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Diskutiere Unfall im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ohne Strafantrag möglicherweise höheres Schmerzensgeld weil staatliche Sanktion fehlt... Sagt der BGH.
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Strafantrag möglicherweise höheres Schmerzensgeld weil staatliche Sanktion fehlt... Sagt der BGH.
 
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Christian S

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Hallo Allerseits,

ich habe hier mal quer gelesen, und man kann nur staunen, was für Weisheiten hier verbreitet werden.

Ich bin Rechtsanwalt und auch seit einigen Jahren Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ca. 50 % meiner Arbeitszeit beschäftige ich mich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen. Hier im Forum bin ich übrigens Motorradfahrer, Mandate werden nicht akquiriert, wie die wenigen bestätigen können, die mich mal beauftragen wollten.

Ich wühle mich mal durch die Fragen

So nun meine Frage: was soll ich nun machen damit alle ansprüche gewahrt bleiben.
Einen Rechtsanwalt beauftragen. Du kannst über www.anwalt.de oder www.anwaltssuche.de in deiner Gegend nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen.

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast kümmert sich in der Regel dein Anwalt darum, dass alles ordnungsgemäß gemeldet ist. Bei der normalen ADAC Mitgliedschaft ist kein Rechtsschutz dabei.

Den Sachverständigen solltest du selbst aussuchen.

Aber wenn du neben Spitalkosten und Reparatur auch Schmerzensgeld willst, dann wirst du wohl irgendwie vor Gericht gehen müssen.
Nein, meist wird ein Unfall zufriedenstellend außergerichtlich reguliert. Es kommt natürlich auch vor, dass man auch mal klagen muss, ist aber in der Unfallabwicklung eher die Ausnahme als die Regel.

1.) denn die gegnerische Versicherung hat mit Sicherheit eigene Hausanwälte die geschult sind in den Krümeln zu suchen und damit alle deine Forderungen abzuwehren.

2.) Die lassen sich ein Gutachten erstellen und wenn du noch 1,6mm Reifenprofil hattest klagen die auf Teilschuld deinerseits etc...wichtig ist das das Moped zum Unfallzeitpkt. keine unzulässigen Anbauteile hatte...

3.) z.B. wurde in einem Rechtstreit eine Teilschuld dem verunglücktem Mopedfahrer zugesprochen weil er ein nicht mit ABE versehenes Windshield verbaut hatte und ausgerechnet dieses nach ausgiebigen Winkelzügen des gegnerischen Anwaltes den UNfallverursacher durch Reflexion des Sonnenlichtes geblendet hatte.

4.) Falls du Zeugen hast ist es um so besser...denn dem alten Herrn wird seine Versicherung erstmal einen Maulkorb verhängen damit er nicht ehrlich und öffentlich seine alleinige Schuld eingesteht.

5.) Alle Aufwendungen die dir für die Behandlung, Heilung, Reha und deinen Familienangehörigen(reisekosten etc.) entstehen akribisch nachweislich festhalten. Gleiches für Verdienstausfälle(falls selbstständig oder freiberuflich tätig).

6.) Von den Ärzten deutliche und eindeutige Diagnosen den Heilungsverlauf und damit der Schmerzen und der Bewegungseinschränkungen festhalten lassen..damit haben die generischen Gutachter es hinterher schwerer dir absolute Schmerzfreiheit und Agilität nachweisen zu wollen; und du kannst ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen.

7.) Übrigens, wenn das auf der Fahrt zur Arbeit oder nach Haus passiert iet umgehend die Berufsgenossenschaft formal informieren (Wegeunfall, Versicherungsleistungen bei Folgeschäden oder bleibenden gesundheitlichen Einschränken...was wir mal nicht hoffen wollen).

8.) hier einige web links zur Auswahl der richtigen Kanzlei....
http://www.anwalt.de/fachanwalt/verkehrsrecht.php
http://www.greeve.de/code/motorrad.htm
http://www.biker24hotline.de/
um nur einige Auszüge aus dem www zu nennen.

