Zuteilung eines Kennzeichens nach § 10 Abs. 4 Satz 1 - Zulassungsstelle mag nicht

Diskutiere Zuteilung eines Kennzeichens nach § 10 Abs. 4 Satz 1 - Zulassungsstelle mag nicht im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Wo sind die Paragraphenspezialisten hier im Forum? ;) Es geht um Folgendes: Motorradkauf. Das Fahrzeug steht bereits im Landkreis in welchem es...
X_FISH

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Wo sind die Paragraphenspezialisten hier im Forum? ;)

Es geht um Folgendes:

Motorradkauf. Das Fahrzeug steht bereits im Landkreis in welchem es zugelassen werden soll, jedoch ist die HU fällig. Ein Kurzzeitkennzeichen macht daher keinen Sinn, ein »vorab zugeteiltes« (!) also ungestempeltes Kennzeichen würde für die Fahrt zur Dekra zwecks HU genügen - und wäre auch noch ein paar Taler günstiger.

Vgl. hier als Beispiel was das Landratsamt Ravensburg (leider nicht mein Zulassungsbezirk) dazu schreibt:

https://www.landkreis-ravensburg.de...zu-Fahrten-mit-ungestempelten-Kennzeichen.pdf

Was meine Zulassungsstelle jedoch meint:

[...] das Verfahren nach §10 Abs. 4 FZV kommt für Sie nicht in Betracht, da es sich hierbei um Fahrten handelt mit ungestempelten - bereits vorher zugeteilten Kennzeichen.
Das Fahrzeug müsste bereits auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein. Somit handelt es sich hierbei um Wiederzulassungen auf den gleichen Halter. [...]
Ich habe keine Stelle gefunden in welcher vorgeschrieben wird das §10 Abs. 4 Satz 1 FZV nur bei einer Wiederzulassung auf den gleichen Halter greift. Weiß da jemand mehr?

Dann weiß ich das ich da nicht weiter nachbohren muss. Das .pdf vom Landratsamt Ravensburg liest sich da z.B. deutlich einfacher.

Was die Zulassungsstelle mir vorschlägt: Kurzzeitkennzeichen holen, HU machen, dann zulassen (ca. 60-80 Euro zusätzlich).

Merci vorab, Martin
 
qhammer

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In Bärlin darfst du nur zur Zulassungstelle und davon weg mit dem Kennzeichen fahren (wenn Versicherung vorhanden Abmeldung,Stillegung etc.), zur HU ist meines Wissens nicht drin. Aber es gibt ja Trailer und Transporter. Keine KFZ Werkstatt in der Nähe wo du das Dingens zur HU hin stellen kannst? Plaketten werden dann eh erst bei der Zulassung auf dich geklebt. Wenn du mit dem blanken Kennzeichen zu Dekra oder Tüv fährst kann das sehr teuer werden.
 
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Welches Berlin? Scherz beiseite. Die FZV ist bundesweit einheitlich und kein Landesgesetz. Da sollte es also von der Grundlage her zumindest egal sein ob Berlin, Bayern oder Bremen (nur um einfach mal ein paar Bs am Anfang zu haben).

Aber: Wenn das schon ungestempelt zur Zulassungsstelle in Berlin geht -> dann muss das Kennzeichen auch dort vorab zugeteilt worden sein, richtig?

Grüße, Martin
 
qhammer

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Vorab wird da garnichts zugeteilt :furious:6-8 Wochen Wartezeit auf einen Termin:mad:.
Das geht nur bei Wiederzulassung auf den Halter mit gültiger HU - außerdem benötigst du für ein Kurzzeitkennzeichen seit 01.17 auch eine gültige HU sonst wird dir keins mehr ausgegeben.
 
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Habe noch einmal dein Posting gelesen. Jetzt habe ich verstanden was du gemeint hast: Du hast vom »anderen Ende der Zulassung« geschrieben (Abmeldung). Ich bin aber mit einer Anmeldung bzw. Zuteilung zugange. :)

Aber es gibt ja Trailer und Transporter.
Opel Astra J ohne AHK ist nicht so optimal. Dachträger habe ich auch keinen. ;)

Keine KFZ Werkstatt in der Nähe wo du das Dingens zur HU hin stellen kannst?
Auch hier müsste das Motorrad erst einmal hinkommen. Klar, man gibt der Werkstatt Geld und die kommen und holen das Motorrad. Wäre aber bei einer Zuteilung vom Kennzeichen günstiger. ;)

Plaketten werden dann eh erst bei der Zulassung auf dich geklebt. Wenn du mit dem blanken Kennzeichen zu Dekra oder Tüv fährst kann das sehr teuer werden.
Darum ja auch die Zuteilung nach § 10 Abs. 4 Satz 1 FEV -> ungestempelt zur HU und dann weiter zur Zulassungsstelle ist legal wenn Kennzeichen vorab zugeteilt und Versicherungsschutz vorhanden.

Versicherungsschutz ist kein Problem. Macht meine Versicherung auch bei zugeteilten Kennzeichen. Nur muss das eben die Zulassungsstelle auch machen...

