Verbot Hells Angels / Bandidos

Diskutiere Verbot Hells Angels / Bandidos im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Angemerkt sei noch kurz, der Anwalt von dem Hannover H A Frank Hanebuth ist der Götz von Fromberg und der Herr von Fromberg hat dummer Weise auch...
Roter Oktober

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Gisèle Red R 1200 GS TBRed 09/2011
Angemerkt sei noch kurz, der Anwalt von dem Hannover H A Frank Hanebuth ist der Götz von Fromberg und der Herr von Fromberg hat dummer Weise auch diverses Eigentum in Hannover Steintor, dort wo die H A für "Ruhe und Ordnung" sorgen. Herr von Fromberg hat daher kein Interesse an einem neuen Wachdienst aus Syrien, Libanon oder woher auch immer. Die beiden, Fromberg / Hanebluth, sind ja quasi Geschäftspartner:D:D und unser Ex Kanzler Schröder Gerhard kommt auch aus dieser Sozietät:rolleyes:
 
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Strukturen zerschlagen und Handelswege stören, Geldwäsche effektiv bekämpfen und Kommunikation stören. DAS IST EFFEKTIV.. Aber ohne VDS?
Ähm, ich habe in meinem letzten Urlaub das nette Buch Mafialand Deutschland gelesen und wenn es so einfach wäre mit VDS organisiertes Verbrechen zu bekämpfen, dann wäre es auch soooo einfach die EU aufzulösen und die hälfte unserer Minister zu inhaftieren, also viel Spaß weiterhin bei Eurer Kuttendiskussion.
 
Parzival

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Warum sollte ein Rocker nicht in der Kirche heiraten?
Das ist schlussendlich auch nur ein Bruch der Gesellschaftsnorm.

Der Unterschied zu gewöhnlichen Clubs ist einfach die kriminelle Basis. Es ist ein Unterschied ob ein paar Hartgesottene auch mal über die Strenge schlagen oder ob es strukturiert und GEPLANT zum festen Bestandteil gehört. DAS ist der Punkt der die den Unterschied zur kriminellen Vereinigung macht.
 
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Das Ermittlungsergebnis aus Bottrop lieg vor: der tote Bandido hat sich selbst erschossen.
 
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Strukturen zerschlagen und Handelswege stören, Geldwäsche effektiv bekämpfen und Kommunikation stören. DAS IST EFFEKTIV.. Aber ohne VDS?
Und wie haben sie die ohne VDS bekommen ? Solche Leute werden natürlich so dämlich sein und ihre wichtige Kommunikation über auf ihren Namen registrierte Handys laufen lassen.

grüße,
Jürgen
 
Parzival

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Und wie haben sie die ohne VDS bekommen ? Solche Leute werden natürlich so dämlich sein und ihre wichtige Kommunikation über auf ihren Namen registrierte Handys laufen lassen.

grüße,
Jürgen
Razzien sollte man nicht unterschätzen. Computer beschlagnahmt, der ganze Papierkram, Geldwege verfolgt - und hast du einen am Schlawickel kriegst du gleich noch 5 andere mit dazu überführt, usw... Schliesslich gibts dann auch genügend Leute die aussagen - Opfer wie Täter. Es kommt dann eins zum anderen. Mich wundert eigentlich nicht dass sie da mal wen verhaften, sondern eher dass da nicht viel mehr hops genommen werden. Oder man bekommt davon nicht viel davon mit.
 
MARKUS99

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Kriminelle Energien gibts aber doch überall. Ob man nun einen Minister hat der Teppiche schmuggelt oder Autoschieber im PKW oder Zigrettenmafia mit LKW, nirgens wird mit der Tat auch das Fahrzeug verbunden, wäre ja auch Quatsch allen Fluggästen einen Schmuggel zu unterstellen. Die Höllenengel und Banditos sind in der Presse aber meist Motorradclubs, warum wir hier das Fortbewegungsmittel so hervor gehoben? Alle Kuttenträger werden über den gleichen Kamm geschoren, die Anzugträger würden so nie behelligt. Eigendlich sollten ja sogar die einzelnen Clubs unterschieden werden, ich bin sicher das es da auch große Unterschiede im Umgang mit dem Gesetz gibt. Desshalb ist auch ein generelles Verbot aller Motorradclubs nicht zielführend, die nennen sich einfach anders und tun das gleiche. :mad:
 
Parzival

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Eigendlich sollten ja sogar die einzelnen Clubs unterschieden werden, ich bin sicher das es da auch große Unterschiede im Umgang mit dem Gesetz gibt. Desshalb ist auch ein generelles Verbot aller Motorradclubs nicht zielführend, die nennen sich einfach anders und tun das gleiche. :mad:
Es zielt ja keiner darauf ab einfach Clubs zu schliessen. Das ist ja der Punkt. Es nützt nichts nur den Club zu schliessen. Sie wechseln in manchen Fällen einfach die Flagge und alles läuft weiter.
 
