GS kaputt

Diskutiere GS kaputt im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo zusammen, meine 1150 ADV ist kaputt, mir hat einer die Vorfahrt genommen und das wars dann, soll nächste Woche vom Restwertaufkäufer...
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Prickel

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R1150 GS Adventure
Hallo zusammen,

meine 1150 ADV ist kaputt, mir hat einer die Vorfahrt genommen und das wars dann, soll nächste Woche vom Restwertaufkäufer abgeholt werden. :-(
Mir ist Gott sei Dank außer einer Handgelenksprellung nix passiert.
Jetzt leg ich mich noch nen bischen mit der gegnerischen Versicherung an, die meint das mir kein Nutzungsausfall
zusteht da ja noch ein PKW vorhanden ist.
Und da gehen die Meinungen ein wenig auseinander.
Es gibt Gerichte die diese Meinung auch vertreten und es gibt Urteile die einen Nutzungsausfall zugestehen.
Mal sehen ob sich mein Anwalt mit denen einig wird, oder ob es demnächst noch ein weiteres Urteil gibt.

Wed mich in den nächsten Wochen wenn ich die Kohle vom Wertgutachten und vom Restwertaufkäufer hab
mal nach nem neuen fahrbaren Untersatz umgucken.
Wird aber wohl keine GS werden, werde dem Forum aber trotzdem treu bleiben weil ja noch die F650GS (Twin) von
meiner Freundin in der Garage steht.

Gruß
Dietmar
 

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Hallo,

das ist ja ein bescheidener Start ins 2015 . Hauptsache, die Knochen sind heilgeblieben . Wünsch dir noch alles Gute für den Rest des Jahres.

Gruss Ralf
 
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Ne schwatte, ne orange und ganz doll vermisse ich meine weiße...
Hy!

Oh Mann, unschöne Geschichte, das und schade um die Quh!

Aber sei froh, dass es nur Dein Handgelenk getroffen hat. Das wird wieder!
Und wenn das Versicherungs-Match erst durch ist, schaust Du Dich mal nach nem Ersatz um. Viel Erfolg dabei!

Gruss
Jan
 
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Hallo zusammen,

meine 1150 ADV ist kaputt, mir hat einer die Vorfahrt genommen und das wars dann, soll nächste Woche vom Restwertaufkäufer abgeholt werden. :-(
Mir ist Gott sei Dank außer einer Handgelenksprellung nix passiert.
Jetzt leg ich mich noch nen bischen mit der gegnerischen Versicherung an, die meint das mir kein Nutzungsausfall
zusteht da ja noch ein PKW vorhanden ist.
Und da gehen die Meinungen ein wenig auseinander.
Es gibt Gerichte die diese Meinung auch vertreten und es gibt Urteile die einen Nutzungsausfall zugestehen.
Mal sehen ob sich mein Anwalt mit denen einig wird, oder ob es demnächst noch ein weiteres Urteil gibt.

Wed mich in den nächsten Wochen wenn ich die Kohle vom Wertgutachten und vom Restwertaufkäufer hab
mal nach nem neuen fahrbaren Untersatz umgucken.
Wird aber wohl keine GS werden, werde dem Forum aber trotzdem treu bleiben weil ja noch die F650GS (Twin) von
meiner Freundin in der Garage steht.

Gruß
Dietmar
Die Saison fängt ja bescheiden an.:( Gute Besserung und viel Erfolg.
 
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Prickel

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Passiert ist das Ende Oktober, hat halt nen bischen gedauert bis das das Gutachten fertig war usw.
werd in den nächsten Wochen mal Probe fahren und die neue Tiger 800XCx testen.
F800GS, F800GSADV, Tiger 800XC (2014), R1200GS und KTM 1190 ADV sind schon getestet (aber nicht alle untereinander vergleichbar).

Hab ja noch nen Roller in der Garage.

Gruß
Dietmar
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hensel

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Hallo,
Gute Besserung und viel Erfolg mit der Versicherung, teste doch mal die neue Yamaha MT 09
Gruß Hans
 
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Hallo Dietmar,

ich hoffe, bezüglich der Handgelenksprellung ist wieder alles in Ordnung. Mir hatte Anfang Dez. 14 jemand die Vorfahrt genommen, dabei verendete aber nur mein Roller und ich habe div. Prellungen.

Ich drücke dir die Daumen für eine positive Abwicklung,
Gaby
 
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vierventilboxer

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Mein Beileid - Schade um die Kuh!

Die Sache mit dem Nutzungsausfall wird allerdings, so vermute ich, zu deinen Ungunsten ausgehen.
Du hast augenscheinlich einen (nutzbaren) PKW und bis dato kein Ersatzmoped angeschafft.
Wie willst du (bzw. dein RA) den Bedarf rechtfertigen?
 
boxerdriver

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Die Sache mit dem Nutzungsausfall wird allerdings, so vermute ich, zu deinen Ungunsten ausgehen.
Du hast augenscheinlich einen (nutzbaren) PKW und bis dato kein Ersatzmoped angeschafft.
Wie willst du (bzw. dein RA) den Bedarf rechtfertigen?

