Wie umgehen mit falsch beschrieben Forums-Käufen ?

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gerry-h

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Hallo zusammen

Ich habe hier im Forum unter 'Biete' einen Speichen-Radsatz für eine GS gekauft.
Beschreibung war:
"Verkaufe hier meinen schwarzen Radsatz meiner BMW GS LC. Ich habe diesen zum Enduro Wandern benutzt, daher natürlich auch Gebrauchtspuren.
Vordere Bremsscheiben und ABS Ring ist mit dabei, die Luftdrucksensoren sind nicht dabei, ich bin ohne gefahren."

Zusätzlich waren noch die Preisangaben plus Bilder im Angebot enthalten.

Ich habe mich per PN mit dem Anbieter in Verbindung gesetzt und der Deal kam zustande.
Das Paket ist auch in vernünftiger Zeit angekommen. Die Verpackung war, sagen wir mal spartanisch, aber die Räder waren unbeschädigt.
Der Zustand der Räder war besser als erwartet, mehrere kleine Lackschäden, aber auch nicht mehr als meine original Räder nach 60'000 km haben.
Ich habe dann RDC-Sensoren eingebaut und Reifen montieren lassen.
Soweit so gut.

Beim Einbau war es dann allerdings vorbei mit gut.
Ich musste feststellen, dass das Rad extrem auf der Achse 'wackelte'. Grund dafür war, dass der Achsdurchmesser und Innendurchmesser der Radlager 24 mm war. Laut Ersatzteilkatalog und Rückfrage beim Händler und hier im Forum ist der Durchmesser bei ALLEN GS LC Modellen 20 mm.

Leicht angesäuert zum Händler, Rückbau auf 20mm. Parallel email an Verkäufer—keine Reaktion.

Zweiter Einbauversuch: Achse passt jetzt, aber Bremssättel lassen sich nicht montieren. Grund: Bremsscheiben haben einen Durchmesser von 32 cm. (Original 30,5cm).

Schwer angesäuert zum Händler, neue original Bremsscheiben. Parallel email an Verkäufer— wieder keine Reaktion.
Dritter Einbauversuch: jetzt passt das Vorderrad.

Weiter zum Hinterrad: Einbau geht problemlos….aber irgendwas fühlt sich komisch an….
Grund: ALLE Speichen sind so locker, dass sie von Hand gedreht werden können !!
email an Verkäufer—keine Reaktion.

5 Tage später kam eine Antwort des Verkäufers: Er arbeite auf See, deshalb zeitnahe Kommunikation schwierig.
Er habe diese Räder auf einer 2016er LC gefahren, das Angebot sei korrekt und er sehe somit keinen Grund auf Nachbesserung.

Was ich von dieser Antwort halte könnt Ihr Euch denken.
Rechtsanwalt und Anzeige sind bei dem strittigen Betrag unverhältnismässig teuer und die Erfolgsaussichten eher mässig.
Das weiss der Verkäufer natürlich auch und verhält sich möglicherweise deshalb auch so.

Es wurmt mich allerdings masslos, dass man offenbar jeden Mist nicht nur im namenlosen Internet, sondern auch in Foren, wo man sich namentlich registrieren muss, verkaufen kann und sich danach vor nichts fürchten muss.

Wie würde Ihr verfahren ?

Gruss
gerry
 
Zörnie

Zörnie

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Wie du schon schriebst wäre der Weg über einen RA etc. zu aufwändig. Also verbuche es unter teuer erkaufte Erfahrung und gib allen den Rat, nicht im GS-Forum von Usern zu kaufen, die so wenig Beiträge haben und die dann zudem überwiegend aus den Handels-Bereich.
 
K

Karlchen

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High, Gerry
entweder Du holst Dir bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein oder hast ne Rechtschutzversicherung.
Such Dir bitte einen Anwalt Deines Vertrauens - das Problem Deines Kaufes ist, dass Du dem Verkäufer keine Frist gesetzt hast, in der er die Mängel an der Kaufsache aufgrund einer von Dir erteilten Aufforderung beseitigt hat. Also kein Verzug und selbständig Reparaturauftrag ausgelöst.
Dürfte nach Schweizer #recht zumindest ähnlich sein.
Grüße, Karlchen
 
Klausmong

Klausmong

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Gerade die Anzeige gelesen.

Bei 1200 Euro würde ich schon diskussionslos einen Anwalt einschalten
 
nobbe

nobbe

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hast du am vorderrad die passende distanzbuchse drin? ab bj 14 hat sich da was geändert
 
pietch1

pietch1

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wenn Bilder in der Verkaufsanzeige waren, erkennt man da etwas?

Ob 20 oder 24 mm Achsloch vielleicht weniger, aber die größeren Bremsscheiben vielleicht am Speichenkreutz verglichen??