MARKUS99

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Es zielt ja keiner darauf ab einfach Clubs zu schliessen. Das ist ja der Punkt. Es nützt nichts nur den Club zu schliessen. Sie wechseln in manchen Fällen einfach die Flagge und alles läuft weiter.
Welchen Sinn macht die Diskusion dann überhaupt? Wenn die Clubs per Gesetz verboten werden und die Member als was anderes einfach weiter machen, ist das Verbot doch nutzlos. Ohne das Verbot weiß man doch dann wenigstens wen man überwachen und wo man suchen muß. Das Verbot würde also die Arbeit der Polizei nur sinnlos erschweren! :confused:
 
Parzival

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Welchen Sinn macht die Diskusion dann überhaupt? Wenn die Clubs per Gesetz verboten werden und die Member als was anderes einfach weiter machen, ist das Verbot doch nutzlos. Ohne das Verbot weiß man doch dann wenigstens wen man überwachen und wo man suchen muß. Das Verbot würde also die Arbeit der Polizei nur sinnlos erschweren! :confused:
Ist so. Genau so gut könnte man der Mafia eine Anzugsordnung verbieten (wenn es die gäbe). Das Clubverbot ist also sicherlich nicht entscheidend, wird allgemein überbewertet, kann man nur als eine begleitende Massnahme sehen.
 
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Pouakai

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Nachfolgeorganisationen sind automatisch mit verboten. Nutzt also nix, sich einfach einen neuen Namen zu geben.
 
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Nachfolgeorganisationen sind automatisch mit verboten. Nutzt also nix, sich einfach einen neuen Namen zu geben.
Das sind keine "Motorrad"-Clubs, die mal eben nen neuen Eintrag e.V vornehmen. Dabei geht es auch um "Rechte, Gebiete" und Geld. Die Bones sind zB zu den Hells Angels beigetreten - dabei muss auch ordentlich Geld geflossen sein. Eben so lief auch etwas mit Bandidos.
 
MARKUS99

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Na wenn Motorradclubs verboten werden und die wollen das Verbot nicht brechen das nennen sie sich halt Taubenzuchtverein oder Bienenbetreuer oder Pharmavertriebsgesellschaft mit Betreuungspersonal.
Was sie als Gruppe tun ist ja jetzt schon verboten, interessiert sie aber auch nicht!:o
 
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Pouakai

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Was verstehst Du nicht an dem Begriff Nachfolgeorganisationen?
 
MARKUS99

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Was verstehst Du nicht an dem Begriff Nachfolgeorganisationen?
Ich verstehe das wohl aber wie weit soll die Definition gehen? Ich glaube kaum das ohne rechtskräftige Urteile irgend welchen Bürgern verboten werden kann, sich in einer Interessengemeinschaft zusammen zu schließen. So lange nicht alle Mitglieder eines Clubs ihr eigenes Urteil mit diesem Verbot haben, können sie doch machen was sie wollen.
Wie soll die Polizei denn vorgehen um einen Kontakt der Jungs untereinander zu verhindern?:(
 
Cloudhopper

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Was verstehst Du nicht an dem Begriff Nachfolgeorganisationen?
Wie weit geht das denn?

Wenn die ehemaligen Mitglieder von Verein A sich entschliessen nach dem Verbot dem anderen regionalen Verein B beizutreten, der schon vor dem Verbot von Verein A existierte und aktiv war.... ist das dann eine Nachfolgeorganisation?

Wie ist das eigentlich rechtlich fuer gepatchte Mitglieder, duerfen die ihren Cut nach dem Verbot noch tragen? Reicht es den Rocker der den Hinweis auf das verbotene Chapter enthaelt zu entfernen oder darf der Cut gar nicht mehr getragen werden?
 
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Mortenhh

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Ist so. Genau so gut könnte man der Mafia eine Anzugsordnung verbieten (wenn es die gäbe). Das Clubverbot ist also sicherlich nicht entscheidend, wird allgemein überbewertet, kann man nur als eine begleitende Massnahme sehen.
Das sehe ich anders und nenne deine Aussage daher falsch.

Hier in Hamburg wurden die HA schon vor dreizig Jahren (1983) verboten (übrigens das erste Charter der HA in Deutschland).

Früher konnten Sie mit ihrem geschlossenen auftreten im Schanzenviertel, auf St. Pauli und in der Innenstadt am Mönckebergbrunnen für jeden Sichtbar Angst und Schrecken verbreiten und somit Gebiete für sich in Beschlag nehmen.

