Wo darf man denn fahren ?

Diskutiere Wo darf man denn fahren ? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Vllt O.T, aber wir (so ca. 18 Harleyfahrer) sind 09.2014 durch die Schweiz nach I gefahren. Auf der "Via Mala", der "alten Straße", teilwse...
Uli G.

Uli G.

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....auf denen man teils sogar schneller vorankommt wie die Fahrzeuge auf der eigentlichen Straße.
Staubt nur etwas mehr. ;)
Vllt O.T, aber wir (so ca. 18 Harleyfahrer) sind 09.2014 durch die Schweiz nach I gefahren. Auf der "Via Mala", der "alten Straße", teilwse parallel zur Bundesstraße/Autobahn. Sicher nicht schneller, aber fast durchweg allein, Verkehr ggn. Null. Häufig genug dürfte es helfen, einfach mal Karten vor der Tour zu lesen. Das gibt sicher nicht immer "staubende" Wege her, aber sicher häufig genug nur wenig genutzte solche.

Grüße
Uli
PS
Für Waldwege (zur Verwirrung der Fußgänger -vielfach zu große Familien mit entsetzlich unerzogenen, laut herumschreienden Blagen- und der "Förster") hilft auch eine "Karstadt"-Tüte ('s darf gern auch "Rewe", "NP", "Aldi", "Edeka" o.ä. sein. Hauptsache, der Name des Supermarktes ist gut lesbar, plan über dem Nummernschild ausgebreitet ;):D).
 
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vierventilboxer

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Außerhalb heimischen Gefilden lasse ich mich auch per TomTom samt Kurvenreiche-Strecke-Einstellung leiten.
Das ist wesentlich entspannter da ich in dem Fall ein Ziel habe das mir die Richtung vorgibt.
Daheim herum macht das kein Sinn weil ich a) mich im Prinzip nicht kapital verfahren kann (innerhalb max. 1 Stunde Fahrtzeit stehe ich wenn es sein muss vor meiner Garage) und b) versuche immer wieder neues Terrain und unbekannte Wege zu finden.
Wenn ich schon nicht weiß wohin die nächsten Minuten die Fahrt geht, woher soll ein Navi wissen wohin es mich leiten soll?
In dem Fall ist nur der Weg das Ziel. Je unbefestigter umso lieber. ;)


Tüte über das Nummernschild stülpen ist übrigens Vorsatz. Das sehen Bruno und Helmut überhaupt nicht gerne.
Anhaftender Dreck "ist dem Einsatz geschuldet". :lalala:
Sorry, ich entferne ihn gleich! :redface:
 
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GSHagen

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Danke Gerd für den erhellenden Text!

Das sollte doch die eigentliche Grundfrage dieses Threads beantworten.

Also, entgegen einiger Unkenrufe zu Beginn - ist nicht automatisch verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist!
Wer soll auch einem nicht asphaltierten Weg ansehen können, ob's nun erlaubt ist oder nicht, wenn nicht extra beschildert.

Hätte mich auch ansonsten in meinem (nichtjuristischen) Grundverständnis erschüttert.

In Amiland ist das übrigens total anders - hier wird "private property" verdammt wichtig genommen.

Gruß
Hagen


Hi

Auf eine eine Anfrage an das BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) kam folgende Antwort:
Quote
[HR][/HR]​
...
Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Feld- und Waldwege sind solche Straßen, die zumindest überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben.
Befahrbar sind alle dem öffentlichen Straßenverkehr dienende Flächen, somit auch Feld- und Waldwege, wenn sie der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen, bei straßenrechtlicher Widmung oder bei Gemeinbrauch mit Zustimmung des Berechtigten auch ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.
Durch Anordnung des Verkehrszeichens 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) kann das Befahren öffentlicher Feld- und Waldwege jedoch verboten werden. Ist an der Zufahrt das Verkehrszeichen 250 nicht ordnungsgemäß angebracht und ist Ihnen eine entsprechende Anordnung aufgrund fehlender Ortskenntnis nicht bekannt, dürfen Sie öffentliche Feld- und Waldwege befahren.
Wenn es sich jedoch um Wege handelt, die nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind, dürfen Sie diese nur befahren, falls Sie eine Erlaubnis der Forstverwaltung oder des Eigentümers besitzen. Das Befahren von Waldwegen kann zudem nach landesrechtlichen Vorschriften verboten sein.
Der Straßenzustand (Asphaltierung/Schotter) ist jedoch kein geeignetes Kriterium, um die Befahrbarkeit festzustellen.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
...

