Wo darf man denn fahren ?

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Dutchgit

Dutchgit

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Tag zusammen,

Mir geht schon eine weile diese frage durch dem kopf.

Wo darf man in Deutschland legal fahren ? Und hier mein ich naturlich abseits die gepflasterte strassen, also feld- und waldwege.
Mir ist es soweit klar: Da steht ein schild wie zum beispiel "Forst und landwirtlichem verkehr frei" (oder so aenlich) also heisst das fuer mich: Nicht einfahren.
Ebenso mit "Anlieger frei" Da fahr ich (fast) nie rein.
Aber wie siehts aus mit wege wo kein schild steht ?
Gibts da noch irgendwelche gesetze oder regeln oder so ?

Danke im voraus.

Ard
 
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Bollo

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Wenn das ganze offensichtlich kein öffentlicher Weg ist dann darfst Du in D nicht reinfahren. Dafür brauchts kein Schild.
Umfasst so ziemlich alle Feld- und Waldwege.
 
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der niederrheiner

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Bei Waldwegen bedeutet selbst eine offene Schranke nicht, das du da reinfahren darfst.

Wenn ich kein Schild seh', fahr ich. . .
 
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Gast 23485

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obwohl mein Betriebsarzt kürzlich feststellt hat, das ich für mein Alter noch sehr gut sehe,
sehe ich manches nicht, aber meine Mitmenschen, ich muss nicht jeden Spaziergänger/Wanderer/Forstarbeiter über den Haufen fahren.
Ich nehme beim Passieren das Gas zurück und grüße.
Manchmal kommt ein gutes Gespräch dabei heraus.

Gunter
 
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vierventilboxer

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Kommt auf den Weg drauf an und wie (un)leserlich dein Nummernschild ist. :cool:
"Anlieger frei!" - Klar habe ich ein Anliegen, ich will da durchfahren. ;)

Spaß beiseite:

Forst-, Wald- und Feldwege sind in der Regel immer tabu und nur legal durch Personen mit motorisierten Gefährten befahrbar die ein berechtigtes Interesse haben sich dort mit ihren Maschinen aufzuhalten.
Du/ich/wir somit nicht.
Fakt ist aber dass es nahezu unmöglich ist dies zu kontrollieren und vielen Personen macht es auch gar nichts aus wenn man sich dort herumtreibt.

Wie schon oben angeklungen halte ich es auch. Sofern ich jemanden sehe drehe ich entweder um, weiche aus oder, falls eine Begegnung unausweichlich ist, fahre ich langsam, nicke, sage freundlich Hallo und verhalte mich ruhig.

Mit etwas Achtung vor der Natur und Respekt vor andern Leuten erledigt sich das meiste von ganz allein und es läuft ohne Streß ab,
Verbot der Durchfahrt hin oder her.
 
Dutchgit

Dutchgit

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Und das Stvo (oder sowas) sagt zur dies ? (leider keine ahnung wie und wo ich was finde) Feldwege sind sicherlich auch offentliche strassen ? Da sind sicher viele die seit jahrhunderte benutz worden sind und die sind jetzt (vielleicht) immer noch offen ?
 
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Gast 23485

Gast
ich suche noch eine kleine "Flüsterenduro" - um hier im Nordschwarzwald leise vor mich hin zu wandern -
auf Wald, Feld und Wiesenwegen.
Meine R1200GS TÜ hat seit einen Jahr einen "SC-Project" mit kurzem DB-Eater -
mit 2 mm Gas ist sie auch sehr leise - aber unter Druck am Berg sagt sie schon mal "Hallo"
auf öffentlichen Straßen mit EU-Zulassung.

Gunter
 
G

Gast 23485

Gast
@ARD:
bei öffentlichen Wegen steht hier in Deutschland kein Speerschild.
Ist aber leider in 99,9% aller Fälle leider nicht der Fall.
Das ist wahrscheinlich aus Versicherungsrechtlichen/Bürokratischen Regeln so.
Ich halte es so, das wenn ich so einen Weg benutze, ich Rücksicht nehme auf die Mitmenschen,
habe ich auch selten ein Problem mit denen.
Ich "kann mich ja mal verfahren haben".
Nur wenn ich andauernd penetrant diese Feld.-, Wald.- und Wiesenwege befahre ohne Rücksicht auf meine Mitmenschen,
dann gibt es Ärger.

Gunter
 
sampleman

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Grundsätzlich ist hier in Deutschland alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Ich fahre da, wo es mir und meinen Mitmenschen Spaß macht.

Gunter
Grundsätzlich ist das Blödsinn.

Meines Wissens gibt es den Begriff des so genannten Gemeingebrauchs, darin ist quasi festgelegt, was man wo darf und was nicht. So ist zum Beispiel das Baden in jedem See, der auf öffentlichem Grund liegt, grundsätzlich erlaubt, es sei denn es wird explizit verboten. Anders ist es mit dem Tauchen, das ist solange verboten, wie es nicht explizit gestattet ist. Es ist auch grundsätzlich erlaubt, überall im Wald herumzuspazieren, es sei denn, ein Waldstück ist explizit gesperrt. Ich gehe mal davon aus, dass auch Fahren auf Wegen grundsätzlich erlaubt ist, es sei denn, der Weg ist gesperrt.

Was anderes ist es natürlich auf Privatgrund, da entscheidet der Besitzer, was erlaubt ist und was nicht.

Sampleman
 
C-Treiber

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Hallo ARD,

die StVO (StVG, StVZO) und verwande Regeln findest Du im Internet. Da das meiste Juristendeutsch ist, ist das selbst für Deutsche oft unverständlich.

Nein, es ist nicht so, das was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten

Zu Deiner Frage.

