Unfallmaschine

Diskutiere Unfallmaschine im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Der TE muss erst mal sein Geld bekommen.Den ganzen Ärger den man hat ist mit Geld eh nicht zu bezahlen. Mein KVA der VW betrug 6400€der eigene...
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kraichgauQ

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Der TE muss erst mal sein Geld bekommen.Den ganzen Ärger den man hat ist mit Geld eh nicht zu bezahlen.
Mein KVA der VW betrug 6400€der eigene Gutachter 4400€der Gutachter der Versicherung 3300€ .
Und jetzt wird noch um 200€ gestritten.Das RA Honorar richtet sich schließlich nach dem Streitwert.
Wie gesagt.Nur Ärger

Kraichgauer
 
Zörnie

Zörnie

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Die Versicherung versucht über die Aufkäuferbörse den bestmöglichen Preis für das Unfallfahrzeug zu erzielen.
Wieso macht das die Versicherung? Das macht der SV, der das Gutachtern erstellt.
 
Zörnie

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Die Versicherung versucht über die Aufkäuferbörse den bestmöglichen Preis für das Unfallfahrzeug zu erzielen.
Wenn Du das Bike selbst verkaufst, dann kaufst Du das Unfallfahrzeug selbst zu dem Preis den auch der Aufkäufer zahlen würde von der Versicherung.
Ob Du es dann zu einem höheren Preis weiterverkaufen kannst interessiert die Versicherung nicht.
Das Fahrzeug gehört nicht der Versicherung und die verkauft es auch nicht. Der Themenstarter als unveränderter Eigentümer kann das Fahrzeug an wen auch immer verkaufen und zu welchem Preis auch immer. Grundlage für die Schadensabrechnung mit der Versicherung ist das SV-Gutachten.
 
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hatte eine R 1200 Gs ADV 30 Years
Hallo Zörni,
das ist hier ein wenig falsch dargestellt worden.Du hast recht.Die Versicherung hat ein Gegengutachten erstelllen lassen,und dieser Verein,also nicht die Versicherung, hat direkt Angebot abgegeben.Viellecht ist das Service am Kunden,damit er direkt weiss,wo er dran ist......ich weiss auch nicht,ob jede Gutachtenfirma so handelt.Ich finde es gut.
 
Zörnie

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Das SV-Büro selbst hat ein Angebot für den RW-Aufkauf abgegeben und das ist die Grundlage für die Versicherung? Welchen RW sieht denn dein SV-Gutachten vor?
 
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Hallo,
der Restwert beträgt ,wie anfangs schon geschrieben 8390 €.
 
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arwis65

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Die Versicherung versucht über die Aufkäuferbörse den bestmöglichen Preis für das Unfallfahrzeug zu erzielen.
Wenn Du das Bike selbst verkaufst, dann kaufst Du das Unfallfahrzeug selbst zu dem Preis den auch der Aufkäufer zahlen würde von der Versicherung.
Ob Du es dann zu einem höheren Preis weiterverkaufen kannst interessiert die Versicherung nicht.
Das interessiert die Versicherung doch, denn diese muß ja schließlich zahlen. Und zwar die Differrenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert. Hier 3410,-- €. Dei Zahlen sind ja bereits vom Gutachter/Sachverständigen festgelegt worden. Sollte das Fzg jetzt höher verkauft werden, zieht die Versicherung diesen höheren Betrag ab und zahlt dann eben weniger.
 
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Hallo Sportler,

Glück im Unglück, freu Dich einfach am hohem Restwertangebot, dem relativ hohem Wiederbeschaffungswert. Selbst verkaufen ist viel zu risikobehaftet, in Teilen zerlegt eine elende langwierige Angelegenheit um das Preisschachern diverser Teile. Motor/Getriebe mögen ja noch gefragt sein, erzielen allerdings nie Beträge wie die runden 12000€ abzüglich eines eventuellen Selbstbehaltes... und wenn Du beim demontieren noch feststellst das Halterungen an den Gehäuseblöcken angebrochen sind, liegt das Preisrisiko komplett bei Dir. Sind Finanzmittel zum Neuerwerb kein Problem, hol Dir eine Neue.

Sieh zu das Du so schnell wieder aufs Moped kommst, nach einem Sturz gilt für mich die Regel: Aufheben, sich sammeln, Schaden beschauen, drauf und hoffentlich weiter, ansonsten hängt man das Hobby oft an den Nagel, gerade wenn 34 Jahre nichts passiert ist, sitzt der Stachel sehr tief...es fängt ganz harmlos mit "pausieren" an...

Jeder Einzelfall ist anders gelagert. Ich weiß was ich mit meiner in solch einem Fall tun würde, kann vieles selbst reparieren, verfüge über eine gut ausgestattete Hobby-Werkstatt. Das Gebrauchtteileangebot gerade für GS Modelle ist gewaltig. Auch ein Grund warum ich Exoten zwar leiden mag, zum anschauen schön, im Unterhalt bei Schäden dann wieder exotisch teuer... Ich kann nicht mal eben für eine Neue die Portokasse plündern, habe zwar selbst eine Vollkasko, wichtig war für mich im Fall einer Unfallflucht/Beschädigung nicht noch das finanzielle Risiko tragen zu müssen.

Meine, unsere GS hat mir meine Frau zur Hochzeit ausgesucht, teilweise auch bezahlt, da hängen Emotionen dran, die mit schnödem Mammon nicht aufzuwiegen sind. Diverse andere Motorräder kommen und gehen als Durchgangsposten, für diese GS gilt für mich die Ehrensache, solange noch ein Krümel meiner GS funktioniert (lebt), wird drumherum alles wieder aufgebaut. Sei froh das nach 34 Jahren Motorradfahren die Knochen noch beieinander sind, und Du unbeschädigt aus dem Sturz gekommen bist.