9.) Sei frech und lass dir vor Auswahl des Anwaltes deren Prozessgewinnrate (Qualitätmerkmal) für Motorradunfälle mit Personenschaden nennen...eine solide Kanzlei hat damit kein Problem und wird Verständnis zeigen..es handelt sich schließlich um eine Vertrauensangelegenheit.

10.) Wenn du den Prozess gewinnst (es wird sicherlich dazu kommen...denn jeder Vergleich kann nur zu deinem Nachteil sein) brauchst du dir um deine Anwaltskosten auch keinen Gedanken machen.

11.) ..und den Gutachtewr soll dein Rechtsanwalt einschalten...der weis wer ihm zuarbeitet...wirtschaftlichen Totalschaden vermeiden..sondern die Kiste so kalkulieren lassen das sich die komplette Wiederherstellung gerade so rechnet...dann kiste beim Händler welcher das Moped repariert gegen neues Moped eintauschen.

Gruß
Dirk
Uff, da steckt nun einiges drin.

Zu 1.) Schmarrn: Die normale Schadensabwicklung erfolgt durch geschulte Fachkräfte. Es wäre doch viel zu teuer, an allen Posten Volljuristen einzusetzen. Meist erst bei Großschäden sind diese tätig.

Zu 2.) Ich habe in 16 Jahren einen solchen Einwand noch nie erlebt. Selbst wenn mal was nicht passen sollte braucht es für eine Mitschuld eine Mitursächlichkeit, an welcher es meist fehlen wird.

Zu 3.) Das möchte ich nicht völlig ausschließen, aber es wundert mich. Hast du ein Aktenzeichen nebst dem gericht, dass diese Entscheidung getroffen haben soll.

Zu 4.) Zeugen sind immer gut, sind aber bei eindeutigen Sachlagen nicht unbedingt erforderlich. Maulkorberlasse gibt es vielleicht in der Politik, nicht aber in der Versicherungsbranche. Häufig räumen Schädiger z.B. gegenüber der Polizei ein, die Vorfahrt verletzt zu haben usw. Natürlich kann ein Versicherungsnehmer nicht mit Wirkung für die Versicherung Ansprüche anerkennen.

Zu 5.) Zutreffend und auch logisch. Wer einen Schaden ersetzt bekommen will, ist immer besser dran, wenn er Belege hat.

Zu 6.) Ärzten ist es meist wurscht, wie der Patient seine Ansprüche durchsetzt. Da sind sogar manche richtig bockig. die OP-Berichte und Arztschreiben untereinander sind aber auch taugliche Beweismittel. Ost werden die Ärzte auch von den Versicherungen angeschrieben, damit die Ihre Eischätzung abgeben. Bei größeren Personenschäden werden auch durch die Versicherungen Gutachten in Auftrag gegeben. Hier kann man nicht sagen, dass diese Gutachter das schreiben was die Versicherungen gerne lesen würden, dazu habe ich schon zu viele Gutachten gelesen, die ich als geschädigtenfreundlich interpretieren würde.

Zu 7. und 8.) Zutreffend

Zu 9.) Prozeßgewinnrate, oh je, diese Frage hat mir noch keiner gestellt, und wenn sie in Zukunft gestellt wird, dann hätte ich eine Idee warum :eek:
Jeder Mandant wird nach dem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt (je nach Fall grob zwischen 30 - 75 Min.) selbst beurteilen können, ob der Anwalt die Sache im Griff hat.

Zu 10.) Das mag stimmen, aber bis dahin ist es (ohne Rechtsschutz) ein weiter weg. Vorschuss für den Anwalt und die Gerichtskosten, ev. für den Sachverständigen usw. Das läuft bei einem längeren Prozess nicht ohne Zweifel ab. Die Aussage, dass jeder Vergleich nur zum Nachteil ist, ist total daneben.

