Vom Förster mit Messer attackiert

Diskutiere Vom Förster mit Messer attackiert im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Versteh ich nicht!? Der Typ hat das Messer doch wieder eingesteckt. Absteigen und ne perfekte Abreibung verpassen Gruß Pit
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PitBremen

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Versteh ich nicht!?
Der Typ hat das Messer doch wieder eingesteckt.
Absteigen und ne perfekte Abreibung verpassen
Gruß
Pit
 
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PitBremen

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Damit wird man selbst zum Täter und macht sich strafbar, denn die Notwehrsituation ist vorüber.
Du hast natürlich grundsätzlich recht.
Aber so ist das in unserer Rechtssprechung. Angreifen darf jeder, Abwehren nur wenn ......
Ich sehe das so:
Er hat mich bedroht, er will mir den Hals abschneiden.
Diese Bedrohung ist strafbewährt und somit bitte ich höflich um die Personalien, zwecks Strafantrag, Anzeige.
Da er die nicht rausrücken wird, bin ich berechtigt ihn vorläufig festzunehmen bis die Polizei seine Identität feststellt.
Ich hoffe doch, er wird sich aber nicht widerstandslos festnehmen lassen und sich mit Gewalt widersetzen

und jetzt endlich darf ich ihm wieder voll auf die Glocke hauen;)

Ist das jetzt kreative Rechtsauslegung??

Gruß
Pit
 
juekl

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wer ein Messer zieht, sollte damit rechnen mit einem anderen Messer Bekanntschaft zu machen.
Muß mal schauen wo ich meine Machete am Moped festmachen kann.
 
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"wäre mir das passiert hätte ich ihn kaputt geschlagen, wenn mich jemand mit nem Messer bedroht dreh ich ab, Staatsbeamter hin oder her, das interessiert mich einen :poop:."

man was für helden hier, den einzigen haufen hast du dann im höschen.
Aber sowas von.....
 
Zörnie

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Du hast natürlich grundsätzlich recht.
Aber so ist das in unserer Rechtssprechung. Angreifen darf jeder, Abwehren nur wenn ......
Ich sehe das so:
Er hat mich bedroht, er will mir den Hals abschneiden.
Diese Bedrohung ist strafbewährt und somit bitte ich höflich um die Personalien, zwecks Strafantrag, Anzeige.
Da er die nicht rausrücken wird, bin ich berechtigt ihn vorläufig festzunehmen bis die Polizei seine Identität feststellt.
Ich hoffe doch, er wird sich aber nicht widerstandslos festnehmen lassen und sich mit Gewalt widersetzen

und jetzt endlich darf ich ihm wieder voll auf die Glocke hauen;)

Ist das jetzt kreative Rechtsauslegung??

Gruß
Pit
So kreativ ist das gar nicht :)

https://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme
 
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Dort steht aber auch
Die Festnahme selbst muss unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Sie darf beispielsweise nicht bei geringsten Vergehen zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Die Anwendung eines jeden Mittels ist damit gerade nicht durch das Festnahmerecht erlaubt, selbst wenn die Ausführung oder die Aufrechterhaltung der Festnahme sonst nicht möglich wäre. Steht das angewendete Mittel also nicht in angemessenem Verhältnis zum Festnahmezweck, so ist es unzulässig. „Unzulässig ist es daher regelmäßig, die Flucht eines Straftäters durch Handlungen zu verhindern, die zu einer ernsthaften Beschädigung seiner Gesundheit oder zu einer unmittelbaren Gefährdung seines Lebens führen.“

Ich habe meine Einstellung dazu, lasse mich von keinem festhalten und schon gar nicht bedrohen, die Folgen die aus der Gewalt meinerseits hervorgehen sind mir in dem Moment egal.
 
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PitBremen

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wer ein Messer zieht, sollte damit rechnen mit einem anderen Messer Bekanntschaft zu machen.
Muß mal schauen wo ich meine Machete am Moped festmachen kann.
Naja, Hautsache die Machete hat nur ne 12cm Klinge. Pflege des Brauchtums wird die Rennleitung kaum anerkennen - vielleicht freie Religionsausübung.

Wenn der Biker ein Jagdberechtigter gewesen wäre dann hatte der Messertyp wahrscheinlich in die Röhre gekuckt...
 
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PitBremen

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Dort steht aber auch
Die Festnahme selbst muss unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Sie darf beispielsweise nicht bei geringsten Vergehen zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Die Anwendung eines jeden Mittels ist damit gerade nicht durch das Festnahmerecht erlaubt, selbst wenn die Ausführung oder die Aufrechterhaltung der Festnahme sonst nicht möglich wäre. Steht das angewendete Mittel also nicht in angemessenem Verhältnis zum Festnahmezweck, so ist es unzulässig. „Unzulässig ist es daher regelmäßig, die Flucht eines Straftäters durch Handlungen zu verhindern, die zu einer ernsthaften Beschädigung seiner Gesundheit oder zu einer unmittelbaren Gefährdung seines Lebens führen.“

Ich habe meine Einstellung dazu, lasse mich von keinem festhalten und schon gar nicht bedrohen, die Folgen die aus der Gewalt meinerseits hervorgehen sind mir in dem Moment egal.
Das ist kein geringes Vergehen. Bedrohung gegen Leib und Leben wird mit bis zu einem Jahr vergütet.
Da darf man dann schonmal Tacheles reden.
Wenn man immer nur flüchten würde, wie es einige Richter propagieren, würde kaum ein Täter gefasst werden.
Hier ist doch mal etwas Zivilcourage erforderlich.
 
