Unfall auf nassem Bitumen / Gang zum Anwalt?

Diskutiere Unfall auf nassem Bitumen / Gang zum Anwalt? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Die Straße zu meiden schließt sie nicht komplett aus.. Klar möchte ich da gerne nochmal nachschauen, gerne auch mit Polizei oder so. Aber wie...
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Rbrt

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Die Straße zu meiden schließt sie nicht komplett aus.. Klar möchte ich da gerne nochmal nachschauen, gerne auch mit Polizei oder so. Aber wie gesagt sind das 200km von meinem Wohnort.

Für Spielereien mit dem Gas war keine Zeit, das ging mir ein wenig zu schnell ;)

Ich habe mich nicht im Vorfeld informiert, welche die bescheidenste Straße in der Eifel ist und bin dann mit dem Ziel, meine Kuh im Graben zu parken dort hingefahren. Ich habe erst von ähnlichen Fällen auf der L70 gelesen, als ich nach Präzedenzfällen gesucht habe - bitte etwas aufmerksamer lesen!
 
Voiture-Balai

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Stell Du dir mal vor: Ich passe auf, und zwar immer!
Wenn man eins und eins zusammenzählt und alle Beiträge liest und Fotos sieht, kann man sehen, dass die Schmierereien nicht ersichtlich waren.
Warum "immer" die Schuld wo anders suchen? Ich habe gesagt, dass Kratzer an einer GS dazu gehören. Wenn ich sie im Schotter ablege, den Seitenständer vergesse oder aus Lust und Laune umtrete.
Anders siehts dann beim vorliegenden Fall aus. Verkehrssicherheit hat Ihre Behörden und Ämter. Warum also nicht für solche Fahrlässigkeiten verantwortlich machen?




Na endlich noch paar Vorurteile und Schubladen :)
Geschwindigkeit war den Umständen angepasst, mehr sag ich da nicht.




Danke für konstruktive Beiträge ;)
Zu 1: Für mich als Laien nur schwer. Könnte Bitumen sein, muss aber nicht zwingend. Für mich aber das naheliegendste. Nach dem Sturz habe ich noch Fotos gemacht und bin mit den Stiefeln drauf rumgelatscht. Hab mich gefühlt wie beim Schlittschuhlaufen!
Der Polizist vom hiesigen Revier meinte aber, dass es für ihn auf den ersten Blick schon leicht ölig aussieht.
Zu 2: Aktuell nur schwer, da der Unfall 200km vom Wohnort war.
Zu 3: Wie die typischen länglichen Flickstreifen von Rissen etc. sieht es eindeutig nicht aus. Viel zu großflächig.

Viele Grüße,
Rob
1. Wenn es wie Schmierseife ist, damit wird nirgends etwas geflickt.
2. Vielleicht ist jemand aus dem Forum mal so nett, der nah genug dran wohnt. Wäre eigentlich wichtig, etwas zu bekommen.
3. Wenn es NICHT wie ein Werk der Straßenmeisterei aussieht, besteht mein Verdacht wohl zurecht.

Dann umgehend schriftlich bei der zuständigen StA Strafanzeige erstatten und Strafantrag - aus allen rechtlichen Gründen - stellen.
Strafantrag ist wichtig damit du durch die StA informiert wirst.

Eine eigene Probe, unter Zeugen genommen, wäre sehr hilfreich. Sollte es tatsächlich Pfusch durch den Straßenbetreiber sein, wirst du dich wundern, wie schnell ausgebessert wird, wenn auf einmal was im Busch ist
.
Viele Grüße
Ralf
 
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Stocki60

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Die Straße zu meiden schließt sie nicht komplett aus.. Klar möchte ich da gerne nochmal nachschauen, gerne auch mit Polizei oder so. Aber wie gesagt sind das 200km von meinem Wohnort.

