Überzogener TüV-Termin - wie wird es bei euch gemacht?

Diskutiere Überzogener TüV-Termin - wie wird es bei euch gemacht? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Leute! Diesen Link hat mit eine Freundin geschickt, wie ist das in euren Bereichen gehandhabt worden...
juekl

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Wozu braucht man bundesweite Regelungen wenn jedes Land selbst bestimmen kann wie und ob sie befolgt werden?

Hallo,
ist ja wie beim Rauchen, jeder kocht sein eigenes Süppchen.
Ich würde es gut finden und meinen Termin um 2 Monate nach vorne verlegen.
Gruß
 
assindia

assindia

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Hallo,
ist ja wie beim Rauchen, jeder kocht sein eigenes Süppchen.
Ich würde es gut finden und meinen Termin um 2 Monate nach vorne verlegen.
Gruß
. . :rolleyes: nach vorne - Du kannst jeden Monat zu T.Ü.V. fahren und eine 29er machen lassen.;):D:D

Ich musste mit meiner GS im Dezember zum T.Ü.V. - in NRW wird sogar seit neuestem "nachgestempelt" - bis zu 2 Monaten.

Ich fahre jetzt erst im März - meine GS fährt auch ohne T.Ü.V. - ist kein Eprom drinnen . . .;):D:D
 
Jonny W.

Jonny W.

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Ich habe in Bremen mit der Dose auch schonmal überzogen (2 Monate). Habe dann die Plakette nur für 22 Monate bekommen :(

Grüße, Markus
 
Dikki

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Ich habe in Bremen mit der Dose auch schonmal überzogen (2 Monate). Habe dann die Plakette nur für 22 Monate bekommen :(

Grüße, Markus
Genauso war es bei meinem Moped und Anhänger 2009 auch.
 
HansvomHahn

HansvomHahn

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Moin Moin!!!

Bei meiner Kati, 3/4 Jahr ohne TÜV, 2 Jahre neu getüvt!
Landy, 2 Jahre ohne Tüv, 2 Jahre neu getüvt!

Ist wie mit der fetten Engschrift, die ist laut Gesetz auch nicht mehr erlaubt oder mit der LKW-Zulassung für Pick-Up, hier geht es, hier nicht - es lebe die deutsche Bürokratie!!!!

PS: Keine Angst, diese KFZ wurden in dieser Zeit ohne TÜV nicht bewegt, sie standen brav in der Garage!!

Gruß Hans
 
gerd_

gerd_

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Hi
Eigentlich sollte diese Auslegung inzwischen bundesweit bekannt sein und angewendet werden.
Es ist ja nur die Wiederanwendung der alten Regelung.
Die zwischenzeitlich gültige war Schwachsinn und reine Geldschneiderei.
Anfänglich versuchten die Prüfer sogar 2 mal zu kassieren wenn der Termin mehr als 24 Monate überzogen war (z.B. Wohnwagen mit langer Standzeit). Allerdings konnten sie nicht erklären worin die zweifache Leistung bestand und mussten die Kohle wieder herausrücken.

Wenn der Sachverständige ein Fahrzeug begutachtet hat, dann stellt er ja fest, dass es voraussichtlich die nächsten 2 Jahre "überstehen" wird. Es ist eine Beurteilung des vorliegenden Zustandes.
Dass er dann, im übelsten Fall, bei 23 Monate überzogenem Termin, das Gleiche 4 Wochen später noch einmal beurteilen soll ist grober Unfug und technisch durch nichts zu begründen!

Also einfach vorher erkundigen wie das gehandhabt wird und, falls bei der Prüfstelle die Idiotie noch angewendet wird, "Nein danke, da gehe ich woanders hin" sagen und wieder gehen. Ob die nächste andere Prüfstelle im gleichen Bundesland das dann anders handhabt ist zwar fraglich, doch wenn alle Betroffenen, selbst wenn der Termin nicht überzogen ist, und vor allem die Werkstätten mit "HU-im-Haus" so reagieren würden, wäre der Spuk gleich vorbei.
gerd
 
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M.A.B

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Moin,

war letztes Jahr mit meiner Suz beim TÜV. Ein Jahr überzogen und dieses Jahr müsste ich wieder hin.

