Ich versteh den Tüv nicht!!

Diskutiere Ich versteh den Tüv nicht!! im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ihr müsst auch Versuchen die Spielregeln zu verstehen, statt sofort mangelnde Kompetenz zu unterstellen. Vieleicht will der Prüfer nur "nett"...
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moonrisemaroon

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Ihr müsst auch Versuchen die Spielregeln zu verstehen, statt sofort mangelnde Kompetenz zu unterstellen.
Vieleicht will der Prüfer nur "nett" sein?????!!!!!!99% Der Prüfer werden wissen, dass das Lampengitter nicht erlaubt ist, es aber evtl. ganz schick finden. Die einzige Möglichkeit die er nun hat ist "es nicht zu sehen". Erwartet ihr, dass er sagt: "Das Gitter ist illegal, aber ich lass dich trotzdem durch" Dann könnte er gleich seine Papiere abholen wenn es eine Stichprobe wäre.
Ähnliches Beispiel: Fahrt ihr z.B. ohne Nummernschild und die Polizei versucht einem einen Ausweg zu bereiten und fragt: Möchten sie eine Anzeige wegen Diebstahl erstatten? Wer dann sagt: "Nein, ich habs selber abmontiert" ist einfach zu blöde für diese Welt.
 
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Baumbart

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Ich erwarte jedenfalls das auch die Polizei das Erfinden von Ausreden dem Beschuldigten überlässt
 
S

sugus

Gast
Jedenfalls hatte der 2. TÜV (oder DEKRA) Mensch schlicht keine Ahnung. Und so ein Dödel kassiert dann mal eben etwa 50 Eus für 5 Minuten Dummquatschen mit dem Werkstattmeister
Und man sieht was "TÜV neu" beim Gebrauchtkauf vom Händler wert ist
Und wegen dem Lampenschutzgitter ist das Motorrad Schrott?? Wäre jetzt der Umehrschluss- Zumal, was hat das Gitter mit Verkehrsicherheit/Tauglichkeit zu tun? Machtspiele nenne ich das.

- - - Aktualisiert - - -

So unlogisch ist das doch überhaupt nicht;)

Als Gesetzgeber muss man erstmal grundsätzlich entscheiden:
1. Darf etwas vor den Leuchten sein? Antwort NEIN
Scheibenwischer????
 
snoop doog

snoop doog

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Nabend,
Heute mal wieder lustiges erlebt!Polizeikontrolle mit daneben stehenden Krad Polizisten.
Der zu mir sagte schöne Adv die Ich da fahre.Auch das Lampengitter würde toll aussehen:mund:
Dann noch ne schöne weiterfahrt gewünscht und ab dafür.

Gruss H.J
 
mascudi

mascudi

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Ich habe eine gebrauchte 1150ADV vom Freundlichen geholt. Kein Wort das das montierte Lampenschutzgitter nicht erlaubt ist, wenn ich auf öffentlichen Straßen fahre.
Das habe ich erfahren, weil ich die Bedienungsanleitung durchgelesen habe! Das steht da drinne! Tatsächlich! Da brauch ich keinen Tüv für, der das mir bemängelt.
Also nehme ich es ab bevor der nächste Termin kommt.

Zum Thema möcht ich folgendes anmerken: ich möchte mit einem sicheren Fahrzeug unterwegs sein, also soll er es auch daraufhin überprüfen. Genau so wie mir die Entgegenkommenden auch sicher sein sollen.
Schwarze Schafe gibts immer, in jeder Branche.
Und ein montiertes Lampengitter ist für mich definitiv kein sicherheitsrelevanter
Anbau.
 
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Martin1150ADV

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Hallo,
Ich find's immer wieder spannend, was bei der HU so passiert. War vor ein paar Wochen mit unserem Golf bei der HU. Scheinwerfer waren verstellt. Prüfer nimmt einen langen Inbus und korrigiert die lampeneinstellung, hat keine 10 Sekunden gedauert. Im prüfbericht steht sinngemäß Scheinwerfereinstellung links rechts nicht i.o. Vor Ort korrigiert plus Uhrzeit. Das ist für mich Service. Ich hätte weder mit dem ersten noch mit dem zweiten (Vermerk im Prüfbericht) gerechnet.
Bei meinen Moppeds wurde immer eine ganz bestimmte Prüfroutine abgearbeitet: Lenkkopflager, Speichenspannung, Abgas, Bremsen und Schläuche etc. Einfach Plakette drauf und fertig hab ich inden letzten 30 Jahren noch nicht erlebt.
Grüße aus Mainz
Martin
 
Bonsai

Bonsai

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Ihr dürft mich gerne korrigieren, wenn ich Mist schreibe, aaaber:

Sind die Lampengitter nicht deshalb verboten, weil sie oft zu dicht am Scheinwerfer dran sind und deshalb schwer zu reinigen?! Aus rein technischen Aspekten ist jedenfalls ein Verbot wegen Blendung/Streulicht nicht nachvollziehbar.