War bei mir letztes Jahr auch so, kein Nutzungsausfall wenn Auto vorhanden. Zumal man mit einer Handprellung kaum MOTORRAD fahren kann. Ist auch irgendwie nachvollziehbar.
Aber vielleicht hast du ja Glück.
Im übrigen gute Besserung.

Boxerdriver
 
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Sehr geiler alter Heinkel den Du da hast!
Trotzdem schade um die Q und meine Beileid. Sieht man auf dem Bild garnicht, was se hat, so schlimm?
Kann man das nicht wieder richten, Teile auf dem Gebrauchtmarkt gibts ja satt.
Ist natürlich auch immer nett, sich was Neues zu gönnen...
Gruss

PS: Hab' auch 3 alte Roller in der Garage (Vespas, spanische Lizensbauten von '60, '66 und '83), die ich auch regelmässig bewege... :rocker:
 
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Prickel

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Da sind sich die Gerichte halt nicht einig, es gibt ein Urteil vom OLG Düsseldorf welches dem Moppedfahrer Nutzungsausfall zugesprochen hat. Nicht in voller Höhe aber anteilmäßig.
Außer dem nutze ich mein Auto in der Regel nicht sondern meine Eltern, das hab ich mir jetzt zurück geliehen und dadurch ist ja auch ein Aufwand entstanden. Mal sehen was wird.

Achja bei dem Karren ist einiges hin.
Das Auto ist mir in die linke Seite gefahren und die Karre ist dann auf die rechte Seite gefallen mit dem Kardanstrang schön auf die Bordsteinkante.
Beide Krümmer, beide Zylinder, obere und untere Lenkerbrücke oder wie die Dinger heißen, Lenker, Lenkopflager, Tank verbeult usw.
 
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Da sind sich die Gerichte halt nicht einig, es gibt ein Urteil vom OLG Düsseldorf welches dem Moppedfahrer Nutzungsausfall zugesprochen hat. Nicht in voller Höhe aber anteilmäßig.
Außer dem nutze ich mein Auto in der Regel nicht sondern meine Eltern, das hab ich mir jetzt zurück geliehen und dadurch ist ja auch ein Aufwand entstanden. Mal sehen was wird.

Achja bei dem Karren ist einiges hin.
Das Auto ist mir in die linke Seite gefahren und die Karre ist dann auf die rechte Seite gefallen mit dem Kardanstrang schön auf die Bordsteinkante.
Beide Krümmer, beide Zylinder, obere und untere Lenkerbrücke oder wie die Dinger heißen, Lenker, Lenkopflager, Tank verbeult usw.
Bei der Konstellation würde ich es mit dem Nutzuungsausfall auch versuchen. Mein Nachbar hat mir ne alte Suzi beim Einparken abgebockt. Wirtschaftlicher Totalschaden. Nutzunsgausfall ging nicht durch, es standen halt noch 2 andere Moppeds rum.:) Aber in Deinem Fall...
 
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FP91

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Da sind sich die Gerichte halt nicht einig, es gibt ein Urteil vom OLG Düsseldorf welches dem Moppedfahrer Nutzungsausfall zugesprochen hat. Nicht in voller Höhe aber anteilmäßig.
Außer dem nutze ich mein Auto in der Regel nicht sondern meine Eltern, das hab ich mir jetzt zurück geliehen und dadurch ist ja auch ein Aufwand entstanden. Mal sehen was wird.

Achja bei dem Karren ist einiges hin.
Das Auto ist mir in die linke Seite gefahren und die Karre ist dann auf die rechte Seite gefallen mit dem Kardanstrang schön auf die Bordsteinkante.
Beide Krümmer, beide Zylinder, obere und untere Lenkerbrücke oder wie die Dinger heißen, Lenker, Lenkopflager, Tank verbeult usw.
Wie hoch issn der Restwert? Klingt ja doch fatal.
 
QVIENNA

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1250er
Ich würde mir auch keine GS mehr kaufen. Ein Motorrad, das nicht einmal einen Crash mit einem Auto aushält, das geht gar nicht. Empfehlung : Umstieg auf Radpanzer oder zumindest Hummer.
 
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vierventilboxer

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Da sind sich die Gerichte halt nicht einig, es gibt ein Urteil vom OLG Düsseldorf welches dem Moppedfahrer Nutzungsausfall zugesprochen hat. Nicht in voller Höhe aber anteilmäßig.
Außer dem nutze ich mein Auto in der Regel nicht sondern meine Eltern, das hab ich mir jetzt zurück geliehen und dadurch ist ja auch ein Aufwand entstanden. Mal sehen was wird.
Klappt, wenn deine Eltern das so bezeugen und/oder (besser noch) das Fahrzeug auf sie zugelassen ist bzw. sie die Versicherung bezahlen.
Probleme gibt es meist wenn dies nicht zweifelsfrei dargelegt werden kann.
Sollte noch ein zweiter oder gar dritter PKW in der Garage stehen, wird die Beweisführung heikel.
Hier liegt viel im Ermessensspielraum des Richters.