Zu 11.) so kalkulieren lassen, tststs. Die Sachverständigen machen ihre Arbeit schon nach eigenem Gewissen. Manchmal mag man mit einem Hinweis, was man gerne hätte, etwas erreichen können, in der Regel aber nicht. Zudem erstellen Versicherer oft interen Gegengutachten, da kommt dann unübliche Abweichungen raus

repariert gegen neues tauschen?!? Wie soll das gehen, welcher Händler sollte das machen?

:confused: Da zählt der RA alle Sachen zusammen (Haushaltsführungsschaden etc.) und fordert einen entsprechenden Betrag von der Versicherung. Das ist zwar wie auf dem Basar, aber es kann klappen (wie bei mir) oder aber nicht. Und vor Gericht landen solche Sachen nur bei ganz groben Aussetzern der Versicherungen.
Grüße Steffen
Alles zutreffend

Geht das bei Körperverletzung nicht immer vor Gericht?:confused:
Gruß Berthold
Es gibt gegen den Verursacher ein Straf- oder Bußgeldverfahren. Vor Gericht geht das nur wenn derjenige Einspruch einlegt.

Ob ein Gang vor ein Gericht notwendig und sinnvoll ist, wird mit dem RA entschieden, wenn die Versicherung mit einer Schadensregulierung rausgerückt ist. Bei einer Klage vor Gericht dauert es ewig, bis man ein Urteil hat und wie das dann aussieht, weiß kein RA vorher, gerade bei Schmerzensgeldsachen. Vor Gericht und auf hohr See...
Grüße Steffen
Gerichtsverfahren dauern in Deutschland meist nicht lange, in Verkehrssachen sollte in 4 - 6 Monaten eine Entscheidung vorliegen außer bei großen Schäden oder bei Verzögerungen, z.B. durch einzuholenden Gutachten.

Bei Schmerzensgeldbeträgen sind Gerichte eher kleinlicher als Versicherungen in der außergerichtlichen Regulierung.

Steffen,
das ist keine Angstmacherei..das ist Realität in deutschen Gerichten...
und gerade die Angebote der Versicherungen sind weit unter dem was erklagt werden kann. na Klar..Ausdauer benötigts du.
Übrigens bei einem außergerichtlichen Vergleich bleibt jeder auf seinen Anwaltskosten sitzen..der Versicherung tut das nicht weh.
Wenn es zu einem gerichtlichem Vergleich kommt muss du darauf achten das mindestens ein gewisser Prozentsatz der Gesamtschuld beim Gegner bleibt damit er die gesamten Prozesskosten (inkl Anwaltskosten beider Parteien) zu tragen hat...den Prozentsatz kennt der Anwalt.
Gruß
Dirk
Nein, die Angebote der Versicherungen sind oft so schlecht nicht, ich habe da schon erstaunliches erlebt.
Nein, man bleibt beim außergerichtlichen Vergleich NICHT auf den Kosten sitzen. Vielmehr zahlt die Versicherung IMMER die Kosten, die sich aus dem Betrag = Streitwert ergeben, der von der Versicherung letztlich bezahlt wurde. Bei Gericht enthält der Vergleich meist eine Regelung dazu, wer die Kosten trägt, meist im Verhältnis zwischen geforderten und letztlich vereinbarten Betrag.

Bei einem VU hast du oft eine fahrlässige Körperverletzung und die wird wie die vorsätzliche nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass... §230 StGB. Wenn der RA es für besser hält, keine Anzeige zu erstatten, kommt der Unfallgegner im besten Fall mit 35 Euro für die Verursachung des VU davon.
Grüße Steffen
Eigentlich auch alles falsch. Von der eigenen Strafanzeige lassen sich die Ermittlungsbehörden meist nur wenig beeindrucken. Wenn ein öffentliches Interesse bejaht wird, wird auch ohne Anzeige ein Strafverfahren wg. fahrlässiger Körperverletzung durchgezogen. Wurde jemand nur leicht verletzt, gibt es aber tatsächlich oft nur ein Bußgeld, aber nicht 35.- € sondern 120.- €

Hallo Steffen, hätte ich vorteile wenn ich den Verursacher Anzeige?
Danke Markus
Nein, siehe oben.