Wenn also der TÜV zwei Jahr abgelaufen ist, zahlt man doppelt :eek:

Gruß
Marc
 
Gelblichtbremser

Gelblichtbremser

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Moin,

war letztes Jahr mit meiner Suz beim TÜV. Ein Jahr überzogen und dieses Jahr müsste ich wieder hin.

Wenn also der TÜV zwei Jahr abgelaufen ist, zahlt man doppelt :eek:

Gruß
Marc
Und wenn Du das Gerät mehrere Jahre nicht bewegst und dann auch kein TÜV machen lässt, dann aber abmelden willst, kommt die Strafe bei der Abmeldung vom Amt. Deshalb vorher doch beim TÜV vorbeifahren. :mad:
 
Hans BHV

Hans BHV

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Und wenn Du das Gerät mehrere Jahre nicht bewegst und dann auch kein TÜV machen lässt, dann aber abmelden willst, kommt die Strafe bei der Abmeldung vom Amt. Deshalb vorher doch beim TÜV vorbeifahren. :mad:

hmmm ... davon habe ich ja noch nie gehört - Land Bremen zieht die überzogenen Monate ab, aber bei Abmeldung Strafe vom Amt ? Nee, das gibt es bei uns nicht. Wie sollte so etwas auch begründet werden ? Meine Honda wurde nach drei Jahren abgelaufenen TÜV einfach abgemeldet und feddisch :o
 
Charles50

Charles50

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Hallo!
Ich als Kfz-Meister habe die DEKRA jeden Mittwoch im Haus.Die datieren zurück.
So wie früher,als man grundsätzlich überzog,geht nicht mehr.
Andererseits sind die Prüfer,solange es sich im Rahmen hält,sehr kulant.
Karl
 
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M.A.B

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Und wenn Du das Gerät mehrere Jahre nicht bewegst und dann auch kein TÜV machen lässt, dann aber abmelden willst, kommt die Strafe bei der Abmeldung vom Amt. Deshalb vorher doch beim TÜV vorbeifahren. :mad:
Bei Abmeldung kenne ich das auch nicht, das der TÜV wichtig wäre.
Anders sieht es bei Ummeldung aus. Da braucht man ne gültige TÜV Bescheinigung.
Wie ist das eigentlich, wenn ich ein Motorrad/PKW wieder in Betrieb nehme, das drei oder mehr Jahre ohne TÜV gestanden hat.
Zahl ich dann zwei oder dreimal TÜV? - Das kann es ja auch nicht sein.

Gruß
Marc
 
SA Moose

SA Moose

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Boah eyh, Wuppertal. Seid ihr weit voraus. Hier ist es noch knallhart: kaufen und fahren. Und fahren. Und fahren. Nix TUV........:D

Habe '86 einen Suzuki Jeep gekauft, damals 2 Jahre alt. TUV gemacht. Seitdem nix. Das einzige Manko am Auto: ein Einschussloch. Na ja, ist halt Afrika.:D
 
kolli

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Bei Abmeldung kenne ich das auch nicht, das der TÜV wichtig wäre.
Anders sieht es bei Ummeldung aus. Da braucht man ne gültige TÜV Bescheinigung.
Wie ist das eigentlich, wenn ich ein Motorrad/PKW wieder in Betrieb nehme, das drei oder mehr Jahre ohne TÜV gestanden hat.
Zahl ich dann zwei oder dreimal TÜV? - Das kann es ja auch nicht sein.