Feld- und Waldwege sind praktisch nie offentliches Land. Fast immer privat. Auch ohne Kennzeichnung brauchst Du die Erlaubnis des Besitzers (Eigentümer/Pächter). Rein praktisch, so lange Du nicht mit nem offnen Akra durch den Wald heizt oder dem Bauern regelmäßig durch den Acker heizt, passiert nichts.

Vorsicht ist bei den Wegen geboten, wo irgendwas von naturnahe, Naturschutzgebiet oder so dran steht und bei allen wegen bei denen Dich ein roter Kreis auf weißem Grund angrinst. Da ist dann nämlich nichts mehr mit Verbotsirrtum und so.:)
 
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der niederrheiner

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Zumindest was den Wald betrifft, die Wege sind hier, westliches NRW, alle mit Schildern und/oder Schranken gesperrt. Auhc wenn die Schranke offen ist, sind diese Wege, wie gesagt noch lange nicht offen.

Auf Feldwegen in unserer Gegend, sollte man wissen ob man im Gebiet der Rheinbraun unterwegs ist. Die bewirtschaften einige Felder, bis dort abgebaut wird. Und die Jungs sind schmerzbefreit. Die dengeln dich auch mal mit ihrem Gerät um. . .

Ganz anders das Wachpersonal, welches auf den eigentlich gesperrten Straßen durch's zukünftige Abbaugebiet fährt. Da ist es mir bisher nur einmal passiert, daß ich höflich gebeten wurde das Gelände (wie reden NICHT vom Grubengelände!) zu verlassen. Allerdings war ich mit dem alten Moped unterwegs und eindeutig im gesetzteren Alter. Aber selbst mit dem grellbunten HU gab's da keinen Palaver.

Die jungen Jungs mit den lauten bunten Knallern und der nciht passenden Erziehung, haben da schon mal eher Stress. Den Teil kenn' ich nur aus den Erzählungen meines Schraubers, eben einer der jungen Jungen.

Der "gemeine" Bauer ist da lockerer drauf.
 
Intermezzo

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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Das Thema wurde mindestens schon zweimal hier richtig durchgekaut. Das letzte mal wegen eines rot-weiß gekennzeichneten Begrenzungspfosten mitten im Weg. Einfach mal suchen.

Ich habe mich mit der Materie sehr intensiv beschäftigt und sämtliche mir verfügbaren Gesetzestexte und Gemeindeordnungen dazu gelesen. Im Bereich der STVO ist es eindeutig geregelt. Im Wald auch. Bei Feldwegen kommt es drauf an, ob die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Hier sind die Kommunen zuständig, es gilt die Gemeindesatzung und nicht die STVO. Die gilt auch, aber nicht was das Recht der Benutzung anbelangt.

Grundsätzlich ist aber doch davon auszugehen, daß in D alles verboten istwas nicht ausdrücklich erlaubt ist. Und was erlaubt ist, wird von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich gehandhabt.

In Brandenburg ist vieles erlaubt, in Bayern wird vieles toleriert, in Hessen und anderen Ländern ist vieles verboten.

Wer Feldwege fährt, auch ohne Sperrschild, tut das auf eigenes Risiko. Die Strafen sind allerdings bei Ersttätern gering. Wer in den Wald rein fährt, hat sie m. E. nicht mehr alle. Die Strafen sind dort auch um einiges höher.

Gruß IM
 
T

Tpauli1977

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Servus....hier im Saarland kann man zwar den einen oder anderen Feld/Waldweg fahren....aber eher nur Richtung GRENZE zu Frankreich....wo ich wohne ist eine ehemalige Schlackenhalde der ehemaligen Grube Göttelborn,seiner Zeit eine der größten Gruben im Saarland...die Schlackenhalde wird oft von Quads und Crossern befahren...trotz Verbotsschildern....
Wenn ich Gelände fahren will fahr ich nach Frankreich,sind ca 30 km....dort interessiert es keine Sau wo man rumfährt,bzw Richtung Vogesen....wo Spaziergänger sind halt langsam vorbei und freundlich grüßen:cool:
 
funnybike

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Moin Ard,
fahr zu uns ins Nachbarland rüber, da ist es weniger kompliziert. Und Bilstain kennste ja schon... ;-)
 
A

Alperer

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Hallo ARD

Schau mal bei Beta rein, Alp 200 Trailer oder Alp 4.0 Wanderenduro, 27 PS und leise, Preis Alp4.0 neu so um die 5000,--Euro,
Ich hab selbst so eine als Kontrast zur 1200er, macht mächtig Spass.

Gruß Alperer
 
Intermezzo

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Wenn ich Gelände fahren will fahr ich nach Frankreich,sind ca 30 km....dort interessiert es keine Sau wo man rumfährt,bzw Richtung Vogesen....wo Spaziergänger sind halt langsam vorbei und freundlich grüßen:cool:
Keine Sau ist nicht ganz richtig.

Auch dort gibt es verbotene Strecken und Strecken wo es geduldet wird (Circulation Tolerérée). Die Toleranz der Franzosen motorisierten Menschen gegenüber ist halt größer als bei uns.

Gruß IM
 
Qurator

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ich suche noch eine kleine "Flüsterenduro" - um hier im Nordschwarzwald leise vor mich hin zu wandern -
auf Wald, Feld und Wiesenwegen.
Meine R1200GS TÜ hat seit einen Jahr einen "SC-Project" mit kurzem DB-Eater -
mit 2 mm Gas ist sie auch sehr leise - aber unter Druck am Berg sagt sie schon mal "Hallo"
auf öffentlichen Straßen mit EU-Zulassung.

Gunter
hi Gunter
Frohe Botschaft: Deine zeit ist gekommen!! die Elektro Bikes sind käuflich zu erwerben!
 
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