Hallo Markus,
wenn du den Verursacher wegen Köperverletzung anzeigst muss die Staatsanwaltschaft ein Untersuchungsverfahren einleiten....das beginnt in der Regel mit der Aswertung des Polizeiberichtes/Unfallberichtes und kann bis zum Einschalten von Gutachtern gehen..
Das Verfahren wird dann unabhängig von einem eventuellem Ordnungswidrigkeitsverfahren für die Gefährdung des Straßenverkehrs mit Unfallfolge betrachtet, wenn auch zusammen verhandelt.
Das hätte für dich den Vorteil, dass wenn du in einem Verfahren Recht bekommst deine Schmerzensgeldgeschichte nicht Bestandteil des Ordnungswiedrigkeitsverfahren ist....damit hättest du zwei Chancen vor Gericht....
Gruß
Dirk
Alles falsch. Die Ermittlungsbehörden entscheiden eigenständig, ob ein öffentliches Interesse vorliegt. Dein Schmerzensgeld wird auch nicht höher, nur weil der andere strenger bestraft wird. Theoretisch mag es da Ansätze geben, in der Praxis interessiert das niemand.

Das frage deinen RA, aber wenn die Schuldfrage eindeutig und unstrittig ist, sehe ich keine. Der Argumentation von Spark vermag ich wie meistens nicht zu folgen :eek:
Grüße Steffen
Geht mir auch so, viel Wirbel, so geschrieben, als ob alles die reine Wahrheit wäre. Es würde mich echt mal interessieren, woher Spark seine Informationen bezieht :eek:

Strafantrag möglicherweise höheres Schmerzensgeld weil staatliche Sanktion fehlt... Sagt der BGH.
Das hat nur in der Theorie Auswirkungen.

Habe fertig!
 
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Hallo Christian,
Danke für deine Kommentare und Darstellungen welche meine Aussagen teils allgemein widerlegen, relativieren und bestätigen.
Die von mir getroffenen Ausagen beruhen auf einer wahren Begebenheit, jedoch zugegeben einem Einzelfall.
Mein Sohn hatte vor zwei Jahren in Frankfurt einen Verkehrsunfall. Im wurde mit dem Moped die Vorfahrt genommen. Am gegnerischem Fahrzeug kein Schaden(da mein Sohn ein Ausweichmanöver machte), bei meinem Sohn wirtschaftlicher Totalschaden und zwei OP's mit bleibenden Schäden an den Knien und ein Semester Studienausfall wegen Krankenhausaufenthalten etc. Mein Sohn hatte keine Rechtschutzversicherung.

Zu 1.) Schmarrn: Die normale Schadensabwicklung erfolgt durch geschulte Fachkräfte. Es wäre doch viel zu teuer, an allen Posten Volljuristen einzusetzen. Meist erst bei Großschäden sind diese tätig.
Da hast du Recht, es waren geschulte Versicherungsfachleute

Zu 2.) Ich habe in 16 Jahren einen solchen Einwand noch nie erlebt. Selbst wenn mal was nicht passen sollte braucht es für eine Mitschuld eine Mitursächlichkeit, an welcher es meist fehlen wird.
Beruht auf einer wahren bEGEBENHEIT
Die gegnerische Vesicherung behauptete das sein Reifenprofil für nasse Strassen bereits zu stark abgefahren war und er daher einen längeren Bremsweg hatte welcher letztendlich zum Sturz geführt hatte.
Zu 3.) Das möchte ich nicht völlig ausschließen, aber es wundert mich. Hast du ein Aktenzeichen nebst dem gericht, dass diese Entscheidung getroffen haben soll.
Habe ich, werde ich aber hier nicht veröffentlichen da der Fall abgschlossen ist und ich meine und die Privatsphäre meines Sohnes schützen möchte.

