Unfall bei 200km altem Neufahrzeug

Diskutiere Unfall bei 200km altem Neufahrzeug im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich halte das nicht für schäbig! Wenn ich aber selbst diesen Tip gegeben hätte: Dann würde ich mich überlegen, ob nicht der RE der Tischler...
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vierventilboxer

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Wer meinen Nick kennt und meine Beiträge ließt, wird manchmal feststellen, dass ich RA bin.
Wenn ich dann jemanden darauf hinweise dass er besser zum RA geht, weil ich sehe dass der arme Mensch nicht die leiseste Ahnung von Schadenabwicklung hat, dann halte ich das nicht für schäbig, sondern hilfreich.

Mit mißfällt die Wortwahl sehr, nur deshalb meld ich mich in diesem Fred überhaupt nochmal.

Jemanden zu verunglimpfen, den man weder kennt, noch dessen Beiträge - offensichtlich - versteht, ist unverschämt und anmaßend.

Ist das auch schäbig ??
Ich halte das nicht für schäbig!
Wenn ich aber selbst diesen Tip gegeben hätte:

Ich sags mal so : Wenn ich nen Tisch gebaut haben möchte geh ich zum Tischler und nicht zum Holzlieferanten,
es sei denn ich kann das selber....;):)
Dann würde ich mich überlegen, ob nicht der RE der Tischler ist, sondern die gegnerische Versicherung (in diesem besonderen Fall sogar noch die eigene).
Da bin ich mir doch ziemlich sicher, dass der TE seinen Schaden auch so vernünftig ersetzt bekommt, ohne dass lange herum gestritten wird.
....Solange sich der Unfallgegner nicht querstellt.....
Denn ohne (Gerichts-)Streit braucht es auch keinen RA.
 
S

Stopsi

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Glückwunsch, dass nicht mehr passiert ist!
Wer steht am Unfallaufnahmebogen an Patz 1. ?

Gruß Stopsi
 
LeBeu

LeBeu

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Ich denke es sollte zum Guten Ton gehören, das man erst mal mit dem Betroffenen spricht, der Versicherung. Miteinander Reden (und zuhören) macht vieles leichter, daß wird leider immer seltener. Zum Anwalt rennen kann man immer noch.
 
Zörnie

Zörnie

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Ich denke es sollte zum Guten Ton gehören, das man erst mal mit dem Betroffenen spricht, der Versicherung. Miteinander Reden (und zuhören) macht vieles leichter, daß wird leider immer seltener. Zum Anwalt rennen kann man immer noch.
Ich weiß ja nicht, welche romantischen Vorstellungen von der Schadensabwicklung einer Versicherung hier existieren. Die sitzen da nicht nur so rum und warten darauf, dass ihnen einer endlich mal einen Schaden für einen großzügige Abwicklung vorbeiträgt.
Bei meiner Abwicklung mit der Allianz vor 2 1/2 Jahren, die übrigens natürlich über einen Anwalt lief, war von nur Ersatz des Zeitwertes des Helms (was auf Grund unterschiedlicher Rechtsprechung machbar ist) bis zum sehr großzügigen Schmerzensgeld (wo selbst der RA überrascht war), alles dabei. Und schnell ging dabei gar nichts.
Mit einer Klage drohen und nachher wirklich klagen sind auch für einen RA zwei getrennte Paar Schuhe. Oder glaubt einer, dass solche Klagen vor dem Amtsgericht schnell gehen oder gar einen vorhersehbaren Ausgang haben?

Grüße
Steffen
 
LeBeu

LeBeu

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OK, zuhören reicht nicht, man muß auch verstehen !!!:rolleyes:
 
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vierventilboxer

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Ich weiß ja nicht, welche romantischen Vorstellungen von der Schadensabwicklung einer Versicherung hier existieren. Die sitzen da nicht nur so rum und warten darauf, dass ihnen einer endlich mal einen Schaden für einen großzügige Abwicklung vorbeiträgt.
Bei meiner Abwicklung mit der Allianz vor 2 1/2 Jahren, die übrigens natürlich über einen Anwalt lief, war von nur Ersatz des Zeitwertes des Helms (was auf Grund unterschiedlicher Rechtsprechung machbar ist) bis zum sehr großzügigen Schmerzensgeld (wo selbst der RA überrascht war), alles dabei. Und schnell ging dabei gar nichts.
Mit einer Klage drohen und nachher wirklich klagen sind auch für einen RA zwei getrennte Paar Schuhe. Oder glaubt einer, dass solche Klagen vor dem Amtsgericht schnell gehen oder gar einen vorhersehbaren Ausgang haben?