Mich interessiert jetzt schon, auf welcher Maschine der Radsatz denn überhaupt so passen würde.
 
Larsi

Larsi

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Die falschen Scheiben erkennt man (sofern man ein Auge dafür hat und den Unterschied kennt).
 
Larsi

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...
Mich interessiert jetzt schon, auf welcher Maschine der Radsatz denn überhaupt so passen würde.
Da grübele ich schon seit Gerrys erster Anfrage herum, bin aber noch zu keiner Lösung gekommen.
 
pietch1

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Da grübele ich schon seit Gerrys erster Anfrage herum, bin aber noch zu keiner Lösung gekommen.
... denn alles andere würde vermuten lassen,
irgendwas zusammengeschraubt und verramscht. So hätte ein RA leichtes Spiel.
 
H

HaukeW

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Ein RA würde sofortige Wandlung des Kauf anstreben, geht aber nicht mehr weil er Lager bereits umgebaut hat. Bremsscheibe ebenso. Bleibt der Mangel am Hinterrad. Gut dokumentieren und sich mit dem Verkäufer noch mal in Verbindung setzen. Preisnachlass fordern und bei nicht reagieren den RA einschalten. Die Rechnung für den RA und jeden weiteren Schritt des Rechtsweg zahlt der Verkäufer denn der Fall dürfte unstrittig sein. Natürlich muss man erst mal in Vorleistung gehen. Aber schon aus Prinzip sollte man diesen Weg gehen damit jeder weiß was passieren kann wenn man Mist verkauft.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Es müsste der Nachweis gelingen, dass man mit dem Reifensatz auf einer LC gar nicht fahren konnte. Dann wäre nämlich die Beschreibung in der Annonce grob irreführend. Die Speichen hinten kann man anziehen.

Was man aber durchaus dabei lernen kann: nicht immer auf die Geiz-ist-geil Variante setzen und wenn jemand schreibt, er habe die Speichenfelgen zum „Enduro Wandern“ benutzt, dann kann man davon ausgehen, dass er ihnen nichts geschenkt hat und es wohl mehr als „wandern“ war.
 
maxquer

maxquer

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Ein RA würde sofortige Wandlung des Kauf anstreben, geht aber nicht mehr weil er Lager bereits umgebaut hat. Bremsscheibe ebenso. Bleibt der Mangel am Hinterrad. Gut dokumentieren und sich mit dem Verkäufer noch mal in Verbindung setzen. Preisnachlass fordern und bei nicht reagieren den RA einschalten. Die Rechnung für den RA und jeden weiteren Schritt des Rechtsweg zahlt der Verkäufer denn der Fall dürfte unstrittig sein....
Wenn das so wäre, bräuchte man ja keine Gerichte mehr.
Bei Privatkäufen ist das alles nicht so einfach und schon gar nicht, wenn an der gekauften Sache zwischenzeitlich noch rumgebastelt wurde.
Unstrittigkeit kann ich jedenfalls aus den mir vorliegenden Informationen nicht herauslesen.

Gruß,
maxquer
 
H

HaukeW

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Deswegen schrieb ich ja das am Vorderrad nichts mehr zu rütteln ist weil da bereits dran gewerkelt wurde. Wenn ich den TE aber richtig verstanden habe ist das Hinterrad unangetastet und deutlich erkennbar zu lose Speichen. Da kann man in jedem Fall ansetzen und ein paar Mark fünfzig zurück fordern
 
maxquer

maxquer

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r1200gs TÜ
Da steht doch dann Aussage gegen Aussage. Wer ich der Verkäufer würde ich sagen, bei Versendung war alles fest. Der Käufer hat sie gelöst, um einen Nachlass zu bekommen. Er hat ja auch schon am Vorderrad rumgebastelt. Und nun?

Gruß,
maxquer
 
Pinky

Pinky

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Da steht doch dann Aussage gegen Aussage. Wer ich der Verkäufer würde ich sagen, bei Versendung war alles fest. Der Käufer hat sie gelöst, um einen Nachlass zu bekommen. Er hat ja auch schon am Vorderrad rumgebastelt. Und nun?
Halte ich für eine etwas abenteuerliche Erklärung. Wer ist denn so bekloppt und löst sämliche Speichen um eine Reklamtion in Gang zu setzen? Die müssen schließlich wieder festegezogen und dazu muß das Rad evtl. eingeschickt werden.
Beim Vorderrad wäre ich auch etwas entspannter. Das Teil war doch beim Händler, wegen Achse und Bremsscheiben. Also da ist doch ein Fachmann der bestätigen kann, daß das VR so nicht paßte und daß die falschen Bremsscheiben montiert waren.
 
