Vorbei fahren erlaubt???

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Brisch

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Einen Ampel auf der Autobahn?

Weder in der Stadt noch auf der Landstrasse ist das "Vorbeifahren" Verboten (kein Rechtsüberholverbot, freie Fahrstreifenwahl)!

1. Dein Anwalt hatte keine Ahnung!

2. Der Richter auch nicht!

3. Bei dem Urteil hätte ich sofort Einspruch eingelegt (siehe Punkt 1).

4. Du Verschweigst hier wichtige Fakten die dieses Urteil berechtigen!
Wie bist du denn unterwegs ?

zu 1. DAS glaube ich eher weniger, ist aber auch irrelevant
zu 2. Unsinn ... aber selbst wenn ...
zu 3. Danke für den Tip. Dir ist schon klar, dass das Landesgericht keine 1. Instanz ist ? Ich hab sogar geschrieben 3. Instanz ... aber schon ok ... leg dich ruhig wieder hin.
zu 4. Ich verschweige garnichts ... ich muss auch nichts verschweigen oder was kund tun ... ich habe lediglich einen "Rat" gegeben, da so etwas "mies" ausgehen kann. Kann jeder heherzligen oder ignorieren ... mir ist`s gleich.

Vielleicht solltest du einfach mal deinen Ton überdenken junger Padawan.

Zurück zu Thema:

Rechts "überholen" darf man rein rechtlich nur in der Stadt da hier freie Fahrstreifenwahl vorliegt.

Dies darf man aber nur wenn:
1. man einen Mindestabstand einhält von (nicht sicher wieviel genau) 1,5 m zum KFZ an dem man vorbei fährt, und
2. man keine durchgezogene Linie überfährt

(in meinem Fall war Nr. 1 leider nicht gegeben)

Ist beides ohne Probleme zu vermeiden, kann man natürlich vorbei fahren. "Kann" man auch ohne beide Faktoren zu erfüllen ... man kann sich auchn Finger ins Auge stecken ... man kann sooooo vieles :D

Da ich derartige Diskussionen schon kenne, klinke ich mich jetzt hier schreibender Weise auch uns amüsier mich einfach über das folgende Geschriebene.

Tip von mir: Lasst das Vorbeifahren sein (solange ihr die Faktoren oben nicht einhalten könnt) da das ganze ziemlich teuer werden kann. Was ihr mit dem "Tip" anfangt obliegt gänzlich eurer Zuständigkeit ... also macht draus was ihr wollt ... mir ist`s wurscht :cool:

PS: Hier noch mein Senf dazu:
... Habe gestern noch mit meiner Freundin darüber gesprochen (sie war ein paar Jahre bei der Rennleitung - Autobahnpolizei) und sie meinte, der von mir erwähnte ausreichende Seitenabstand würde sie bei stehenden Verkehr als 5cm ausreichend betrachten. Aber beharre nicht auf die 5cm, ein anderer kann durchaus der Meinung sein 10cm wären angebracht.
Und genau DAS sah mein (1. + 2. +3.) Richter anders. Aber von Polizisten bin ich teilweise gewohnt, verschiedene Aussagen zu ein und der selben Tatsache zu erhalten (z.B. ein Beamter meint: ein Anhänger darf im Wohngebiet wie ein Auto parken ... 2 Wochen ... ein anderer Beamter meint: Anhänger darf unter 2T Gesamtgewicht wie ein Auto 7 Tage parken, über 2 T nur bis Abends 22 Uhr) ... Aber da gibt`s doch sicher konkrete Aussagen in irgendeinem Gesetzes-Schriebs dazu oder ?
 
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hgb57

hgb57

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Aber von Polizisten bin ich teilweise gewohnt, verschiedene Aussagen zu ein und der selben Tatsache zu erhalten (z.B. ein Beamter meint: ein Anhänger darf im Wohngebiet wie ein Auto parken ... 2 Wochen ... ein anderer Beamter meint: Anhänger darf unter 2T Gesamtgewicht wie ein Auto 7 Tage parken, über 2 T nur bis Abends 22 Uhr) ... Aber da gibt`s doch sicher konkrete Aussagen in irgendeinem Gesetzes-Schriebs dazu oder ?
Anhänger dürfen 2 Wochen auf öffenlichen, dafür vorgesehenen Flächen
(also Parkplätze, Parkbuchten etc.) stehen. Das ergibt sich aus §12, Abs. 3b StVO.