--wir sind private Nutzer dieses Forums--

Zu 4.) Zeugen sind immer gut, sind aber bei eindeutigen Sachlagen nicht unbedingt erforderlich. Maulkorberlasse gibt es vielleicht in der Politik, nicht aber in der Versicherungsbranche. Häufig räumen Schädiger z.B. gegenüber der Polizei ein, die Vorfahrt verletzt zu haben usw. Natürlich kann ein Versicherungsnehmer nicht mit Wirkung für die Versicherung Ansprüche anerkennen.

Zu 5.) Zutreffend und auch logisch. Wer einen Schaden ersetzt bekommen will, ist immer besser dran, wenn er Belege hat.

Zu 6.) Ärzten ist es meist wurscht, wie der Patient seine Ansprüche durchsetzt. Da sind sogar manche richtig bockig. die OP-Berichte und Arztschreiben untereinander sind aber auch taugliche Beweismittel. Ost werden die Ärzte auch von den Versicherungen angeschrieben, damit die Ihre Eischätzung abgeben. Bei größeren Personenschäden werden auch durch die Versicherungen Gutachten in Auftrag gegeben. Hier kann man nicht sagen, dass diese Gutachter das schreiben was die Versicherungen gerne lesen würden, dazu habe ich schon zu viele Gutachten gelesen, die ich als geschädigtenfreundlich interpretieren würde.

Durch Nachfragen bei den behandelten Ärzten und Schilderung der Sachlage (Rechtsstreit, bleibende Schäden etc.) haben die sich richtig Mühe gegeben ausführlich über die bleibenden Schäden zu berichten....das hat letztendlich das Gericht dazu bewegt unserer Schmerzensgeldforderung zuzustimmen...ansonsten hätte die Ärzte nur die übliche Kurzberichte/Bescheinigungen ausgestellt.

Zu 7. und 8.) Zutreffend

Zu 9.) Prozeßgewinnrate, oh je, diese Frage hat mir noch keiner gestellt, und wenn sie in Zukunft gestellt wird, dann hätte ich eine Idee warum :eek:
Jeder Mandant wird nach dem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt (je nach Fall grob zwischen 30 - 75 Min.) selbst beurteilen können, ob der Anwalt die Sache im Griff hat.ja, der erste Eindruck ist sicherlich richtig..wenn ein Anwalt mit Fakten aufwarten kann ist es jedoch auch nicht schlecht...so bei unserem Frankfurter Anwalt welcher auf Nachfragen selbständig die Zahl herausrückte...wir haben ihn direkt bezahlt..

Zu 10.) Das mag stimmen, aber bis dahin ist es (ohne Rechtsschutz) ein weiter weg. Vorschuss für den Anwalt und die Gerichtskosten, ev. für den Sachverständigen usw. Das läuft bei einem längeren Prozess nicht ohne Zweifel ab. Die Aussage, dass jeder Vergleich nur zum Nachteil ist, ist total daneben...stimmt, das kostet ne Menge Geld und Nerven.

Zu 11.) so kalkulieren lassen, tststs. Die Sachverständigen machen ihre Arbeit schon nach eigenem Gewissen. Manchmal mag man mit einem Hinweis, was man gerne hätte, etwas erreichen können, in der Regel aber nicht. Zudem erstellen Versicherer oft interen Gegengutachten, da kommt dann unübliche Abweichungen raus...natürlich kannst du den Gutachter nicht beeinflussen, ist ja schließlich amtlich anerkannter Sachverständiger..aber wenn sich die Reparaturkosten im Bereich des Restwertes bewegen fragt er schon mal ob man Interesse an einer Reparatur hat..

repariert gegen neues tauschen?!? Wie soll das gehen, welcher Händler sollte das machen?
Der Händler kann das Motrrad zu Selbstkosten instandsetzen(sofern technisch möglich), was du wenn du einen wirtschaftlichen Totalschaden hast und die INstandsetzung nicht selber machen kannst komplett in Auftrag geben must. Wenn du nun mit ihm den Deal eingehst das du ein neues Moped bei ihm kaufst und er den Wiederverkaufswert des instandgesetzten UNfallfahzeuges in Anrechnung bringt kann es für dich ein wirtschaftlicher Vorteil sein.
Der Händler meines Sohnes hat ihm genau diesen Deal angeboten.



