Übertragung SF Einstufung

Diskutiere Übertragung SF Einstufung im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Unterschiedliche Versicherungsgesellschaften sind kein Problem (bei mir war das so) und unterjährig geht auch, weil entsprechende Anlässe selten...
Eckart

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Ist ein hin- und herschieben des SFR bei angemeldeten Fahrzeuge auch innerhalb des 'Versicherungs-Jahres' möglich? Auch dann, wenn erschwerend hinzukommt dass die Fahrzeuge bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften versichert sind?
Unterschiedliche Versicherungsgesellschaften sind kein Problem (bei mir war das so) und unterjährig geht auch, weil entsprechende Anlässe selten auf Silvester warten. Im Gegenteil: Es sind Fristen zu wahren.

Aber ein Umbuchen des SF nach Belieben wie man es gerade braucht geht m. W. nicht, es setzt m. W. immer das Ende eines Vertrags voraus.

Eckart
 
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Hallo, Bernd,

ein Hin-und Herschieben (nennt sich Ringtausch) ist nur dann möglich, wenn es "Bewegung" (Fahrzeugwechsel) gibt. Für Dein spezielles Problem kannst Du mich gerne anrufen.
 
gerd_

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Ich gehe davon aus dass ein Kfz-Versicherungsvertrag besteht. Aufgrund seiner Laufzeit bzw nicht der Nicht-Unfall-Zeit gewährt der Versicherer einen Rabatt.
Der Versicherungsnehmer braucht keine natürliche Person zu sein sonst könnte kein Fahrzeug auf eine Firma zugelassen sein. Vielleicht wurde ich deshalb noch nie nach einem FS gefragt.
Wechsle "ich" von einem Auto auf ein Motorrad so wird der Rabatt "umgerechnet". Seit einiger Zeit wird man gefragt ob man Alleinfahrer, Garagenbesitzer, Vegetarier oder sonstwas ist und danach ein Prämienab- uoer zuschlag berechnet.
Jetzt hätte es natürlich Probleme geben können weil meine Mutter wahrscheinlich "Alleinfahrerin" war aber ich ja ständig -natürlich vorwiegend für sie-gefahren bin bzw. sie gefahren habe. Danach hat niemand gefragt.
Deshalb würde es mich wundern wenn ich bei der Rabattübernahme nach der Bestandzeit meines Mopped-FS gefragt werden würde.
Wozu auch? Weil man "mich" für 20 Jahre unfallfrei Moppedfahren ehren möchte, ich jedoch seit der Fahrschulzeit nie mehr auf einem Mopped gesessen habe?
Entweder ich kann es und werde dem (von Auto auf Mopped umgerechneten) Rabatt gerecht oder es knallt und der Rabatt ist weg!

Versicherungen machen zuweilen etwas weil sie es können.
Bei einer Vertragsänderung (die Einzelheiten lasse ich weg) habe ich eine notariell beurkundete "Allgemeine Vollmacht" (Juristen wissen was das bedeutet) meiner Frau vorgelegt. Die Versichtungsdame meinte sinngemäss "die ist ja uralt, interessiert mich nicht". OK, um die Sache zu beschleunigen hat meine Frau . . .
Anschliessend habe ich das geklärt: Eine "Allgemeine Vollmacht" kann man selbstverständlich anzweifeln oder das Original einsehen wollen. Den Zweifel tut man beim beurkundenten Notar kund und der erklärt ob die Vollmacht noch Gültigkeit hat oder widerrufen/eingezogen wurde. Unterstellt wird zuerst immer die Gültigkeit.
Ob die Versicherungsfrau beim Nächsten wieder "interessiert mich nicht" sagt weiss ich nicht. Bei mir jedenfalls nicht.
gerd
 
