da faellt mir doch was ein .... gefaehrliches ueberholmanoever mit schneiden
und ggf. beruehren des vorderrades .. versuchter totschlag:
BGH 4 StR 109/05
viel spass beim lesen ... mir hats gefallen.
Danke ...
SEHR gute Lektüre.
Nur schade , dass das Urteil nicht erstinstanzlich gefallen ist....
SEHR schade... belegt ein wenig meine These.
@AmperTiger...
meine Beispiele aus dem Strassenverkehr habe ICH höchstpersönlich erlebt und sind daher NICHT an den Haaren herbei gezogen.
Meine Sicht der Dinge ist die neutralstmögliche.
Tötungen oder der Versuch sind zu AHNDEN. ( PUNKT )
Du findest also , dass die Verurteilungen im Falle Rupp Rechtens waren ?
Du findest also , dass man einen Unbewaffneten mehrfach in den Rücken schiessen darf ?
Ich glaub, ich halte mich lieber nicht in deiner Nähe auf.
Ich möchte eigentlich , dass man bei Kapitaldelikten die Maßstäbe gleich setzt ( Vielleicht bei Angehörigen der Staatsgewalt ein klein wenig strenger, weil er eine öffentliche Verantwortung trägt)
Ist es eigentlich noch so , dass man als ein Freier die Prostitution fördert und dadurch eine strafbare Handlung begeht ? Wird diesem Fakt dann Rechnung getragen wenn es um einen strafbaren Unterhaltsverstoß geht ? Rechtfertigt das dann ein Abführen mit Handschellen ?
Und ja, du hast Recht.
Es geht nicht um den ehemaligen Minister. Genau so wenig geht es um einen Hells Angel oder um einen Wettermoderator.
ES GEHT UM MENSCHEN !
Das wir auf keinen gemeinsamen Nenner kommen können halte ich für wahrscheinlich.
( und ich hoffe du erkennst ,dass ich versuche die Sache im Kontext und im Sinne von Hyperbel, Bathos und Antiphrasis zu sehen )