Und ein Auto darf auch länger als 7 Tage parken. Im Prinzip bis zum nächsten HU-Termin.

Das nur so nebenbei.
 
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Pouakai

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Und genau DAS sah mein (1. + 2. +3.) Richter anders. Aber von Polizisten bin ich teilweise gewohnt, verschiedene Aussagen zu ein und der selben Tatsache zu erhalten
Verwechsle nicht Ermessensspielraum mit Tatsachen und das Nicht- und Halbwissen von nicht ausreichend geschulte Polizeibeamten. Das sind 3 verschiedene Baustellen ;)
 
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Mortenhh

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Wie bist du denn unterwegs ?


Vielleicht solltest du einfach mal deinen Ton überdenken junger Padawan.


Ich habe dich in meiner Stellungnahme nicht Persönlich attackieren wollen und bin mir dieser tat auch nicht bewusst, da dies aber anscheinend bei dir so ankam Entschuldige ich mich!

Ich bin übrigens auf der Erde unterwegs kleiner Jedi-Ritter aber danke für das "jung"!
 
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Mortenhh

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Anhänger dürfen 2 Wochen auf öffenlichen, dafür vorgesehenen Flächen
(also Parkplätze, Parkbuchten etc.) stehen. Das ergibt sich aus §12, Abs. 3b StVO.

Und ein Auto darf auch länger als 7 Tage parken. Im Prinzip bis zum nächsten HU-Termin.

Das nur so nebenbei.

§12, Abs. (3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Sollte die Fläche entsprechend gekennzeichnet sein also auch länger als zwei Wochen, würde ich so verstehen.
 
Brisch

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Ich habe dich in meiner Stellungnahme nicht Persönlich attackieren wollen und bin mir dieser tat auch nicht bewusst, da dies aber anscheinend bei dir so ankam Entschuldige ich mich!

Ich bin übrigens auf der Erde unterwegs kleiner Jedi-Ritter aber danke für das "jung"!
OK dann Sorry für die forsche Antwort, kam als Anmache bei mir an ;)

Aber man kann meine Aussage auch relativieren ... ICH würde mich nirgends mehr "vordrängeln" ... insbesondere nicht vor einen LKW, der mich nur schwer sehen kann und durch Mietzieheffekt (grün der Geradeausspur + rot auf seiner/meiner Spur) dann sowas hier anrichtet (Bilder nur als Link da zu gross):

http://mybrisch.net/ftp/FZR_Treffen_2008_012.JPG
http://mybrisch.net/ftp/FZR_Treffen_2008_011.JPG
http://mybrisch.net/ftp/FZR_Treffen_2008_010.JPG
http://mybrisch.net/ftp/FZR_Treffen_2008_009.JPG
http://mybrisch.net/ftp/FZR_Treffen_2008_008.JPG
http://mybrisch.net/ftp/FZR_Treffen_2008_007.JPG
http://mybrisch.net/ftp/FZR_Treffen_2008_006.JPG
http://mybrisch.net/ftp/FZR_Treffen_2008_005.JPG

Sie ist nur 18 Monate alt geworden ... die arme kleine Schwarze :(
 
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Mortenhh

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OK dann Sorry für die forsche Antwort, kam als Anmache bei mir an ;)

Aber man kann meine Aussage auch relativieren ... ICH würde mich nirgends mehr "vordrängeln" ... insbesondere nicht vor einen LKW, der mich nur schwer sehen kann und durch Mietzieheffekt (grün der Geradeausspur + rot auf seiner/meiner Spur) dann sowas hier anrichtet (Bilder nur als Link da zu gross):

Sie ist nur 18 Monate alt geworden ... die arme kleine Schwarze :(
Ist nicht so schlimm gewesen deine forsche Antwort, das bekommt meine Psychologin wieder hin sagt meine Frau!

Aber sein wir ehrlich, mit diesen Fakten ist das Urteil nicht so Überraschend, finde ich.

So wie ich es herauslese ist dir zum Glück nichts weiter Passiert "nur" Sachschaden.
 
