GS kaputt

Diskutiere GS kaputt im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hatte vor 5 Jahren die selbe Situation. Mein erstes großes Motorrad ist 2 Wochen nach dem Kauf an 'nem Opel-Corsa einer sehr unaufmerksamen...
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FP91

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Hatte vor 5 Jahren die selbe Situation. Mein erstes großes Motorrad ist 2 Wochen nach dem Kauf an 'nem Opel-Corsa einer sehr unaufmerksamen Fahrerin zerschellt.

Hab aber Nutzungsausfall trotz gebrochenem Fuß bekommen, wobei ich aber auch massiv Druck ausgeübt habe (Die Fahrerin hat den Schaden nichteinmal gemeldet, da kochte der Kessel schon vor dem ersten Kontakt mit der Versicherung).
 
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Prickel

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Bei mir hamse bis auf den Nutzungsausfall gezahlt. Ich hab auch nur ein Telefonat mit der Versicherung gehabt wo ich die Schadensnummer / Bearbeitungsnummer erfragt hab alles andere dann zum Anwalt.
 
ellerbeker52

ellerbeker52

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Moin, das habe ich auf der ADAC Seite gefunden

  • Der Bundesgerichtshof (Az: VI ZA 40/11) hat am 13.12.2011die schon seit Jahren geltenden Grundsätze zum Nutzungsausfall in Hinblick auf ein Motorrad bestätigt. Nach diesem Grundsatz setzt der Anspruch auf Nutzungsausfall voraus, dass der Geschädigte eine objektive „Bewegungseinschränkung“ durch den Fahrzeugausfall hat. Rein emotionale Erschwernisse geben keinen Anspruch auf Nutzungsausfall.
    Konkret zum Motorradfahren stellte das Gericht u.a. fest: Stellt das Motorradfahren ein reines Hobby für den Geschädigten dar, ist eine vermögensrechtliche Bewertung - und damit ein Anspruch auf Nutzungsausfall - nicht möglich, da das Motorradfahren in diesem Fall nicht zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung eingesetzt wird. Nutzungsersatz kommt nur für einen der vermögensmehrenden, erwerbswirtschaftlichen Verwendung des Wirtschaftsgutes vergleichbaren eigenwirtschaftlichen, vermögensmässig erfassbaren Einsatz der betreffenden Sache in Betracht. Anders als bei einem für den alltäglichen Gebrauch vorgesehenen Pkw ist die jederzeitige Benutzbarkeit des Motorrades für den Kläger nach seinem eigenen Vortrag zwar ein die Lebensqualität erhöhender Vorteil, der jedoch keinen ersatzfähigen materiellen Wert darstellt. Die Wertschätzung des Motorrades stützt der Kläger, der auch über einen Pkw verfügt, außer auf den Gesichtspunkt der Mobilität auch darauf, dass das Motorradfahren sein Hobby sei.
    Zur Klarstellung und als Ergänzung zu diesem Urteil sei darauf hingewiesen, dass es selbstverständlich auch für Motorräder Nutzungsausfall gibt, sofern dem Geschädigten kein anderes Fahrzeug (Motorrad oder Pkw) zur Nutzung zur Verfügung steht.

    Gruß uli
 
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vierventilboxer

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Letztes Jahr im November wurde meinem Sohn die Vorfahrt genommen.
Das Motorrad war auf mich zugelassen. Somit sind hier erst mal zwei geschädigte Personen.
Der Gutachter, der sich das Mopped angesehen hatte, hat mir, im Fall dass ich Rechtsschutz habe, geraten das ganze am besten gleich einem Anwalt zu übergeben. Die Wahrscheinlichkeit ist so wesentlich geringer von der Versicherung über den Tisch gezogen zu werden.
Bei uns handelt es sich ebenfalls um einen Wirtschaftlichen Totalschaden. Die Reparaturkosten wurden auf 5000 Euro, der Wiederbeschaffungswert auf 2750,- und der Restwert auf 400 Euro veranschlagt.
Das heisst wir würden 2350,- von der Versicherung bekommen. Ein Aufkäufer müsste die 400 Euro Differenz abdrücken.
Ich habe dem Anwalt von Anfang an gesagt, dass ich das Motorrad ein Eigenarbeit wieder aufbauen werde. Somit verzichte ich auf eben die 400 Euro Restwert.
Der Gutachter hat eine Wiederbeschaffungsdauer von 9 Tagen angesetzt.
Für diese Zeit "könnte" ich einen Nutzungsausfall geltend machen, bzw. wird der Anwalt stellen.
Ein Auto ist auf meinen Namen nicht zugelassen, auf meinen Namen sind aber zwei weitere Motorräder zugelassen. Mal sehen wie sich die Versicherung da verhält.
Wäre das Motorrad auf meinen Sohn zugelassen gewesen, hätte er sehr wahrscheinlich überhaupt keinen Nutzungsausfall geltend machen können, weil er eine Verletzung am Fuss hatte und nach dem Krankenhaus kein Fahrzeug hätte führen können. Mit dieser Begründung wird dies dann auch von den Versicherungen abgelehnt.
Das Sahnehäubchen aber ist, dass die Versicherung nach bis heute noch keinerlei Anstalten macht den Schaden (Motorrad, Bekleidung, Abschleppkosten, etc.) in irgend einer Form zu erstatten.
Dies ist mittlerweile sehr in Mode. Ein Kumpel, hat eine eigene Karosseriewerkstatt, übernimmt mittlerweile auch keine Schadensabwicklungsabtretungen (oder wie das heisst), da er die Erfahrung gemacht hat, dass die Versicherungen teilweise bis zu fast einem Jahr verstreichen lassen bis sie den Schaden finanziell regulieren!
...und das obwohl die Unfallursachen rechtlich zweifelsohne abgeklärt sind.