Alles zutreffend



Es gibt gegen den Verursacher ein Straf- oder Bußgeldverfahren. Vor Gericht geht das nur wenn derjenige Einspruch einlegt.



Gerichtsverfahren dauern in Deutschland meist nicht lange, in Verkehrssachen sollte in 4 - 6 Monaten eine Entscheidung vorliegen außer bei großen Schäden oder bei Verzögerungen, z.B. durch einzuholenden Gutachten.

Bei Schmerzensgeldbeträgen sind Gerichte eher kleinlicher als Versicherungen in der außergerichtlichen Regulierung.

War bei meinem Sohn genau anders herum, das Gricht hat meinem Sohn erheblich mehr zugestanden als die Versicherung bereit war zu zahlen,; nicht zuletzt aufgrund der sauberen und umfänglichen Arztberichte des Krankenhauses.

Nein, die Angebote der Versicherungen sind oft so schlecht nicht, ich habe da schon erstaunliches erlebt.
Nein, man bleibt beim außergerichtlichen Vergleich NICHT auf den Kosten sitzen. Vielmehr zahlt die Versicherung IMMER die Kosten, die sich aus dem Betrag = Streitwert ergeben, der von der Versicherung letztlich bezahlt wurde. Bei Gericht enthält der Vergleich meist eine Regelung dazu, wer die Kosten trägt, meist im Verhältnis zwischen geforderten und letztlich vereinbarten Betrag.

Das Gericht hat in unserem Fall die Tragung aller Prozesskosten dem Unfallverursacher zugewiesen, da keine Teilschuld meines Sohnes nachgewiesen werden konnte


Eigentlich auch alles falsch. Von der eigenen Strafanzeige lassen sich die Ermittlungsbehörden meist nur wenig beeindrucken. Wenn ein öffentliches Interesse bejaht wird, wird auch ohne Anzeige ein Strafverfahren wg. fahrlässiger Körperverletzung durchgezogen. Wurde jemand nur leicht verletzt, gibt es aber tatsächlich oft nur ein Bußgeld, aber nicht 35.- € sondern 120.- €



Nein, siehe oben.



Alles falsch. Die Ermittlungsbehörden entscheiden eigenständig, ob ein öffentliches Interesse vorliegt. Dein Schmerzensgeld wird auch nicht höher, nur weil der andere strenger bestraft wird. Theoretisch mag es da Ansätze geben, in der Praxis interessiert das niemand.



Geht mir auch so, viel Wirbel, so geschrieben, als ob alles die reine Wahrheit wäre. Es würde mich echt mal interessieren, woher Spark seine Informationen bezieht :eek:



Das hat nur in der Theorie Auswirkungen.

Habe fertig![/QUOTE]


Wie gesagt ein Einzelfall...aus den wir aber gelernt haben nicht so schnell aufzugeben und auch nicht gleich auf jeden Vergleich einzugehen.
Gruß
Dirk
 
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Ich denke Christian versteht seine Materie besser als alle anderen hier die kein Jura studiert haben, deshalb möchte ich auch keine Meinung abgeben.

Den Einzelfall den Spark hier aufführt habe ich aber auch erlebt, zwar nur als Zeuge einer Bekannten, aber persönlich miterlebt.

Der Unfall war 2007, der letzte Termin vor Gericht 2012 und der Vergleich ist immer noch nicht abgeschlossen.

Aber auch hier wohl ein Einzelfall. Nicht schön sowas.:cool:
 
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Das hat nur in der Theorie Auswirkungen.

wir sind uns da zwar relativ einig;), aber immerhin gibt es zu diesem Thema schon ein paar BGH Entscheidungen, also hat sich das schon auch in konkreten Fällen (auch in meiner beruflichen Tätigkeit) ausgewirkt.
Es ging bei diesen Fällen allerdings auch immer um recht hohe Beträge und spezielle Einzelfälle.