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PitBremen

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AmperTiger

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Solche gibts zu hauf, "überdrehte" Jäger, illegale Crosser und diese Videos.
Natürlich befinden sich BEIDE im Bereich des StGB, das sind keine Ordnungswidrigkeiten.
Befahren nicht öffentlicher Wege, hier mitten im Wald, wird heutzutage nach den Bundes- oder Landesnaturschutzgesetzten geandet. Das ist richtig teuer! Bedrohung mit einer Waffe ist ebenfalls eine Straftat.
Was der gute Mann darf ist den Fahrer vorläufig festnehmen(StPO §127) und bis zum eintreffen der Staatsgewalt(Polizei) festhalten. Besonders dann wenn der Fahrer sich der Feststellung seiner Person entziehen will(kein Ausweis, keine Zulassung, etc).
Was manche nicht kapieren ist dass "Wald" kein rechtsfreier Raum ist wo jeder fahren darf.
nö, das ist nicht richtig.
nur einer befindet sich im StGb, der Mann mit dem Messer. der Motorradfahrer begeht eine Ordnungswidrigkeit (Waldgesetz, Naturschutzgesetz wie auch immer) und muß als Ersttäter mit ca 75€ rechnen, frag nicht woher ich das weiß ;)
Der Messerheld darf, so er kein Förster und damit kein Hilfsperson der Staatsanwaltschaft ist, weder anhalten (Nötigung) noch die Personalien feststellen (Amtsanmaßung) und schon garnicht mit dem Messer bedrohen (Bedrohung).
Beim von dir zitierten §127STPO (die sog. Jedermannfestnahme) sollte schon eine Straftat von einigem Gewicht vorliegen, sonst kann das bös für den "Festhalter" ins Auge gehen.
Der Messerheld darf maximal am vorbeifahrenden Moped das Kennzeichen notieren und später auf der Polizeiinspektion Anzeige erstatten.

Was manche nicht kapieren ist dass "Wald" kein rechtsfreier Raum ist wo jeder fahren darf.
wieso kapieren, wieso rechtsfrei?
jeder weiß, dass man da nicht fahren darf. Wenn ich es doch tu, muß ich eben mit Konsequenzen rechnen. -> Owi die im Erstfall 75€ kostet
 
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AmperTiger

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Das ist kein geringes Vergehen. Bedrohung gegen Leib und Leben wird mit bis zu einem Jahr vergütet.
Da darf man dann schonmal Tacheles reden.
Wenn man immer nur flüchten würde, wie es einige Richter propagieren, würde kaum ein Täter gefasst werden.
Hier ist doch mal etwas Zivilcourage erforderlich.
in der geschilderten Situation hätte ich mich, wenn möglich ganz sicher durch Flucht entzogen. Hier auf den Angreifer loszugehen, der in dem Moment noch das Messer in der Hand hat ist dumm und hat nichts mit Zivilcourage zu tun.
 
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PitBremen

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Das Messer hatte er doch wieder eingesteckt. Vorher wär ich auch nicht abgestiegen...das wäre in der Tat dumm.
Dann lieber Gas und drübber - wozu hat man eine Enduro?
 
fliegenjens

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wieso kapieren, wieso rechtsfrei?
jeder weiß, dass man da nicht fahren darf. Wenn ich es doch tu, muß ich eben mit Konsequenzen rechnen. -> Owi die im Erstfall 75€ kostet
Oha, haben die die Preise erhöht? Mir lag was mit 15 €uro "Eintrittsgebühr" im Sinn....:o
 
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kommt drauf an Jens, welche "Gebühr" greift. Waldgesetz, STVO oder Naturschutzgesetz
 
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Zivilcourage?!? Naja, der letzte Vollp.fosten der mir Prügel angedroht hat, war so 'n kleiner Dicker aus ME. Dem passte mein Vorbeifahren am Stau in der Stadt, in meiner Stadt, nicht.

Blöd halt, daß das auf einer steil abfallenden Straße war. Die Uly war da etwas ungünstig zu Parken.

Andererseits, warum soll ich so 'n Kleinen auch noch verhauen? So wie der da vor mir rumhüpfte war das peinlich genug.
 
Zörnie

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in der geschilderten Situation hätte ich mich, wenn möglich ganz sicher durch Flucht entzogen. Hier auf den Angreifer loszugehen, der in dem Moment noch das Messer in der Hand hat ist dumm und hat nichts mit Zivilcourage zu tun.
:super: Ein Messer ist ein Fall für die Schusswaffe, aber nicht für versuchte Heldentaten eines Untrainierten und Unbewaffneten. Wem die Phantasie für schmerzhafte Messerverletzungen fehlt, der soll das mal googeln.
 
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Ich hät einfach die Polizei angerufen...
 
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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
Ich hät einfach die Polizei angerufen...
Vorher hätte ich mich aus dem Staub gemacht und dann die Polizei gerufen. Drieß jet auf die 75€ wegen Wald.... der Typ muß aus dem Verkehr gezogen werden.
 
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