Unfall nach Vorfahrtsverletzung

Diskutiere Unfall nach Vorfahrtsverletzung im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, ich brauch mal euren Rat. Mein Sohnemann hatte einen Unfall. Es geht ihm gut. Ausser einer kleinen Schürfwunde ist nichts...
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Qbiker

Gast
Hallo zusammen,

ich brauch mal euren Rat.

Mein Sohnemann hatte einen Unfall. Es geht ihm gut. Ausser einer kleinen Schürfwunde ist nichts Größeres passiert. Gottseidank!!!!!
Am Freitag bin ich mal mit ihm ein Stück gefahren und war stolz wie ein Spanier, als ich erleben durfte wie sicher und überlegt er vor mir und der GS, mit seiner Yamaha WR 125 fuhr.
Zwei Stunden später hat ihm dann eine Dame die Vorfahrt genommen. Sie ist falsch herum aus einer Einbahnstraße raus gefahren. Die K.....h wusste das ganz genau. Sie arbeitet seit Jahren um die Ecke und macht das wahrscheinlich immer so.
Jonas konnte sie nicht sehen, da am rechten Straßenrand ein Sprinter parkte und die Sicht versperrte.

Die Yamaha ist ziemlich ramponiert. Gabelholm links, alle Verkleidungsteile, Lenker komplett incl. allen Anbauteilen, sowie die komplette Elektrik vorne, wie Licht und Tacho.

Das Moped ist zwei Jahre alt und hat 12000km runter.

Am liebsten würde ich den Schrott gegen ein Neues in Zahlung geben.

Hat jemand Erfahrung mit so etwas und/oder kann mir jemand einen Tip geben, wie so ein Deal aussehen könnte?

Gutachten wird gemacht und ich erwäge auch die Einschaltung eines Anwalts.

Freue mich auf eure Beiträge.----und wenn sie auch nur dazu beitragen, dass ich ein bisschen "quatschen" kann ;-)

Gruß

Qbiker Thomas
 
Quhpilot

Quhpilot

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eine schwarze Quh,
Hallo, gut das dem Bub nix passiert ist.:) So wie Du die Umstände schilderst
würde ich wirklich ausnahmsweise mal sofort direkt einen guten Verkehrs-
Anwalt einschalten. Das finde ich zwingend notwendig bei dem Unfallhergang.

Denke der @Di@k hier im Forum kann da auch was zu sagen und Dir raten
was zu tun ist.

Der Anwalt schaltet auch einen Gutachter ein, falls er mit dem der gegnerischen Versicherung nicht einverstanden ist. Wär doch gelacht wenn
der Sohnemann nicht zu einem schönen neuen Mopped käme und zu neuen
Klamotten.

Ich bin ja auch friedliebend und drohe selten mit Anwalt, aber in dem Fall.....;)
 
A

ArmerIrrer

Gast
Durch die Aussage der Dame dass sie das immer so macht lässt sich da schon was rausholen denke ich. Aber da sollen die Anwälte hier was dazu sagen... Aber da es ja offensichtlich ist dass die gute Dame Schuld hat und zahlen muss, würde ich es tatsächlich auf was neues anlegen und die andere entsprechend verschrotten...

Glück dass Deinem Sohnemann nichts weiter passiert ist.
 
beiker

beiker

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Hat der Sohnemann denn auch eine Verkehrs-Rechtschutz?
War die Straße für ihn in dem Moment als Einbahnstraße erkennbar?

Fragen über Fragen....:rolleyes:

Gruß
Berthold
 
N

Nordlicht

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Neulich in einem Thread hätte ich auf den Juristen verichtet. Hier nicht. Die Dame verhält sich womöglich vorsätzlich falsch. Da würde ich vermuten, dass sie dieses Verhalten auch bei der Schadensabwicklung zeigt...

Du kannst ja bei den Versicherungen Kostenerstattung nach Gutachten verlangen. Dann bekommst du den Gutachtenswert ohne MWST. und evtl. noch mit nm kleinen Abzug - das weiss ich nicht mehr.

Hauptsache, der Nachwuchs ist noch fit!
 
V

vierventilboxer

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Hallo!

Entgegen der Fahrtrichtung aus einer Einbahnstraße?! Wissentlich!? Ganz edle Sitte! :mad:
Und dann noch einen Kradler ummähen... :mad:
Normalerweise bin ich strikt dagegen sofort einen Anwalt einzuschalten...
Aber in diesem Fall: Gib der Dame Feuer! Sofort und mit allem Komfort!
Erst auf gar nichts einlassen - gleich die volle Packung! Anwalt und Gutachter werden euch die richtige Summe schon zusammenrechnen.
Viel Erfolg!