Gruß
Marc
M. W. nach ist bei mehr als 18 Monaten nach Ablauf des TÜV zumindest bei abgemeldeten Fahrzeugen eine Vollabnahme fällig. Die gilt dann aber auch für 24 Monate
 
AMGaida

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Das Thema wurde ausführlichst bereits hier besprochen... http://gs-forum.eu/showthread.php?t=44211&highlight=t%FCv+hessen

Da steht auch drin, dass es eben nicht bundesweit so gehandhabt wird. Ich hab vom Verkehrsministerium NRW damals bestätigt bekommen, dass man sich dieser (Hessens) Auffassung keineswegs anschließen wolle... :rolleyes:

M. W. nach ist bei mehr als 18 Monaten nach Ablauf des TÜV zumindest bei abgemeldeten Fahrzeugen eine Vollabnahme fällig. Die gilt dann aber auch für 24 Monate
Das war "früher" mal so... Vollabnahmen gibt es keine mehr, auch bei stillgelegten Fahrzeugen reicht eine einfache HU aus.
 
willi.k

willi.k

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Hier in NRW wird es so gemacht:

Ein aktueller Tatsachenbericht zur Klärung, ( obwohl schon alles gesagt wurde ;) :D ):

Ich war in der ersten Februarwoche 2011 (ist also noch ganz frisch) mit meiner Xch bei TÜV, die war im Dez. 2010 fällig, aber das Wetter seinerzeit...:rolleyes:

Einen Tag vorher war ich mit meinem Auto ( damit ist eine "Dose" gemeint ;)) ebenfalls dort, der war im Jan. 2011 fällig.

Und da ich den Artikel aus dem letzen Jahr noch im Kopf hatte, hatte ich auch gehofft mit der Xch von diesem blöden Wintertermin wegzukommen, aber:

TÜV Rheinland FAQs schrieb:


Verlängert sich durch die Überschreitung die Gültigkeit der neuen Prüf-Plakette?


Nein. Seit dem 1.12.1999 ist eine Fristverlängerung für die Hauptuntersuchung und Teiluntersuchung Abgas durch Hinausschieben nicht mehr möglich. War Ihre HU im März fällig und Sie führen das Fahrzeug erst im Mai vor, gilt die neue Frist bis zur nächsten Prüfung nur noch 22 Monate, nämlich wieder bis März des übernächsten Jahres (Im Saarland gilt diese Regelung zur Zeit noch nicht).
(Quelle)

Also habe ich für das Automobil eine Plakette bis 1/2013 und für die Xch eine bis 12/2012 bekommen. :p

Unsere geregelte Welt ist also weiterhin unbeirrt i. O. :rolleyes: :D
 
juekl

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Hi,
evtl. ist das nur beim TÜV oder der Dekra so.
Die könnte man ja dann großräumig umfahren und zwar auch mit dem Auto.
Bei uns gibt es der die oder das KÜS ich werde mal nachfragen wie die das Handhaben.
Wenn es allerdings von gelangweilten Beamten aus NRW
so verordnet ist kann man nichts machen.
Könnte ich theor. auch in einem anderen Bundesland die HU machen lassen?
Gruß
 
Tourer GS

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Hi,
evtl. ist das nur beim TÜV oder der Dekra so.
Die könnte man ja dann großräumig umfahren und zwar auch mit dem Auto.
Bei uns gibt es der die oder das KÜS ich werde mal nachfragen wie die das Handhaben.
Wenn es allerdings von gelangweilten Beamten aus NRW
so verordnet ist kann man nichts machen.
Könnte ich theor. auch in einem anderen Bundesland die HU machen lassen?
Gruß
Klar kannst Du auch in einen anderen Bundesland die HU machen lassen.
Ob es sich aber lohnt dafür viel Sprit zu verfahren muß jeder selber entscheiden.
 
juekl

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Hi,
es gibt welche für die ist der TÜV im Nachbarbundesland näher als der im eigenen Bundesland.
Gruß
 
assindia

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Ruhrgebeat
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R 1200 GS TB
Muss mich . .

. . korrigieren - komme soeben von der DEKRA in Essen.

Fälliger Termin zur HU 12/2010 - heute dort gewesen (bestanden:D) - neuer Fälligkeitstermin 12/2011.

Darauf angesprochen - sagte mir der Prüfer, dass es schon lange nicht mehr gilt, den HU Termin zu überziehen und dann die Plakette für 24 Monate zu bekommen.:rolleyes:
 
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