Übertragung SF Einstufung

Diskutiere Übertragung SF Einstufung im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Zusammen, eine hypothetische Frage, auf die ich auch nach Suchen keine Antwort gefunden habe. Wieviele der 25 schadenfreien Jahre kann ich...
RedAdair

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Hallo Zusammen,

eine hypothetische Frage, auf die ich auch nach Suchen keine Antwort gefunden habe.

Wieviele der 25 schadenfreien Jahre kann ich mir von der Versicherung meiner Mutter auf meine neue Motorrad Versicherung übertragen lassen?

Ich selbst habe seit 20 Jahren den Autoführerschein und seit 1 Jahr den Motorradführerschein.

Sind es 20 oder 1?

Grundsätzlich hätte ich mir ja nur ein Jahr an Fahrpraxis aneignen können.

Vielen Dank

Gruß Ralf
 
Q4me

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warum fragst Du dazu nicht bei Deinem Versicherungsvertreter bzw. bei Deiner Versicherung nach???
 
pogibonsi

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Wenn deine Mutter 25 Jahre schadenfrei einen Motorradführerschein hat, dann kannst Du meines Wissens auch 25 Jahre anrechnen!
 
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DerNeuGSler

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Wenn deine Mutter 25 Jahre schadenfrei einen Motorradführerschein hat, dann kannst Du meines Wissens auch 25 Jahre anrechnen!
Ich hab auch im Hinterkopf dass es so einfach nicht ist. Meines Wissens kann man max. das übertragen was man selbst erfahren hätte können. Aber ob da der Auto oder Motorradführerschein gilt kann ich auch nicht sagen.
 
pogibonsi

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Ja könnte stimmen, dann wären es doch 1 Jahr..
 
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Gast30617

Gast
Aber ob da der Auto oder Motorradführerschein gilt kann ich auch nicht sagen.
Moin,

mit dem Führerschein hat das nichts zu tun. Man muss keinen Führerschein haben um ein Fahrzeug zu versichern. Die Mutter muss den Vertrag auf den Sohn übertragen und auf ihre schadenfreien Jahre verzichten.
 
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gstommy68

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Hallo,
habe die Versicherungsprozente damals von meinem verstorbenen Vaterfür mein zweitmopped übernommen. Da war das das ich die Einstufung bekommen habe, die ich hätte erfahren können, seit ich die dafür benötigte Fahrerlaubnis habe, nicht wie lange ich das Fahrzeug habe.

gruß
gstommy68
 
SLK

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Moin,

es sollen schadenfreie Jahre aus einem Autovertrag übernommen werden, der TE hat seit zwanzig Jahren den Autoführerschein. Also werden auch diese zwanzig Jahre übertragen. Schlecht wäre es für den TE, wenn seine Mutter ein Motorrad in den letzten zwanzig Jahren über den Vertrag versichert hätte, dann würde tatsächlich nur ein Jahr zu übertragen sein. Dies schreibt einer, der täglich mit dieser Thematik beruflich zu tun hat. ;)
 
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R1200GSRider

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Ich kenne aus eigener Erfahrung auch so, dass man maximal soviel SF-Jahre übernehmen kann wie man den Führerschein hat.
In Deinem Fall also maximal SF 20
 
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pogibonsi

pogibonsi

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Ich hab seit über 20 Jahren den Auto- und Motorradführerschein. Ich hatte ja mal vor 20 Jahren für ein paar Jahre ein Motorrad, aber leider keine Versicherungsdokumente mehr davon. Im September hab ich also mein neues Motorrad angemeldet und versichert und mir wurden KEINE Jahre angerechnet!
 
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R1200GSRider

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Ich hab seit über 20 Jahren den Auto- und Motorradführerschein. Ich hatte ja mal vor 20 Jahren für ein paar Jahre ein Motorrad, aber leider keine Versicherungsdokumente mehr davon. Im September hab ich also mein neues Motorrad angemeldet und versichert und mir wurden KEINE Jahre angerechnet!
die Frage des TE war aber bei Übertragung eines bestehenden Vertrages mit SF25...
In Deinem Fall ist es ein Neuvertrag...
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Als meine Mutter verstarb habe ich deren SFR übernommen. Ob Motorrad oder Auto spielte zumindest damals keine Rolle.
Wichtig war, dass mir ihr Fahrzeug "immer zur Verfügung stand". Ausserdem habe ich sie natürlich oft gefahren weil sie selbst nicht mehr fahren wollte :-).
Kein Mensch hat gefragt ob sie jemals ein Mopped besass. Es ging um die Übertragung eines SFR aus einer Kraftfahrzeugversicherung.
Übertragen wurde auch nicht der Rabatt, sondern ihre schadenfreien Jahre wurden auf meinen neuen Vertrag angerechnet (Mopped und Auto unterscheiden sichbei der Rabattberechnung).
Falls sich die Versicherung blöd stellt könntest Du Dich bei einer anderen Versicherung umsehen (der Hinweis genügt) oder Deinen Autorabatt auf Dein Mopped übertragen und den Rabatt Deiner Mutter auf Dein Auto. Aber das wäre doch idiotisch.
Wäre der Übertrag Auto/Mopped unmöglich so müsstest Du ja neu anfangen wenn Du Dich entschliesst das Autofahren aufzugeben und Dich nur noch per Mopped zu bewegen (oder umgekehrt).
gerd
 