[HR][/HR]​

gerd
 
Intermezzo

Intermezzo

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Tut mir leid hier als Spielverderber aufzutreten, aber so erhellend ist der Text auch nicht. Und man tut gut daran die Aussagen nicht als Freibrief für seine Handlungen zu verstehen.

Befahren von Wald mit Kraftfahrzeugen aller Art ist ist in Hessen, Baden-Würtemberg und Bayern (nur für diese habe ich mir vor länger Zeit schon die Waldgesetze angeschaut) definitif verboten. Dem widerspricht der o. g. Text auch nicht.
Zitat: "Das Befahren von Waldwegen kann zudem nach landesrechtlichen Vorschriften verboten sein"

Desweiteren ist unklar was als Wald definiert ist. Gehört hier beispielsweise der angrenzende Feldweg dazu?

Diese Aussage:

Zitat: "Befahrbar sind alle dem öffentlichen Straßenverkehr dienende Flächen, somit auch Feld- und Waldwege, wenn sie der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen"

Verkehrszwecke bedeutet nicht zwangsläufig Fahren mit Kraftfahrzeugen. Hierzu gehören beispielsweise auch nicht motorisierte Fahrzeuge.

Das Thema ist komplex und wie ich denke auch für Juristen nicht leicht verständlich, da landesspezifisch sehr unterschiedlich.

Wenn man pragmatisch an die Sache herangeht wird man feststellen, daß vieles allein durch die in Deutschland massenhaft vorkommenden Verbotsschilder geregelt ist. Ich kenne nur wenige Feldwege, bei denen keine Verbotsschilder stehen. In meinem Dunstkreis sind hiervon die meisten davon im Bundesland Bayern (z. B. Mainfranken und Oberpfalz) zu finden. In Hessen ist mir kein einziger Weg bekannt, der nicht über ein entsprechendes Verbotsschild verfügt. Und ich schaue aus gutem Grund viel nach rechts und links wenn ich unterwegs bin. Denn auch ich suche solche Wege. Nicht erst seit diesem Thema.

Man kann die Wege fahren und man soll es auch tun, wenn man dazu Verlangen hat (meist sagt ja auch keiner was), aber nicht glauben, daß dies alles legal sein. Und schon gar nicht, weil es in irgendeinem Forum so gestanden hat.

Definitif richtig ist, daß Privatwege der privaten Genehmigung des Besitzers bedürfen. Und, wie weiter vorne schon erwähnt, insbesondere im Ausland.

Gesehen in Frankreich, im Wald: "propriété privée" Das ist dann sogar für Fußgänger gesperrt.

So z. B.



Gruß IM
 
AmperTiger

AmperTiger

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sag ich doch!!
am besten man scheizt sich nix und fährt trotzdem. in dem unwahrscheinlichen Fall eines Falles ist man dann halt ein Mann und trägt die Konsequenzen. Wobei ich beim Schild "Privatstraße Durchfahrt verboten" auch umdrehe. ansonsten lmaA
 
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vierventilboxer

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Ich kenne Enduristen die sich gar nicht beherrschen können und auch in Wäldern rücksichtslos durch Schonungen und über frisch gepflanzte Setzlinge bügeln.
Da bekomme ich (nicht nur weil ich auch selbst Waldbesitzer bin) richtig Plaque.
Gegen Dummheit ist leider kein Kraut gewachsen.
Bei manchen fehlt jegliche Art von Respekt, Verstand und Vernunft.
Wer nicht rafft warum und weshalb manche Pflanzen langsamer wachsen und/oder empfindlicher sind als andere und deshalb mehr Schutz bedürfen, der hat in der Natur nichts verloren - StVO hin, Waldgesetz her.
 
