übern haufen gefahren.. | ablauf?

Diskutiere übern haufen gefahren.. | ablauf? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; nabend zusammen, ich hab mal ne frage zur abwicklung von unfällen. da ich - gott sei dank - bislang noch nie das vergnügen hatte, bin ich da recht...
cgn78

cgn78

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nabend zusammen, ich hab mal ne frage zur abwicklung von unfällen.
da ich - gott sei dank - bislang noch nie das vergnügen hatte, bin ich da recht unbedarft und grad überfragt.

mir ist heute ein total kompetenter autofahrer rückwärts in meine bmw gefahren und hat mich damit umgeworfen. nun ist soweit erstmal nichts zu sehen, außer handprotektor was schief und vielleicht ein paar kratzer. ich will aber auf nummer sicher gehen, dass auch das vorderrad zb nix abbekommen hat. wie ist nun der weitere verlauf? darf ich das motorrad in der werkstatt checken lassen? kommt da ein gutachter der anderen versicherung?und wer kümmert sich darum? klar ist, dass der andre schuld war (polizei war auch vor ort) und es auch entsprechend aufgenommen wurde.
aber was den ablauf betrifft..da bin ich echt überfragt grad...

freue mich über euer feedback!
danke und beste grüße aus cgn!
tanja
 
Charly-R1200GS

Charly-R1200GS

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Aber sicher darfst du dein Moped checken lassen von einer Fachwerkstatt.
Das ist wie beim Auto.
Aussen sieht man nix und unter dem Plastik oder der Verschalung ist alles gestaucht.
Wenn das Motorrad nichts abbekommen hat, kommt auch kein Experte.
Wenn doch, meldet der :) es der Gegner-Versicherung und beziffert die Höhe des Schadens.

Auf JEDEN FALL untersuchen lassen. Es geht auch um die Gabel - nicht nur ums Rad.

Viel Glück.
So was ist immer Scheisse. :mad:
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
Grundsätzlich hast DU ganz allein das Recht den Gutachter zu wählen,der Dein Moped untersucht.Die gegnerische Versicherung wird sich natürlich bei Dir melden und will den Unfallhergang wissen und wird einen Gutachter empfehlen.
Kennst Du den Unfallverursacher näher ? ( Freund ,Bekannter usw...)
Falls nein geh zum Rechtsanwalt und übergebe dem die Sache.
 
O

Ojo

Gast
Hallo Tanja,

dasselbe ist mir 1996 auch mal passiert. Ein 84jähriger Autofahrer hatte mich übersehen.

darf ich das motorrad in der werkstatt checken lassen?
Musst du sogar. Du musst ja sicherstellen, dass dein Fahrzeug noch fahrtauglich ist. Vielleicht ist ja der Rahmen gebrochen oder ein anderer kapitaler Schaden aufgetreten, für den das von dir beschriebene Unfallereignis ursächlich ist. Das kann dir nur der Fachmann bestätigen.

kommt da ein gutachter der anderen versicherung?und wer kümmert sich darum?
Bei mir kam seinerzeit einer (Herr Teufel :)). Dafür hat die gegnerische Versicherung gesorgt.

Du musst den Unfall auf jeden Fall deiner Versicherung melden. Dort hilft man dir bestimmt auch gerne weiter, deine Fragen zu beantworten. Wenn nicht, wechsle die Versicherung.

Schöne Grüße von
Ojo.
 
robota

robota

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Aber bitte auch an die "kleinen" Dinge bei der Schadenabwicklung denken...

Dir steht zum Beispiel eine sogenannte Kostenpauschale in Höhe von 25 Euro (war es zumindest mal) zu - die ist für Deine Laufereien, Telefon, Fax und Portokosten.

Und wenn Du aufm Bock gesessen hast... denk an deine Klamotten und den Helm (Helm MUSS getauscht werden, wenn er einen "Bumms" hatte).
Selbstverständlich sind diese Sachen auch entsprechend monitär auszugleichen - da denkt man manchmal gar nicht dran...

Am allerbesten ist es, wenn Du das einen Anwalt machen lässt - steht Dir zu (gerade wenn man nicht so oft mit den Versicherungen zu tun hat von Vorteil). Uns hatten die letztens erst die Pauschale gezahlt, als ich höflich danach gefragt hatte (och... hatten wir vergessen...)!