Für Spielereien mit dem Gas war keine Zeit, das ging mir ein wenig zu schnell ;)

Ich habe mich nicht im Vorfeld informiert, welche die bescheidenste Straße in der Eifel ist und bin dann mit dem Ziel, meine Kuh im Graben zu parken dort hingefahren. Ich habe erst von ähnlichen Fällen auf der L70 gelesen, als ich nach Präzedenzfällen gesucht habe - bitte etwas aufmerksamer lesen!
Eigentlich wollte ich mich ja ausklinken...
Aber warum haben sich deine GS Kollegen nicht auf die Schnauze gelegt....Warst du erster??
Hatten die ne andere Linie...
oder langsamer...
oder schneller...
oder aufmerksamer...
oder...
 
apfelrudi

apfelrudi

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mal hier, mal dort
Eigentlich wollte ich mich ja ausklinken...
Aber warum haben sich deine GS Kollegen nicht auf die Schnauze gelegt....Warst du erster??
Hatten die ne andere Linie...
oder langsamer...
oder schneller...
oder aufmerksamer...
oder...
Du bist ja auch ein ganz spezieller...


ist nicht persönlich wertend gemeint.
 
C-Treiber

C-Treiber

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Naja,

es gibt eine schwache Chance über die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers, in dem Falle das Land. Aber die ist sehr schwach. Du müßtest beweisen, dass das Land Kenntnis hatte (oder haben musste) und seiner Verkehrssicherunsgpflicht (i.d.F. wohl Aufstellen entsprechender Hinweisschilder) nicht nachgekommen ist.

Eine RSV würde das wahrscheinlich mangels Erfolgsaussichten ablehnen.

Das Land würde aller Voraussicht nach mit dem erhöhten Betriebsrisikos eines Motorrades argumentieren.

Deine Chancen sind nahezu null. Ich bin wirklich niemand, der Angst vor Gerichtsprozessen hat, aber ich würde das unter Lehrgeld verbuchen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Du auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibst, zusätzlich zu Deinem sonstigen Schaden, ist ungleich höher als die, dass Du auch nur einen Cent ersetzt bekommst.
 
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Christian S

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Stell Du dir mal vor: Ich passe auf, und zwar immer!
Hallo,

sorry das ist Käse, ersten kann niemand immer aufpassen, und zweitens hast du mit dem Sturz das Gegenteil bewiesen. Die Straße war ansonsten trocken, die Bäume haben längst nicht den ganzen Fleck abgedeckt, also wäre der Fleck wahrnehmbar gewesen, wenn auch ev. nur schwer.

Also hättest du es sehen können wenn du optimal aufgepasst hättest, hast du aber nicht.

ABER! Es gibt 3 Straßenzustände:
1.) Einen ordnungsgemäßen Zustand: So schaut es aber nicht aus. Da steht was zu Bitumen:
IFZ Institut für Zweiradsicherheit e.V.
Und so schauen auch Bitumenausbesserungen aus, nämlich für Nähte, Übergänge usw. (Video anschauen).
Sofern großflächig Bitumen aufgebracht wurde und es keine Warnschilder gab hat es eines Wissens schon Urteile gegeben, ich habe auf die schnelle keines gefunden nur eines in Verbindung mit Bitumensand:
motorrad-recht.de - Sturz wegen Bitumensand - Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden
Suche mal im www rum

2.) Es gibt einen Zustand, der nicht ordnungsgemäß ist, z.B. großes Schlagloch, Baustelle, Fahrbahnabsenkung, Bodenwelle usw. Da muss gewarnt werden, natürlich erst wenn es die Behörde weiß.

3.) Kippt jemand großflächig Zeug auf die Straße haftet er. So schaut es hier aus.

Wäre jemand entgegen gekommen würdest du hier keine Beiträge schreiben zumindest nicht jetzt.
Somit sollte man schon dem nachgehen was das auf der Straße war.
Hier im Allgäu verunglückte vor 2 Jahren jemand tödlich auf einem absichtlich ausgebrachtem Ölfleck. Der Fall ist hinlänglich bekannt. Da wird wegen Mord ermittelt, da es offensichtlich Absicht war (mehrere Ölflecken usw.) Das war hier wohl kaum so, zudem kein Öl.
Das zeug schaut aber nicht so aus als ob es auf die Fahrbahngehört. Also hat da jemand fahrlässig etwas verloren. Das kann unter § 315 V StGB fallen:
§ 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr - dejure.org
Sprich doch die Polizei mal auf diese Norm an.