Gruß Peter

P.S.: Hat die Polizei den Unfall aufgenommen?
 
V

vierventilboxer

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Am liebsten würde ich den Schrott gegen ein Neues in Zahlung geben.

Hat jemand Erfahrung mit so etwas und/oder kann mir jemand einen Tip geben, wie so ein Deal aussehen könnte?
Wieder aufbauen würde ich sie nicht mehr, dafür ist der Restwert beim Wiederverkauf zu gering da man sie als Unfallmoped deklarieren muss.
Ich würde dazu raten (soweit die Vers. dem Deal zustimmt) das Bike zu behalten und das Ding zu schlachten. Damit holt ihr euch eine nicht unbeträchtliche Summe des bis dato eingetretenen Wertverlustes wieder zurück. Kostet zwar Zeit und Arbeit und man sollte fit im ebay-Verkauf sein, lohnt sich aber im Regelfall immer! Man glaubt oft nicht wie viele Teile (trotz wirtschaftlichen Totalschadens) immer noch in einem Fahrzeug stecken die annehmbares Geld einbringen... ;)
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Durch die Aussage der Dame dass sie das immer so macht lässt sich da schon was rausholen denke ich.
Achtung,
das war so nicht geschrieben, daß dies die Dame bestätigt hat,

es hieß vielmehr:
und macht das wahrscheinlich immer so
- also nur eine Vermutung :eek:

Ich würde dazu raten (soweit die Vers. dem Deal zustimmt) das Bike zu behalten und das Ding zu schlachten
in dem Fall wird die Versicherung (gleiches Verhalten wie beim Auto zugrundegelegt) nur die Differenz zwischen dem Zeitwert (vor dem Unfall) und dem (wie ??) festzulegenden Wert des verunfallten Motorrades zahlen.

Beim PKW wird gängigerweise das "Wrack" in einer speziellen Internetbörse inseriert und der dabei erzielte - verbindliche - Kaufpreis wird verrechnet, wenn man das Fahrzeug behalten will.
 
A

ArmerIrrer

Gast
Achtung,
das war so nicht geschrieben, daß dies die Dame bestätigt hat,

es hieß vielmehr:
- also nur eine Vermutung :eek:
hast Recht, aber dennoch ist das ein grob fahrlässiges Verhalten, selbst wenn es nur ein einziges mal war, und da ist sie fällig...


Dürfen eigentlich Rettungs- und Einsatzkräfte sofern es noch andere Möglichkeiten gibt (also nicht durch zB Brand oder so unmöglich) verkehrt rum IN eine Einbahnstrasse fahren?
 
philofax

philofax

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wenn soviel kaputt ist, koennte ein gutachten, welches den merkantilen
minderwert beruecksichtigen sollte (ich halte das vorenthalten desselben
fuer lebensfremd, manche versicherungen versuchen ihn weg zu reden)
einen wirtschaftlichen totalschaden errechnen.

das hier alle nach anwalt schreien, wenn es so eindeutig ist, erschliesst sich
mir ausnahmsweise nicht. es schadet jedoch nicht und vermutlich tust du gut
daran.

der restwert des totalschadens ist dann die kohle, die du NICHT bekommst,
die differenz erhaeltst du. also z.b. 500.- EUR restwert, wiederbeschaffung
1.500.- -> du kriegst 1000.- und behaelst den restschrott oder gibst ihn dem
versicherer, der ja den restwert anhand einer kaufzusage festlegt. aufkaeufer
zahlen meist nur minimalbetraege.

wichtige informationen fehlen allerdings.

wurde die pozilei gerufen?
wurde der unfall aufgenommen?
wurde fuer die dame eine fahrlaessige KV eingeleitet?
wer ist 1 und wer ist 2 im pozileiprotokoll?
 
V

vierventilboxer

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in dem Fall wird die Versicherung (gleiches Verhalten wie beim Auto zugrundegelegt) nur die Differenz zwischen dem Zeitwert (vor dem Unfall) und dem (wie ??) festzulegenden Wert des verunfallten Motorrades zahlen.

Beim PKW wird gängigerweise das "Wrack" in einer speziellen Internetbörse inseriert und der dabei erzielte - verbindliche - Kaufpreis wird verrechnet, wenn man das Fahrzeug behalten will.
Richtig!