Grüße

Marco
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Auf alle Fälle von einer Fachwerkstatt checken lassen,
die sollten auch mehr Anhnung von ev. Folgeschäden haben, die nicht direkt zu sehen sind (falls es die gibt)

ich hatte z.B. mal nen Dachs (mit der Dose) überfahren, ausser dem Spoiler war zuerst nichts zu erkennen, als aber nach einiger Zeit die Lenkung schwergängig wurde, weil sich die dabei entstandenen "leichten" Druckstellen in der Lenkung zu einem massiven Schaden entwickelt haben, ... das muß ich nicht nochmal haben und solches würde ich heute auf jeden Fall wieder ins Gutachten schreiben lassen..
 
cgn78

cgn78

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wow, das geht ja schnell hier mal wieder :) besten dank!
ich werd mal schauen was ich morgen alles in die wege leiten kann. ich hab leider nicht die vers. des gegners, weil ich im rtw abtransportiert wurde...:rolleyes: hoffe also, dass die sich von sich aus melden!?
dazu noch am rande: muss ich mich denn wirklich auch bei meiner vers. melden?? auch wenn klar ist, dass ich nicht schuld war?

danke euch und nen schönen abend noch!
 
O

Ojo

Gast
dazu noch am rande: muss ich mich denn wirklich auch bei meiner vers. melden?? auch wenn klar ist, dass ich nicht schuld war?
Bei meiner Versicherung ist es so. Ich muss jedes Unfallereignis anzeigen. Dir entsteht dadurch ja kein Nachteil, aber die Versicherungen haben bisweilen untereinander Agreements bei den Schadensabwicklungen.

Kopf hoch - das wird wieder!

Ojo.
 
GS Q

GS Q

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Wenn der Unfallgegener fair ist wird Er es gleich seiner Versicherung melden. Hast Du Seine Anschrift? Es gibt dann eine Schadensnummer über die alles abgewickelt wird!
Deine Versicherung kann dir auch nen Gutachter empfehlen. Oder auch dein :), wenn du selber keinen kennst!

Viel Erfolg!!!!
 
robota

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...im Rettungswagen abtransportiert??? Dann ist Dir ja doch irgendetwas passiert!

Erstemal --> Gute Besserung Dir und Deiner Q :-)

Dann kann ich mich nur wiederholen: nimm Dir bitte nen Anwalt!

Gerade wenn ein Personenschaden mit im Spiel ist (ich habe selbst mal ganz viel falsch gemacht und bin auf der Hälfte der Kosten (ich dacht ich mach alles richtig...) sitzen geblieben... (und egal wie klein der Personenschaden ist...)!

bis denne

Marco
 
T

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Meld es deiner Versicherung. Die tritt normalerweise mit der Versicherung des Gegners dann in verbindung. Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, hast du bestimmt auch eine Nummer wo dieser aufgenommen wurde. Am besten der Vers. mit angeben.

Und ich schalte mitlerweile immer einen Anwalt mit ein, seit mich so ein blöder Dosenfahrer in einer Auffahrt (einspurig) als damaliger Neuling überholt hatte und mich fast vom Bock geschossen hat und die Insassen frech gelogen haben, ich wäre ihnen reingefahren.:mad:
 
Griffheizer.de

Griffheizer.de

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www.kehr-gutachten.de/rechte.html

Hi, da oben ist es ganz gut zusammengefasst.

Wichtigster Schritt : Advocaat nehmen, der handelt am ehesten in Deinem Interesse. Der nimmt Dich an die Hand und kümmert sich um alles. Übernahme durch die gegenerische Versicherung s.o.
Die Versicherungen regulieren den Schaden, wie es für sie wirtschaftlich am sinnvollsten ist und werden Dich kaum auf Feinheiten hinweisen, wenn der Gegner auch bei Deiner oder einer befreundeten Versicherung ist.

Gute Besserung und toi, toi, toi
 
Charly-R1200GS

Charly-R1200GS

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wow, das geht ja schnell hier mal wieder :) besten dank!
ich werd mal schauen was ich morgen alles in die wege leiten kann. ich hab leider nicht die vers. des gegners, weil ich im rtw abtransportiert wurde...:rolleyes: hoffe also, dass die sich von sich aus melden!?
dazu noch am rande: muss ich mich denn wirklich auch bei meiner vers. melden?? auch wenn klar ist, dass ich nicht schuld war?

danke euch und nen schönen abend noch!

Du musst es deiner Versicherung melden, weil die auch ungerechtfertigte Forderungen an dich abwehren.
Um die andere Versicherung musst du dich gar nicht kümmern. Das macht deine schon. Die fordern auch den Polizeirapport an.
Das mit dem Anwalt ist gar nicht so ein schlechter Ratschlag.
Wenn du eine Rechtsschutzvers. hast, einfach anrufen und Schaden anmelden.
Die sollen auch eine Abmachung treffen, dass ev. Folgeschäden gedeckt werden.
Die gegnerische Versicherung möchte all zu gerne die Akten so früh wie möglich schliessen.
Nicht einfach "einverstanden" nicken.
Nimm so ein Anwalt. Das Geld ist gut investiert.

Viel Glück und gute Besserung, falls es dir etwas gemacht hat.
 