Und, ach ja, wie schaut die stelle aus wenn es einige Tage trocken ist? Ist der Fleck noch da?
 
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C-Treiber

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Nachtrag:

Ein seriöser Anwalt wird Dir von einem Prozess oder auch nur einem anwaltlichem Schreiben abraten.:)
 
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Gambri74

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Ein seriöser Anwalt hat in meinem ähnlich gelagerten Fall volle Wiedergutmachung erwirkt. Inkl. Schmerzensgeld.

Auch ohne RSV würde ich zumindest einen Anwaltsbrief mit Sachverhaltsdarstellung an den zuständigen Straßenerhalter, mit der Bitte um Stellungnahme schicken.

Für Einspurige ist so eine Straßenverunreinigung eine gefährliche Sache und wenn schon keine Wiedergutmachung erwirkt werden kann, wird der zuständige Straßenerhalter die Stelle entschärfen, um zukünftige Unfälle zu vermeiden. Das alleine ist die Sache schon wert.
 
Rubberduckxi

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Da ich erst jetzt meinen Senf dazu gebe, zuerst: Gut ist dir nix schlimmeres passiert!

Zu deiner eigentlichen Frage ob du rechtlich vorgehen solltest. Bei dem was du bisher an Infos geteilt hast würde ich das als recht hohes Risiko betrachten auf noch grösseren Kosten als ohne hin schon sitzen zu bleiben.

Ich denke es wäre absolut wichtig diese Substanz anzusehen / zu untersuchen. Bilder, Probe, Zeugen, etc. Je nach dem was da raus kommt könnte man dann entscheiden den Rechtsweg zu gehen.

Dann finde ich solltest du deinen Schaden der durch den Sturz entstanden ist gegen ggf. Gerichtskosten abwägen. Die Entscheidung kann dir keiner nehmen.

Ich finde übrigens deinen Fred hier keines Wegs überflüssig. Als Motorradfahrer muss man immer mit Allem rechnen, aber wenn etwas nicht sichtbar oder kaum sichtbar ist finde ich das schon teilenswert. Muss mann bei zum Teil feuchter Fahrbahn mit jeder dunklen Stelle auf dem Asphalt rechnen, dass einer nicht feucht sonder ölig ist? Denke nicht oder? Sonst würden wir alle die Motorräder um die Kurve schieben. Von wegen immer mit Allem rechnen...
 
palmstrollo

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Das, was Christian schreibt, solltest du mal "abarbeiten".
Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wäre das Nächste. Die Kosten hierfür sind zum einen recht gering und werden zum anderen bei einer ADAC-Mitgliedschaft von diesem "Verein" übernommen.
Alles Weitere sollte der Anwalt dir erklären und begründen können. Auch sollte er dir die evtl. entstehenden Kosten aufzeigen können. Der Rest ist dann deine Entscheidung.
Eigentlich wollte ich mich ja ausklinken...
Hättest du vlt. besser auch getan.
Du hast außer Pöbeleien nichts wirklich Sinnvolles geschrieben.
 
eMTee

eMTee

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so eines mit 2 Rädern, 3 Buchstaben und 4 Problemen
Ja, die Eifel, die ist mir auch in guter Erinnerung.
Da hatte ich in meiner stürmischen Tatendrangzeit auch meine ersten Stürze und Unfälle.

Aber, dass sie heute für Dosen gesperrt und zu einer...
....reinen Motorradgegend...
...geworden ist, das ist mir neu. :rolleyes:
 
libertine

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Für Einspurige ist so eine Straßenverunreinigung eine gefährliche Sache und wenn schon keine Wiedergutmachung erwirkt werden kann, wird der zuständige Straßenerhalter die Stelle entschärfen, um zukünftige Unfälle zu vermeiden. Das alleine ist die Sache schon wert.
dazu brauchts aber keinen anwalt...man kann auch einfach anrufen und drauf hinweisen...
ganz abgesehen davon...wen zum teufel wollt ihr genies da klagen ?
 
