Überholen auf der Autobahn !!

Diskutiere Überholen auf der Autobahn !! im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; @ Baumbart ist doch klar,wo du doch soviel davon hast !!
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confidence

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@ Baumbart
ist doch klar,wo du doch soviel davon hast !!
 
Zörnie

Zörnie

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So unterschiedlich sind die Leute - die einen schauen erst in's Gesetzbuch um zu entscheiden was richtig und was falsch ist, die anderen benutzen ihren eigenen Verstand.
Den eigenen Verstand glauben auch die zu benutzen, die ihn gar nicht haben :eek: und das macht das Verhalten mancher Verkehrsteilnehmer unberechenbar. Da ist es mir lieber, alle schauen vorher ins Gesetzbuch und machen dann das, was dort drin steht.

Grüße
Steffen
 
B

Baumbart

Gast
Den eigenen Verstand glauben auch die zu benutzen, die ihn gar nicht haben :eek: und das macht das Verhalten mancher Verkehrsteilnehmer unberechenbar. Da ist es mir lieber, alle schauen vorher ins Gesetzbuch und machen dann das, was dort drin steht.

Grüße
Steffen
damit überschätzt du den Gesetzgeber.
 
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Pouakai

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Den eigenen Verstand glauben auch die zu benutzen, die ihn gar nicht haben... Da ist es mir lieber, alle schauen vorher ins Gesetzbuch und machen dann das, was dort drin steht.
Nichts für ungut, glaubst Du wirklich, dass Leute ohne Verstand in ein Gesetzbuch schauen? Was glaubst Du, wieviel Leute mit Verstand in ein Gesetzbuch schauen?
:cool:
 
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Mortenhh

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Urteile des BGH haben grundsätzlich Verfassungsrang, so dass diese
auch bei der gültigen Rechtsprechung berücksichtigt werden, sofern
nicht ausdrücklich durch Gesetz geregelt.
(Sollte ich hier auf dem Holzweg sein, bitte ich um Berichtigung.)

Gruß
Hier bist du leider auf dem "Holzweg".


Verfassungsrang haben BGH Urteile nicht, hier sind keine Grundrechte betroffen und nur diese haben Verfassungsrang (grundrechtsgleiche Rechte).
Das Verfassungsgericht Urteilt auch nicht über StVO Verstösse.

Der BGH ist nur Judikative (Rechtsprechung) und nicht Legislative (Gesetzgebene Gewalt).

Berücksichtigt werden diese Urteile (nicht nur BGH Urteile) sind aber nicht bindend da es Präzedenzfälle im Deutschen Rechtswesen nicht gibt.

Ein Richter darf bei der Entscheidungsfindung ältere Urteile zwar berücksichtigen, und nun kommt ein Recht mit Verfassungsrang, der Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit (GG Art. 97 Abs. 1)!

Richter sind nur an das Gesetz gebunden und folgen keinen Weisungen.

Ein Urteil ist immer Situationsabhängig und ein Richter könnte auch anders entscheiden als der BGH oder jedes andere Gericht.
 
Zuletzt bearbeitet:
AmperTiger

AmperTiger

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Wie war nochmal gleich das Thema??? :D:D
 
Zörnie

Zörnie

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Nichts für ungut, glaubst Du wirklich, dass Leute ohne Verstand in ein Gesetzbuch schauen? Was glaubst Du, wieviel Leute mit Verstand in ein Gesetzbuch schauen?
:cool:
Ich hab nur geschrieben, was mir lieber wäre, und nicht, was ich glaube.

Grüße
Steffen
 
WoSo

WoSo

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... sodaß für ein Motorrad genug Platz zum Überholen entsteht.
Ich nehme das Angebot an und bin ruckzuck an dieser Linksfahrkolonne vorbei!!
Ist das statthaft ?? oder was spricht dagegen ??

DAS in seiner gesamten Sinnhaftigkeit war das Thema :)

Da sich hier gerade die Expertengruppe für ein nahezu unlösbar erscheinendes Problem der das Leben entscheidenden Art zusammengefunden hat bietet es sich ja geradezu an, dass ich bei einem mir wichtigen Fall ebenfalls Beistand erhalte.

Also

vor einigen Tagen saß ich, da es heiß und schwül war, nackend auf einem schattigen Baum auf einen weit ausladendem Ast. Wie ich da so sitze bemerke ich, dass unterhalb meines weit ausladenden Astes ein wunderschönes Mädchen die Decke ausbreitet und sich, ebenfalls aller Kleider entledigt, darauf ausbreitet.
Just in dem Moment bemerkt sie mich und es entgleitet ihr ein Ohhh. Dies als nette Aufforderung auffassend lasse ich mich zielgenau fallen. Dem guten Treffer entsprechend beende ich dann was so begonnen.
Ist das statthaft ?? oder was spricht dagegen ??
 
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Mortenhh

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... sodaß für ein Motorrad genug Platz zum Überholen entsteht.
Ich nehme das Angebot an und bin ruckzuck an dieser Linksfahrkolonne vorbei!!
Ist das statthaft ?? oder was spricht dagegen ??

DAS in seiner gesamten Sinnhaftigkeit war das Thema :)

Da sich hier gerade die Expertengruppe für ein nahezu unlösbar erscheinendes Problem der das Leben entscheidenden Art zusammengefunden hat bietet es sich ja geradezu an, dass ich bei einem mir wichtigen Fall ebenfalls Beistand erhalte.

Also

vor einigen Tagen saß ich, da es heiß und schwül war, nackend auf einem schattigen Baum auf einen weit ausladendem Ast. Wie ich da so sitze bemerke ich, dass unterhalb meines weit ausladenden Astes ein wunderschönes Mädchen die Decke ausbreitet und sich, ebenfalls aller Kleider entledigt, darauf ausbreitet.
Just in dem Moment bemerkt sie mich und es entgleitet ihr ein Ohhh. Dies als nette Aufforderung auffassend lasse ich mich zielgenau fallen. Dem guten Treffer entsprechend beende ich dann was so begonnen.
Ist das statthaft ?? oder was spricht dagegen ??
Welch ein geistreicher Beitrag!
 
FrankS

FrankS

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So kann man Meinung machen….

Ohne jetzt Q_DO zu nahe treten zu wollen, aber ein paar Zitate, passend zusammengekürzt und in einen vielleicht gar nicht vorhandenen Zusammenhang gebracht sagen für die hier diskutierte Aufgabenstellung erstmal gar nichts aus.

…und @ Baumbart: Um die Frage, ob es richtig oder falsch ist, ging es von Anfang an nicht. Die Frage war, ob es erlaubt bzw. verboten ist.

Gruß

Frank
 
D

DO_Q

Gast
Tag...

So kann man Meinung machen….

Ohne jetzt Q_DO zu nahe treten zu wollen, aber ein paar Zitate, passend zusammengekürzt und in einen vielleicht gar nicht vorhandenen Zusammenhang gebracht sagen für die hier diskutierte Aufgabenstellung erstmal gar nichts aus.
Mein Beitrag hat mit Meinungsmache nichts zu tun, und liegt mir eher fern.

Wie ich zuvor schon erwähnt habe, ist die Ausführung zwischen den "....",
bis auf die Klammern, 1 zu 1 aus besagtem Skript übernommen.
Somit ist von mir nichts zusammengekürzt oder aus dem Zusammenhang
gerissen worden.

Dieses sind vom Autor genannte Beispiele für den § 5 Abs. 1 StVO,
anhand der Gerichtsurteile.

So beschwere er sich bei dem Skriptersteller für die Möglichkeit
des aus dem Zusammenhang reißens :).

Gruß
 
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