Vollkaskoversicherung Motorrad - Eine Frage an die Versicherungsexperten

Diskutiere Vollkaskoversicherung Motorrad - Eine Frage an die Versicherungsexperten im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Forum, ich benötige mal das Fachwissen eines Experten in Versicherungsfragen. Ich habe meine neuen Motorräder bislang immer Vollkasko...
Huck

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Hallo Forum,

ich benötige mal das Fachwissen eines Experten in Versicherungsfragen.

Ich habe meine neuen Motorräder bislang immer Vollkasko versichert. Meistens mit VK 500 Euro, TK 150 Euro SB.

In den Versicherungsbedingungen meines langjährigen Versicherers steht folgendes zum Umfang des Versicherungsschutzes in der Vollkasko:

"Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

-Ereignisse der Teilkasko

- Unfall
Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z.B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.

-Mut- oder böswillige Handlungen"

Wenn ich mein Motorrad also beim Rangieren in der engen Garage auf die Seite lege, bin ich da überhaupt versichert? Greift da die Vollkasko, bzw. wird das als Unfall subsummiert...?

Wir haben heute diskutiert sind aber zu keinem einheitlichen Ergebnis gekommen. Meine Meinung ist, dass es im Versicherungsdeutsch als Unfall zu werten sein müsste. Bin aber kein Jurist...

Klärt mich mal auf.

Danke und schönen Sonntag noch.
 
Espaceo

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Hi Huck

die VK zahlt die Reparatur wenn Dir der Hocker umkippt ./. 500 €. Aber du wirst halt auch zurückgestuft. VK macht m.E. nur Sinn bei einem richtige "Satz". Ich hab natürlich auch VK aber eher vor dem Hintergrund, dass ich auch mal in einer Kurve einen Ausrutscher habe...
 
Huck

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Wie das mit der VK funktioniert, ist mir natürlich klar. Die Frage, die sich uns während einer Diskussion über Sinn und Unsinn einer VK-Versicherung gestellt hatte war, wie der Schaden durch Umkippen in der Garage versicherungstechnisch einzuordnen ist.

Da die VK gem. Versicherungsbedingungen nur bei Ereignissen der TK, Unfall oder Vandalismus leistet, wäre das eingenverschuldete Umwerfen in der Garage wohl als "Unfall" zu werten.

Ist dies korrekt?

Vielleicht gibt es ja einen Fachmann im Forum, der dies bestätigen kann.
 
bastl-wastl

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VK zahlt immer.

Einzig bei Einfluß von Drogen und Alkohol gibt es Einschränkungen.

Wenn du natürlich in die Garage gehst und mal eben mit dem Axt den Tank zerhackst,weil dir danach ist und das der Versicherung auch so meldest,wird sie natürlich Probleme machen.
 
Huck

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Also versicherungstechnisch als "Unfall" zu werten?
 
bastl-wastl

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Egal was du machst,es muß ein Unfall sein.
 
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Hier geht es nur um folgendes Szenario.

Ich bin so blöd und werf mein Motorrad unabsichtlich in der Garage beim Rangieren um.

Ist das versicherungstechnisch ein Unfall und damit über die VK regulierbar?

Ich meine Ja, andere meinen Nein.

Was stimmt?
 
H

Heesters

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Natürlich ist es ein Unfall, du steigst auf dein Moped und willst los fahren, dabei stellst du dich schusselig an und fällst beim Ausparken um. Warum sollte es was anderes sein, als wenn du an der Ampel nicht rechtzeitig den Fuss runder bekommst und umfällst, nur weil du in der Garage bist?
Es mag vielleicht Sinn machen, anzugeben das du gerade im Begriff wahrst eine Fahrt zu starten, was du natürlich gemacht hast, warum sonst solltest du dein Moped in der Garage rumschieben.:Augenzwinkern_2:
 
maxquer

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Hier geht es nur um folgendes Szenario.

Ich bin so blöd und werf mein Motorrad unabsichtlich in der Garage beim Rangieren um.

Ist das versicherungstechnisch ein Unfall und damit über die VK regulierbar?

Ich meine Ja, andere meinen Nein.

Was stimmt?
Soviel ich weiß, ist über die VK alles abgedeckt bis auf vorsätzlich und grob fahrlässig. Also wenn Du beim Umfallen Deines Mopeds darunter mit 3 Promille begraben wirst, solltest Du erst am nächsten morgen den Arzt besuchen.:cool:

Gruß,
maxquer
 
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Guter Tipp :)
 
havelmike

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Moin moin,
der Hund liegt hier begraben: "Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis." Daran fehlt es, wenn ich mich beim Rangieren in der Garage zu dämlich anstelle.
Gruß, Mike
 
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Boogieman

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Hallo Huck,

wie soeben schon erwähnt, deckt die Vollkaskoversicherung Schäden bzw. Risiken ab, die bei Unfällen entstanden sind, welche durch unmittelbare von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt enwirkenden Ereignissen, geschehen.

Somit ist der von Dir beschriebene Sachverhalt gedeckt! Egal ob das versicherte Fahrzeug umfällt oder gegen ein Hinderniss stößt.

Gruß
Boogieman
 
Huck

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Das ist doch mal ne Aussage.

Danke Boogieman
 
gerd_

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Hi
Rostschäden oder eine verrottete Dichtung durch welche Bremsflüssigkeit auf den Lack tropft sind z.B. keine von aussen wirkende Gewalt. Versehentlich drübergekippte Nitroverdünnung oder eine auf die Sitzbank fallende Axt auch nicht (kein "Betrieb").
gerd
 
Thema:

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