Zeitwert vor dem Unfall abzüglich beschädigte Teile = Restwert
Restwert von der Summe der beschädigten Teile abziehen = Zahlbetrag der Versicherung
Das wäre die einfachste Rechnung.
Wird so aber wohl nicht richtig sein, da (vermutlich) der Schaden den Zeitwert überschreitet, sprich wirtschaftlicher Totalschaden. Hat es bei Zweirädern erfahrungsgemäß recht schnell.
Dann wird die Rechnung schwieriger und man muss erst einmal abwarten was Versicherung und Gutachter sagen.
Ich würde es dennoch in Erwägung ziehen und vorab selbst kurz überschlagen.
Evtl. deckt sich das mit dem was Gutachter bzw. Versicherung ausgerechnet haben.
Es ist auf jeden Fall eine der wenigen (legalen!!!) Alternativen noch etwas mehr Geld herauszuholen, als gemein hin mit der Schadenregulierung an sich bezahlt wird. Natürlich ist dies wie gesagt mit Zeit und Arbeit verbunden... Aber allemal sinnvoller als stundenlang an der Konsole zu daddeln. ;)
 
S

silverfox

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Hallo Thomas,

laß Deinen Sohn vom Arzt untersuchen.
Dann sind auch die "nur" Schürfwunden dokumentiert.
Wenn je etwas dann doch nicht so verheilt, wie es soll..... was niemand hofft.

Übergib die Sache einem Anwalt - die gegnerische Versicherung versucht IMMER, bei der
Schadenregulierung zu sparen.

Gruß
Christian
 
Zuletzt bearbeitet:
Frosch'n

Frosch'n

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Hallo Thomas,

laß Deinen Sohn vom Arzt untersuchen.
Dann sind auch die "nur" Schürfwunden dokumentiert.
Wenn je etwas dann doch nicht so verheilt, wie es soll..... was niemand hofft.

Übergib die Sache einem Anwalt - die gegnerische Versicherung versucht IMMER, bei der
Schadenregulierung zu sparen.

Gruß
Christian
das würde ich auf jeden Fall machen um eventuelle Spätfolgen abzudecken.
Die Frau hat schließlich deinen Sohn geschädigt, als soll sie auch für die "Kratzerchen" bezahlen, die wahren vorher nicht da..
 
paedsen

paedsen

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Dürfen eigentlich Rettungs- und Einsatzkräfte sofern es noch andere Möglichkeiten gibt (also nicht durch zB Brand oder so unmöglich) verkehrt rum IN eine Einbahnstrasse fahren?
Ja, laut §35 StVO 'soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist'. Sollte dabei was passieren, dann ist der Fahrer haftbar.

Gruß
Patrick
 
philofax

philofax

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Ja, laut §35 StVO 'soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist'. Sollte dabei was passieren, dann ist der Fahrer haftbar.

Gruß
Patrick
wobei in diesem unserem polizeistaa^H^H^H Lande, natuerlich der Zivilist der
Gearschte ist, der in der richtigen Richtung unterwegs war und die Polente
uebersehen hat.

;)
 
paedsen

paedsen

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...und behaelst den restschrott oder gibst ihn dem
versicherer,
Der Versicherer nimmt dir den Restschrott nicht ab, der (bzw. der von ihm beauftragte Gutachter) gibt dir eine Liste von Aufkäufern. Du musst den Restschrott dann selbst an einen Aufkäufer verticken.

Gruß
Patrick
 
philofax

philofax

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Der Versicherer nimmt dir den Restschrott nicht ab, der (bzw. der von ihm beauftragte Gutachter) gibt dir eine Liste von Aufkäufern. Du musst den Restschrott dann selbst an einen Aufkäufer verticken.

Gruß
Patrick
ja gut, der versicherer gibt dir eine liste mit aufkaeufern, die den restlichen
kernschrott abnehmen ohne wenn und aber, denn sonst kommen sie nicht
auf die liste.

selber verticken in teilen oder aufbauen ist im allgemeinen aber deutlich
rentabler.
 
sampleman

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Ganz simpler Rat: Nehmt euch einen Anwalt. Da die Schuldfrage recht eindeutig erscheint, braucht ihr euch auch keine Sorgen um dessen Bezahlung zu machen, den zahlt die Versicherung der Gegenseite. Das Unfallopfer muss unverzüglich zu einem Arzt. Es ist denkbar, dass die Gegenseite ein verhältnismäßig großzügiges Angebot zur Deckung der Sachschäden macht, um bei den Personenschäden glimpflich davon zu kommen, da ist ein Anwalt der beste Verhandlungsführer.
 
börndy

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Moin.
Meine Erfahrung mit Versicherungen ist eindeutig Sch....lecht.
Die versuchen dich wo es geht über den Tisch zu ziehen.
Ich würde es einem Fachanwalt übergeben.

Ist das ganze Polizeilich aufgenommen?
Der Dame sollte mal eindringlich erklärt werden, das sie sich an die Verkehrsregeln zu halten hat.
 
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