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Gambri74

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In meinem Fall war es die Firma die das Streugut aufgetragen hat, erstens unsachgemäß und zweitens ohne entsprechende Warnschilder aufzustellen. Habe wie gesagt recht bekommen. Falls an dieser Stelle mit Bitumen unsachgemäß repariert würde, oder eine Baustelle in der Nähe ist, die auf einen Verursacher hinweist, kann man da schon etwas machen.

Mir ging's aber auch darum darauf hinzuweisen, damit das nicht nochmal passiert. Ich habe damals auch Verletzungen davongetragen.
 
Saruman

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Mir ist letzten Oktober so ziemlich das Gleiche passiert:
Große Bitumenfläche in einer Rechtskurve bei gerade einsetzendem, leichten Regen bei mäßiger Geschwindigkeit und vorbei wars mit dem Grip. Nachdem man mich auf der Straße aufgesammelt hatte, wurde die Polizei gerufen, die prüfen sollte, ob ich einen Flurschaden angerichtet hätte. Beim Begehen der Unfallstelle ist sogar die den Unfall aufnehmende Polizistin ausgerutscht und hingefallen - so glatt war es da.

Ich dachte damals auch, dass ich etwas gegen diese gefährliche Stelle unternehmen müsste - nicht wegen meiner Verletzungen oder der zum Glück geringen Schäden an meinem Moped (habs unter Lehrgeld verbucht), sondern um zukünftige, vielleicht schlimmere Unfälle zu verhindern. Die rutschende Polizistin sahs übrigens genau so und hat mich dabei unterstützt, die Angelegenheit bei der Straßenverwaltung anzuzeigen. Uns war beiden im Vorfeld schon bewusst, dass wir hier vermutlich gegen Windmühlen kämpfen werden. Das Ziel war, die Gefahrenstelle beseitigen zu lassen (eigentlich kein großer Akt) oder zumindest mit Schildern darauf hinzuweisen, eine monetäre Entschädigung meinerseits stand nicht zur Debatte.

Und das Ende vom Lied: Die Behörde argumentierte (wie fast immer in solchen Fällen) mit nichtangepasster Geschwindigkeit. Hinzukommen würde noch, dass an dieser Stelle noch nie Schlimmeres (!) passiert sei, und man deshalb keinen Handlungsbedarf sehe. Meine rutschende Polizistin meinte, dass es immer auf diese beiden Argumente rauslaufen würde - sie hätte schon ähnliche Fälle mit dem selben Ergebnis gehabt. Laut ihrer Aussage müssen wohl erst mehrere schwere oder sogar tödliche Unfälle an dieser Stelle passieren, damit etwas unternommen wird.

Ein gutes hatte die Sache aber dann doch: Jetzt steht an dieser Stelle zumindest mal ein Schild, das auf die Rutschgefahr hinweist.
Offensichtlich hatte irgendjemand hier einen lichten Moment.

Fazit: Versuche herauszufinden, ob an dieser Stelle schon mehrfach Biker gestürzt sind. Wenn nicht, hast du keine Chance, deinen Schaden geltend zu machen. Wenn doch, wird das aber ein verdammt steiniger Weg bis dorthin.

Gruß
Achim
 
Sean

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Es gibt eine so genannte Verkehssicherungspflicht. Wenn du morgens nicht den Gehweg von Schnee und Eis befreist musst du auch haften.

