vorübergeh. Stillegung - keine Abmeldebescheinigung mehr ?

Diskutiere vorübergeh. Stillegung - keine Abmeldebescheinigung mehr ? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo habe meinen Sohn am Freitag auf das Landratsamt geschickt, wg vorübergehendener Stillegung meiner GS weil sie demnächst verkauft werden...
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JoGerhard

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Hallo

habe meinen Sohn am Freitag auf das Landratsamt geschickt, wg vorübergehendener Stillegung meiner GS weil sie demnächst verkauft werden soll bzw ich heuer wohl nicht mehr fahre.

Früher gab es einen grünen Zettel "Abmeldebescheinigung" den man der Versicherung zuschicken musste.

Mein Sohn kam gestern zurück und hatte keinen Zettel bekommen.
Angeblich gibts den nimmer

Kann das sein ?

Was schicke ich jetzt der Versicherung ?
Den Fahrzeugschein mit dem Abmeldestempel ?

Sorry, meinen Versicherungsmensch kann ich nicht fragen weil der in Urlaub ist.

Gruß

Gerhard
 
nypdcollector

nypdcollector

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Bei der Abmeldung wird der Versicherung direkt die Mitteilung über den Vorgang gemacht, deshalb sind die Abmeldebestätigungen nicht mehr notwendig.
Du kannst aber vorsichtshalber eine KOPIE der Fz-Scheins mit dem Stempel an deine Versicherung schicken.
 
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JoGerhard

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OK, Danke

und was passiert micht dem Fahrzeugschein wenn ich das Fahrzeug in dem Stillgelgten Zustand verkaufen will.

Muß ich den mitgeben dem Käufer oder darf ich den behalten und vernichten weil der Neubesitzer ja dann einen neuen Fz-Schein ausgestellt bekommt ?

Gruß

Gerhard
 
MarkusBu

MarkusBu

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Hallo Gerhard,

soweit ich weiß braucht man zum An- und Ummelden in jedem Fall den Kfz-Brief. Dann werden neue Papiere ausgestellt, die den Kfz-Brief und -Schein ersetzen, der alte Brief wird standardmäßig eingezogen. Auf Wunsch bekommt man ihn aber ungültig gestempelt auch ausgehändigt.

Gruß
Markus
 
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GS-Reiner

Gast
Hallo!

Der alte Fahrzeugschein wird bei der Neuanmeldung / Ummeldung eingezogen.
Anders ist es beim Brief. Den bekommt man entwertet zurück weil man ihn noch braucht für wichtige Daten. Z.B. steht in der neuen Zulassungsbescheinigung nur eine Reifengröße drin obwohl man mehrere fahren darf ( zumindest bei der Dose ) Ebenfalls ist die eventuelle Reifenbindung in der neuen Bescheinigung nicht erfasst. Die steht wieder im alten Brief.
Die Vorbesitzer stehen im Neuen nur als Zahl, im alten Brief werden sie namentlich genannt und so gibt es noch mehr Unterschiede die ich aber so auf die Schnelle nicht nennen kann.
Die Versicherung wird Online von der Abmeldung benachrichtigt. Allerdings hat es da auch schon Pannen gegeben.
Und neu ist ebenfalls, dass man zur Anmeldung keine Versicherungsdoppelkarte mehr braucht. Wird auf dem Strassenverkehrsamt ebenfalls online gemacht.

Gruß Reiner
 
manghen

manghen

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Stimmt nicht ganz, auf dem Fahrzeugschein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I wird die Abmeldung eingetragen und der Schein ungültig gemacht. Diesen braucht dann der Neubesitzer zum wiederzulassen.

So war es auf jedenfall bei mir als ich vor kurzem meine gebrauchte Dose gekauft habe.

Die Abmeldebescheinugung gibt es seit Anfang 2007 nicht mehr.


Gruß Franz
 
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