17 Zoll Bereifung

Diskutiere 17 Zoll Bereifung im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; UBB sticht Reifenbindung ,... so einfach ist das
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dan2511

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UBB sticht Reifenbindung ,... so einfach ist das
 
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Gast 5187

Gast
Ok wieder was dazu gelernt ,aber wofür braucht mann das alles.
Ich habe sogar noch eine Reifenbindung eingetragen und fahre auch alles was eine Unbedencklichkeitserklärung hat und der TÜV hat noch nie gemeckert.
Wie sieht den so eine Unbedenklichkeitserklärung aus?
Ich kenn die nur pro Motorrad und einen bestimmten Reifen.
Da dies aber eine Einzelabnahme ist, finde ich ja kein entsprechendes Motorrad mehr. Ne normale GS ist es reifenmäßig ja nun nicht mehr.

Oder muß ich mir ne Unbedenlichkeitserklärung für ne Rockster (R21) besorgen?

Bin inzwischen etwas irritiert. :rolleyes:
 
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dan2511

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GSMän,... richtig erkannt.

Das Ganze war ja bis jetzt graue Theorie

Es steht in der UBB für gewöhnlich , dass die Größe der Serie entspricht und dass keine Gefahr zu erwarten ist.

Es gibt aber auch Fahrzeuge mit geänderter Reifengröße (ob Durchmesser , Höhe oder Breite spielt dabei keine Rolle)

Solche UBB´s existieren generell , nur weiß ich eben nicht , ob es für das Motorrad so etwas gibt...u.U. müsste man jedoch den Reifenhersteller seiner Wahl direkt kontaktieren und nach seinen Erfahrungen fragen.

Ansonsten bleibt nur der Gang nach Kanossa ,... dem TÜV ... Einzelabnahme.
 
GS HOTTE

GS HOTTE

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Besser Spät als nie.Also UBB vom Reifenhersteller gibt es im Internet.Du weist das die Räder von der R oder der Rockster sind.Das gibst du in das Suchfeld ein ,und kannst dir dann die UBB ausdrucken.Die solltest du natürlich immer dabei haben.
 
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Friedberger

Gast
Leider, leider

Hallo GSMän,

ich hab´ die Diskussion hier gerade erst gesehen / gelesen.
Hab´ leider eine mehr oder weniger schlechte Nachricht für dich.
Die Eintragung deiner breiten BMW-Räder gestattet dir nur die breiten BMW-Räder und leider keinen einzigen Reifen (auch nicht die der Rockster oder der 11S oder sonst irgendeines Moppeds von dem die Räder letztendlich ursprünglich sind). Die betreffenden Reifenfreigaben in der BE des Motorrades und auch die in den Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller gelten nicht für dein Motorrad (nämlich einer 1150er GS mit den breiten Rädern), da es wg. der anderen Räder nur über § 19 (2) in Verbindung mit §21 eine Betriebserlaubnis wieder erteilt bekommen haben kann, nachdem die ursprüngliche durch den Radumbau erloschen war. Es sei denn, es würde eine geben für eine GS mit den breiten Rädern - gibt´s aber leider nicht. Fakt ist, dass dein Moppedche offiziell ein Einzelstück ist.
Du musst jedes Reifenpäarchen, das du fährst gesondert vom zuständigen TÜV/Dekra begutachten und dann von der Zulassungsstelle eintragen lassen.
Wenn´s den einen Tüver oder den anderen Polizisten nicht juckt, ist dass ja wunderbar, verlassen kannst du dich aber nicht darauf. Falls du aber einen Unfall hast und die Versicherung kriegt davon Wind, dass du irgendwas (speziell) am Fahrwerk (Reifen, Räder oder Federbeine) verändert hast, dann freuen die sich und sagen dir, dass du keine gültige Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug hast. Und dann wird´s richtig unangenehm.

Das ist kein Gequatsche von mir, ich musste letztes Jahr sogar meine neuen Wilbers-Federbeine (für die es u. a. eine ABE für 1150er GS und 11er S gibt) begutachten und eintragen lassen, obwohl ich eine 1150er GS mit eingetragenen 11S-Rädern habe. Dabei musste sich dann auch noch ein TÜV-Praktikant hinten mit auf den Soziusplatz setzen, damit der Gutachter auch sieht, dass die Kiste nicht zu weit einfedert (nee, is´schon klar, wg. der breiten Räder!?)
Reifentechnisch habe ich das Spiel auch schon durch. Unbedenklichkeitsbescheinigung von Pirelli / Metzeler für Angel ST in einer Rockster (welche nicht nur wie die GS Typ R21 ist, sondern sogar die gleiche EG BE Nr. e1-92/61-00041/-- hat) nutzte mir gar nichts - Tüvgutachten, Antrag auf Erteilung der BE, Eintragung.