Grossflächig gripfreie Fahrbahnen sind aus meiner Sicht dasselbe.
Das Problem sehe ich eher in der Durchsetzung seines Rechts. Die zuständigen Straßenmeisterei wird garantiert auch erst mal abwiegeln. Dann sein Recht ohne Rechtsschutz zu bekommen birgt einiges an Risiken.
Aber das ganze nicht auf sich beruhen zu lassen finde ich gut und richtig.
Wann fällt an dieser Stelle der nächste Biker?
Mit dieser Frage interessiert sich, bei der allgemeinen Diskussion über unser Strassenzustand vielleicht auch die Motorradpresse dafür.
 
libertine

libertine

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Moin zusammen.

interessante Diskussion hier.......

was sagt Ihr denn zu dem hier?

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. September 2009 - Az. 1 U 309/08
das du nicht äpfel mit birnen vergleichen solltest ?

Die mit gesplittetem Bitumenmaterial ausgebesserte Straße war wegen des Fehlens der nötigen Splittanteile bei Nässe vergleichbar glatt wie eine Straßenbahnschiene
außerdem wenn du dir das urteil tatsächlich durchliest wirst du feststellen das es auch darum ging das die personen welche die arbeiten durchgeführt haben hätten erkennen müssen das der belag so nicht paßt...
 
C

Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
dazu brauchts aber keinen anwalt...man kann auch einfach anrufen und drauf hinweisen...
ganz abgesehen davon...wen zum teufel wollt ihr genies da klagen ?
Hallo,

den für die Verkehrssicherungspflicht Verantwortlichen für diesen Straßenabschnitt, z.B. der nennt sich juristisch Straßenbaulastträger, kannst hier nachlesen:

Verkehrssicherungspflicht Kommunen Ralf Krepper BGV - gemeinderat-online.de

Da finden sich auch eine ganze Reihe von Urteilen, Tendenz, schwierig mit der Haftung aber nicht unmöglich.


Vielleicht noch eine Anmerkung: Ich kann immer wieder - ach was sage ich, IMMER, wenn es um juristische Themen geht, nur staunen, mit welcher Inbrunst an Überzeugung hier Stammtischmeinungen verbreitet werden.

Und die Mitgliedschaft beim ADAC beinhaltet auch keine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt (... der dann die Rechnung dafür dem ADAC schicken kann?!?). Wer was anderes behauptet soll mir bitte den Link auf die Stelle aus den Mitgliedsbedingungen beim ADAC schicken, wo dieser Anspruch geregelt ist.

Nachtrag, da ich etwas zurückrudern muss:

Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wäre das Nächste. Die Kosten hierfür sind zum einen recht gering und werden zum anderen bei einer ADAC-Mitgliedschaft von diesem "Verein" übernommen.
ist nicht ganz richtig, aber fast. ADAC Mitglieder können eine Erstberatung bei den ADAC-Vertragsanwälten erhalten. Die sind zwar wohl alle Fachanwälte für Verkehrsrecht, aber nicht alle Fachanwälte für Verkehrsrecht sind ADAC-Vertragsanwälte.
Der Umfang der Erstberatung wäre dann aber mal interessant, wenn schon klar ist, dass kein Rechtsschutz besteht und die Erfolgsaussichten eher wackelig sind. Sofern der ADAC-Anwalt seinen Auftrag ernst nimmt, wird er gleichwohl gewissenhaft erläutern, worauf es alles ankommt und am Ende eine Einschätzung abgeben, ob es sich lohnt, weiter zu machen (Abschätzung Verhältnis Aufwand, Kosten, Risiko und Erfolgsaussichten im Verhältnis zum entstanden Schaden)
 
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palmstrollo

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Engelskirchen
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...
Und die Mitgliedschaft beim ADAC beinhaltet auch keine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt (... der dann die Rechnung dafür dem ADAC schicken kann?!?). Wer was anderes behauptet soll mir bitte den Link auf die Stelle aus den Mitgliedsbedingungen beim ADAC schicken, wo dieser Anspruch geregelt ist.
Steht auf der ADAC-Seite:
VertragsanwälteVertragsanwälte


Bei rechtlichen Problemen rund um Auto, Straßenverkehr und Reise erhalten Sie schnelle und kompetente Beratung bei den ADAC-Vertragsanwälten. Die Erstberatung ist für ADAC-Mitglieder kostenlos.
 
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