H

HaukeW

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Aussage gegen Aussage ist genau so lustig wie die 35 Zeugen die man auffahren kann. Hilft alles nichts wenn auch nur eine Aussage einfach glaubwürdig ist die dann im Zweifel auch vor Gericht stand hält. Hinzu kommt die Tatsache das ein Gericht niemanden pauschal unterstellt eine Reklamation zu generieren und somit dem "Geschädigten" einfach mal mehr Gehör schenkt. Vor allem wenn dieser sich nachweislich schon um ein Einigung bemühte.
 
C

Christian S

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High, Gerry
entweder Du holst Dir bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein oder hast ne Rechtschutzversicherung.
Da muss ich jetzt doch schmunzeln... GS LC fahren wird sich mit der erforderlichen Bedürftigkeit, um einen Berechtigungsschein zu bekommen, nicht ganz vertragen.
Mit dem Erlös aus dem Verkauf einer GS kannst du dich 50 Mal beraten lassen, und aus dem Verkauf des 2. Satzes Felgen auch noch je nach Preis so 3-6 Mal :o
 
AlpenoStrand

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Gerade die Anzeige gelesen.

Bei 1200 Euro würde ich schon diskussionslos einen Anwalt einschalten
Wie kommst du auf €1200,--? Laut der passenden Annonce vom 1.4. war der letzte VB €900,-- am 25.4.

Die Teilenummern der Felgen, die man auf den Fotos sieht, passen zur LC. Von den Bremsscheiben sieht man leider nur das Brembo Logo, aber keine Teilenummer. Auch die Narbe und der ABS Ring sehen passend aus, leider auch hier keine Nummern.

Welche Teilenummern haben denn die (angeblich, es gilt die Unschuldsvermutung) falschen Bremsscheiben und Lager?
So ganz schlüssig ist mir diese Geschichte nicht.
 
fralind

fralind

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Wo ist bitte das Problem. Ich lache mich schlapp, total geil.

Selbsvertändlich kann man an der LC mit 4 Spacern auch alle 320 mm Bremsscheiben fahren. Bremst sogar noch besser und Dosierter im Gelände.



Desweiteren hätte man auch die 305 mm Scheiben von der vorandenen Felge in 3 Minuten umrüsten können, schließlich kann man nur mit einer fahren.

Und wenn ich mit meiner Ralley z.B. die Speichenräder für eine Marokkotour mit TK 80 montiere, so nehme ich auch die für den Einsatz bessere dickere Welle mit den auf kleineren 24 mm Radlager ümgerüsteten Felgen.
Wobei auch der Einbau von neuen Radlagern nach angesagtem Geländegebrauch und mit an grenzender Sicherheit, weil das dazu gehört, Wasserdurchfahrten, eigentlich Standart ist und keine großer Kostenfaktor.

Und das die Speichen bei den BMW Felgen nicht zu den besten Konstruktionen gehören und sich lösen ist bekannt.
Wenn man nun viel auf unbefestigten Wegen (daher GS und nicht StraßenSport) oder Gelände fährt, so ist es genau die Eigenschaft der Speichfelge bei Hopsern und Sprüngen nachzugeben, daher die gewollte Möglichkeit diese mit einem entsprechenden Schlüssel, wenn nötig, nach zu ziehen. Auch das muss ich auf der 3.200 km Tour 2-3 x machen.


Beschreibung war:
"Verkaufe hier meinen schwarzen Radsatz meiner BMW GS LC. Ich habe diesen zum Enduro Wandern benutzt, daher natürlich auch Gebrauchtspuren.
Vordere Bremsscheiben und ABS Ring ist mit dabei, die Luftdrucksensoren sind nicht dabei, ich bin ohne gefahren."
Daher war es keine falsche Beschreibung, nur einfach eine falsche Vorstellung des TE und dann wurde sich geärgert, weil : für Hübsch kein Schnapper mehr.

Daher, so what, an alle die hier direkt mit dem RAE kommen.



Rechtsanwalt und Anzeige sind bei dem strittigen Betrag unverhältnismässig teuer und die Erfolgsaussichten eher mässig.
Ja, ja und ja.

Man kann aber auch schelmich sagen: Für Blö....it gibt es keinen Schadensersatz


Sorry wenn es hart klingt.
 
pietch1

pietch1

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Ne Schwarze
Danke für die Aufklärung, Frank. Wenn auch etwas hart :)

Ich z.B. wusste nicht, das "Spacer" für Bremszangen erlaubt sind.
Auch nicht, das größere Radlager möglich sind, obwohl sie in dem Fall wirklich Sinn machen.
Aber darum sind wir ja hier, um zu lernen :daumen-hoch::bier:
 
Thema:

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