In unserem Fall kommt neben dem Fahrzeugschaden noch die Moppedklamotten mit Helm und ein Schmerzensgeld für die entstandenen Verletzungen dazu. Wenn man da nicht selbst entsprechend Asche auf der Seite liegen hat und auf sein fahrzeug angewiesen ist, hat man ganz schnell die grosse Arschkarte.
Mal sehen bis wann wir was bekommen...

Wohl dem, dem niemand unverschuldet die Karre zusammen fährt!
Kredit aufnehmen, Moped(teile) und Klamotten anschaffen und sämtlich Kosten hierfür der Versicherung in Rechnung stellen sofern sie nicht innerhalb 4...6 Wochen bezahlt. Das ist genauso legitim wie Zinsen für verspätete Schadenszahlungen zu verlangen.
Dein RA sollte das wissen. Solle natürlich der RA an sich lahmarschig sein und nicht die Versicherung..... dann solltest du dir das nächste mal einen besseren Rechtsbeistand suchen.

Bei manchen Versicherungen hilft nur Druck, Druck, Druck. Woran es hapert sollte sich aber leicht in einem Telefongespräch klären lassen. Länger als 8 Wochen würde ich nie auf mein Geld warten.
 
gerarm

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Auwei, zum Glück ist dir nicht so viel passiert.
Hast du die Q noch oder ist die schon beim Resteverwerter?
Wenn ich das unscharfe Foto richtig erkenne, hast du eine Desierto 3 montiert.
Gibt´s die noch, oder ist die hinüber?


Übrigens, den Roller in der Garage braucht man einfach.
Vespa 50 Special.jpg
 
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War wohl doch nicht so in Dutt!
Wo war denn da der Tank verbeult?
 
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Prickel

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Der Tank hatte an verschiedenen Stellen Dellen walnuss groß.
So wie das aussieht ist der Lenker nur geradegebogen, der war krum und schlackerte.
Mich hatt heute einer angerufen den die Karre interessiert und aus den Unterlagen geht halt hervor das ich der Vorbesitzer bin, der will sich jetzt noch mal etwas "intensiver" mit dem Verkäufer über den Preis unterhalten, nach dem ich die Geschichte erzählt hab.
Gruß
Dietmar
 
Qurator

Qurator

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Kein Nutzungsausfall??

Ja, da gehen die Auffassungen auseinander!!

Nutzungsausfall ?---- na klar!!----- Das Moped kann doch nicht genutzt werden!

Und dein Pkw wird (als Ersatzfahrzeug) jetzt stärker/ mehr als sonst genutzt!

Also Nutzungsausfall!!! ;-)))

Toi toi toi
 
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vierventilboxer

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Hat dieser Händler die Maschine direkt von dir gekauft?
 
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Prickel

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Ja die Versicherung hat die Karre in einer Restwertbörse angeboten und der hat am meisten geboten und die dann gegen Cash abgeholt, das hat die Versicherung dann wieder bei der Überweisung abzeogen.
 
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FP91

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Hi Dietmar,

ist ja ne harte Nummer. Mein Rechtsverständnis sagt mir eigentlich, dass der Mann 'ne Anzeige kassieren sollte ...
 
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Prickel

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Das ist Betrug.
Man kann natürlich auch das Mopped kaufen dann Anzeigen und gegen eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises die Anzeige zurückziehen :-)
 
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FP91

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Man kanns auch so drastisch sagen *gg*

Ich hatte auf einer vorherigen Seite schonmal gefragt, aber da gabs keine Antwort: Was hastn als Restwert bekommen? Gern auch per PN.

Vaddi hatte mir ein Bild deiner Q gezeigt, und ich hatte kurz überlegt mich auch mal zu melden ..
 
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