Nach dem Verbot sind sie aus dem Stadtbild verschwunden und die von ihnen "beschlagnahmten" Gebiete wieder öffentlich für jeden zugänglich.

Ob sie nun irgendwo noch ihre Bordelle oder was auch immer betreiben ist egal.
Dies ist nicht mehr öffentlich sichtbar und interessiert die Mehrheit der Bevölkerung nicht, Geschäftsleute gibt es hier viele.

Typen in schwarzen Autos fallen in Hamburg nicht auf und eine gruppe Männer in Jeans oder auch im Schwarzen Anzug gehen in der Masse unter.

Ihre Embleme und Kutten sind ein entscheidender Teil für ihr auftreten, ihre Entkleidung ist auch eine "Entwaffnung" gewesen.

Ihr Nachfolge Verein Harbor City spielt für die öffentlichkeit keine Rolle (habe ich auch noch nie gesehen).

Zumindest hier in Hamburg, wurde mit einem Vereinsverbot also gute Erfahrungen gemacht und ich wüsste nich warum es anderen Orts nicht auch funktionieren sollte/könnte.

Es darf keine rechtsfreien Räume geben und erst recht darf es nicht geduldet werden das irgendwelche Gruppen versuchen Ihre Gesetze durchzusetzen.

Würden wir hier über Salafisten Verbote sprechen, gäbe es hier auch keine Diskussion und alle würden ein Verbot befürworten.

Wir sprechen hier über die Hells Angel und die Bandidos und nicht über ein Verbot des MC Hinterhoffing.
Und bei der Existenz dieser beiden Vereine geht es um Macht und Geld und nicht um nettes Zusammensein und gemeinsames Motorradfahren.

Da muss nichts schön geredet werden nur aufgrund einer etwas Abstrusen und Verquollenen Sympathie (dies ist jetzt nicht an dich Persönlich gerichtet).
 
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Pouakai

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Wenn die ehemaligen Mitglieder von Verein A sich entschliessen nach dem Verbot dem anderen regionalen Verein B beizutreten, der schon vor dem Verbot von Verein A existierte und aktiv war.... ist das dann eine Nachfolgeorganisation?
Nein

Wie ist das eigentlich rechtlich fuer gepatchte Mitglieder, duerfen die ihren Cut nach dem Verbot noch tragen?
Nein

Ich verstehe das wohl aber wie weit soll die Definition gehen? Ich glaube kaum das ohne rechtskräftige Urteile irgend welchen Bürgern verboten werden kann, sich in einer Interessengemeinschaft zusammen zu schließen. So lange nicht alle Mitglieder eines Clubs ihr eigenes Urteil mit diesem Verbot haben, können sie doch machen was sie wollen.
Wie soll die Polizei denn vorgehen um einen Kontakt der Jungs untereinander zu verhindern?:(
Wikipedia schrieb:
Folgen des Vereinsverbots

Mit dem Vereinsverbot werden
das Vermögen des Vereins,
im beschränkten Umfang die Forderungen Dritter,
Sachen (d. h. Eigentum) Dritter, soweit diese zur Förderung der feindlichen Bestrebungen dienten,
beschlagnahmt und eingezogen (§§ 10 ff. VereinsG).
Das Verbot wird in das Vereinsregister („in ein öffentliches Register“) eingetragen. Daneben werden die Folgen vermerkt (§ 7 Abs. 2 VereinsG)

Weitere Verbote
Der Sinngehalt des Verbotes würde entleert werden, wenn nach dem Verbot eines Vereins eine Nachfolgeorganisation gegründet würde. Dementsprechend werden die Ersatzorganisationen kraft Gesetzes verboten (§ 8 VereinsG).
Daneben besteht ein Verbot der (Weiter-) Verwendung von Kennzeichen des verbotenen Vereins. Ausnahmen bestehen für die staatsbürgerliche Aufklärung. Als Kennzeichen im Sinne des Vereinsgesetzes gelten Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformeln. Gleiches gilt auch für eventuelle Ersatzorganisationen (§ 9 VereinsG).
http://www.juraforum.de/lexikon/vereinsverbot schrieb:
Art. 9 Abs. 2 GG enthält eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für einen Eingriff in die Vereinigungsfreiheit: Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. Die von Art. 9 Abs. 2 GG vorgenommene Aufzählung der Verbotsgründe ist abschließend, auf andere Gründe kann ein Vereinsverbot folglich nicht gestützt werden.Verfahrensregelungen sowie Rechtsfolgen des Vereinsverbots enthalten die §§ 3 ff. des Vereinsgesetzes, die die Grundlagen für ein Einschreiten abschließend normieren (§ 1 Abs. 2 VereinsG), als Sonderordnungsrecht daher dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht vorgehen.

