übern haufen gefahren.. | ablauf?

Diskutiere übern haufen gefahren.. | ablauf? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Bei diesem Unfall ist die Rechtslage recht eindeutig, der Unfallverursacher ist Rückwärts gefahren und streitet seine Schuld auch nicht ab, beim...
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Mortenhh

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Bei diesem Unfall ist die Rechtslage recht eindeutig, der Unfallverursacher ist Rückwärts gefahren und streitet seine Schuld auch nicht ab, beim Rückwärtsfahren auch fast Sinnlos.

Ich hatte vor einem Jahr genau so einen Unfall, ich wurde von einem Rückwärts fahrendem Auto vom Motorrad geworfen.

Mein Rechtsbeistand (Familienmitglied) musste aber nicht aktiv werden, ich habe mit der Versicherung der Verursacherin gesprochen und diese garantierten mir mündlich als auch schriftlich die volle Kostenübernahme.

Mein Motorrad wurde Vermessen und vorhandene Schäden Repariert!

Bezahlt wurde die Seitenverkleidung, Blinker, ein Nebelscheinwerfer, ein Koffer,Vorderreifen, eine Fussraste, Bremshebel, Werkstattkosten und das Leihmotorrad (zwei Wochen) meine Werkstatt rechnete direkt mit der Versicherung ab.

Zusätzlich habe ich das Geld für einen neu gekauften Helm zurückerstattet bekommen, von dem Beschädigten Helm wollte die Versicherung nur ein Foto haben, und eine Aufwandsentschädigung wurde mir auch noch Überwiesen.

Nicht nur bei diesem Unfall habe ich gute Erfahrungen mit Versicherungen gemacht, bei jetzt vier von fünf Unfällen ist die Abwicklung Problemlos gelaufen, bei allen fünf ist die Rechtslage eindeutig gewesen.

Nur bei einem Unfall habe ich meinen Anwalt eingeschaltet, hier ist der Verursacher ein Fahrzeug der Feuerwehr und der Versicherer die Hansestadt Hamburg gewesen, die Jungs überrollten Rückwärts mein geparktes Motorrad (7.800 € Schaden). Rechtslage eindeutig aber Verhalten der Stadt Unbekannt, daher einen Anwalt!

Bei Unklarer Rechtslage ist ein Anwalt natürlich klar zu Empfehlen!
 
O

Ojo

Gast
Anwalt oder nicht?

Hallo Forum,

ich bin zweimal unverschuldet angefahren worden. War in den 1990er Jahren und in D. Beide Male nur Sach-, keinen Personenschaden. Beide Male kam ich deshalb ohne Anwalt aus.

Beim ersten Mal war die generische Versicherung die Württembergische. Die haben mir alles ersetzt und mir die Wahl gelassen, ob ich in Mitleidenschaft gezogene Kleidungsstücke ersetzt haben oder behalten möchte. In Abhängigkeit von meiner Entscheidung bekam ich dann mehr oder weniger Geld. Sogar die Schweizer Autobahn-Vignette wurde erstattet, weil sie verkratzt gewesen ist. Der Gutachter hat mich von selbst darauf hingewiesen, damit ich keinen Ärger mit der Schweizer Polizei bekomme. Das fand ich fair.

Beim zweiten Mal war der Unfallverursacher bei derselben Versicherung wie ich gelistet. Das ist natürlich am Geschmeidigsten. Damals fuhr ich eine BMW R1100RS, die ca. zwei Wochen bei der Reparatur war. Als Ersatzmotorrad gestattete mir meine Versicherung "nur" eine XJ900 Diversion von Yamaha. Das ist der einzige Kritikpunkt, den ich gelten lassen würde. Aber für mich läuft das unter der Rubrik "Jammern auf hohem Niveau".

Schöne Grüße von
ojo.
 
G

Gast 7673

Gast
mh

ich denke die Entscheidung Anwalt oder nicht ist eine Frage der eigenen Kompetenz.

Wenn mir alles klar ist und ich informiert bin worauf die Versicherungen grad am liebsten rumreiten (die haben immer mal ein Lieblingsgebiet auf dem dann gern Leistungsverweigerung bis hin zur Klage durchgezogen wird) dann kann ich natürlich auf nen Anwalt verzichten.

Aber ich persönlich mache auch nur Dinge selber, von denen ich meine sie gut zu können. Nen Tisch würde ich mir nie selber bauen, da gibts doch Tischler.

Z.B. die Thematik "Haushaltsführungsschaden" ist nicht einmal den meisten Anwälten geläufig...
Nutzungsausfallschäden / Mietfahrzeugproblematik auch nicht immer
Etc etc...

