H1 LED - schon mal jemand versucht?

Diskutiere H1 LED - schon mal jemand versucht? im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo zusammen, ich bin auf diese Austausch-LED H1 gestoßen...
waffel

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Hallo zusammen,
ich bin auf diese Austausch-LED H1 gestoßen:
https://www.amazon.de/Green-L-Autos...ncoding=UTF8&refRID=BT94W8CCYS5HMZZJSQW6&th=1

Hat das schon mal jemand ausprobiert - wenn man so im web recherchiert, scheint das zumindest bei PKW gut zu funktionieren?

Wahrscheinlich muss man - analog dem Xenon-Einbau - den Deckel modifizieren...


EDIT: ja, es ist mit Sicherheit nicht zulässig! :-)


Grüße und happy weekend
Waffel
 
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ManniAC

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'Superhellerie', eine 5Sterne-Bewertung. Und wie immer gilt: was technisch geht ist nicht unbedingt zulässig. Hier vermute ich mal, dass nicht nur Deine Betriebserlaubnis erlischt, sondern es auch von den Beamten in grün sofort gesehen wird. Aber berichte doch einfach mal in 6Monaten....

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waffel

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...geb dir in allen Punkten recht.
Ich will hier auch keine Diskussion entfachen über Sinn/Unsinn/Erlaubt/NichtErlaubt

Frage ist zunächst einfach, ob das schon jemand verbaut hat...
 
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Coolbiker

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In der Bucht habe ich ähnliche Glühlämpchen gesehen. Der Händler schrieb explizit, dass ein Einbau absolut legal wäre.
Werde es nochmal genauer lesen.
Wäre aber auch für den PKW interessant.
 
WorldEater

WorldEater

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Mal unabhängig von der Zulassung:
Hell mögen die sein, wenn man direkt in die LED glotzt... die Frage ist aber: Was kommt davon auf der Straße an?
Auf Fotos sieht das immer mächtig hell aus... die Realität ist oft anders.

Und Deinen modifizierten Deckel musst Du ja dann auch wieder wasserdicht bekommen... das wären mir zu viele Unwägbarkeiten bei dem ungewissen Ergebnis.

Hier bei den 11x0ern waren doch schon mehrere Threads wo jmd. auf komplette LED-Scheinwerfer umgebaut hat.
Für den Bus-Scheinwerfer(1100er) gibt's (wenn ich nicht völlig irre) einen fast 1:1 Ersatz und bei der 1150er war's ne nette Eigenbastelei fertige LED-Scheinwerfer ins original Gehäuse einzupassen.

Gut, beides nicht billig und mit etwas Aufwand verbunden... aber dafür zulässig und taugt auch was.
 
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gerd_

gerd_

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Hi
In der Bucht habe ich ähnliche Glühlämpchen gesehen. Der Händler schrieb explizit, dass ein Einbau absolut legal wäre.
Werde es nochmal genauer lesen.
Wäre aber auch für den PKW interessant.
Dieser Händler lügt explizit.
Er darf mich aufgrund dieser Bemerkung gerne verklagen.
Die Umrüstung von "Glühlampe" auf Xenon ist illegal funktioniert aber zumindest theoretisch wenn die "Speziallampe" (Xenon mit falschem Sockel) exakt aufgebaut ist. Leider passt der mechanische Aufbau der "Chinastrickereien" selten exakt.
Illegal ist es auf jeden Fall weil in der EU Leuchtmittel und Scheinwerfer eine Einheit bei der Zulassung bilden und man nicht jedes Leuchtmittel in jeden Scheinwerfer stecken darf. Darf man natürlich schon aber man darf nicht auf die Strasse damit.

LEDs haben einen total anderen Abstrahlwinkel der gesamte optische Aufbau eines SW für LEDs muss anders sein. Bei z.B. einem Rücklicht genügt es zur Not irgendwie Licht zu erzeugen und dann mit dem vorhandenen Reflektor "irgendwie" zu reflektieren. Auch dieser Reflektor ist für eine punktförmige, kugelförmig strahlende Lichtquelle konstruiert aber es geht eben irgendwie. Zulässig ist es auch da nicht.
Bei einem Scheinwerfer ist es zwar auch irgendwie hell aber von der Verteilung katastrophal.
Ein Händler der Derartiges verkauft kann das meinetwegen tun. Behauptet er aber es wäre legal so gehört er in den Knast!
gerd
 
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Coolbiker

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Hallo Gerd und Danke für die Aufklärung.
Es hat mich auch schwer gewundert, dass der Händler derartiges geschrieben hat. Aber mal theoretisch: würde bei den Leuchtmitteln nicht ein Prüfzeichen reichen, um sie legal verbauen zu dürfen? CE oder andere Prüfzeichen?
Was steht denn auf den Billighalogenbirnen aus Asien drauf?
Besteht da nicht auch die Gefahr, dass diese falsch konstruiert worden sind und mit den Scheinwerfern nicht harmonieren?
 