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ta-rider

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Stimmt. Das ganze geht auch andersrum: Wenn man sich vernünftig/leise verhällt und keinen Schaden/Müll hinterlässt stört sich niemand drann, wenn man auch auf gesperrten Wegen unterwegs ist oder dort zeltet. Strafe zahlen musste ich dafür bisher nur in Deutschland, weil mich ein feiger Blockwart anonym angezeigt hatte. In anderen Ländern sprechen dich die Leute an und schicken dich weg wenn du störst oder laden dich zu sich nach hause ein, wenn du freundlich bist ;)
 
gerd_

gerd_

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Hi
Auf jeden Fall ist in Südafrika die Welt für Endurofahrer noch in Ordnung - ...... man muss dort wohl nur mehr aufpassen, auch den Weg wieder zurück in die Zivilisation zu finden
Jaa, das Abenteuer in SA besteht darin, in Johannisburg nach Einbruch der Dunkelheit in's Hotel zu fahren. Bei den Autos sind die Türen verriegelt und rote Ampeln werden nach Möglichkeit ignoriert. Frei nach dem Motto "Nur nicht ausserhalb eines stacheldrahtumgrenzten Gebietes anhalten".
Die Einladung eines dortigen Kollegen lautet "Komm' doch mal zu uns. Wir haben Platz genug und erst letzte Woche den Stacheldraht um unser Grundstück höher gemacht". Das ist kein Witz!
Ich war auch schon in der Nähe von Kapstadt. Wirklich eine (auch endurotechnisch) schöne Gegend in der es nicht viele Einschränkungen gibt. Aber nach Einbruch der Dunkelheit besteht faktisch ein Ausgangsverbot.

Im BayWaldG (http://www.gesetze-bayern.de) steht der Passus
>>>(3) Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt. <<<
Viele Moutainbiker wissen offenbar nicht, dass sie nicht Slalom durch die Bäume fahren dürfen nur weil's "schee is" und die Logik im eigenen Hirn sagt nur "ich will aber".
Anderes wäre auch nicht zielführend weil nun mal die Vorschriften für Kraftfahrer in der StVO geregelt werden.
Gegen ein generelles "Waldverbot" spricht die Tatsache, dass mir schon ein freundlicher Förster geholfen hat mein Mopped aus einer misslichen Lage (auf einem nicht gesperrten Weg) zu helfen. Er hätte bestimmt etwas erwähnt. Erst zehn Jahre später steht ein Schild an diesem Weg (aber nur von einer Seite; :-) = Einbahnstrasse). Rücksichtsvoll (man muss bei Fusssgängern nicht runterschalten und hupen), ohne Licht (wegen der Viecher) und möglichst geräuscharm; = Endurowandern.

Oder hat jemand in der Fahrschule von Vorschriften des BayWaldG gehört?
Aus dessen Vorschriften leitet sich vielleicht das Recht ab dort Sperrschilder aufzustellen.

Für BW hab' ich nichts gefunden. Das Jagdrecht ist definitiv nicht zuständig und klärt meist nur das Notwegerecht für Jäger.

Schilder die in Frankreich oder anderem Ausland wirksam sind (oder vielleicht auch nicht??) sind ein anderes Thema

gerd
 
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ta-rider

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Ich war auch schon in der Nähe von Kapstadt. Wirklich eine (auch endurotechnisch) schöne Gegend in der es nicht viele Einschränkungen gibt. Aber nach Einbruch der Dunkelheit besteht faktisch ein Ausgangsverbot.
Es besteht ein grosser Unterschied zwischen Kapstadt und Johannesburg! In Johannesburg sieht man was passiert, wenn die super reichen den armen kein "Harz4" finanzieren. Dort gibt es riesige, goldene Einkaufstempel direkt neben Slams und jeder reiche muss sich in seinem eigenen Knast verstecken und hat 30 Sekunden Zeit die Alarmanlage zu deaktivieren, bevor der private Wachdienst mit seiner Armee anrückt.
In Kapstadt gibts kaum eingezäunte Häuser und wild zelten in Südafrika war für mich 6 Monate lang kein Problem. Auch nicht am Sani Pass, der Baviaans etc. etc.

http://afrikamotorrad.de
 
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@ ta-rider

...........und wild zelten in Südafrika war für mich 6 Monate lang kein Problem
Man sollte Glück oder das Zusammentreffen von mehreren glücklichen Perioden, nicht als Normalität verkaufen.