Eigentlich dachte ich immer, daß sie erlaubt wären, wenn der Abstand zum Scheinwerferglas groß genug ist, bzw wenn das Gitter zur Reinigung wegklappbar ist. Aber dem ist scheinbar nicht so...

Wer weiß Bescheid? Bitte laß mich nicht dumm sterben! :rolleyes:

Und noch was zur HU: Die HU ist keine Vollabnahme, sondern nur eine Stichprobe ...und steht und fällt mit dem jeweiligen aaP/aaS. Der Schwabe sagt: "Es menschelt"
 
LairdofCamster

LairdofCamster

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Ich behaupte jetzt einfach mal, du hast solange TÜV bis du vom Hof fährst.
An meinem Frontera, TÜV bemängelt verrostet Bremsleitungen vorne. Also Leitungen erneuert. Wieder beim TÜV, Auto auf die Bühne, alles Super, Bremsleitungen haben Sie gemacht. TÜV erhalten.
Als ich von der Bühne runterfahre, platzen die hinteren Leitungen. :mad:
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ihr dürft mich gerne korrigieren, wenn ich Mist schreibe, aaaber:

Sind die Lampengitter nicht deshalb verboten, weil sie oft zu dicht am Scheinwerfer dran sind und deshalb schwer zu reinigen?! Aus rein technischen Aspekten ist jedenfalls ein Verbot wegen Blendung/Streulicht nicht nachvollziehbar.

Eigentlich dachte ich immer, daß sie erlaubt wären, wenn der Abstand zum Scheinwerferglas groß genug ist, bzw wenn das Gitter zur Reinigung wegklappbar ist. Aber dem ist scheinbar nicht so...

Wer weiß Bescheid? Bitte laß mich nicht dumm sterben!
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
in den Richtlinien zu § 50 StVZO gefunden:

"Die Anbringung von Scheinwerfern gleich welcher Art hinter einem Schutzgitter oder dem Kühlergrill ist nur dann zulässig, wenn die Scheinwerfer durch die Prüfstelle in dieser Anbaulage geprüft worden sind u daneben festgestellt wurde, dass sich die Scheinwerfer auch hinter dem Gitter leicht reinigen lassen.
Bei nachträglichem Anbau von Scheinwerfern hinter einem Schutzgitter oder hinter dem Kühlergrill muss durch ein zusätzliches Gutachten nachgewiesen werden, dass die bei der Bauartprüfung festgestellte Wirkung der Scheinwerfer nicht verändert wird, insbesondere, dass die in den Prüfbedingungen enthaltenen Mindestanforderungen nicht unterschritten werden."

Meine Lösung dazu: Gitter abnehmbar gestalten und nur im Gelände damit fahren.
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

Worte meines immer wohlgesonnener TÜVie (Prüfstellenleiter) mit der Ergänzung "Für ein Mopped in DE ist der eintrag durch einen TÜV vollkommen chanchenlos"
gerd
 
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Boris S.

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Zum Eingangsthema:
Du fährst zum TÜV und fragst den Prüfer vorher ob alles i.O. sei. Der verzichtet daraufhin auf die der Organisation zustehenden Gebühr, schadet seinem Arbeitgeber und gibt Dir einen Tipp. Und nur weil hinterher ein anderer vielleicht etwas übersieht oder es für ihn nicht so wichtig ist, hat der erste nicht alle Latten am Zaun??
Was ist das denn für eine Mentalität? Glaub ich ja mal garnicht...
 
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vierventilboxer

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Wenn es um Veränderungen geht die einer Eintragung bedürfen frage ich vorher nach ob das so in Ordnung geht.
Warum sollte mir mein Prüfer diese Aussage verweigern?
Ohne Gebühr keine Plakette oder Eintragung! Weshalb sollte das seinem AG schaden?
 
