichere Fahrweise an den Tag gelegt hätte.


Also zum überholten PKW ein Meter Abstand. Der wiederum muß mindestens 50cm von der Markierung der rechten bzw. der Mittelspur weg sein.

Wird also eine ziemlich enge Sache.

Gruß,

Peter
 
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confidence

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Hi Peter !
Autobahnspur ist 5m breit -das Auto 2m - plus 0,5 m Abstand zu seiner rechten Fahrbahnlinie - verbleiben für mich im besten Fall also 2,5 m !
Auch wenn diese Spurbreiten nicht überall gegeben sind - es bleibt Platz genug ! Und wenn nicht- man muß nicht überholen - ist keine Pflichtveranstaltung !

@ ulixem
laß es ,wenn du dich nicht wohl dabei fühlst !
Aber der von dir angeführte Gesetzespassus trifft die Situation bei meinem Überholen nicht !!
Die undurchsichtige Verkehrslage habe ich vorher geklärt - wenn der Vordermann auf mich nicht reagiert und mir entsprechend Platz macht,werde ich auch nicht
überholen !
aber - wir drehen uns im Kreis ! es wird wohl so sein,daß man in die Verantwortung genommen wird,und alles viel enger ausgelegt wird,wenn was passiert ist ! Das ist aber bei jedenm Unfall so !
Ich bin mir inzwischen sicher ,daß kein Polizist an meinem Verhalten Anstoß nehmen würde !
 
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ulixem

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Hi Peter !
Autobahnspur ist 5m breit -das Auto 2m - plus 0,5 m Abstand zu seiner rechten Fahrbahnlinie - verbleiben für mich im besten Fall also 2,5 m !
Auch wenn diese Spurbreiten nicht überall gegeben sind - es bleibt Platz genug ! Und wenn nicht- man muß nicht überholen - ist keine Pflichtveranstaltung !
GENAU
 
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Baumbart

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In der Regel reicht ein Meter Seitenabstand beim Überholen aus. Der Seitenabstand wäre mit knapp einem Meter nur dann zu gering gewesen, wenn die Fahrbahn in einem schlechten Zustand oder das Wetter ungünstig gewesen wäre, der Überholer mit hoher Geschwindigkeit überholt oder der Eingeholte zuvor eine unsichere Fahrweise an den Tag gelegt hätte.
Also zum überholten PKW ein Meter Abstand. Der wiederum muß mindestens 50cm von der Markierung der rechten bzw. der Mittelspur weg sein.
gilt das für Motorräder? Wer schon mal Mopped auf der Bahn gefahren ist weiß dass, vor allem beim Überholen, das Mopped etwas mehr platz als die Lenkerbreite braucht. Seitenwind, Windschatten - mir ist 1 Meter zu knapp, zumal wenn links dann schon der Mittelstreifen kommt.
Spätestens wenn's knallt wirst Du zu recht voll verantwortlich gemacht.
 
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ulixem

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gilt das für Motorräder? Wer schon mal Mopped auf der Bahn gefahren ist weiß dass, vor allem beim Überholen, das Mopped etwas mehr platz als die Lenkerbreite braucht. Seitenwind, Windschatten - mir ist 1 Meter zu knapp, zumal wenn links dann schon der Mittelstreifen kommt.
Spätestens wenn's knallt wirst Du zu recht voll verantwortlich gemacht.
Wenn du dir unsicher bist, laß es !:)

Ich habe mir bisher nur den 1. Post und die 7. Seite durchgelesen.
Meine Ergüsse stehen ja schon überall.:D

Na egal, er fährt ja keine HP2. Wegen der Erhöhung der Versicherungsbeiträge ....
 
DocQ

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Hi Peter !
Autobahnspur ist 5m breit -das Auto 2m - plus 0,5 m Abstand zu seiner rechten Fahrbahnlinie - verbleiben für mich im besten Fall also 2,5 m !
Auch wenn diese Spurbreiten nicht überall gegeben sind - es bleibt Platz genug ! Und wenn nicht- man muß nicht überholen - ist keine Pflichtveranstaltung !

@ ulixem
laß es ,wenn du dich nicht wohl dabei fühlst !
Aber der von dir angeführte Gesetzespassus trifft die Situation bei meinem Überholen nicht !!
Die undurchsichtige Verkehrslage habe ich vorher geklärt - wenn der Vordermann auf mich nicht reagiert und mir entsprechend Platz macht,werde ich auch nicht
überholen !
aber - wir drehen uns im Kreis ! es wird wohl so sein,daß man in die Verantwortung genommen wird,und alles viel enger ausgelegt wird,wenn was passiert ist ! Das ist aber bei jedenm Unfall so !
Ich bin mir inzwischen sicher ,daß kein Polizist an meinem Verhalten Anstoß nehmen würde !
In welchem land lebst Du? Die Spurbreite einer deutschen Autobahn ist nicht 5 m. Eine Spur hat i.d.R 3,75m!!!. PKW 2m, Abstand nach rechts 0,5m, Abstand Q zum PKW 1m, Abstand nach links 0,5m, Lenkerbreite der Q 95cm.
Also verboten.
Ist mir aber vollkommen egal wenn jemand es dennoch macht. Juckt mich nicht. Ich machs nicht.

Gruß,

Peter
 
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Baumbart

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Wenn du dir unsicher bist, laß es !:)
Ich bin nicht unsicher, ich weiß dass das Scheiße ist, mach's nicht und kann nur hoffen dass mir so ein Idiot nicht in's Auto knallt wenn ich mal damit auf der Bahn unterwegs bin oder ich wegen so einem im Unfallstau stehe.
 