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1. Der Versicherungsnehmer braucht keine natürliche Person zu sein, sonst könnte kein Fahrzeug auf eine Firma zugelassen sein.
2. Deshalb würde es mich wundern, wenn ich bei der Rabattübernahme nach der Bestandzeit meines Mopped-FS gefragt werden würde.
Wozu auch? Weil man "mich" für 20 Jahre unfallfrei Moppedfahren ehren möchte, ich jedoch seit der Fahrschulzeit nie mehr auf einem Mopped gesessen habe?
'n Abend,

zu 1. Das stimmt, aber eine juristische Person hat keinen Führerschein und kann deswegen keinen SFR von einer natürlichen Person übernehmen. Ausnahme: Rabattübertragung bei Firmenübernahme.
Bei Neugründung einer Firma fängt diese für das erste KFZ mit SF Null an, außer wenn's Sondereinstufungen gibt.

zu 2. siehe # 11, 17 und 18,

Der Übernehmende muss immer anhand des Führerscheins nachweisen, dass er die betreffenden Vorfahrzeuge des bisherigen VNs gefahren hat und haben kann. Wenn er eben nur einen Autoführerschein hat, kann er weder einen SFR eines Moppeds oder eines LKWs übernehmen.
 
gerd_

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'n Abend,
zu 2. siehe # 11, 17 und 18,

Der Übernehmende muss immer anhand des Führerscheins nachweisen, dass er die betreffenden Vorfahrzeuge des bisherigen VNs gefahren hat und haben kann. Wenn er eben nur einen Autoführerschein hat, kann er weder einen SFR eines Moppeds oder eines LKWs übernehmen.
Das musste ich bei meinen 2 "Übernahmen" nicht und würde es auch nicht widerspruchlos hinnehmen. Was ist wenn ich einen Rabatt von einer juristischen Person übernehme (z.B. Firmenwagen) und mir dann nach 2 Monaten ein Mopped kaufe und das Auto abmelde? Dann verfällt der "Autorabatt"? DIE Versicherung hätte mich gesehen!
Auch war das bei mir definitiv nicht der Fall. Ein "Auto" meiner Mutter "wurde zu meinem Motorrad". Incl (umgerechnetem) Rabatt!

gerd
 
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Hi


Das musste ich bei meinen 2 "Übernahmen" nicht und würde es auch nicht widerspruchlos hinnehmen. Was ist, wenn ich einen Rabatt von einer juristischen Person übernehme (z.B. Firmenwagen) und mir dann nach 2 Monaten ein Mopped kaufe und das Auto abmelde? Dann verfällt der "Autorabatt"? DIE Versicherung hätte mich gesehen!
Auch war das bei mir definitiv nicht der Fall. Ein "Auto" meiner Mutter "wurde zu meinem Motorrad". Incl (umgerechnetem) Rabatt!

gerd
Moin, Gerd,

mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde bei der SFR-Übertragung von Deiner Mutter auf Dich eine Kopie Deines Führerscheins gemacht und mit eingereicht. Frag ruhig mal bei Deinem Versicherer nach.

Du hast einen Autorabatt übernommen und sicherlich hast Du einen Autoführerschein, der vermutlich mit 18 zusammen mit dem Moppedführerschein gemacht wurde. Damit waren die Bedingungen zur Übernahme erfüllt. Eine spätere Verwendung für eine andere Fahrzeugart ist immer möglich, es geht ja schließlich um die Vergangenheit unfd nicht um die Zukunft.

Eine Rabattübertragung von einer juristischen Person auf eine natürliche Person geht, aber, wie ich bereits schrieb, nicht umgekehrt. Und auch hier gilt: Bitte nicht die Vergangenheit mit der Zukunft verwechseln. ;) Wenn die Rabattübertragung nach den Vergangenheitskriterien erledigt ist, kann der SFR im Rahmen der Bedingungen in der Zukunft für andere Fahrzeugarten verwendet werden. Z.B. in derselben Fahrzeuggruppe sind die PKWs, Kräder und Wohnmobile, der SFR kann innerhalb dieser Gruppe verwendet werden.
 
Boxertyson

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Lieber Volker,

schon mal berücksichtigt, das mittlerweile jede Versicherungsgesellschaft ihr "eigenes Süppchen" kocht ?