Das hat m.E. auch nichts mit Kostensteigerung oder Versicherungsprämien zu tun (deren Staffelung ist ohnehin Versicherungschinesisch und nur in deren Interesse ausgelegt).
 
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moonrisemaroon

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Ja, dass es eine Pflicht gibt des Schaden zu minimieren kommt mir bekannt vor, und dazu muss ich mal etwas loswerden.
Vor etwa 1 Jahr hat auch mir jemand das Motorrad beim Einparken umgefahren. Da ich in der Zeit gar nicht dort war, war es auch sehr eindeutig. Ich bin dann zu einer BMW Vertragswerkstatt gegangen und habe einen Kostenvoranschlag über runde 400 Euro wieder mitgenommen.
Absolut wohlwollend habe ich dann gesagt dass es mir reichen würde wenn ich die Teile erstattet bekomme und ich die Arbeit selber mache, das wären dann 270 Euro gewesen. Gezahlt hat die Versicherung dann 270 abzüglich der 19% MwSt
"weil ein Kostenvoranschlag keine Rechnung ist und die Mehrwertsteuer ja nicht angefallen ist". Diese Arsch******. Leider ist das sogar rechtens.
Ich habe meine Lehre daraus gezogen, von wegen Schadensminimierung. Für eure Gutmütigkeit könnt ihr euch heute nichts mehr kaufen.
Wenn so etwas das nächste mal passiert gehe ich SOFORT zum Anwalt(der hätte mir das vorher sagen können)
Und dann bringe ich das Moped völig sorglos zu BMW, nehme mir ein Leihmoped und die können richtig blechen.
Forder bloß alles ein was dir zusteht! Auch wenn es übertriebenen wirkt. Sonst kommst du nachher nicht +-0 dabei weg.
Gruß Kevin
 
G

Gast 7673

Gast
Schadensgeringhaltungspflichten

gibt es tatsächlich, aber die Inanspruchnahme eines Anwaltes und eines Gutachters (hier eingeschränkt bei Bagatellsachen) ist kein Verstoß dagegen..
So sieht das der BGH wenigstens
 
T

thomka.ch

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öhm, ich mach das eigentlich mit dem Anwalt nur so, daß ich den über diese Sachlage Informiere. Der Versicherung gebe ich den Namen des Anwaltes an, an den sie sich bei Ungereimtheiten oder Unklarheiten wenden können. Meist ist es dann so, daß sich solche Sachen dann garnicht erst einschleichen und der Anwalt dann auch icht gebraucht wird. Ist halt nur proforma, damit die Gegenseite nicht auf irgendeine Blöde Idee kommt.
 
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Mortenhh

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Ja, dass es eine Pflicht gibt des Schaden zu minimieren kommt mir bekannt vor, und dazu muss ich mal etwas loswerden.
Vor etwa 1 Jahr hat auch mir jemand das Motorrad beim Einparken umgefahren. Da ich in der Zeit gar nicht dort war, war es auch sehr eindeutig. Ich bin dann zu einer BMW Vertragswerkstatt gegangen und habe einen Kostenvoranschlag über runde 400 Euro wieder mitgenommen.
Absolut wohlwollend habe ich dann gesagt dass es mir reichen würde wenn ich die Teile erstattet bekomme und ich die Arbeit selber mache, das wären dann 270 Euro gewesen. Gezahlt hat die Versicherung dann 270 abzüglich der 19% MwSt
"weil ein Kostenvoranschlag keine Rechnung ist und die Mehrwertsteuer ja nicht angefallen ist". Diese Arsch******. Leider ist das sogar rechtens.
Ich habe meine Lehre daraus gezogen, von wegen Schadensminimierung. Für eure Gutmütigkeit könnt ihr euch heute nichts mehr kaufen.
Wenn so etwas das nächste mal passiert gehe ich SOFORT zum Anwalt(der hätte mir das vorher sagen können)
Und dann bringe ich das Moped völig sorglos zu BMW, nehme mir ein Leihmoped und die können richtig blechen.
Forder bloß alles ein was dir zusteht! Auch wenn es übertriebenen wirkt. Sonst kommst du nachher nicht +-0 dabei weg.
Gruß Kevin
Ein Kostenvoranschlag ist keine Rechnung, dies sollte einem bekannt sein.

Bei einem Kostenvoranschlag geht die Versicherung davon aus das du nur das Geld haben möchtest, also bekommt man die Netto Summe dies ist ganz normal.

Warum sollte die Versicherung dir auch noch 51,30 € MwSt bezahlen?