Grüße
Steffen

Generell sollte man sich auch darüber im Klaren sein, dass manch ein Zeitgenosse ganz giftig darauf reagiert wenn die Gegenseite sofort mit einem RA aufschlägt. :eek:
Ich als Versicherungsgeber würde da in manchen Fällen auch alles andere als kulant reagieren und den Spieß einfach umdrehen - der Vollständigkeit halber!
 
N

Nordlicht

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Ich weiß ja nicht, welche romantischen Vorstellungen von der Schadensabwicklung einer Versicherung hier existieren.
Siehst du, so hat jeder seine Erfahrungen. Du deine, ich andere, bessere als du.
Das ist dann aber keine "romantische Vorstellung", sondern eine exakt so fundierte Aussage wie deine.
 
boxerdriver

boxerdriver

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Glückwunsch, dass nicht mehr passiert ist!
Wer steht am Unfallaufnahmebogen an Patz 1. ?

Gruß Stopsi
Der Unfallgegner steht auf Platz 1. Und wie schon erwähnt hat er auch gegenüber der Polizei zugegeben, daß er abrupt nach rechts rübergezogen ist., ohne die erforderlichen Maßnahmen (Schulterblick etc). Auch alle neutralen Laienzeugen sahen ihn einstimmig als den Alleinschuldigen. Er sich selber auch . Naja hoffentlich geht alles gut,

MfG
Boxerdriver
 
Zörnie

Zörnie

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Generell sollte man sich auch darüber im Klaren sein, dass manch ein Zeitgenosse ganz giftig darauf reagiert wenn die Gegenseite sofort mit einem RA aufschlägt. :eek:
Ich als Versicherungsgeber würde da in manchen Fällen auch alles andere als kulant reagieren und den Spieß einfach umdrehen - der Vollständigkeit halber!
Ich gehe davon aus, dass die Mitarbeiter einer Versicherung professioneller reagieren als du.
Und welchen Spieß willst du als Versicherer denn umdrehen? Für beide Seiten gilt es, die Geschichte so schnell und reibungslos über die Bühne zu bringen wie möglich.

Grüße
Steffen
 
SNGSer

SNGSer

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@namenloser Vierventilboxer

Du bist ja anscheinend ein ganz kluges Kerlchen.:eek:
 
BMW Peter

BMW Peter

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Also ich habe in den vergangenen 1,5 Jahren 2 Unfälle gehabt, wobei die Unfallgegner eindeutig Schuld hatten.

In beiden Fällen versuchte die Versicherung mich bzw. meinen Anwalt zu beschexxen.
 
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vierventilboxer

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Ich gehe davon aus, dass die Mitarbeiter einer Versicherung professioneller reagieren als du.
Und welchen Spieß willst du als Versicherer denn umdrehen? Für beide Seiten gilt es, die Geschichte so schnell und reibungslos über die Bühne zu bringen wie möglich.