Ich bin selber Inhaber einer Versicherungsagentur mit gut 3.500 KFZ Versicherungsverträgen. Da man, wie Gerd ja bereits geschriebenen hat, problemlos den Schadenfreiheitsrabatt der Mutter auf das Auto übertragen kann, um dann den frei gewordenen SFR (Schadenfreiheitsrabatt) des Autos auf das Moped übernehmen kann, ist es bei meiner Gesellschaft problemlos möglich, den SFR der Mutter direkt auf das Moped zu übernehmen, in diesem Fall dann exakt SF 20 (da 20 Jahre PKW Führerschein).

Zusätzlich ist bei mir auch der unterjährige Tausch zwischen den Fahrzeugen in unendlicher Anzahl möglich, ausserdem ist bei uns bis auf LKW über 3,5 t der Tausch auch zwischen den allen Fahrzeugarten (WKZ) möglich.

Lediglich bei juristischen Personen ist die Regelung bei uns ähnlich wie bei Dir, darum macht es Sinn, den SFR auf den Mitarbeiter, bzw. Inhaber der juristischen Person laufen zu lassen, und dieser stellt dann seinen SFR der juristischen Person zur Verfügung.

In meiner täglichen Arbeit bin ich und meine Mitarbeiter mit den wildesten Vertragsgestaltungen der Mitbewerber konfrontiert.
Und, wie ebenfalls von Gerd geschrieben, vieles ist auch bei uns verhandelbar, immer abhängig vom jeweiligem Kunden.

Mit kollegialen Gruß an Volker und vielen Grüßen an alle anderen

Rainer
 
RedAdair

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Hallo Zusammen,

ich bin froh, dass auch nach der ersten Antwort das Thema weiter diskutiert wurde. Es scheint nun aber klar zu sein, dass in meinem Fall die 20 Jahre möglich sind. Nach der ersten Antword in diesem Fred habe ich auch brav angerufen. Und dann nochmal ein zweites Mal.

2 versch. call agents, 2 Meinungen :cool:

Also, nochmal Danke an Euch. Ihr habt mir geholfen.

Und warum die Eingangsfrage hyphotetisch war? Es kommt noch eine "Bewegung" in dem "Ringtausch" hinzu (hab gelernt :rolleyes:)

Die Auto-Versicherung um die es geht, hat der Lebensgefährte meiner Mutter vor ca. einem halben Jahr gekündigt. Sie fahren von nun an gemeinsam mit einem Auto weiter (Beide Versicherungen SF >25 Jahre). Folgende Bewegungen stehen jetzt an:

- derzeitige Versicherung Mutter ruhen lassen
- Versicherung Lebensgefährte für deren gemeinsames Auto nutzen.
- ruhender Vertrag Mutter auf neues Motorrad übertragen

Punkt 1 setzt wohl eine Kündigung vorraus. Aber ich telefoniere jetzt mal mit denen ;-)

A bissle zuviel tam tam ......aber es macht eben 100€ Differenz aus....die wirft man nicht weg
 
Boxertyson

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Hallo RedAdair,

bei Deiner Konstellation fällt mir noch eine weitere Variante ein, die zumindest bei uns möglich ist :

Das Moped über Deine Mutter als Versicherungsnehmer mit Dir als Halter und Rechnungsempfänger zu versichern.

Der Vorteil (für Deine Mutter) hierbei ist, das Deine Mutter SFR Inhaber bleibt und später gegebenenfalls auf ihren SFR zurückgreifen kann. Du aber Dein Moped günstiger versichert hat.

Und, das noch als nicht pietätslos gemeint, Du den SFR Deiner Mutter irgendwann mal regelrecht erben kannst.
 
RedAdair

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Hmmm.....OK.....und dann müsste meine Mutter in Ihrem Antrag angeben, dass Sie die SF Jahre aus dem Vertrag Ihres Lebensgefährten übernehmen will, mit dem sie in häuslicher Gemeinschaft lebt?
 
Boxertyson

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Nee, einfacher.

So wie ich das verstanden habe, nutzen die Beiden jetzt ein Auto, das über den Vertrag des Lebensgefährten Deiner Mutter versichert ist. Der Vertrag Deiner Mutter ist frei, bzw. ruht.

