Wer ist fit in Sachen StVo ??

Diskutiere Wer ist fit in Sachen StVo ?? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ist er erlaubt, die Linksabbieger-Spur für ein Überholmanöver zu benutzen ? Wohlgemerkt: Man überfahrt keine durchgezogen Linie, ist nicht...
gerry-h

gerry-h

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Ist er erlaubt, die Linksabbieger-Spur für ein Überholmanöver zu benutzen ?
Wohlgemerkt: Man überfahrt keine durchgezogen Linie, ist nicht schneller als erlaubt.
Es sind ja auch einige Polizeibeamte im Forum: Holt ihr so jemanden vom Bock, wenn ihr das seht ?
Ich will keine Moralpredigten hören, sondern Aussagen zur Gesetzeslage :D

Gruss
gerry
 
L

lechfelder

Gast
Hallo Gerry,

ich probiere es mal:

Denke, Du meinst das Zeichen 297 StVO.

Diese Pfeile schreiben die Fahrtrichtung an der nächsten Kreuzung oder Einmündung vor. Sofern der Überholvorgang noch vor der Kreuzung bzw. Einmündung abgeschlossen werden kann und dabei lediglich Leitlinien (keine durchgezogenen Linien!) überfahren werden müssen, ist das Überholen m.E. dort nicht verboten.
 
Q

Q-Tourer

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Zum Zeichen 297 besagt die StVO:

Fahrzeugführer müssen der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen,
wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen
340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.

Außerdem ist § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO zu beachten, der solchen Überholvorgängen sehr oft entgegenstehen wird.
 
gerry-h

gerry-h

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Ich mein so ne Situation wie unten versucht zu skizzieren.
Das Rechteck soll ein Auto sein.
Die Frage ist, darf ein Motorrad so fahren, also überholen, wie es die dicke schwarze Linie zeigt ?

Gruss
gerry
 

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Q

Q-Tourer

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Offensichtlich sind Leitlinien vorhanden und damit gilt das obige Zitat aus der StVO. Die Skizze zeigt jedoch auch, dass schon § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO einen Überholvorgang verbieten würde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei der örtlichen Situation eine klare Verkehrslage gibt, die (von einem Trecker oder einem andere bauartbedingt sehr langsamen Fahrzeug abgesehen) ein Überholen mit der zulässigen Geschwindigkeit erlauben würde. Bei einem langsamer fahrenden Pkw usw. wäre immer mit einem Ortsunkundigen zu rechnen, der noch auf die Abbiegespur fahren wird und schon deshalb wäre die Verkehrslage ggf. unklar.
gerry-h schrieb:
Ich will keine Moralpredigten hören
Das eigene Moralgefühl oder schlechte Gewissen ist allerdings oft ein guter Ratgeber. ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
Also ich überhole bei solchen Situationen auch mit dem Auto :D und mit dem Motorrad sowieso :D. ..... geht ja viel zügiger!

...... aber ich passe immer auf, ob was Grünes rumsteht ...:cool:.... denn so ganz sicher bin ich mir auch nicht - aber ich bin noch nie deswegen "bestraft" worden in den letzten 30 Jahren.

Gruß Kardanfan
 
Frosti

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Meinem Rechtsempfinden nach ist das Überholen in dieser Situation NICHT erlaubt.
Aber, wo kein Kläger, da kein Richter!
 
ackibu

ackibu

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Für mich ganz klar NEIN.
Grund: Der Überholte kann nicht mit dem Überholen rechnen.
D.h. wenn ein Fahrzeug vom Linksabbiegestreifen zurück auf die Geradeausspur fährt, kann es passieren, dass der Geradeausfahrer plötzlich beschleunigt, um evtl die grüne Ampel noch zu erreichen. Kommt es dann zum Unfall, liegt die Schuld eindeutig beim überholenden Fahrzeug. Auf der Abbiegespur darf schneller gefahren werden, ohne wieder auf die andere Spur zurück zu wechseln.
Wie gesagt: Für mich eine klare Sache.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
Der Überholende hat immer Schuld!

.... ich spreche aus Erfahrung!

Gruß Kardanfan
 
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