Die Schuld liegt hier nicht bei der Versicherung, die haben ja korrekt bezahlt sondern es ist dein Fehler gewesen.
Die Rechnung der Teile hättest du auch noch im Nachhinein einreichen können mit der bitte um Ausgleich der Differenz.
 
G

Gast 7673

Gast
DAS

Ein Kostenvoranschlag ist keine Rechnung, dies sollte einem bekannt sein.

Bei einem Kostenvoranschlag geht die Versicherung davon aus das du nur das Geld haben möchtest, also bekommt man die Netto Summe dies ist ganz normal.

Warum sollte die Versicherung dir auch noch 51,30 € MwSt bezahlen?

Die Schuld liegt hier nicht bei der Versicherung, die haben ja korrekt bezahlt sondern es ist dein Fehler gewesen.
Die Rechnung der Teile hättest du auch noch im Nachhinein einreichen können mit der bitte um Ausgleich der Differenz.
geht übrigens (mit konkreter Rechnung !) immer noch, wenn noch nicht verjährt.;) (grds. 3 Jahre)
 
G

Gast 7673

Gast
und

öhm, ich mach das eigentlich mit dem Anwalt nur so, daß ich den über diese Sachlage Informiere. Der Versicherung gebe ich den Namen des Anwaltes an, an den sie sich bei Ungereimtheiten oder Unklarheiten wenden können. Meist ist es dann so, daß sich solche Sachen dann garnicht erst einschleichen und der Anwalt dann auch icht gebraucht wird. Ist halt nur proforma, damit die Gegenseite nicht auf irgendeine Blöde Idee kommt.
der Anwalt arbeitet dann pro bono ?
 
cgn78

cgn78

Themenstarter
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besten dank für all die beiträge, die nun hier zustande gekommen sind durch meine kleine anfrage...sicherlich nur ein kleiner bagatellunfall, aber dennoch mit (leichten) schäden an mir und meinem moped, wenn auch beiderseits nur klein. ärgerlich ist das alles in allem dennoch und ich schaue mal wie ichs nun angehe. morgen wird das motorrad bei bmw angeschaut und ich hoffe, dass nix unvorhergesehenes dabei rauskommt sondern nur die sichtbaren schäden behoben werden müssen...

ich klinke mich an dieser stelle mal aus den diskussionen aus, da sie dann doch mittlerweile etwas über meine anfrage "wie gehe ichs an..?" hinaus gehen :o

danke euch auf jeden fall!
viele grüße aus cgn, tanja
 
T

thomka.ch

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Nein, der Anwalt wird über den Sachverhalt von mir informiert damit er weiß um was es geht, wenn da was kommt. er wird nur dann tätig, wenn was kommt. Hat seid dem ganz gut geklappt.
 
G

Gast 7673

Gast
manchmal

besten dank für all die beiträge, die nun hier zustande gekommen sind durch meine kleine anfrage...sicherlich nur ein kleiner bagatellunfall, aber dennoch mit (leichten) schäden an mir und meinem moped, wenn auch beiderseits nur klein. ärgerlich ist das alles in allem dennoch und ich schaue mal wie ichs nun angehe. morgen wird das motorrad bei bmw angeschaut und ich hoffe, dass nix unvorhergesehenes dabei rauskommt sondern nur die sichtbaren schäden behoben werden müssen...

ich klinke mich an dieser stelle mal aus den diskussionen aus, da sie dann doch mittlerweile etwas über meine anfrage "wie gehe ichs an..?" hinaus gehen :o

danke euch auf jeden fall!
viele grüße aus cgn, tanja
ufert es etwas aus hier :rolleyes:;)

Aber die wollen alle nur spielen. Hoffe wir konnten Dir jedenfalls etwas helfen..?!
Wenn der :) alles fair und richtig koordiniert sollte es klappen
Gruß aus BO
Di@k
 
V

Voggel

Gast
Grundsätzlich hast DU ganz allein das Recht den Gutachter zu wählen,der Dein Moped untersucht.Die gegnerische Versicherung wird sich natürlich bei Dir melden und will den Unfallhergang wissen und wird einen Gutachter empfehlen.
Kennst Du den Unfallverursacher näher ? ( Freund ,Bekannter usw...)
Falls nein geh zum Rechtsanwalt und übergebe dem die Sache.
Grundsätzlich richtig , sollte der Schaden aber unter 1000 Euro liegen , wird das Gutachten ( Kosten zwischen 300 -500 Euro ) anteilmäßig angerechnet auf die Repkosten .
So war die Aussage vor 3 Wochen von der Gegnerversicherung , bei einem Autounfall den ich hatte .