Falls das so richtig ist, meldest Du das Motorrad mit dem Versicherungsnehmer = Mama und Halter = Du an.
Rechnungsempfänger bist wieder Du.

Falls ich das nicht richtig verstanden habe, und der Vertrag des Lebensgefährten ruht gerade, da das Auto der Beiden über Mama versichert ist, funktioniert das natürlich auch über den Vertrag des Lebensgefährten Deiner Mutter. Da ist es aber mit dem späteren Erwerben dieses Vertrages schwieriger, da die Übernahme von Verträgen von Eltern auf Kinder einfacher ist, als von Eltern auf Stiefkindern, vor allem, falls der Stiefvater(Lebensgefährte) auch eigene Kinder hat, die Anspruch auf den Vertrag erheben.

Noch ein wichtiger Hinweis, hatte ich ja oben geschrieben :

Bitte das Vorgehen kurz mit der jeweiligen Versicherung abstimmen, bei uns (und bei einigen Mitbewerbern) geht das relativ einfach, aber nicht bei allen Versicherern.
 
RedAdair

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Danke Rainer, letzteres ist der Fall. Und vielen Dank nochmal für die Hilfe. Jetzt kann ich loslegen.

Gruß Ralf
 
gerd_

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Moin, Gerd,
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde bei der SFR-Übertragung von Deiner Mutter auf Dich eine Kopie Deines Führerscheins gemacht und mit eingereicht. Frag ruhig mal bei Deinem Versicherer nach.
Nee, ich bin noch nicht senil und da wurde nix gemacht. Wenn, dann hätte ich das selbst machen müssen weil es telefonisch abgestimmt wurde. Was die Versicherung wollte war eine Einverständniserklärung meiner Mutter. Auf die Bemerkung hin "Tote können nicht schreiben" taugte auch eine Kopie der Sterbeurkunde (von der ich gleich einen Stoss Kopien gemacht hatte).
Wahrscheinlich war es die Versicherung von Rainer. Genauso wie er es beschreibt lief das bisher ab.
gerd
 
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beaglefreund

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Hallo,
ich habe meinen Vertrag für das Auto ü 25 Jahre,meldete 2017 eine GS 1200 auf meinen Namen neu an.
Mir wurden die SF 25 auch auf das Moped angerechnet.
Für 2018 fragte ich ob ich noch ne RR zusätzlich anmelden kann auf SF25,da meint die Agentur ja kein Problem..
Viele Grüsse
 
RedAdair

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So, es ist vollbracht.

Mein Moped wird morgen angemeldet, Haftpflicht+TK 79.66€ (ohne Saisonkennzeichen) --> :cool:

Verischerungsnehmer meine Mutter, Halter Ich, SF36 von Ihrem Lebensgefährtem übernommen


Danke an Alle :coools:
 
Frank1001

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Das ist doch eine gute Lösung!

Grundsätzlich kann man mit Einwilligung soviel SF Jahre übernehmen, wie man theoretisch selbst erfahren haben könnte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Krad oder einen PKW handelt! Es gibt allerdings immer wieder Versicherungen, die ihren (Neu-) Kunden erzählen wollen, dass das nicht oder nur mit höheren SF-Abzügen funktioniert. In einem solchen Fall kann ich immer nur sagen: Dann ist das nicht die richtige Versicherung und einfach bei der nächsten Fragen.

Die aktuell gewählte Lösung hat aber noch einen weiteren Vorteil: Von SF36 auf SF20 gehen eh irgendwann 16 Jahre verloren. Wenn ich aber den tatsächlichen Wechsel so weit als möglich hinausschiebe, dann wirken sich die verlorenen 16 Jahre immer weniger aus. Wenn ich als Beispiel von SF16 auf SF0 gehe ist das eben ein anderer Preisunterschied als von SF46 auf SF30! Oder falls ein Schaden dazwischen kommt, für den 10 oder 15 Jahre abgezogen werden, dann geht's eben nur von beispielsweise SF36 auf SF26 und nicht von SF20 auf SF10.
Daher alles richtig gemacht!

Gruß
Frank
 
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