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confidence

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Hi Peter !
Wenn du die Autobahnen nach Chemnitz und Dresden siehst - da geh ich eine Wette ein,daß die Spurbreiten 5m sind !
Aber ich hab schon verstanden - es gibt bauch knappere Gegebenheiten !
@ ulixem
jetzt bekomm ich doch den Föhn !!
die Nötigung mit der Lichthupe wollen wir dann unerwähnt lassen !!
Mann oh Mann - so einen Verkehrsteilnehmer würde ich auch lieber weit von mir wissen ,der sich mit einmal Anblitzen genötigt sieht !!
Sei ehrlich - im Auto hast du doch einen Hut auf,oder ?
 
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Mortenhh

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jetzt bekomm ich doch den Föhn !!
die Nötigung mit der Lichthupe wollen wir dann unerwähnt lassen !!
Nötigung mit der Lichthupe????

Sofern ich mit der Lichthupe oder/und der Schallhupe meine Überholabsichten ankündige, wo soll da die Nötigung sein?

Unteranderem dafür sind diese Produkte vorhanden!
 
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ulixem

Gast
Gegen die Lichthupe als Warnsignal beim Überholen ist ja auch nichts einzuwenden, aber beim Threadsteller kann ich mir das Einhalten des korrekten Prozedere einfach nicht vorstellen.

Wenn ich dann mit meinem A-Klasse Benz mit Hut über die linke Spur schleiche, so habe ich dann bestimmt einen irren GS -Fahrer auf der Stoßstange kleben, der mich über Kilometer anblinkt und abwechselnd probiert noch links an der Mittelleitplanke vorbei zu kommen.
Und er überholt nur nicht rechts, weil es ja verboten ist.

Aber das ist sicher ja nur ne Mutmaßung.....:o
 
Larsi

Larsi

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...
Wenn ich dann mit meinem A-Klasse Benz mit Hut über die linke Spur schleiche, so habe ich dann bestimmt einen irren GS -Fahrer auf der Stoßstange kleben, der mich über Kilometer anblinkt und abwechselnd probiert noch links an der Mittelleitplanke vorbei zu kommen.
Und er überholt nur nicht rechts, weil es ja verboten ist.

Aber das ist sicher ja nur ne Mutmaßung.....:o
so hatte ich dich auch eingeschätzt,

Aber das ist sicher ja nur ne Mutmaßung..... ;)
 
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ulixem

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Werde erst mal erwachsen und dann so alt wie ich. ;)
 
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Larsi

Larsi

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ich kann mir gut vorstellen, dass meine 17 näher an der realität liegen als deine 99 :rolleyes:
 
gerd_

gerd_

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Die Nornbreite deutscher Autobahnspuren ist 3,75 m. Im restlichen Europa sind es lediglich 3,5 m. Die Einfahrspuren bei uns sind im Vergleich zu allem was ich kenne gigantisch lang und breit (Ausnahmen gibt's). Reserven links (zur Mittelleitplanke) sind grosszügig und der Standstreifen ist vergleichsweise gigantisch. Selbst wenn es keinen "echten" Standstreifen gibt, ist i.d.R. rechts viel Platz. Sprich: Zwischen den Leitplanken ist bei uns locker 1,5 m mehr Platz als im Ausland
gerd
 
D

DO_Q

Gast
Entscheidungen OLG und BGH...

moin,
ohne nochmal groß das Thema aufwärmen zu wollen,
so hoffe ich doch für den einen oder anderen eine etwas
konkretere Vorstellung über die Rechtslage, anhand der o.g.
Gerichtsentscheidungen geben zu können.

Diese Entscheidungen sind im Zusammenhang mit dem

§ 5 Abs. 1 StVO

Es ist links zu überholen.

zu sehen.

Das ganze stammt aus einem Rechtsskript des Jahres 2010,
und wird an verschiedenen Hochschulen des Landes verwendet.
.........................................................

Grundsätzlich ist links zu überholen; die Pflicht gilt für den Fahrverkehr
auf allen Fahrbahnteilen, Sonderwegen und Autobahnen.

(soweit nichts neues, aber jetzt)

Das Zweitüberholen ist auf zweistreifiger Autobahn unzulässig;
(OLG Dü VRS 22, 471)

sonst ist es nur auf besonders breiter Straße und nur bei
klarer und sicherer Verkehrslage gestattet.
(BGH DAR 1957, 168 - sofern jemand Zugriff auf das Urteil hat,
wäre es u.U. hilfreich)

Wer als Motorradfahrer zwischen Fahrzeugschlangen vorbeifährt,
überholt verbotswidrig rechts.
(OLG Stu VRS 57, 361, 364; OLG Ha NZV 88, 105)

(auch nix neues ;) )
.........................................................

Urteile des BGH haben grundsätzlich Verfassungsrang, so dass diese
auch bei der gültigen Rechtsprechung berücksichtigt werden, sofern
nicht ausdrücklich durch Gesetz geregelt.
(Sollte ich hier auf dem Holzweg sein, bitte ich um Berichtigung.)

Gruß
 
C

confidence

Themenstarter
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Ja,das ist mal ein Beitrag !!
Damit kann man etwas anfangen und nicht ich meine und glaube und eigentlich und schon aus eigenem Sicherheitsanspruch und ,und,und.
Alles hier nachzulesen !
Das ist ein Fakt -basta ! Na ja - vielleicht noch nicht ganz - die Rechtsprechung hebt auf zweispurige Autobahnen ab - sind dreispurige Autobahnen anders zu sehen ??
Aber trotzdem vielen Dank für den sachlichen Beitrag !!
 
B

Baumbart

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So unterschiedlich sind die Leute - die einen schauen erst in's Gesetzbuch um zu entscheiden was richtig und was falsch ist, die anderen benutzen ihren eigenen Verstand.
 
Thema:

Überholen auf der Autobahn !!

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