GSWolf1150

GSWolf1150

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GSA oder Fahrrad fahren!
Also ich habe meine Plakette auch mit dem ScheinwerferSchutzgitter bekommen,
Ich wusste auch garnicht das ich das nicht dran haben darf.
Ich habe es aber dran. Und ganz ehrlich, es hat meiner Meinung nach auch keinen negativen Einfluss auf mein Licht.
 
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der niederrheiner

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Ich hab es schon erlebt, und fand es fair, da wurde ein Kandidat weggeschickt. Irgendwas wg Bremsflüssigkeit. Der zog mit hochrotem Kopf ab (hatte mich vorher noch zugesabbelt. . .)

Das war aber Samstags. Und da guckt der Prüfer vorher und kassiert dann. Die Kassiererin ist Samstags nicht da.

Bei Veränderungen ist VORHER fragen doch ein MUSS!
 
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Boris S.

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Wenn es um Veränderungen geht die einer Eintragung bedürfen frage ich vorher nach ob das so in Ordnung geht.
Warum sollte mir mein Prüfer diese Aussage verweigern?
Ohne Gebühr keine Plakette oder Eintragung! Weshalb sollte das seinem AG schaden?
Lies den Eingangsbeitrag. Das war ein normaler TÜV Termin. D.h. ankommen-anmelden-bezahlen TÜV ja oder nein.
Wenn der Prüfer so nett ist, das Moped vorher zu betrachten (für Dich nochmal: normaler TÜV Termin) dann erspart er dem Besitzer zumindest durch seine Aussage eine Nachprüfung.
Das war wahrscheinlich als freundlicher Tipp gedacht mit der Vermutung, daß der Besitzer das Gitter abbaut und danach diese Prüfstelle wieder aufsucht.
So hat jetzt die Prüfstelle gar nichts verdient und der Prüfer wird im Nachhinein verunglimpft.
Ich käme gar nicht auf die Idee, bei einem normalen TÜV Termin den Prüfer um eine Vorabprüfung zu bitten.
Bei Eintragungen nach Umbauten ist das sicherlich anders. Da sind die Ingenieure meistens im Vorwege schon behilflich.
Und zu Deiner Aussage: "Ohne Gebühr keine Plakette oder Eintragung! Weshalb sollte das seinem AG schaden?"
So funktioniert das Geschäftsleben. Das war ein Kunde. Bei einem Dienstleister....
 
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vierventilboxer

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Das war kein normaler TÜV-Termin! Und wenn man mit einer Tüte ohne Eater oder Kat vorfährt ist das auch keiner.
Genauso wie jeder andere auch, der mit einem nicht-StVZO-konformen Fahrzeug zur HU anrollt.
Nur muss man erst so schmerzbefreit sein den Prüfer "Krummer Hund" zu schimpfen obwohl man es (un)wissentlich selbst vergeigt hat!
Das entbehrt jeglicher Grundlage!
Genauso wie Leute die mit maroden Bremsleitungen/-schläuchen durch die Gegend fahren - da ist es Wurscht ob mit oder ohne gültiger Plakette - da bekomme ich Plaque!
100% original sind meine Fahrzeuge auch nie - streng genommen könnte mir mein Prüfer nahezu jedes mal die Plakette verweigern - aber garantiert nie wegen sicherheitsrelevanten Teilen. Da besteht ein himmelweiter Unterschied - nicht nur rechtlich.
Steinschlagschutz vor dem Scheinwerfer ist nicht erlaubt - dem Prüfer hat es nicht gefallen - nigs Plakette - Ende! Nachbessern und erneut vorfahren. Da gibt es überhaupt nichts zu meckern!
Jeder sollte wissen ob ein Umbau/Anbau erlaubt ist, das kann man eigentlich von einem Erwachsenen erwarten der eine solche Maschine führt.
 
snoop doog

snoop doog

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Nabend,
Lies Du besser mal den Eingangsbeitrag Boris!Nein Ich hatte keinen Termin!!Bin nach der Arbeit eher zufällig da vorbeigekommen.
Da Ich vorher schon mal gehört hatte,das der Tüvprüfer als Service bei Motorrädern mal eben drum herum geht um sichtbare
Mängel vorab schon mal anzusagen.Das dient der Neukunden Gewinnung.Und wenn Du den Fred ordentlich weiter gelesen
hättest,wüsstest Du das Ich ja später eingesehen habe das er wohl doch alle Latten am Zaun hatte.
Und warum soll Ich dann nicht zu einem anderen Tüv fahren?Habe dem Mann 1 Minute gekostet sonst nichts!