Ich würde vorab einen Kostenvoranschlag beim :D machen lassen .
Dieser kostet (wenn überhaupt) 20 Euro und gibt schon mal n Richtwert für die Instandsetzung .
 
M

moonrisemaroon

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Bei einem Kostenvoranschlag geht die Versicherung davon aus das du nur das Geld haben möchtest, also bekommt man die Netto Summe dies ist ganz normal.

Warum sollte die Versicherung dir auch noch 51,30 € MwSt bezahlen?

Die Schuld liegt hier nicht bei der Versicherung, die haben ja korrekt bezahlt sondern es ist dein Fehler gewesen.
Warum sie mir die MwSt bezahlen sollten????
Ganz einfach weil mein Schaden incl. MwSt ist.

Angenommen jemand haut einen Kratzer in meinen Tank. Das zu reparieren kostet 200 Euro. Weiter angenommen, mich stört der kratzer nicht und ich reiche den Kostenvoranschlag ein. Dann bekomme ich 200 abzüglich Mwst ausgezahlt.
Will ich das Moped dann später verkaufen, wird der Käufer sagen:
"Kratzer im Tank? Das zu beheben kostet 200 Euro, die zahl ich weniger."

Und deshalb ist der Schaden incl. MwSt und den Schaden hat man mir gefälligst zu ersetzen.
Aber Recht haben und Recht bekommen...
Deshalb werde ich mir beim nächsten Mal einfach gar keine Mühe mehr machen und dumm zur Vertragswerkstatt fahren, denn so ist es vorgesehen und wenn man davon abweicht ist man der dumme.
 
S

Schlonz

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tja, dass die MwSt. nicht ausbezahlt wird, wenn Du nicht reparieren lässt, ist leider juristisch einwandfrei. Das haben die Versicherungs-Lobbyisten gegenüber der Regierung durchgesetzt. Der Hintergrund ist der, dass Versicherungen die MwSt. nicht als durchlaufenden Posten behandeln können, sondern es Kosten für sie sind, da sie nicht Vorsteuer abzugsfähig sind. Sollte nicht unser Problem sein, denkt man sich, ist es aber leider seit ein paar Jahren doch
 
GS Bär

GS Bär

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Grundsätzlich richtig , sollte der Schaden aber unter 1000 Euro liegen , wird das Gutachten ( Kosten zwischen 300 -500 Euro ) anteilmäßig angerechnet auf die Repkosten .
So war die Aussage vor 3 Wochen von der Gegnerversicherung , bei einem Autounfall den ich hatte .

Ich würde vorab einen Kostenvoranschlag beim :D machen lassen .
Dieser kostet (wenn überhaupt) 20 Euro und gibt schon mal n Richtwert für die Instandsetzung .
Völliger Nonsens. Der gegnerische Versicherer will dir wohl einen auf`s Ohr erzählen. Die sogenannte "Bagatellgrenze", bei welcher die Einholung eines Sachverständigengutachtens gegen die dem Geschädigten obliegende Schadenminderungspflicht verstößt, liegt bei EUR 750.-.
 
GS Bär

GS Bär

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tja, dass die MwSt. nicht ausbezahlt wird, wenn Du nicht reparieren lässt, ist leider juristisch einwandfrei. Das haben die Versicherungs-Lobbyisten gegenüber der Regierung durchgesetzt. Der Hintergrund ist der, dass Versicherungen die MwSt. nicht als durchlaufenden Posten behandeln können, sondern es Kosten für sie sind, da sie nicht Vorsteuer abzugsfähig sind. Sollte nicht unser Problem sein, denkt man sich, ist es aber leider seit ein paar Jahren doch
Die gesetzliche Regelung zu den völlig zutreffenden Ausführungen von Schlonz findet man in § 249 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Regelung gilt nicht nur für Reparaturkosten, sondern auch im Falle eines Totalschadens. Ergo: Der Gang zum Anwalt lohnt sich :D;):D
 
V

Voggel

Gast
Völliger Nonsens. Der gegnerische Versicherer will dir wohl einen auf`s Ohr erzählen. Die sogenannte "Bagatellgrenze", bei welcher die Einholung eines Sachverständigengutachtens gegen die dem Geschädigten obliegende Schadenminderungspflicht verstößt, liegt bei EUR 750.-.
War meine eigene Versicherung , nicht die des Gegners .

Dazu ist zu erwähnen das es bei mir unter Umständen auf Teilschuld rausläuft ..
Aber du scheinst dich ja gut auszukennen , GS-Bär ..
 
Thema:

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