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Eckart

Eckart

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Als meine Mutter verstarb habe ich deren SFR übernommen. Ob Motorrad oder Auto spielte zumindest damals keine Rolle.
Wichtig war, dass mir ihr Fahrzeug "immer zur Verfügung stand". Ausserdem habe ich sie natürlich oft gefahren weil sie selbst nicht mehr fahren wollte :-).
So ähnlich hatte sich das auch bei mir bei der Übernahme des SF-Rabatts für ein Auto dargestellt, wobei es nicht erforderlich ist, dass der den SF-Rabatt abgebende Versicherungsnehmer gestorben ist, vielmehr reicht es, dass es kein Nachfolgefahrzeug gibt, auf das er den Rabatt übernimmt.

Grundsätzlich kommt es darauf an, dass man den Rabatt mit dem entsprechenden Fahrzeug zumindest teilweise selbst erfahren hat - das muss man glaubhaft machen. Dass man dafür den Führerschein hat, ist dafür eigentlich Voraussetzung, wird aber vielleicht wird es nicht immer geprüft, zumindest nicht beim Auto, weil diesen Führerschein "jeder" hat. Beim Motorrad wird da vielleicht mehr geschaut.

Eckart
 
SLK

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Hi
Als meine Mutter verstarb, habe ich deren SFR übernommen. Ob Motorrad oder Auto spielte zumindest damals keine Rolle.
Wichtig war, dass mir ihr Fahrzeug "immer zur Verfügung stand". Ausserdem habe ich sie natürlich oft gefahren weil sie selbst nicht mehr fahren wollte :-).
Kein Mensch hat gefragt ob sie jemals ein Mopped besass. Es ging um die Übertragung eines SFR aus einer Kraftfahrzeugversicherung./QUOTE]

Moin, Gerd,

natürlich gab's in Deinem Falle keine Nachfragen oder Probleme, da ja der SFR Deiner Mutter ( ich vermute ganz für ein Auto) auf Dich übertragen werden sollte. Ich gehe davon aus, dass Du sowohl den Auto- wie auch Moppedführerschein seit langer Zeit besitzt.

Folgendes Problem kann auftreten: Der SFR eines Motorradvertrages ( z.B. SF 20) soll auf eine Person übertragen werden, die den Autoführerschein seit mehr als 20 Jahren, den Motorradvertrag aber erst seit weniger als zwanzig Jahren ( in diesem Falle ein Jahr) hat. D.h. eindeutig, dass diese Person eben gerade nicht alle Vorfahrzeuge in den letzten zwanzig Jahren gefahren haben kann und somit wird nur der SFR übertragen, der seit dem Datum des Moppedführerscheins möglich ist.
 
SLK

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Grundsätzlich kommt es darauf an, dass man den Rabatt mit dem entsprechenden Fahrzeug zumindest teilweise selbst erfahren hat - das muss man glaubhaft machen. Dass man dafür den Führerschein hat, ist dafür eigentlich Voraussetzung, wird aber vielleicht nicht immer geprüft, zumindest nicht beim Auto, weil diesen Führerschein "jeder" hat. Beim Motorrad wird da vielleicht mehr geschaut.
Es ist nicht nur "eigentlich" die Voraussetzung, sondern es ist DIE Voraussetzung. Eine Führerscheinkopie muss immer eingereicht werden und es ist egal, ob es sich um eine Übertragung von Auto auf Auto, Motorrad, LKW oder Wohnmobil handelt oder umgekehrt. Entscheidend ist, dass man eine Fahrerlaubnis für die KFZ-Art, aus der der SFR kommt, hat. Genau dieser mögliche Zeitraum wird übertragen. Also kann ein SFR aus einem Motorradvertrag gar nicht übertragen werden, wenn der Übernehmende gar keinen Motorradführerschein hat, denn er kann ja den Nachweis, dass er gefahren hat, gar nicht bringen. Dasselbe gilt auch für Autos: Kein Autoführerschein = keine SFR-Übertragung aus einem Autovertrag.

Ein SFR kann innerhalb der Fahrzeuggattung (Auto, Motorrad, Wohnmobil sind z.B. in derselben Gattung) hin- und hergeschoben werden, das tangiert die Ursprungsfrage peripher.
 
qtreiber

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@Volker; ich habe schon länger auf deinen 'Einsatz' gewartet und gehofft. Danke! :o


Zusatzfragen:
Ist ein hin- und herschieben des SFR bei angemeldeten Fahrzeuge auch innerhalb des 'Versicherungs-Jahres' möglich? Auch dann, wenn erschwerend hinzukommt dass die Fahrzeuge bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften versichert sind?
 
Eckart

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Eine Führerscheinkopie muss immer eingereicht werden.
Wenn bei darauf verzichtet wurde, dann vermutlich wegen meiner langjährigen Vorversicherungen bei der übernehmenden Versicherungworaus sich die Erfüllung dieser Voraussetzung ergibt. Vor allem wenn diese Maßnahme einer Versicherung Geld kosten kann, wird da sicherlich genauer geprüft.

Eckart
 
Thema:

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