Ehe eine Vereinigung als verboten behandelt werden darf, bedarf es einer Verfügung durch die Verbotsbehörde (Landesinnenminister oder Bundesministers des Inneren, § 3 Abs. 2 VereinsG), in der die Auflösung des Vereins angeordnent wird (§ 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG).

Die Verbotsgründe im Einzelnen:

1.Der Zweck oder die Tätigkeit einer Vereinigung darf nicht den Strafgesetzen zuwiderlaufen:Gemeint sind nur die allgemeinen Strafgesetze, also solche Strafvorschriften, die kein gegen die Vereinsfreiheit gerichtetes Sonderstrafrecht darstellen

2.Die Vereinigung darf sich nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten:Die Voraussetzung "gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten" meint dasselbe wie in Art. 21 Abs. 2 GG: Es kommt darauf an, ob sich das Bestreben des Vereins oder das Verhalten seiner Mitglieder/Anhänger gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung also gegen grundlegende Prinzipien des Verfassungsstaats richten. Die bloße Nichtanerkennung bzw. Ablehnung dieser Prinzipien genügt jedoch noch nicht.Erfüllt ist dieser Verbotstatbestand z.B. dann, wenn eine Vereinigung sich zu Hitler und zur NSDAP bekennt (oder eine gewisse Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus erkennen lässt) und wie diese die demokratische Staatsform verächtlich macht (vgl. BVerwG 25.03.1993 - 1 ER 301/92, NJW 1993, 3213).

3.Schließlich ist eine Vereinigung verboten, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet:Dieser Verbotsgrund ist etwa dann einschlägig, wenn eine Vereinigung die rassische oder nationale Minderwertigkeit von bestimmten Gruppen propagiert, z.B. Bekämpfung des Judentums. Nicht hierunter fällt ein bloßes Kritiküben an fremden Staaten oder eine lediglich ablehnende Haltung gegenüber politischen oder völkerrechtlichen Kontakten mit bestimmten Staaten (vgl. Pieroth/Schlink, Grundrechte Staatsrecht II, Rn).
http://dejure.org/gesetze/VereinsG/8.html schrieb:
Vereinsgesetz
2. Abschnitt - Verbot von Vereinen (§§ 3 - 9)
§ 8
Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen
(1) Es ist verboten, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) eines nach § 3 dieses Gesetzes verbotenen Vereins an dessen Stelle weiterverfolgen (Ersatzorganisationen) oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.

(2) Gegen eine Ersatzorganisation, die Verein im Sinne dieses Gesetzes ist, kann zur verwaltungsmäßigen Durchführung des in Absatz 1 enthaltenen Verbots nur auf Grund einer besonderen Verfügung vorgegangen werden, in der festgestellt wird, daß sie Ersatzorganisation des verbotenen Vereins ist. Die §§ 3 bis 7 und 10 bis 13 gelten entsprechend. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Verfügung haben keine aufschiebende Wirkung. Die für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden und Dienststellen sind bei Gefahr im Verzug zu vorläufigen Maßnahmen berechtigt, die außer Kraft treten, wenn die Verbotsbehörde nicht binnen zweier Wochen die in Satz 1 bestimmte Verfügung trifft.
 
MARKUS99

MARKUS99

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Nordpfalz
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R1200GS 30 Jahre
@ MORTENHH
Ich gebe dir Recht das die Clubs weg müssen wenn sie kriminelle Machenschaften tätigen. Aber auch wenn das Verbot der HA in Hamburg den Bürgern ein Gefühl von Sicherheit vermittelt, die HA sind immer noch da und treiben weiter ihre Geschäfte und sicher zahlen andere Geschäftsleute weiter ihr Schutzgeld. Nur weil man was nicht sieht ist es noch lange nicht verschwunden!
Und auch mit den Salafisten hast du Recht, das würden sogar die H A unterstützen!
@ Pouakai
Die Gesetzestexte sind verhältnissmäßig leicht verständlich und recht genau definiert aber wie tief muß ich graben um einen H A oder B oder M oder O zu finden den das interessiert? Wir schreiben da ein bisschen aneinander vorbei. Ich bin mit dir einer Meinung das was getan werden muß, mit fehlt nur der Glaube das ein Verbot der Clubs einen merklichen Rückgang oder gar ein Ende der kriminellen Aktivitäten zur Folge hat.
Wenn die Jungs sich nächstes Jahr als Kleintierzüchter vereinigen und den ganzen Scheiß weiter machen hätte das zwar für mich den Vorteil das sie nichtmehr mit Motorradfahrern in Verbindung gebracht werden aber desshalb macht irgend wer doch das Geschäft mit Drogen, Waffen und Prostitution.
 
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