Mein Hinweis ging eher in die Richtung, dass ein Strafantrag nicht nötig ist und sich - wenn überhaupt - wohl nur pekuniär etwas auswirkt.

Jeder von uns ist als Verkehrsteilnehmer immer in der Gefahr jemand anderen zu schädigen und deshalb muss m.E. nicht auch noch durch Strafanträge eine evtl stattliche Sanktion zusätzlich erfolgen.
 
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Christian S

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Hallo Spark,

es hätte die Beurteilung der Objektivität deiner Beiträge deutlich erleichtert, wenn du gleich dazu geschrieben hättest, dass deine Angaben auf einem Einzellfall beruhen. Aber du hast dir mit deiner Antwort viel Mühe gegeben und sachlich geschrieben, so dass ich gerne noch ein paar Zeilen dazu schreibe.


Die Ausgangsituation deines Sohnes war denkbar ungünstig. Kein Kontakt ist immer schlecht für die Beurteilung der Haftungsfragen, da ein Sachverständiger kaum Spuren hat. Kein Rechtsschutz ist auch immer schlecht. Ich kann wirklich auch für Nichtstreithansel eine Rechtsschutzversicherung mit einer etwas höheren Selbstbeteiligung, z.B. 250.- € empfehlen. Dann ist man im Falle eines großen Problems auf der sicheren Seite, siehe z.B. hier:
http://www.comfortplan.de/rechtsschutzversicherung.php/
http://www.comfortplan.de/rechtsschutzversicherung.php

Sofern die Reifen tatsächlich abgefahren waren, ist der Einwand der Versicherung, dass sich dies bei Nässe auf den Bremsweg auswirkt, nicht abwegig.

Sofern im Prozeß der Umfang der Verletzungen unklar ist, wird in der Regel ein Sachverständigengutachten eingeholt. Natürlich hilft es dann dem Gutachter, wenn er auf gute Dokumentationen zurück greifen kann, aber OP-Berichte und Arztbriefe gibt es normalerweise immer.

Ich habe keine Statistik parat mit einer "Erfolgsquote". Man hat hierauf auch nur eingeschränkt Einfluß. Ein erstinstanzliches Urteil kann höchstwahrscheinlich falsch sein. Wenn der Mandant keinen Rechtsschutz hat und nicht weiter machen will, hast gleich ein verlorenes Verfahren in der Statistik. Oder ein Mandant hat eine Rechtsschutzversicherung. Hier wird durchaus großzügig geklagt, eine hohe Haftungsquote bei einem unklaren Unfallhergang eingeklage oder das Schmerzensgeld recht hoch angesetzt usw. Vor einer Klage läuft ja längere Zeit die außergerichtliche Regulierung. Das Problem ist, dass die Rechtsthemen oft so kompliziert sind, dass man es als Laie nur schwer beurteilen kann, ob die Arbeit des Anwaltes gut ist. Ich habe schon ein paar mal bei kläglich schlechter Arbeit von Kollegen meine Mandanten gefragt, ob ihnen die Vorgehensweise des früheren Anwalts nicht komisch vorkam. Die Antwort war meist, nein, das war der erste Unfall, man hat ja selbst keine Ahnung usw.

Das Thema Reparaturkosten und Übernahme des reparierten Motorrades durch den Händler ist heikel, da hier verschiedene Konstellationen denkbar sind. Ich habe schon Situationen erlebt, da haben Kfz-Betriebe "Lösungsvorschläge" unterbreitet, die waren schon ziemlich nahe am Betrug dran:(. Grds. gilt, dass du reparieren lassen kannst, wenn die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen. Liegen die darüber und du läßt reparieren obwohl du das Motorrad sicher verkaufen wirst, ist dies von der Rechtssprechung des BGH nicht abgedeckt, da du dich gerade nicht auf das sogenannte Integrationsinteresse berufen kannst.