Vergiss nicht die Kosten für Ab-/Anmeldung, neues Kennzeichen (falls nötig) und Fahrten zur Zulassungsstelle einzufordern.
RA´s wissen es, Privatleute die den Fall selbst regeln denken oft nicht daran.
Die Versicherungen wehren sich manchmal gegen die Kostenübernahme, kommen jedoch besonders bei Totalschäden nicht umhin sie zu bezahlen.


Wie hoch issn der Restwert? Klingt ja doch fatal.
Es scheint sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden zu handeln.
Prickel, lass dich von den Aufkäufern nicht über den Tisch ziehen.
Je nach bestehenden Möglichkeiten wäre ein Verkauf in Einzelteilen finanziell lohnenswerter.
 
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Prickel

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Ich würde mir auch keine GS mehr kaufen. Ein Motorrad, das nicht einmal einen Crash mit einem Auto aushält, das geht gar nicht. Empfehlung : Umstieg auf Radpanzer oder zumindest Hummer.
Du hast das Smilie vergessen, nicht das jemand den Beitrag nachher noch ernst nimmt.
 
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Prickel

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Der Restwert liegt bei 2.800€
 
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2800.- ist glaube ich nicht so schlecht, wenn man bedenkt was alles in dut ist (und was sich vielleicht noch als beschädigt zum vorschein kommt).
 
Tox

Tox

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1150 GSA, R80 & Vmax
Letztes Jahr im November wurde meinem Sohn die Vorfahrt genommen.
Das Motorrad war auf mich zugelassen. Somit sind hier erst mal zwei geschädigte Personen.
Der Gutachter, der sich das Mopped angesehen hatte, hat mir, im Fall dass ich Rechtsschutz habe, geraten das ganze am besten gleich einem Anwalt zu übergeben. Die Wahrscheinlichkeit ist so wesentlich geringer von der Versicherung über den Tisch gezogen zu werden.
Bei uns handelt es sich ebenfalls um einen Wirtschaftlichen Totalschaden. Die Reparaturkosten wurden auf 5000 Euro, der Wiederbeschaffungswert auf 2750,- und der Restwert auf 400 Euro veranschlagt.
Das heisst wir würden 2350,- von der Versicherung bekommen. Ein Aufkäufer müsste die 400 Euro Differenz abdrücken.
Ich habe dem Anwalt von Anfang an gesagt, dass ich das Motorrad ein Eigenarbeit wieder aufbauen werde. Somit verzichte ich auf eben die 400 Euro Restwert.
Der Gutachter hat eine Wiederbeschaffungsdauer von 9 Tagen angesetzt.
Für diese Zeit "könnte" ich einen Nutzungsausfall geltend machen, bzw. wird der Anwalt stellen.
Ein Auto ist auf meinen Namen nicht zugelassen, auf meinen Namen sind aber zwei weitere Motorräder zugelassen. Mal sehen wie sich die Versicherung da verhält.
Wäre das Motorrad auf meinen Sohn zugelassen gewesen, hätte er sehr wahrscheinlich überhaupt keinen Nutzungsausfall geltend machen können, weil er eine Verletzung am Fuss hatte und nach dem Krankenhaus kein Fahrzeug hätte führen können. Mit dieser Begründung wird dies dann auch von den Versicherungen abgelehnt.
Das Sahnehäubchen aber ist, dass die Versicherung nach bis heute noch keinerlei Anstalten macht den Schaden (Motorrad, Bekleidung, Abschleppkosten, etc.) in irgend einer Form zu erstatten.
Dies ist mittlerweile sehr in Mode. Ein Kumpel, hat eine eigene Karosseriewerkstatt, übernimmt mittlerweile auch keine Schadensabwicklungsabtretungen (oder wie das heisst), da er die Erfahrung gemacht hat, dass die Versicherungen teilweise bis zu fast einem Jahr verstreichen lassen bis sie den Schaden finanziell regulieren!
...und das obwohl die Unfallursachen rechtlich zweifelsohne abgeklärt sind.

In unserem Fall kommt neben dem Fahrzeugschaden noch die Moppedklamotten mit Helm und ein Schmerzensgeld für die entstandenen Verletzungen dazu. Wenn man da nicht selbst entsprechend Asche auf der Seite liegen hat und auf sein fahrzeug angewiesen ist, hat man ganz schnell die grosse Arschkarte.
Mal sehen bis wann wir was bekommen...

Wohl dem, dem niemand unverschuldet die Karre zusammen fährt!
 
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