Brisch

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Ist nicht so schlimm gewesen deine forsche Antwort, das bekommt meine Psychologin wieder hin sagt meine Frau!

Aber sein wir ehrlich, mit diesen Fakten ist das Urteil nicht so Überraschend, finde ich.

So wie ich es herauslese ist dir zum Glück nichts weiter Passiert "nur" Sachschaden.
Bis auf ne schmerzende Schulter für ein paar Tage nichts nein.
Ärgerlich ist es allemal, aber wenigstens hab ich draus gelernt ;)
 
gerd_

gerd_

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Hi
Rechts überholen/vorbeifahren in der Ortschaft aufgrund "freier Fahrstreifenwahl" ist auch nicht ganz trivial.
Es muss nämlich ein freier Fahrstreifen vorhanden sein! Das rechts Vorbeifahren bei stehendem Verkehr mit 1Meter Abstand (natürlich mit dem Mopped) kostete mich mal einige EUR weil der Richter der Meinung war: Das war kein (kompletter) Fahrstreifen, sondern lediglich etwas "Platz" (ca 2 Meter breit).
Links vorbei in der gleichen Situation wäre OK gewesen (aber da war's zu eng)
Merke: Wenn Platz ist, dann ist das noch lange keine Fahrspur!
gerd
 
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Christian S

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Theorie und Praxis

Hallo,

Autobahn zwischendurch ist immer verboten, da rechts überholen. An der Ampel rechts vorfahren daher auch. Soweit ich weiß ist das vorbeifahren links an einem Stau nicht verboten, sofern man nicht sonstiges falsch macht (durchgezogene Linie, vor Ampel auf Abbiegespur stehen und dann geradeaus fahren usw.

Praxis: Ich fahre immer vor, versuche dabei aber, mich nicht zu sehr zu gefährden. In den 80`ern hat mir mal in Österreich einer bei einem Stau die Türe aufgemacht, ich genau mit dem Krümmer (und leider auch mit dem Schienbein) rein. Türe hin, Moped derdengelt, großer blauer Fleck am Schienbein. Versicherung hat übrigens zu 100 % reguliert... habe mich selbst gewundert:confused:.

Immer häufiger erlebt man, dass die Autofahrer Platz machen. Solange ich nicht wenigstens 3 Mal gestraft werde fürs Vorbeifahren werde ich das weiter machen.
 
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Pouakai

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Autobahn zwischendurch ist immer verboten, da rechts überholen. An der Ampel rechts vorfahren daher auch.
Tja, deine Behauptung mit der Ampel ist so falsch, aber das hatten wir schon geklärt. Kannst du aber jeder Zeit nachlesen. Musst nur alle Nachrichten lesen.
 
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Christian S

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Bist du sicher?!?

Tja, deine Behauptung mit der Ampel ist so falsch, aber das hatten wir schon geklärt. Kannst du aber jeder Zeit nachlesen. Musst nur alle Nachrichten lesen.
Hallo Pouakai,

soso, also dann habe ich mir mal die Mühe gemacht, möchte ja ausschließen, dass 15 Jahre Berufsausübung spurlos an mir vorrüber gegangen sind.

1.) Ich habe nachgelesen, außer im wesentlichen unzutreffenden Gerüchten gibt es gerade einen Link auf einen vernünftigen Beitrag, dazu nachfolgend.

2.) Letztlich ist Rechtssprechung das Verständnis der deutschen Sprache, und bei kurzen Normen sollte das nicht zu schwer sein.

Ich biete:
a.) http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html
§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(Anmerkung: Absätze 2-8 interessieren nicht)

b.) http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
(Anmerkung: Die weiteren Absätze interessieren wieder nicht).

Zum Verständnis des Wortes Fahrstreifen empfehle ich Gerds Erlebnisbericht.

3.) Nun zu diesem Link:
http://www.bikerunion.de/Downloads/Positionspapier-MID-Final-5.pdf
Da steht unter anderem:
"Sind alle Fahrstreifen mit wartenden Fahrzeugen belegt, ist jedoch der Fahrstreifen breit genug und bietet daher noch genügend Raum für einen Kraftradfahrer gefahrlos, ohne Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer, an der wartenden Fahrzeugschlange vorbeizufahren um sich weiter vorne aufzustellen, ist auch dies nicht ausgeschlossen."