Grüße
Steffen
Bewiesen ist letzteres nicht, wenn auch das im Regelfall im Sinne beider Parteien ist.
Wäre aber nicht das erste mal, dass Versicherungen hartnäckig reagieren wenn sie sich ans Bein gepinkelt fühlen. Auch die haben RA´s, und zumeist bessere wie die, die sich im Branchenbuch ganz oben mit großer Anzeige hervorzuheben versuchen. ;)
Wegen einem solchen Lapsus (wo es um ein paar Tausend Euro Schadenersatz und ein paar Hundert Euro Schmerzensgeld geht) wird die Sache wohl innerhalb weniger Tage geregelt sein, noch dazu (wo zum derzeitigen Stand) die Schuldfrage geklärt scheint.
Ich empfehle dem TE daher vorerst keinen RA einzuschalten!
Er wäre nämlich nicht der Erste, der vor Gericht einem Vergleich zustimmen muss, nur weil ein übereifriger RA (dessen Honorar prozentual am Streitwert bemessen wird) überzogene Forderungen gestellt hat, und deshalb hinterher schlechter dasteht als wenn er die Sache selbst gleich ganz ruhig und objektiv geregelt hätte. Ist durchaus kein Einzelfall! Darüber klären natürlich auch die wenigsten RA´s auf. ;)
Man bekommt nicht automatisch Recht, nur weil man einen RA hat!
Vor nicht allzu langer Zeit stand ich selbst live daneben, als ein "Nicht-Jurist" den RA der Gegenseite innerhalb kürzester Zeit mit den entsprechenden Gesetzestexten dermaßen angegangen ist, dass dessen Ego hinterher in eine kleine Zündholzschachtel gepasst hätte! Da hätte auch ein Spruch a la "Unprofessionelles Laiengeschwätz" nicht mehr geholfen!
Man sollte sich zudem durchaus im Klaren darüber sein, dass auch RA´s nicht von allem DIE Ahnung haben!
Ich wäre da auch etwas vorsichtig, selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist!
 
assindia

assindia

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Wie viele Unfälle passieren einem im Leben?

Ich denke ein RA wickelt zig Fälle in seiner Karriere ab.

Wenn die Karre erst im Dreck ist - sind die Aussagen, die man gemacht hat
amtlich und schriftlich.

Da kann Dir dann der beste RA (manchmal) nicht mehr helfen.

Kann ja jeder machen wie er möchte - erst mal im Guten - klar.

Die Erde ist ne Scheibe, die Wiedervereinigung kostet kein Geld, die Titanic
unsinkbar - alle Menschen werden Brüder - Amen.

Nur als Rat sind Einzelerlebnisse, die die Ausnahme sind - nicht geeignet.
 
Zörnie

Zörnie

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Bewiesen ist letzteres nicht, wenn auch das im Regelfall im Sinne beider Parteien ist.
Wäre aber nicht das erste mal, dass Versicherungen hartnäckig reagieren wenn sie sich ans Bein gepinkelt fühlen. Auch die haben RA´s, und zumeist bessere wie die, die sich im Branchenbuch ganz oben mit großer Anzeige hervorzuheben versuchen. ;)
Wegen einem solchen Lapsus (wo es um ein paar Tausend Euro Schadenersatz und ein paar Hundert Euro Schmerzensgeld geht) wird die Sache wohl innerhalb weniger Tage geregelt sein, noch dazu (wo zum derzeitigen Stand) die Schuldfrage geklärt scheint.
Ich empfehle dem TE daher vorerst keinen RA einzuschalten!
Er wäre nämlich nicht der Erste, der vor Gericht einem Vergleich zustimmen muss, nur weil ein übereifriger RA (dessen Honorar prozentual am Streitwert bemessen wird) überzogene Forderungen gestellt hat, und deshalb hinterher schlechter dasteht als wenn er die Sache selbst gleich ganz ruhig und objektiv geregelt hätte. Ist durchaus kein Einzelfall! Darüber klären natürlich auch die wenigsten RA´s auf. ;)
Man bekommt nicht automatisch Recht, nur weil man einen RA hat!
Vor nicht allzu langer Zeit stand ich selbst live daneben, als ein "Nicht-Jurist" den RA der Gegenseite innerhalb kürzester Zeit mit den entsprechenden Gesetzestexten dermaßen angegangen ist, dass dessen Ego hinterher in eine kleine Zündholzschachtel gepasst hätte! Da hätte auch ein Spruch a la "Unprofessionelles Laiengeschwätz" nicht mehr geholfen!
Man sollte sich zudem durchaus im Klaren darüber sein, dass auch RA´s nicht von allem DIE Ahnung haben!
Ich wäre da auch etwas vorsichtig, selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist!
Frei nach Karl Kraus "Mein Herr, wenn Sie nicht schweigen, werde ich Sie zitieren." Du zeigst mit beinahe jedem Satz, wie wenig Ahnung du hast :eek:

Schuldfrage geklärt? Innerhalb ein paar Tagen erledigt? Ein paar tausend Euro sind ein Lapsus? Besser kann man sich ja kaum lächerlich machen :eek:

Grüße
Steffen
 
Roter Oktober

Roter Oktober

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Ich wuerde es so machen



Ein bisschen schaebig finde ich das hier RA mitschreiben (sofort, und wie kann man nur ohne ..) ohne das deutlich zu machen. Die leben davon das inzwischen um jeden Knopf gestritten wird. Die laufen nicht weg wenn die Ves. zickt, reissen die sich immer noch um Deinen Auftrag und wenn nicht ist die Abwicklung deutlich schneller

mfg tweise
Schäbig ist dein allgemeine Verunglimpfung von Leuten die Du nicht mal persönlich kennst:mad:.
Leider ist es heute so, das die Versicherungen und die staatlichen Kontrolleure drauf spekulieren, das eben keine Rechtsschutz besteht und der Geschädigte nur auf die Kohle scharf ist. Ich kann aus persönlicher Erfahrung nur empfehlen in allen Verkehrsfragen sofort einen Anwalt zu nehmen, Schnelligkeit ist mir wurscht, ich will mein Recht und das bekomme ich bei unserem System nur mit der nötigen Ausdauer und guten Anwälten:cool:.

Und da bin ich hier im Forum garantiert 1. Klasse beraten worden:):D, also mach mal bitte halblang mit deinem Stammtischnack:mad::mad:
 
G

Gast 7673

Gast
Sorry

aber da sind gleich mehrere Fehler drin

Bewiesen ist letzteres nicht, wenn auch das im Regelfall im Sinne beider Parteien ist.
Wäre aber nicht das erste mal, dass Versicherungen hartnäckig reagieren wenn sie sich ans Bein gepinkelt fühlen. Auch die haben RA´s, und zumeistbessere deshalb sind die auch Assessoren und haben die Praxis nie kennengelernt wie die, die sich im Branchenbuch ganz oben mit großer Anzeige hervorzuheben versuchen. ;) Bist Du Versicherungssachbearbeiter?
Wegen einem solchen Lapsus (wo es um ein paar Tausend Euro Schadenersatz und ein paar Hundert Euro Schmerzensgeld geht und das sind in Deinen Augen Peanuts??) wird die Sache wohl innerhalb weniger Tage geregelt sein, noch dazu (wo zum derzeitigen Stand) die Schuldfrage geklärt scheint. Ich wünsche es dem Fredöffner, aber : Ich zweifele
Ich empfehle dem TE daher vorerst keinen RA einzuschalten!

Er wäre nämlich nicht der Erste, der vor Gericht einem Vergleich zustimmen muss Man muss nie einem Verleih zustimmen, DAS ist schlicht Versicherungsdemagogie, nur weil ein übereifriger RA (dessen Honorar prozentual am Streitwert bemessen wird ES bemisst sich nach dem RVG und nicht nach Prozenten) überzogene Forderungen gestellt hat, und deshalb hinterher schlechter dasteht als wenn er die Sache selbst gleich ganz ruhig und objektiv geregelt hätte. Ist durchaus kein Einzelfall! Darüber klären natürlich auch die wenigsten RA´s auf. ;)
Man bekommt nicht automatisch Recht, nur weil man einen RA hat! DAS ist nun wieder richtig
Vor nicht allzu langer Zeit stand ich selbst live daneben, als ein "Nicht-Jurist" den RA der Gegenseite innerhalb kürzester Zeit mit den entsprechenden Gesetzestexten dermaßen angegangen ist, dass dessen Ego hinterher in eine kleine Zündholzschachtel gepasst hätte! Da hätte auch ein Spruch a la "Unprofessionelles Laiengeschwätz" nicht mehr geholfen!
Entschuldige, das ist schlechter Stil, auch für einen Versicherungsmitarbeiter

Man sollte sich zudem durchaus im Klaren darüber sein, dass auch RA´s nicht von allem DIE Ahnung haben! Aber einige wissen was sie tun
Ich wäre da auch etwas vorsichtig, selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist!
Lassen wir es gut sein, soll der Mann seine Erfahrungen machen TRIAL AND ERROR heisst die Methode
 
L

LGW

Gast
Also ich habe in den vergangenen 1,5 Jahren 2 Unfälle gehabt, wobei die Unfallgegner eindeutig Schuld hatten.