Ich ziehe den Hut vor Deiner Tour, wohlwissend, dass Du auch dabei ein Glückskind gewesen bist. Aber es gibt auch negative Beispiele - wie eben auch bei uns in Deutschland nicht alles rosig ist. Aber Afrika bleibt Afrika, und ich bezahle lieber in Deutschland fürs Wildcampen, wohlwissend dafür in einer zivilisierten Welt zu leben.

..... es gibt und gab schon immer Glückspilze, die beim Gang durch ein Minenfeld nie eine Mine berührt haben, es erwischte halt dann eben nur den/die anderen.

Also ich habe bis jetzt noch nie Strafe zahlen müssen auf Feld-, Wald- und Wirtschaftswegen - aber schon böse Beschimpfungen erhalten, obwohl ich stets langsam an Spaziergängern oder Hundehaltern vorbeifahre. Es gab auch schon Bauern, die sich wütend äußerten und ihr Fahrzeug + Gerät quer in den Weg stellten......... ich habe dann eben umgedreht.

....... alles was neben geteerten öffentlichen Straßen ist, ist "Naherholungsgebiet" - zumindest für deutsche Spaziergänger :cool:.

- die beste Zeit für solche Touren ist bei einem Fußballspiel (Weltmeisterschaft u. ä.) :mstickle:

Gruß Kardanfan
 
Golem

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Hi


Jaa, das Abenteuer in SA besteht darin, in Johannisburg nach Einbruch der Dunkelheit in's Hotel zu fahren. Bei den Autos sind die Türen verriegelt und rote Ampeln werden nach Möglichkeit ignoriert. Frei nach dem Motto "Nur nicht ausserhalb eines stacheldrahtumgrenzten Gebietes anhalten".
Die Einladung eines dortigen Kollegen lautet "Komm' doch mal zu uns. Wir haben Platz genug und erst letzte Woche den Stacheldraht um unser Grundstück höher gemacht". Das ist kein Witz!
Ich war auch schon in der Nähe von Kapstadt. Wirklich eine (auch endurotechnisch) schöne Gegend in der es nicht viele Einschränkungen gibt. Aber nach Einbruch der Dunkelheit besteht faktisch ein Ausgangsverbot.

Im BayWaldG (http://www.gesetze-bayern.de) steht der Passus
>>>(3) Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt. <<<
Viele Moutainbiker wissen offenbar nicht, dass sie nicht Slalom durch die Bäume fahren dürfen nur weil's "schee is" und die Logik im eigenen Hirn sagt nur "ich will aber".
Anderes wäre auch nicht zielführend weil nun mal die Vorschriften für Kraftfahrer in der StVO geregelt werden.
Gegen ein generelles "Waldverbot" spricht die Tatsache, dass mir schon ein freundlicher Förster geholfen hat mein Mopped aus einer misslichen Lage (auf einem nicht gesperrten Weg) zu helfen. Er hätte bestimmt etwas erwähnt. Erst zehn Jahre später steht ein Schild an diesem Weg (aber nur von einer Seite; :-) = Einbahnstrasse). Rücksichtsvoll (man muss bei Fusssgängern nicht runterschalten und hupen), ohne Licht (wegen der Viecher) und möglichst geräuscharm; = Endurowandern.

Oder hat jemand in der Fahrschule von Vorschriften des BayWaldG gehört?
Aus dessen Vorschriften leitet sich vielleicht das Recht ab dort Sperrschilder aufzustellen.

Für BW hab' ich nichts gefunden. Das Jagdrecht ist definitiv nicht zuständig und klärt meist nur das Notwegerecht für Jäger.

Schilder die in Frankreich oder anderem Ausland wirksam sind (oder vielleicht auch nicht??) sind ein anderes Thema

gerd
Moin,
Für BaWü steht die Vorschrift im Waldgesetz. Laut diesem beträgt die Strafe für die Ordnungswidrigkeit bis 10000 EUR!!!
Grüsse
Golem
 
AmperTiger

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ja klar bis , je nach Verfehlung. Der letzte Mopedfahrer im Landschaftsschutzgebiet, den ich getroffen habe, mußte 75€ bezahlen.
 
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Christian S

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Und was erlaubt ist, wird von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich gehandhabt.