E

EricGS1150

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Hi Coolbiker,

Das Problem ist, dass eine LED bauartbedingt immer nur einen gewissen Abstrahlwinkel hat. Eine LED besteht aus einem Stück Halbleiter, dass irgendwie elektrisch kontaktiert und vorallem gekühlt werden muss dafür braucht man Zuleitungen die einen Teil des abgestrahlten Lichts reflektieren und somit in eine andere Richtung lenken.

Im Gegensatz dazu ist ein Glühfaden wie in herkömmlichen Birnen nicht Hitzeempfindlich... logischer Weise ... und Zuleitungen braucht er in dem Sinne auch nicht, da er die Zuleitung ist.

Dieser Unterschied sorgt dafür, dass der Glühfaden in alle Raumrichtungen gleich emittiert, hingegen die LED nicht. Diesem Effekt wird zwar versucht entgegen zu wirken indem mehrere LEDs in versch. Winkeln plaziert werden aber das wiederum führt dazu, dass es zur Überlagerung der einzelnen LEDs kommt und somit dies auch wieder nicht gleichmäßig ist.

Der herkömliche Scheinwerfer ist aber so ausgelegt, dass er das von der Glühbirne ausgehende Licht so auf die Straße reflektiert, dass das gewünschte Lichtprofil entsteht. Wenn hier jetzt eine LED eingesetzt wird, emittiert diese anders und erzeugt ein anderes Leuchtbild. Somit ist es also praktisch, nicht theoretisch, unmöglich eine LED in einen für Glühbirnen ausgelegten Scheinwerfer einzubauen und das gleiche Leuchtbild zu erzeugen und somit auch eine Zulassung zu bekommen.

Du wirst also nie ein LED Leuchtmittel zugelassen einbauen können wenn du nicht den Reflektor im Scheinwerfer neu konstruierst.

Ich verstehe allerdings die Verwirrung mit TÜV und anderen Gütesiegeln... das hat aber nichts mit der StVO zutun sondern nur damit das das Leuchtmittel selbst geprüft ist, nicht mit dessen Einsatz in einem Scheinwerfer.

Gruß Eric

Edit: Jede billig Glühbirne erfüllt vermutlich aufgrund der einfachen Konstrutktion die oben beschriebene Anforderung.
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Eine "Glühbirne" ist theoretisch ein punktförmiger Strahler der räumlich 360° abstrahlt. Das was er gegen seine eigene Fassung strahlt ist für'n A... und trägt einfach nicht zur Lichtleistung bei.
In diesem (Ideal-)Fall ist der Reflektor eine räumliche Parabel.
Praktisch ist es kein Punkt sondern eine Linie weil der Glühfaden eine Längenausdehnung hat. Schon hier weicht der Reflektor geringfügig von der Parabelform ab. Und zwar bei H4 mit querliegendem Faden anders als z.B. bei H7 (Faden längs).
Die Xenonbrenner sind punktförmig und passen daher nicht zu Reflektoren für "Fäden".
Je kleiner und "cooler" der gesamte Scheinwerfer ist, desto exakter muss das System insgesamt abgestimmt sein weil es für eine streichholzschachtelgrosse Fläche eben schwieriger ist das emittierte Licht (wie gewünscht) zu bündeln als für einen Klodeckel.
Das ist auch der Grund weshalb der grosse runde SW der 1100 R ein ordentliches Licht abgibt und Ducatis mit beilagscheibengrossen SW "in die Tasche steckt".

Fast alle LEDs strahlen räumlich nur in 120° ab. Jetzt kann man versuchen mit vielen LEDs irgendetwas rundum Strahlendes zu basteln, wird aber spätestes am "punktförmig" scheitern. Das Gebilde ist, egal wie man bastelt, immens grösser als ein Glühfaden und passt daher überhaupt nicht zum Reflektor. Wer jetzt auf die Idee kommt eine Power-LED nach hinten zu richten und "in den Reflektor" hineinzustrahlen, denkt prinzipiell schon mal richtig hat aber das mechanische Problem des Lochs im Reflektor für den Sockel an dem wenigstens 50% der Lichtmenge verloren gehen. Der Aufbau eines LED-Scheinwerfers ist grundverschieden von demjenigen herkömmlicher Leuchtmittel.

Theoretisch reicht ein Prüfzeichen.
Praktisch aber ist es so, dass in Reflektoren mit z.B. H7 Sockeln auch nur H7 Leuchtmittel verbaut werden dürfen. Prüfzeichen für H7 Leuchtmittel gibt's aber nur, wenn dieses Leuchtmittel die Ausprüche an seine Bauart erfüllt.
Klartext: Es wird niemals, unter keinen Umständen, ein legales LED-(oder XENON-) Leuchtmittel mit z.B. einem H7 Sockel geben.
Auch dann nicht wenn ein fernöstlicher Hersteller irgendein "E" draufschreibt.
Verantworlich für die "in-Verkehr-Bringung" ist der Hersteller bzw. der Importeur.
Kaufst Du das Ding mit gefälschter "E-Nummer" in DE bist Du reif weil Du Illegales verwendest UND der Importeur weil er Dir den Sch... als legal vertickt hat. "CE" ist bei dieser Anwendung wertlos.
Kaufst Du es Online in z.B. Hongkong, bist Du auch noch der Importeur und "bekommst die Schaufel" zweifach.

