weniger Schmerzensgeld ohne Schutzkleidung

Diskutiere weniger Schmerzensgeld ohne Schutzkleidung im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; [Ironie an] Ich find die Kürzung gut! Noch 25 solcher Urteile und ich kann bedenkenlos einen Fußgänger von der Straße kicken (egal mit was). Der...
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ThyFan

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[Ironie an]
Ich find die Kürzung gut!
Noch 25 solcher Urteile und ich kann bedenkenlos einen Fußgänger von der Straße kicken (egal mit was).
Der Ärmste zahlt MIR dann Schmerzensgeld. Weil - er trug ja nicht das volle Ornat! (Helm, Protektorenweste und -hose, usw.) Jetzt geht es meiner Psyche schlecht, weil er verwundet ist. Dabei ist er doch selber schuld.
Ich denke, so 10000 € sollten da für meine Psyche schon drin sein.
[Ironie aus]

Wär doch mal ein Denkansatz.

Und wech...
 
GS Bär

GS Bär

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Nur mal so am Rande:

Auch andere Oberlandesgerichte teilen die Rechtsauffassung des OLG Brandenburg.

Minderung des Schmerzensgeldes bei Sturz mit einem Motorrad ohne Tragen von Schutzbekleidung
Erleidet ein Motorradfahrer, der nur einen Sturzhelm und keine weitere Schutzkleidung trug, bei einem Sturz erhebliche Verletzungen, ist sein Schmerzensgeldanspruch zu mindern.(Aus den Gründen: …Bei der Bemessung der Höhe des von dem Kläger uneingeschränkt geltend gemachten Schmerzensgeldes ist grundsätzlich die Doppelfunktion des Anspruchs zu berücksichtigen. Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden sowie die Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen. Dabei steht bei Straßenverkehrsunfällen die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war Anspruchs mindernd zur berücksichtigen, dass den Kläger angesichts des Umstandes, dass er abgesehen von dem Sturzhelm keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen hat und es hierdurch zu den Schürfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen ist, ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst trifft…)
OLG Düsseldorf vom 20.2.2006

Gefunden auf der Homepage des ADAC. Das soll jetzt aber nicht heissen, dass ich diese Auffassung teile !! Soll nur als Info hier dienen, dass sich das OLG Brandenburg in "Guter Gesellschaft" befindet.
 
philofax

philofax

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Nur mal so am Rande:

Auch andere Oberlandesgerichte teilen die Rechtsauffassung des OLG Brandenburg.


---- ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst trifft…)
OLG Düsseldorf vom 20.2.2006

ich weiss, diese irrsinnigen urteile finden sich leider aller orten. und noch
viel leiderer (ja ich weiss, das wort gibt es nicht) nickt die masse (und vor
allem kradfahrer mit atgatt komplex und dosenfahrer) das brav ab.

nicht das es mich betreffen wuerde, schliesslich werde ich regelmaessig
ausgelacht weil ich egal ob -10° oder +30° in voller montur fahre. selbst
kleine wege nur in voller ruestung, denn ich weiss dass es auch mit voller
montur verdammt weh tut abgeschossen zu werden.

ich sehe das grosse problem in der tatsache das man einen menschen, der
sich buchstabengenau ans gesetz haelt, hinterher vorhaelt nicht richtig
gehandelt zu haben. das sich mein mitleid mit einem stuerzenden, der die
schotterakne am knie hat in grenzen haelt, das ich mein persoenliches ding
aber ich kann und darf nicht verlangen, das er auomatisch, ohne jegliche
verpflichtung (ausser meinen eigenen unmassgeblichen meinung) mehr als
das geforderte traegt. das obliegt ihm selber und das ist gut so. man kann
und darf den menschen nicht vor allem und jedem zu schuetzen versuchen.

mit der selben argumentation wuerde ein kleinwagenfahrer gemindert, der es
verabsaeumte sich einen "sichereren" wagen zu kaufen bevor er zusammen
gefahren wird oder jeden anderen verkehrsteilnehmer, der weniger als irgend
moeglich geschuetzt war.

die tatsache, das er bis auf eine stoffhose, in voller moppedmontur war, ist
ein zeichen dafuer, das er sehr genau wusste, das es sinnvoll und richtig ist
schutzkleidung zu tragen und dies tat er.

abzug fuer unzureichenden aber sinnvollen schutz? wenn ja, dann fuer Alle.
 