Rheinländer

Rheinländer

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Im schönen Ahrtal, ein Steinwurf vom Rhein entfern
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wie alle anderen schon sagten:

-auf alle fälle ein gutachter deiner wahl holen und kein gutachter von der versicherung, der für seine gesellschaft möglicherweise ein fälligkeitsgutachten erstellt.

- lass dein motorrad in einer fachwerkstatt instandsetzen.

- schau dir deine bekleidung an. auch kleinere abschürfungen würde ich reklamieren und mir entsprechend vergüten lassen. wenn der helm bodenkontakt hatte, auf alle fälle einen neuen in rechnung stellen.

- und, dir steht für die zeit wo deine Q nicht einsatz- und fahrbereit ist, eine nutzungsausfallentschädigung zu.

da du in diesem bereich keinerlei erfahrungen hast, wenn ich das so richtig verstanden habe, dann geh auf alle fälle zum anwalt und lass diesen alles weitere regeln.
kann ich dir nur empfehlen.
ich habe da auch so meine erfahrungen gemacht, denn recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene paar schuhe.

ich hatte auch mal einen schweren motorradunfall, wo ich keine schuld hatte.
der unfallgegner hat seine schuld zugegeben und auch dieses seiner versicherung so weiter gegeben.

trotz allem, es waren zwei gutachten nötig, ferner hat sich die schadensabwicklung über zwei jahre hingezogen, es waren zwei gerichtsinstanzen nötig bis ich meinen schaden zu 100% bezahlt bekommen habe.

zwischendurch kamen zwar immer wieder mal ein paar vergleiche seitens der versicherung, aber was bedeutet ein vergleich?
richtig die versicherung spart geld und du legst geld drauf.
darauf habe ich mich nicht eingelassen.

so und nun genug angst gemacht, deine schäden sind ja um einiges geringer und somit für die versicherung kostengünstiger. ich mußte bei tempo 170 km/h vom bike absteigen und nicht wie bei dir im stehen. von daher wird es bei dir wohl einfacher und schneller gehen. ;) :D

aber dennoch, geh zum anwalt, denn sicher ist sicher und keine angst, solltest du keine rechtschutzversicherung haben, soweit ich weiß werden die kosten von deinem anwalt auch von der versicherung übernommen.
 
hgb57

hgb57

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Nimm so ein Anwalt. Das Geld ist gut investiert.
Servus Charly,

wenn du nicht der Verursacher des Schadens bist zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt. So war es bei mir im letzten Jahr.

Hatte im August 2010 auch einen Unfall. Mit wurde die Vorfahrt genommen und letztendlich lag ich unter der Q in einem Vorgarten. Polizei war da. Auf den Rettungswagn hatte ich verzichtet. War dann später beim Arzt. Diagnose: Trotz Protektorenjacke, eine angebrochene Rippe.Habe das Motorrad nach der Unfallaufnahme selbst noch ca. 15 km zur nächsten Werkstatt gebracht. Hat alles nicht so schlimm ausgesehen. Am nächsten Tag, Freitag der 13., kam der Gutachter. Schaden am Motorrad knapp über 4.000,--€. Das ging vom gestauchten Heckrahmen über die Hinterradfelge bis Auspuff. Ventildeckel, Seitenspiegel. Da ist doch einiges zusammengekommen. Vom Gutachter aus ging ich direkt zu einer Anwältin für Verkehrsrecht. Die hat das Unfallprotokoll bei der Polizei angefordert und die gegnerische Versicherung kontaktiert. Die gegnerische Versicherung hat mir zwar Unterlagen zum Ausfüllen bezügl. des Unfallhergangs geschickt. Habe die informiert, dass dies von einer Anwältin erledigt wird.

Ausser dem Unfallschaden am Mopped wurde weiters geltend gemacht:
Helm und Motorradjacke (wurde auch vom Gutachter in Augenschein genommen und mit Bildern im Gutachten miterfasst)
wurde von der gegnerischen Versicherung bezahlt: Aber Achtung. Die wollen erst mal nur den Zeitwert zahlen. Meine Anwältin hat dann auf ein Urteil bezügl. Schutzkleidung hingewiesen. Dann kam der Scheck mit dem Differenzbetrag.

Nutzungsausfall:hatte der Gutachter auch mit aufgenommen.
Schmerzensgeld: wurde von der Anwältin eingefordert.Glaube ich hab nix vergessen. Jedenfalls hatte ich keine Arbeit mit der ganzen Sache. Habe alles bezahlt bekommen und die Anwältin hat ihre Rechnung direlt an die Versicherung zum begleichen geschickt.
 
Charly-R1200GS

Charly-R1200GS

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Servus Charly,

wenn du nicht der Verursacher des Schadens bist zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt. So war es bei mir im letzten Jahr.