In Brandenburg ist vieles erlaubt, in Bayern wird vieles toleriert, in Hessen und anderen Ländern ist vieles verboten.
Hallo,

genau so ist es. Jedes Bundesland hat seinen eigenen Wald- und Forstgesetze, siehe z.B. hier:
Landesrecht BW LWaldG | Landesnorm Baden-Württemberg | Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) in der Fassung vom 31. August 1995 | Textnachweis ab: 01.01.2005

Letztlich ist das so wie mit der Raucherei in den Kneipen, es gibt 16 verschiedenen Landessuppen...
 
Intermezzo

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Aber man muß ja auch nicht unbedingt in den Wald fahren um Spaß zu haben. Laßt denen die dort leben doch ihre Ruhe. Im Wald gibt es genügend andere Krawallmacher, auch solche die man angeblich nicht hört.

10000 Euro Strafe dürfte wohl ein Ammenmärchen sein. Oder der ist mit einem Harvester quer durch die Tannenschonung gefahren und darf jetzt den Flurschaden gleich mitbezahlen. Wenn ich dran denke wie wir 1978 mit unserem Leo die Bäume umgelegt haben. Wäre heute aber auch nicht mehr denkbar. Und nicht deswegen, weil die Bundeswehr ein Einsatzproblem hat.

Ich stelle fest, es war, ist und bleibt ein immer wieder beliebtes Thema.

Gruß IM
 
Golem

Golem

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10000 Euro Strafe dürfte wohl ein Ammenmärchen sein.
Nö, siehe Waldgesetz Baden Württemberg
Landesrecht BW LWaldG | Landesnorm Baden-Württemberg | Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) in der Fassung vom 31. August 1995 | Textnachweis ab: 01.01.2005

§ 37 Betreten des Waldes
(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig ....
1. das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald....

§ 83 Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig....
4. entgegen § 37 Abs. 4 unbefugt fährt, Kraftfahrzeuge oder Anhänger abstellt, zeltet oder unbefugt Verkaufsstände aufstellt,

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10 000 Euro, geahndet werden.

Keine Ahnung, was einen besonders schweren Fall ausmachen würde....aber mir wären 2500 EUR aber auch schon zu viel.... und ich fahre daher in keinen Baden-Württembergischen Wald mehr auf Wegen, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
 
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vierventilboxer

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Dieser Betrag wird höchstens ausgesprochen wenn es zu fatalen Verfehlungen kommt, z.B. wenn in einem Wasserschutzgebiet in großen Mengen Öl ausläuft, mit entsprechenden Folgen für die Umwelt und grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz unterstellt werden kann.
Das bloße Befahren ohne weitere Folgen für Mensch und Umwelt zieht im Regelfall höchstens dreistellige Bußen nach sich, besonders dann wenn es sich um einen Ersttäter handelt.

Bevor ihr hier andere total schalu macht, zeigt wenigstens konkrete Beispiele von Gerichtsurteilen (am besten samt deren Begründung).
Allein derjenige, welcher sich um mögliche (hohe) Strafen Gedanken macht, ist schon auf dem richtigen Weg. Zeigt es doch dass ein Funken Restverstand vorhanden ist. Kaum ein Richter würde in dem Fall die maximal mögliche Strafe aussprechen.
 
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ta-rider

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Ich musste mal 30 Euro zahlen für das Befahren eines Forstweges und damit genau so viel wie fürs Parken ohne Parkscheibe am Motorrad auf einem freien, grossen Parkscheibenparkplatz. Das Risiko erwischt zu werden ist übrigens auf dem Parkplatz höher, darum park ich jetzt lieber ihm Wohngebiet...
 
AmperTiger

AmperTiger

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Bevor ihr hier andere total schalu macht, zeigt wenigstens konkrete Beispiele von Gerichtsurteilen (am besten samt deren Begründung).
Allein derjenige, welcher sich um mögliche (hohe) Strafen Gedanken macht, ist schon auf dem richtigen Weg. Zeigt es doch dass ein Funken Restverstand vorhanden ist. Kaum ein Richter würde in dem Fall die maximal mögliche Strafe aussprechen.
im Regelfall bekommt kein Richter die Verfehlung zu Gesicht. die Verwaltungsbehörde spricht ein Bußgeld und der "Täter" zahlt, wenn er schlau ist.
Wie gesagt, im Landschaftsschutzgebiet (faktisch ein selten genutzter Truppenübungsplatz) hat das bei dem Enduristen 75€ gemacht.
 
Thema:

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