Dr.alibaba
Themenstarter
- Dabei seit
- 05.07.2012
- Beiträge
- 580
- Modell
- R1200 GS ADV 2009
Hallo GEMA,
ich möchte Sie anfragen was kann ich tun wenn ich ein GoPro Hero Video mit meinem Motorrad mache und es mit Musik Vertonen möchte.
Wie kann ich mein Video auf Youtube oder Facebook posten. Ich betreibe kein Geschäft damit ich denke eher das Freunde von der Musik stimuliert werden und sich vielleicht das Lied kaufen möchten oder ein Motorrad. Ich denke eher das ich Werbung mache für die Musik oder Motorrad Marke .
Mit freundlichem Gruss
Antwort:
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Nutzung.
Mit Ihrer Frage sind zwei Problemkreise verbunden: 1. Filmherstellungsrecht, 2. Lizenzschuldnerschaft.
1. Wenn Sie Musik mit Film (oder sonstigen bewegten Bildern) verbinden wollen, ist zunächst einmal das sogenannte Filmherstellungsrecht (sync right) betroffen. Das ist das Recht, das musikalische Werk überhaupt mit dem Filmwerk verbinden zu dürfen.
Das diesbezügliche Urheberrecht wird in der Regel von den Verlagen selbst wahrgenommen und nicht von der GEMA. Infos zu den Rechteinhabern (Urhebern und Verlagen) von einzelnen Werken können Sie in unserer Werkedatenbank unter https://online.gema.de/werke/recherchieren. Sie müssen sich also zunächst mit dem Verlag in Verbindung setzen.
Bitte bedenken Sie, dass Sie bei Verwendung von vorbestehenden Tonaufnahmen auch die sogenannten Leistungsschutzrechte mit deren jeweiligen Rechteinhabern (Interpreten und Tonträgerherstellern/ Plattenfirmen) klären müssen. Informationen zu den beteiligten Plattenfirmen erhalten Sie bei der GVL (www.gvl.de). Auch mit der Plattenfirma müssen Sie sich vorab einigen.
Die Rechteinhaber der Urheber- und Leistungsschutzrechte sind übrigens in den seltensten Fällen die gleichen Unternehmen. Urheberrechte liegen bei Verlagen, Leistungsschutzrechte bei Plattenfirmen (Tonträgerherstellern).
2. Leider ist die Frage der Lizenzschuldnerschaft bei facebook ebenso wie bei YouTube noch nicht gerichtlich geklärt. Der Stand der Dinge bei YouTube ist folgender:
Nach unserer derzeitigen Rechtsauffassung ist in erster Linie YouTube Lizenzschuldner und damit verantwortlich für alle Musiknutzungen und deren Vergütung, die auf YouTube stattfinden.
Da YouTube dies bekanntlich anders sieht, lassen wir diese schwierige und bislang ungeklärte Rechtsfrage momentan gerichtlich klären.
Sollten wir - entgegen unserer derzeitigen Auffassung - durch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung und auch aufgrund unserer treuhänderischen Verpflichtung unseren Mitgliedern gegenüber dazu gezwungen sein, auch an Nutzer (Uploader) heranzutreten, wird dies jedenfalls erst nach Prüfung im Einzelfall und ausführlicher öffentlicher Information geschehen.
Wenn Sie allerdings selbst der Betreiber der Homepage sind, von welcher Videos mit musikalischen Werken heruntergeladen werden sollen, sieht die GEMA Sie als primären Lizenzschuldner für diese Nutzungen an. Dann gelten unsere Tarife für den Bereich Music-on-Demand:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/online-anbieter/music-on-demand.html
Dass Sie mit der Nutzung keine Einnahmen erzielen spielt für die Frage der Vergütungspflicht keine Rolle, denn das Recht zu entscheiden, ob die eigenen Werke vergütungsfrei genutzt werden ist eine Entscheidung der Urhebers, nicht eines außenstehenden Dritten. Daher sind unsere Onlinetarife auch mit einer Mindestvergütung ausgestaltet.