Hatte im August 2010 auch einen Unfall. Mit wurde die Vorfahrt genommen und letztendlich lag ich unter der Q in einem Vorgarten. Polizei war da. Auf den Rettungswagn hatte ich verzichtet. War dann später beim Arzt. Diagnose: Trotz Protektorenjacke, eine angebrochene Rippe.Habe das Motorrad nach der Unfallaufnahme selbst noch ca. 15 km zur nächsten Werkstatt gebracht. Hat alles nicht so schlimm ausgesehen. Am nächsten Tag, Freitag der 13., kam der Gutachter. Schaden am Motorrad knapp über 4.000,--€. Das ging vom gestauchten Heckrahmen über die Hinterradfelge bis Auspuff. Ventildeckel, Seitenspiegel. Da ist doch einiges zusammengekommen. Vom Gutachter aus ging ich direkt zu einer Anwältin für Verkehrsrecht. Die hat das Unfallprotokoll bei der Polizei angefordert und die gegnerische Versicherung kontaktiert. Die gegnerische Versicherung hat mir zwar Unterlagen zum Ausfüllen bezügl. des Unfallhergangs geschickt. Habe die informiert, dass dies von einer Anwältin erledigt wird.

Ausser dem Unfallschaden am Mopped wurde weiters geltend gemacht:
Helm und Motorradjacke (wurde auch vom Gutachter in Augenschein genommen und mit Bildern im Gutachten miterfasst)
wurde von der gegnerischen Versicherung bezahlt: Aber Achtung. Die wollen erst mal nur den Zeitwert zahlen. Meine Anwältin hat dann auf ein Urteil bezügl. Schutzkleidung hingewiesen. Dann kam der Scheck mit dem Differenzbetrag.

Nutzungsausfall:hatte der Gutachter auch mit aufgenommen.
Schmerzensgeld: wurde von der Anwältin eingefordert.Glaube ich hab nix vergessen. Jedenfalls hatte ich keine Arbeit mit der ganzen Sache. Habe alles bezahlt bekommen und die Anwältin hat ihre Rechnung direlt an die Versicherung zum begleichen geschickt.

Das ist gut Hans
Ich denke, es lohnt sich auf jeden Fall.
Ich meine nur, falls die gegnerische Partei meint, dass sie jetzt den Anwalt nicht bezahlen würde, hätte der sich längst bezahlt gemacht.
Wenn ich nur daran denke, was die "paar Kratzer" beim Lackierer kosten. U.U. eine Ganzlackierung..........ui ui ui.

Das ist wie beim Hausbau.
Ich würde mir den teuersten Architekten nehmen, der einen straffen Zeitplan mit den Handwerkern abmacht.
Allein die Zeitersparnis - abgesehen von den geschonten Nerven - ist der längst bezahlt.

Und so ist es doch auch beim Anwalt.
Wenn der die Kosten weiter verrechnet - um so besser.
 
AmperTiger

AmperTiger

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nanana sind wir in D wirklich schon so weit, dass wir für sowas immer gleich "nimm dir einen Anwalt" brauchen??
ich spreche ausdrücklich nicht von solchen Unfällen, wie der von Hans, wo man dann etliche Meter weiter unterm Motorrad im Vorgarten liegt.

ich hatte in den letzten 30 Jahren einige Unfälle und IMMER wurde das ohne Anwalt zu meiner Zufriedenheit geregelt, auch wenn ich Schuld hatte.
Wenn sie verletzt wurde, ist die Polizei gekommen und die hat sicher alle Daten des Unfallgegners. Der ist am dransten und dessen Versicherung zahlt.
Sollte es doch Ärger geben, den Versicherungen nicht lösen können, kann man sich als letzte Option immer noch einen Anwalt nehmen.
Und ein Helm muss und wird sicher nicht bei jedem Klopfer getauscht. Dann müßtet ihr euren Helm ja auch tauschen,wenn er von der Sitzbank auf die Straße fällt, wer tut das???
richtig hingegen ist, dass es bei der Schutzkleidung von Motorradfahrern keinen Zeitwert gibt, weil die ihre Funktion im neuen, ungebrauchten Zustand erfüllt.
 
GS Bär

GS Bär

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Hallo,

lass die Abwicklung des Schadens auf alle Fälle über einen Rechtsanwalt, am besten Fachanwalt für Verkehrsrecht, laufen, denn sonst läufst du Gefahr, vom gegnerischen Versicherer gnadenlos über den Tisch gezogen zu werden.

Als Geschädigte steht dir das Recht zu, einen Rechtsanwalt auf Kosten des gegnerischen Versicherers mit der Schadenabwicklung zu beauftragen. Hilfreiche Infos findest du hier: http://www.verkehrsanwaelte.de/

Gruß
Andreas
 
Thema:

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