C

Christian S

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Hallo Christian,

ich habe nicht gesagt, dass ich eine Anspruchskürzung bei fehlender Schutzkleidung befürworte. Auch ich halte die Entscheidung des OLG für verfehlt.
Hallo Andreas,

naja, du hast zunächst geschrieben:

Aber dann bitte schön, soll er auch manns genug sein, hinterher die Konsequenzen zu tragen und nicht vom "coolen Biker" zum "Muttersöhnchen" mutieren und darüber lamentieren, dass ihm ein nicht so verständnisvolles Gericht den Schadenersatzanspruch wegen Mitverschuldens gekürzt hat.
Das habe ich halt mal so verstanden, dass du eher für eine Kürzung bist und nicht nur auf das Risiko einer Anspruchskürzung hinweisen wolltest, aber wir haben das ja nun geklärt ;)

Zum OLG Düpsseldorf:
Man kann da auch tiefer einsteigen, z.B. zum Thema Helm am Fahrrad:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/presse/05presse2007/2007-06-18_urt_radhelm_freiz.pdf
(Bitte erst ab Randziffer 85 lesen, der Rest ist Fahrradzeugs)

Ein Rechtsanwalt setzt sich hier mit der Entscheidung des OLG Brandenburg auseinander:
http://www.deubner-recht.de/news/ne...ff2f8a84deaeb99cb60f26ca39792&news_id=2293264

Schade nur, dass er die von ihm selbst zitierte Entscheidung des BGH aus dem jahr 1979 nicht gelesen hat. Es gab damals bereits eine Helmpflicht für Motorräder in anderen Länder Europas, auch die EU hatte schon eine Empfehlung zu Papier gebracht. Gleichwohl wurde vom BGH keine Kürzung akzeptiert, weil der Motorradfahrer keinen Helm trug.

Im übrigen möchte ich behaupten, dass der Anteil der "geschützten" Radler und Motorradfahrer nicht so hoch ist, wie allgemein behauptet wird. Es kommt halt darauf an, wo man schaut. Geh mal bei 30 Grad im Hochsomme rin eine deutsche Großstadt und beobachte den Innenstadtverkejr, bitte auch die 50ccm - Fahrzeuge, die 50 km/h fahren dürfen. Das OLG Brandenburg hat ausdrücklich festgestellt:

Es kommt auch nicht entscheidend darauf an, zu welchen Leistungen das Motorrad letztlich in der Lage ist. Auch für „kleine Maschinen“ kann auf Schutzkleidung zur Vermeidung schwerer Verletzungen nicht verzichtet werden.
Warum das nicht für Roller gelten soll, würde mich nun verwundern. Und, wie viele Prozent der Zweiradler innerorts sind geschützt unterwegs? Am Stilfser Joch auf 2756 m Höhe kurz vor Sonnenuntergang schaut die Quote anders aus schon alleine, weil es nur noch 5 Grad hat. Für Radler gilt in etwa der gleiche Vergleich.

Ferner nimmt das OLG Brandenburg zum Beispiel Bezug auf den Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V und führt aus:

...wonach die Verletzungshäufigkeit gerade im Bereich der Beine bei etwa 80 % liegt, sowie des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. Letztgenannter hat im Jahre 2008 beschlossen, an die Motorradfahrer zu appellieren, Schutzkleidung einschließlich Protektoren zu tragen.
Ich darf einen Blick auf die website des Vereins enpfehlen, dem ich seine Berechtigung ja gar nicht absprechen möchte:
http://www.dvr.de/

Unter dem obersten Link... und seine Mitglieder findet man:

Mitglieder
Der Verein hat ca. 220 Mitglieder. Dazu gehören die für Verkehr zuständigen Ministerien von Bund und allen Bundesländern, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger, Deutsche Verkehrswacht, Automobilclubs, Automobilhersteller, Versicherungen, Personenbeförderungsunternehmen, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften, Kirchen und sonstige Institutionen und Organisationen sowie einige Mitglieder aus dem Ausland. Seine Mitglieder leisten zur Finanzierung der Vereinsaufgaben Mitgliedsbeiträge und weitere Finanzbeiträge.
Na, was für eine Meinung ist da zu erwarten? Da kann man auch mit Umweltaktivisten über die Sinnhaftigkeit von Motorsportveranstaltungen diskutieren. wobei der Verein sicher auch gute Arbeit im Sinne der Motorradfahrer leistet, siehe z.B. hier:

http://www.dvr.de/site.aspx?zielgruppe=&verkehrsmittel=Mot&fachthema=

Ferner führt das OLG Brandenburg aus:

Die meisten Motorradfahrer empfinden es heutzutage als eine persönliche Verpflichtung, mit Schutzkleidung zu fahren.
Nun könnte man abdriften und darüber filosofieren, welchen prozentualen Anteils es bedarf, damit man von meisten sprechen darf. Fakten nennt das OLG Brandenburg nicht, es denkt sich das halt. Dieser Satz ist so definitv unzutreffend, zumindest dann, wenn man ihn so interpretiert (anders macht er aus der Sicht des OLG Brandenburg aber auch keinen Sinn), dass damit gemeint ist, dass die meisten die Verpflichtung auch tatsächlich leben, und zwar auf jedem Meter.

So, vorerst lasse ich es mit der Urteilsschelte ;)
 
Thema:

weniger Schmerzensgeld ohne Schutzkleidung

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