In beiden Fällen versuchte die Versicherung mich bzw. meinen Anwalt zu beschexxen.
Und ich hatte in den letzten 12 Monaten genau einen Schaden, bei dem die Versicherung des Gegenübers mich nicht beschissen hat - ganz ohne Anwalt, und mit Erstattung aller Pauschalen inkl. Nutzungsausfall! Auch glaub wir hatten im Thread drüber geschnackt ;)

Hier ist die Sachlage aber aus meiner Sicht auch etwas unklar, und da es um ein Neufahrzeug geht und entsprechend viel auf dem Spiel steht - wenn der Rahmen was weg hat wird das RICHTIG teuer, und das war auch bei meiner erst auf den zweiten Blick zu erkennen - würde auch ich einen Anwalt kontaktieren.

Falls du den Fall ohne Anwalt versuchen willst, achte darauf dass du die gängigen Pauschalen (25-40€ für Telefonieren, Fahrten zur Werkstatt, Nutzungsausfall nach Tabelle) nicht entgehen. Alleine der Nutzungsausfall läpperte sich auf 300€.

In meinem Fall wurde durch die gegn. Versicherung kein Gutachter gefordert, weil der Schaden mit 1200€ überschaubar (KV Werkstatt) und weit weg vom Totalschaden war. Das ist natürlich für beide Seiten finanziell am günstigsten.

Bei einem Neufahrzeug würde ich evtl. auf einem Gutachter bestehen, und vermutlich auch auf einem eigenen. Außer du vertraust deiner Niederlassung zu 100% und die bestätigen überhaupt das der Rahmen intakt ist.

Viel Erfolg bei der Abwicklung - trotz aller Unkenrufe wurde der Schaden in meinem Fall völlig unkompliziert abgewickelt und auch sehr schnell bezahlt. Ich hatte aber auch das Glück das der Unfallgegner bei einer sehr guten Versicherung war.
 
G

Gast 7673

Gast
P.S.:

Denk an ff Schadenpositionen !!!

1. Sachschaden (Gutachter Deiner Wahl !!)

2. Bekleidungsschaden (Teil des Sachschadens) Versicherungen wolle da gern Kürzen, googel das Thema mal bevor Du telefonierst.

3. Pauschale (Es gibt eine Pauschale für Telefonate etc von 20 Eu, manche Versicherungen zahlen auch 25,56 Eu,) wenn Du mehr willst musst Du durch Quittungen Telefonrechnungen etc nachweisen

4 Minderwert des Fahrzeuges ( Du kannst sie nicht mehr als unfallfrei verkaufen, DAS ist ein Minderwert. Sollte der Gutachter wissen)

5. Haushaltsführungsschaden !! Das sollte ein Kollege der sich auskennt beurteilen können

6 Nutzungsausfallschaden (wenn das Moped dein einziges Fahrzeug ist, kein Problem, aber auch wenn nicht geht da was)

7 Schmerzensgeld ist abhängig vom Grad der Verletzung und korreliert mit Haushaltsführungsschaden

8 Abschlepp- Lagerkosten (beachte die Zeiträume im Gutachten)

9 Mietfahrzeug (vergessen...) gibt's , aber Nutzungsausfallschaden ist meist besser und beides gibt es nicht ! Du kannst Dir zB mit Fahrzeugen von Familie oder so behelfen.

10 Rechtsanwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung !!

UND ALLE Schäden werden pur netto (ohne MWSt) ersetzt wenn keine konkrete Rep oder Ausgleich nachgewiesen wird !!

ADAC Mitglied ? Frag die nach rechtlicher Beratung in Deiner Nähe wenn Du keinen Anwalt kennst oder auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast,die Du nur dann brauchst wenn Du vor Gericht musst s.o. !

Alles das gibt es nur im Maße der Quote der Haftung der Versicherung !!
Solltest Du einen Teil an Mitverschulden kriegen, ist das der Teil auf dem Du bei Deinem Schaden bei jedem der o.g. Schadenpositionen "sitzenbleibst".

Man kann aber bei jedem auch aushandeln (Sachverständiger, Anwalt, etc) das nur anteilig gezahlt werden muss. Das ist auch Anwälten inzwischen erlaubt.
 
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