Natürlich gibt es Sachverhalte, bei denen Versicherungen stur sind und ein Gericht eben entscheiden muss. Bekommst du voll recht, muss derjenige die Kosten zahlen, der verliert, also dann die Versicherung.

Noch kurz eine Anmerkung zu Dirk:
Ausreißer / Einzelfälle gibt es immer. In einer Sache meinte einmal die Versicherung, dass mit 3500.- € außergerichtlich alles ausreichend bezahlt sein. Nach einer Klage beim Landgericht, einem Grundurteil zur Haftungsquote (wir bekamen zu 75 % recht), einer Berufung beider Parteien gegen das Grundurteil (wir bekamen dann zu 100 % Recht), einem Fortgang des Verfahrens in der 1. Instanz zur Höhe der Ansprüche sowie wieder einer Berufung dagegen wurden letztlich ca. 140.000.- € bezahlt, nach insgesamt gut 3 Jahren Gerichtsverfahren. Rechtsschutz war vorhanden und hat der Mandantin nicht nur viele Sorgen erspart, sondern wohl auch viel Geld gebracht, da sie ohne Rechtsschutz wohl nicht so lange durchgehalten hätte und früher einen geringeren Betrag erzielt hätte.

Ich habe aber außergerichtlich auch schon 100.000.- € erzielt, die ich im Gerichtsverfahren kaum erreicht hätte.
 
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Christian,
vielen Dank für deine sehr ausführlichen und auch für meine Zukunft sicherlich hilfreichen Ausführungen..auch im Namen aller Kollegen die mal auf deine Beiträge zurückgreifen müssen.
-- das zeichnet ein gutes Forum aus --
Gruß
Dirk
 
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Respekt Christian und Dirk.
 
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Strafverfahren (nach Anzeige) und Zivilrechtliche Verfolgung sind komplett eigenständig.
Das Einzige was bei Anzeigeerstattung passiert, ist dass der Verursacher bei festgestellter Schuld eine Körperverletzung in der Akte hat und in Flensburg 5 Punkte mit einer 5-jährigen Verjährung stehen hat.
Die Anzeige hatten wir nur gemacht, wenn uns der Verursacher nach dem Unfall auch noch blöd daher gekommen ist. Bei Einsichtigen haben wir uns die Mühe gespart. Bring also für die schadensrechtliche Regulierung überhaupt nix.
 
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Hallo Gemeinde,

nun bin ich zu Hause, gestern war ich dann noch beim :) und habe die GS gesichtet. Sieht gar nicht so schlimm aus wie ich mich fühle. Gutachten sieht auch gut aus. Meine Frau erklärt mich führ bescheuert, aber da stehen 3 Tripple Black :rolleyes:, aber noch 2 Monate wenns wieder geht !!!.

Also nochmal besten Dank an alle die mir Infos haben zukommen lassen.

Danke Markus
 
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Hallo Gemeinde,

nun bin ich zu Hause, gestern war ich dann noch beim :) und habe die GS gesichtet. Sieht gar nicht so schlimm aus wie ich mich fühle. Gutachten sieht auch gut aus. Meine Frau erklärt mich führ bescheuert, aber da stehen 3 Tripple Black :rolleyes:, aber noch 2 Monate wenns wieder geht !!!.

Also nochmal besten Dank an alle die mir Infos haben zukommen lassen.

Danke Markus
Markus,
alles Gute für deine weitere Genesung...und wenn du wieder auf dem Moped sitzt und deine Forderungen befriedigt sind lass es uns wissen.
Jetzt erst mal gute Pflege daheim:p
Gruß
Dirk
 
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Zwischen Marl und Herten, ich glaube die Strasse heisst "Transvall"

Markus
Erst mal weiter gute Besserung, und die Gegend kenn ich, hab mal auf Westerholt meine 6 Jahre tief unten verbracht, hauptsächlich in Marl
-Polsum, schöne Gegend, aber leider auch damals schon viele Träumer hinterm Steuer:eek::eek:
 
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