Beste Grüße aus Bremen
Frank
 
Wartburg 311 QP

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Dazu kommen aber dann noch die Kosten und vor allem Zeit für die Suche nach einer vergleichbaren neuen Maschine. Das sollte man auch mit einbeziehen.
 
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....über den Winter sollte sich bei dem riesigem Angebot gebrauchter GS´ssen doch etwas passables finden lassen, oder eben eine günstige Zeit eine "Neue" in Zusammenhang mit dem Händler zu ordern. Ich habe schon erlebt wie ich nach einem unverschuldeten Unfall meinem Mercedes-Verkäufer durchblicken lies, den Schaden nicht beheben lassen zu wollen, sondern Interesse am Nachfolgemodell zu haben. Die Kontakte innerhalb der Niederlassung zwischen Verkauf, Werkstatt und Gutachter ergaben einen Erlös, den ich vor dem Schadenseintritt in Privaten Umfang nie erzielt hätte. Einschließlich Mehrwertsteuer...
Gruß Frank
 
Zörnie

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Das interessiert die Versicherung doch, denn diese muß ja schließlich zahlen. Und zwar die Differrenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert. Hier 3410,-- €. Dei Zahlen sind ja bereits vom Gutachter/Sachverständigen festgelegt worden. Sollte das Fzg jetzt höher verkauft werden, zieht die Versicherung diesen höheren Betrag ab und zahlt dann eben weniger.
Ich frage mich hier nur, wie die Versicherung in Erfahrung bringen will, zu welchem Preis der Eigentümer das Unfallfahrzeug verkauft hat. Ich kann mich aus meinem Schadensfall 2009 nicht erinnern, dass das die Versicherung interessiert hätte.
 
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der niederrheiner

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Jungens, so komm' ich nie an günstige Ersatzteile. . .

Wie sieht das denn mit der MWSt aus? Als man mir damals den PKW aus den Händen geschossen hat, bekam ich diese erst ausbezahlt, als ich nachweisen konnte, das ich die auch beim neuen PKW bezahlt hab. Und bei Gebrauchtfahrzeugen ist das nicht immer der Fall.
 
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scratt

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Ich denke mal anhand des Kaufvertrages für das Folgegeschäft auf dem die Inzahlungnahme vermerkt ist. Bei dem Verkauf meines beschädigten Fzg. an einen privaten Käufer 2012 hatte die Vorlage des formlosen Kaufvertrages genügt. Selbst ein Restwerteaufkäufer stellt einen Kaufvertrag aus. Wär auch blöd, wenn der spätere Eigentümer mit den Überresten was weiss ich was anstellt und du keinen Nachweis über den Übergang der Maschine in dessen Besitz hast.
 
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So.....
ich habe mich nun einmal mit meiner Versicherung kurzgeschlossen.
Sie bezahlt die Reperaturkosten ohne Märchensteuer,auch wenn die Maschine zum Aufkäufer geht .Wenn ich mir inerhalb von 12 Monaten eine andere Moped zulegen sollte,dann bekomme ich die Märchensteuer von dem Neukauf von der Versicherung zurückerstattet.
Hört sich gut an,glaube ich erst,wenn die Euros auf meinem Konto sind....;-)))
 
Classic Sport CS

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Die MwSt gibt's aber nur wenn du beim Händler kaufst, nicht Privat.
 
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kraichgauQ

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So.....
ich habe mich nun einmal mit meiner Versicherung kurzgeschlossen.
Sie bezahlt die Reperaturkosten ohne Märchensteuer,auch wenn die Maschine zum Aufkäufer geht .Wenn ich mir inerhalb von 12 Monaten eine andere Moped zulegen sollte,dann bekomme ich die Märchensteuer von dem Neukauf von der Versicherung zurückerstattet.
Hört sich gut an,glaube ich erst,wenn die Euros auf meinem Konto sind....;-)))


ABWARTEN!!!!!!

Kraichgauer
 
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Ich frage mich hier nur, wie die Versicherung in Erfahrung bringen will, zu welchem Preis der Eigentümer das Unfallfahrzeug verkauft hat. Ich kann mich aus meinem Schadensfall 2009 nicht erinnern, dass das die Versicherung interessiert hätte.
Sie kann eine Kopie des Kaufvertrages verlangen. Machen zwar nicht alle Versicherungen, rein gesetzlich ist dies aber möglich.

Tatsächlicher Restwert entscheidend: Autounfall und Totalschaden | optimal-absichern.de

Basis für dieses Urteil ist die Schadensminderungsplicht des Geschädigten.



Moin,

nach Deinen Infos handelt es sich um einen Vollkasko- und nicht um einen Haftpflichtschaden. Demzufolge spielt ein merkantiler Minderwert gar keine Rolle, zu mal Du sowieso auf der Totalschadenbasis abrechnen lässt.
Für den TO spielt er keine direkte Rolle, für den Käufer dagegen sehr wohl.
Wer ein Unfallfahrzeug kauft und es wieder repariert, erzielt beim Verkauf nicht so einen hohen Preis wie für ein unfallfreies.
Ergo bringt er bereits beim Kauf den merkantilen Minderwert in Abzug, sprich bezahlt weniger.
Tut er dies nicht, hat er keine Ahnung. ....Motto: Jeden Morgen steht ein Dummer auf. :cool:
 
Classic Sport CS

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Ich hab sie aber mal bezahlt beim neukauf, deswegen ist es mir völlig unverständlich .
 
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