Das bedeutet aber nicht, dass das richtig sein muss. Falls ich mal einen solchen Fall zu betreuen habe, werde ich den Richter mit den Ausführungen des Ministeriums konfrontieren. Ich befürchte nur, dass das Gericht keine Hilfe benötigt, um das Wort Fahrstreifen zu verstehen.

So, nun bist du dran, aber bitte mit etwas mehr Tiefgang als im letzten Beitrag, (ich lasse mich gerne (ernsthaft) vom Gegenteil überzeugen.
 
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Pouakai

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;) Nimm's nicht tragisch, aber du hattest nichts davon geschrieben, dass nur eine Fahrspur vorhanden ist. Und als allgemeine Aussage war Deine Aussage falsch. In deiner jetzigen Ausführung bist du konkret geworden und hast natürlich Recht!!! Wenn nur eine Fahrspur dann verboten, wenn mehrere Fahrspuren oder Schienenverkehr (z.B. Tramm) dann erlaubt. ;)
Ich weiß ich habe etwas spitzfindig reagiert, aber hier geht es um Rechtsfragen und da sind allgemeine Aussagen wie
Autobahn zwischendurch ist immer verboten, da rechts überholen. An der Ampel rechts vorfahren daher auch.
einfach nicht richtig. Du hast es nicht behauptet aber es gibt z.B. auch Situationen wo das rechts Überholen sogar auf Autobahnen gestattet ist. Ich finde es immer bedenklich wenn rechtliche Fragen in einem Forum von Amateuren (allgemein) beantwortet werden, da manche sich mit ihrem Verhalten auf solche Aussagen berufen. Deswegen darf ja z.B. auch nur ein Anwalt Rechtsberatung durchführen und nicht Lieschen-Müller im Forum XYZ. Mit meiner Äußerung wollte ich darauf hinweisen. Wie schon gesagt, hast du jetzt mit deinem 2. Posting die Sache klargestellt und du hast soweit recht bei nur einer Fahrspur.
Was das Verkehrsministerium von sich gibt ist schön, aber wertlos. Ein Richter hat sich nur an die Gesetze zu halten und im Gesetz steht nicht §... das Verkehrsministerium hat gesagt...
Also nochmals, nichts für ungut, vielleicht konnte ich hiermit auf eine kleine Problematik hinweisen bei solchen Rechtsthemen.
 
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Mortenhh

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Hallo,

Autobahn zwischendurch ist immer verboten, da rechts überholen.
Diese aussage stimmt so natürlich nicht, aber du hast die notwendigen Gesetze dazu ja grade selbst aufgelistet.



§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge


(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.


Die Gesetze sind hier nicht wirklich 100 % klar, sonst gäbe es keine Rechtsanwälte und Gesetze können sich auch gegenseitig aushebeln, hier zählt nicht nur die STVO.

Und die Qualität von Rechtsanwälten ist halt sehr Unterschiedlich, da ist viel von deren Fachkenntnissen und Argumentationskette abhängig.
 
Doro

Doro

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(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
Dazu hätte ich gleich noch mal eine Frage.
Oft ist es ja auf deutschen Autobahnen so das die rechte Spur bis auf einen LKW am Horiont leer ist.
Dafür ist die linke Spur rappelvoll und der Verkehr läuft zäh.
Darf ich in so einem Fall auf der rechten Spur an allen vorbeifahren? Schließlich haben wir eigentlich ein Rechtsfahrgebot.
 
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Pouakai

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Nein Doro. Denn ich denke dein Gefühl für Zäh ist ein anderes wie das der Rechtsprechung :D

Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr. Konkret: Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt.
§ 7 Abs. 2, 2a, die Geschwindigkeiten stammen aus der Rechtsprechung

Weitere Tipps zum Rechtsüberholen HIER
 
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Nein Doro. Den ich denke dein Gefühl für Zäh ist ein anderes wie das der Rechtsprechung :D
Schade;)
Links läuft es dann so mit 120 und rechts ist es leer bis auf den einen LKW den man am Horizont erahnen kann.
Ärgert mich regelmäßig....
 
Thema:

Vorbei fahren erlaubt???

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