"Nicht gewusst"? "Bei Unwissen lässt man die Pfoten von Importen!" wird der Richter im Zweifelsfall sagen.
Wenn bei uns der eine Asylbewerber einen anderen ersticht weil der ihn beleidigte, hat er vielleicht auch (noch) nicht gewusst, dass das a) bei uns strafbar ist und b) auch geahndet wird. Dann sitzt er entweder bei uns -seines Lebens sicher- lebenslänglich oder findet sich -seines Lebens unsicher- auf irgendeinem Flugplatz seines Heimatlandes wieder.
Doch keine Angst, so teuer wird es nicht wegen einem illegalen Leuchtmittel :-).
gerd
 
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nordmann1

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Habe das mit den nicht erlaubten Xenon "Birnen" hinter mir, kann nur dringenst abraten. Meine "Xenonbrenner" brachten zwar eine sehr gute Lichtausbeute, blendeten aber so extrem, dass es mir selbst schon unangenehm war. Für LED gilt das gleiche, wie Gerd ausführlich schrieb. Stelle mir eine ganz andere Frage, wozu um alles in der Welt soll ich meine Beleuchtung verändern? Sähe ich damit zu wenig, stimmt etwas mit mir nicht und nicht mit der Anlage. Wer auf den LED Zug aufspringen möchte, BMW bietet es an, aber dann so, dass Lichtleistung und Blendung stimmig sind. Kann nur von den "LED-Birnen" abraten, ist weggeworfenes Geld.
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Das mi den Xenonbrennern ist in erster Linie eine Frage der Verarbeitung. Wenn der mechanische Aufbau der "umgesockelten" Leuchtmittel so exakt ist, dass der "Xenon-Brennpunkt" mechanisch dort ist wo der Glühfaden sein sollte, dann ist die Blendwirkung zumindest relativ am geringsten. Das heisst nicht dass es nicht blendet sondern nur, dass es so wenig blendet wie bei der ungeeigneten Kombination möglich.
Zum Thema "Hx durch XENON ersetzen" habe ich mal bei einem namhaften Scheinwerferhersteller per Mail angefragt und gleich dazugeschrieben, dass ich die rechtliche Situation kenne und nur an der optischen Physik interessiert bin. Auf ein "blah-blah-Antwortmail" mit der Rechtslage habe ich es noch Mal versucht und darauf hingewiesen, dass ich das weiss und bereits in meiner Anfrage erwähnte.
Dann kam die Anfrage ob man mich anrufen dürfe und tatsächlich hat sich ein Techniker bei mir gemeldet (mailen wollte/durfte/sollte er aus verständlichen Gründen nicht).
Nach vielem um-sich-Winden hat er bestätigt, dass meine Auffassung -unbeachtet der Rechtslage- physikalisch/optisch korrekt ist. Den Hinweis dass sogar die räumliche Ausdehnung der Glühfäden berücksichtigt wird habe ich von ihm.
Preisgegeben hat er auch, dass seine Firma "natürlich" auch Tests mit anonym gekauften "Umrüstsätzen" gemacht hat. Grob zusammengefasst lautet die Info in etwa: Egal welcher Lieferant es ist, die Fertigungsqualität schwankt zwischen furchtbar und entsetzlich. Es gibt Leuchtmittel bei denen der eigentliche Brenner so gut platziert ist wie es geht und es gibt welche bei denen er mehrere Millimeter "abseits" liegt. Und das bei Messreihen über eine "nicht geringe Menge" eines einzigen Herstellers (nicht nur Lieferanten!). Die Dinger werden scheinbar von Hand nach Augenmass zusammengebastelt.
gerd
 
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nordmann1

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K.A. ob der mechanische Aufbau auch dazu beigetragen hat, das Problem bei meinem BMW 1100 RS Reflektor war, er war für die Energie viel zu groß. Vor mir war es taghell und sogar die reflektierenden Verkehrsschilder haben geblendet. Musste bei einer Nachtfahrt vorne fahren, weil das Licht in den Rückspiegeln nicht zu ertragen war. Stand einmal in der Stadt bei Sonnenschein hinter einem Taxi an der Ampel, plötzlich stieg der Fahrer aus und sagte, ob ich ihm die Netzthaut verbrennen will, ich soll den Scheiß ausschalten, das war dann der letzte Hinweis, meinen Dummfug zu revidieren.
 
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