Wie gesagt, wenn man´s nicht abnehmen und eintragen lässt, muss einem nichts passieren, aber speziell bei den offen zu sehenden Veränderungen wäre mir das Risiko zu hoch. Und bei einer Sache kannst du sicher sein, bei nicht zugelassenen Fahrwerksteilen, bist du bei einem Unfall auf jeden Fall zumindest teilschuld. Theoretisch müsstest du sogar z. B. bei einer Zubehör-Windschutzscheibe mit ABE für eine 1150er GS zur Tüvabnahme und zum Strassenverkehrsamt, wenn dein Bock ansonsten (per Eintragung) nicht original ist (z. B. durch andere eingetragene Räder).
Da aber selbst eine Versicherung den Nachweis nicht führen könnte, dass die normalerweise nicht eingetragungspflichtige (da ABE-) Scheibe durch die nicht
serienmäßigen (aber eingetragenen) Räder Unfall (mit)verursachend sein könnte, würde ich allerdings bei sowas kein Geschiss machen.

Noch was, die Abnahmen darf noch nicht mal jeder TÜV machen. Bei uns hier in Hessen z. B. ist zwar der TÜV und nicht die Dekra für sowas zuständig, aber es gibt hier mehrere verschiedene TÜVe (TÜV Taunus, TÜV Süd, TÜV Hessen), von denen ausschließlich der TÜV Hessen die Vollmacht / den Auftrag der Begutachtung nach §19(2) hat.

Und da ich gerade so in Schreiblaune bin und als ob es noch nicht reichen würde,
in Hessen reicht es noch nicht mal aus, mit dem TÜV-Gutachten zum Strassenverkehrsamt zu tippeln, um die Eintragung zu bekommen. Nein, bei uns hier musst du erst noch Kopien vom Gutachten, dem Fzg.-schein, deinem Personalausweis und einen "Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §19 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach §21 StVZO" bei einer der beiden übergeordneten Verkehrsbehörden in Fulda und Marburg einreichen. Das macht dann nochmal 39 € + Porto. Erst wenn du deren ok hast, geht´s zum Strassenverkehrsamt zum Eintragen (mit den üblichen Kosten).

Was man nun tatsächlich macht, bleibt ja Gott-sei-dank jedem selbst überlassen, aber die rechtliche Seite sieht nunmal leider so aus, wie von mir beschrieben.

Grüße
Friedberger
 
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Friedberger

Gast
Tja, und ich dachte während dem ganzen Behördenzauber an´s Auswandern.
 
Larsi

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Hi

Tja ist aber leider so , nur die Reifenpaarung die zusätzlich in den Papieren eingetragen ist gilt ! Mit der Reifenbindung von der Rockster kannst du vergessen .Wie Friedberger das schon geschrieben hat .

Gruß GS Runner
 
GS Runner

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behörde befiehl ... wir folgen :rolleyes:
Hi Larsi

Dein Spruch ändert aber nichts an der Tatsache:D:D.Ich bin auch kein Angsthase und Fahre auch schon mal Reifen die nicht eingetragen sind :rolleyes: falls etwas passiert und es käme hart auf hart muß ich halt mit den Konsequenzen leben , ich wüste ja das ich es nicht darf ;).

Gruß GS Runner
 
G

Gast 5187

Gast
Schon erstaunlich, was für Vollpfosten hier in Niedersachsen leben.
Der 17 Zoll Satz wurde seinerzeit vom Händler direkt umgerüstet, eingetragen und seither 5 mal von Ahnungslosen TÜV Prüfern durchgewunken.

Natürlich ohne Reifen, sonst wärs nicht gegangen.
 
GS HOTTE

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Hi
das hört sich ja alles ganz schön sch...e an.Ich dacht mit einer UBB für den Räderspender wäre alles gut.
Ok beim nächsten mal halt wieder das was eingetragen ist (bei mir Z6)
 
Larsi

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Hi
das hört sich ja alles ganz schön sch...e an.Ich dacht mit einer UBB für den Räderspender wäre alles gut.
Ok beim nächsten mal halt wieder das was eingetragen ist (bei mir Z6)
ich kenne keine schlechtere alternative auf ner 17"-GS ...

fährt nicht schön, ist aber legal bei dir ... mein beileid :o
 
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