Grüße, Martin
 
qhammer

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Keine KFZ Werkstatt in der Nähe? Der Prüfer der zu den Autowerkstätten geht macht auch die Motorräder mit kostet meist 20€ mehr als direkt beim Tüv aber egal. Kenne jetzt deine Umgebung nicht aber in jedem Ka.....ffff gibts doch einen kleine Autoschrauber.
Wie gesagt ich denke das deine Variante mit Halterwechsel eines abgemeldeten Fahrzeuges ohne gültige HU nicht funktioniert oder legal ist.
 
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Leider nein. Der letzte Schrauber im Nachbarort mit Werkstatt hat dicht gemacht.

Habe mal mit Google Maps gemessen: Der nächste Motorradschrauber wäre 2,7 km entfernt. Da ich das Motorrad schieben müsste habe ich die Fußgänger-Option gewählt. Müsste dann nur durch eine Unterführung (mit diesen komischen Kinderwagen-Betonbahnen), eine Eisenbahnstrecke mittels einer Überführung queren (die haben eine Fahrrad-Spirale, da sollte es einfacher gehen) und anschließend noch einen kleinen Hügel hochschieben.

Okay, ich wollte ja schon immer etwas mehr für meine Fitness tun... :D

Grüße, Martin
 
qhammer

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Der Motor und die Dunkelheit helfen dir bestimmt :rolleyes: nur den blitzenden Auspuff musst du abdecken.;)
 
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du darfst doch nur nicht fahren (als Du AUF dem Motorrad),
aber nebenher gehen und schieben (mit Motorunterstützung) - das ist dcoh kein Fahren?
 
qhammer

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genau das meinte ich dem Gesetz nach:rolleyes: und bei allem anderen sollte es eher dunkel und neblig sein:cool: auf 3km
 
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du darfst doch nur nicht fahren (als Du AUF dem Motorrad),
aber nebenher gehen und schieben (mit Motorunterstützung) - das ist dcoh kein Fahren?
Es heißt aber »in Betrieb setzen«. Vermutlich darf mal also nicht mit Motor an nebenherlaufen. Wobei das wäre dann ja schon »führen eines Fahrzeugs«? ;) Gab's da nicht mal was mit Aufladeproblemen von nicht zugelassenen Motorrädern auf öffentlichen Straßen?

803600 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
§ 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat
A - 3 Punkte 50,00 Euro
Lieber nicht ausprobieren. ;)

Und: Wir sind im OT... :(

Grüße, Martin
 
qhammer

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Das gilt nur im Geltungsbereich der STVO - Bahngelände gehören da bestimmt nicht dazu.:rolleyes:
 
X_FISH

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[offtopic]
Das gilt nur im Geltungsbereich der STVO - Bahngelände gehören da bestimmt nicht dazu.:rolleyes:
Der Radweg darüber ist aber Geltungsbereich StVO. ;)
[/offtopic]

Grüße, Martin
 
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Moin!

Ich würde das Pferd von der anderen Seite aufzäumen. Wenn Du mit dem Motorrad irgendwo hin fährst, dann musst Du versichert sein, wer kann da besser drauf antworten, als Deine Versicherung? Die gibt Dir ja auch die eVB-Nummer (Zettel oder per E-Mail). Wenn die nämlich sagt, dass Du darfst, also erst Dekra und dann zur Zulassungstelle, dann reservierst Du Dir ein Kennzeichen (das kann man jedenfalls bei uns), holst Dir ein Kennzeichen, schraubst das an, fährst zur Dekra und dann gleich weiter zur Zulassungstelle.

Nur so eine Idee...

Viele Grüße
 
juekl

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Ich denke bei sowas immer

DIE BEHÖRDEN SIND UNSERE FEINDE
 
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Moin!

Ich würde das Pferd von der anderen Seite aufzäumen. Wenn Du mit dem Motorrad irgendwo hin fährst, dann musst Du versichert sein, wer kann da besser drauf antworten, als Deine Versicherung? Die gibt Dir ja auch die eVB-Nummer (Zettel oder per E-Mail). Wenn die nämlich sagt, dass Du darfst, also erst Dekra und dann zur Zulassungstelle, dann reservierst Du Dir ein Kennzeichen (das kann man jedenfalls bei uns), holst Dir ein Kennzeichen, schraubst das an, fährst zur Dekra und dann gleich weiter zur Zulassungstelle.

Nur so eine Idee...
Nett gemeint, aber keine Lösung (sondern eher eine große Gefahr falls das jemand so umsetzen würde).

Die eVB inkl. der Fahrten nach §10 FZV gibt mir meine Versicherung. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist die Zulassungsstelle welche das Kennzeichen zuteilen (!) muss und nicht will.

Eine Reservierung ist keine Zuteilung!

Grüße, Martin
 
qhammer

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hast du das bisherige Kennzeichen noch ?:rolleyes: Wer eilt so spät durch Nacht und Wind............... :rolleyes:
 
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Das bisherige Kennzeichen hat der damalige Vorbesitzer behalten - und das ist auch schon seit über 1 Jahr her mit der Abmeldung (in einer anderen Ecke von Deutschland).

Grüße, Martin
 
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Und was bleibt dir nun als Option ? Du kannst jetzt bei der Behörde eskalieren oder einen Rechtsbeistand beauftragen um deine Sichtweise des Gesetzestextes durch zusetzen. Der Winter ist ja lang ........... oder aber du investierst keine Zeit mehr darin und schaffst das Teil zu der nachstgelegen Werkstatt zur HU. Ich wäre schon lange wieder auf dem Rückweg :rolleyes:;)
 
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