Mit freundlichen Grüßen,
Adam T. Egerer
GEMA Generaldirektion
Direktion Sendung & Online
Rosenheimer Straße 11
D-81667 München
Telefon +49 89 48003-250
E-Mail aegerer2.ext@gema.de
Internet www.gema.de
ich möchte Sie anfragen was kann ich tun wenn ich ein GoPro Hero Video mit meinem Motorrad mache und es mit Musik Vertonen möchte.
Wie kann ich mein Video auf Youtube oder Facebook posten. Ich betreibe kein Geschäft damit ich denke eher das Freunde von der Musik stimuliert werden und sich vielleicht das Lied kaufen möchten oder ein Motorrad. Ich denke eher das ich Werbung mache für die Musik oder Motorrad Marke .
Mit freundlichem Gruss
Antwort:
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Nutzung.
Mit Ihrer Frage sind zwei Problemkreise verbunden: 1. Filmherstellungsrecht, 2. Lizenzschuldnerschaft.
1. Wenn Sie Musik mit Film (oder sonstigen bewegten Bildern) verbinden wollen, ist zunächst einmal das sogenannte Filmherstellungsrecht (sync right) betroffen. Das ist das Recht, das musikalische Werk überhaupt mit dem Filmwerk verbinden zu dürfen.
Das diesbezügliche Urheberrecht wird in der Regel von den Verlagen selbst wahrgenommen und nicht von der GEMA. Infos zu den Rechteinhabern (Urhebern und Verlagen) von einzelnen Werken können Sie in unserer Werkedatenbank unter https://online.gema.de/werke/recherchieren. Sie müssen sich also zunächst mit dem Verlag in Verbindung setzen.
Bitte bedenken Sie, dass Sie bei Verwendung von vorbestehenden Tonaufnahmen auch die sogenannten Leistungsschutzrechte mit deren jeweiligen Rechteinhabern (Interpreten und Tonträgerherstellern/ Plattenfirmen) klären müssen. Informationen zu den beteiligten Plattenfirmen erhalten Sie bei der GVL (www.gvl.de). Auch mit der Plattenfirma müssen Sie sich vorab einigen.
Die Rechteinhaber der Urheber- und Leistungsschutzrechte sind übrigens in den seltensten Fällen die gleichen Unternehmen. Urheberrechte liegen bei Verlagen, Leistungsschutzrechte bei Plattenfirmen (Tonträgerherstellern).
2. Leider ist die Frage der Lizenzschuldnerschaft bei facebook ebenso wie bei YouTube noch nicht gerichtlich geklärt. Der Stand der Dinge bei YouTube ist folgender:
Nach unserer derzeitigen Rechtsauffassung ist in erster Linie YouTube Lizenzschuldner und damit verantwortlich für alle Musiknutzungen und deren Vergütung, die auf YouTube stattfinden.
Da YouTube dies bekanntlich anders sieht, lassen wir diese schwierige und bislang ungeklärte Rechtsfrage momentan gerichtlich klären.
Sollten wir - entgegen unserer derzeitigen Auffassung - durch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung und auch aufgrund unserer treuhänderischen Verpflichtung unseren Mitgliedern gegenüber dazu gezwungen sein, auch an Nutzer (Uploader) heranzutreten, wird dies jedenfalls erst nach Prüfung im Einzelfall und ausführlicher öffentlicher Information geschehen.
Wenn Sie allerdings selbst der Betreiber der Homepage sind, von welcher Videos mit musikalischen Werken heruntergeladen werden sollen, sieht die GEMA Sie als primären Lizenzschuldner für diese Nutzungen an. Dann gelten unsere Tarife für den Bereich Music-on-Demand:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/online-anbieter/music-on-demand.html
Dass Sie mit der Nutzung keine Einnahmen erzielen spielt für die Frage der Vergütungspflicht keine Rolle, denn das Recht zu entscheiden, ob die eigenen Werke vergütungsfrei genutzt werden ist eine Entscheidung der Urhebers, nicht eines außenstehenden Dritten. Daher sind unsere Onlinetarife auch mit einer Mindestvergütung ausgestaltet.
Mit freundlichen Grüßen,
Adam T. Egerer
GEMA Generaldirektion
Direktion Sendung & Online
Rosenheimer Straße 11
D-81667 München
Telefon +49 89 48003-250
E-Mail aegerer2.ext@gema.de
Internet www.gema.de