Gruss H.J
 
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vierventilboxer

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Völlig egal ob Termin oder nicht - ich habe nie einen! Man kommt nicht "zufällig" beim TÜV vorbei, es sei denn man weiß zu 100% dass alles in Ordnung ist.
Alles andere gibt u.U. eine riesige Überraschung die mehr kostet als eine einfache Nachprüfung zum Billigtarif.
Wenn ich nicht immer wieder eines besseren belehrt werden würde, dann könnte ich echt nicht glauben was ich da immer so lese.
Maschine technisch 100% i.O, Veränderungen eingetragen oder vorab besprochen/abgeklärt/angemeldet - dann geht´s los - vorher nicht.
"Komisch, von der Regelung weiß ich gar nichts!" ist der absolute K.O.-Spruch für einen Prüfer! Wer lässt sich schon gern vera......?
Wenn ich mir so etwas tagtäglich anhören müsste würde ich auch abwinken.
Neukundengewinnung? Schmarrn - bevor er Zeit investiert um einem Kunden die StVZO näher zu bringen oder gar mit ihm zu diskutieren, fertigt er lieber 2 andere ab bei denen alles passt - das bringt mehr Kohle. DAS ist arbeitgeberverträglich.
 
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
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Hi
Das funktioniert bei 3 "TÜVen" in unserer Gegend. Man kann mal zufällig vorbeifahren (der eine ist nun mal an der Strasse die ich täglich benutze) denken "oops, das frage ich mal", reingehen und fragen ob irgendwas abnahmefähig sei. Bisher kenne ich keinen Prüfer der da nicht mal "kurz einen Blick" draufwirft und auch sagt "brauchen wir ein Gutachten" oder "jaaa, das geht" oder auch "no way!". Und das gratis. Dabei schädigt er niemanden sondern sorgt für Kundschaft.
Beim angesprochenen Scheinwerfergitter kann's dann passieren, dass ein Prüfer sagt "no way, aber ich sehe ohnehin nix". Da ist das "ich" interessant.
Ich hatte sogar schon den Fall, dass der Prüfer nach 30 Sekunden sagt "Lassen Sie sich die Kohle wieder geben, machen Sie einen neuen Vorderreifen drauf und kommen Sie dann wieder". Ich wollte den noch 1000km fahren :-(
Ganz selten gibt es den Fall, dass einer sagen muss: "Sorry, tut mir leid, aber mit diesem Fahrzeug keinen weiteren Meter!" (wenn z.B. die Bremse fehlt :-))
Das war schon immer so. Auch zu Zeiten des Monopols wo man wegen eines defekten Standlichtbirnchens noch mal anrücken und erneut zahlen durfte.
gerd

- - - Aktualisiert - - -

Hi
Also ich habe meine Plakette auch mit dem ScheinwerferSchutzgitter bekommen,
Schliesst ja auch niemand aus. Manchen Prüfer sind blind und manche sind es bei bestimmten Änderungen.

Ich wusste auch garnicht das ich das nicht dran haben darf.
Unwissenheit schützt vor (eventuellem) Ärger nicht

Ich habe es aber dran. Und ganz ehrlich, es hat meiner Meinung nach auch keinen negativen Einfluss auf mein Licht.
Deine Meinung interessiert denjenigen der "verboten" sagen darf (also TÜV oder Poli) überhaupt nicht. Ist etwas im Weg des Lichts, wird dieses schwächer. Das ist Fakt.
Natürlich kann der Scheinwerfer so verdreckt sein, dass man nichts mehr sieht und so das Licht tatsächlich beeinträchtigt ist. Da bekommst Du eben nur die Aufforderung "reinigen, jetzt gleich, bitte". Keiner kann etwas dafür wenn ihm eine Fliege auf den Scheinwerfer knallt (deshalb liebe ich Miniblinker; die sind nach einem einzigen Hummeleinschlag "zu"). Wenn er aber aus dem Acker kommt muss er eben seine "lichttechnischen Einrichtungen" kontrollieren und bei Bedarf reinigen.
Für Gitter kann er etwas. Die hat er mutwillig (vielleicht im Verbotsirrtum) angebaut.

Mir ist es z.B. egal ob jemand ein Gitter vor dem Scheinwerfer hat. Zwar halte ich es für nicht erforderlich, doch wenn jemand meint . . . Nur darf er dann eben nicht weinen wenn ihn jemand den es stört "rauszieht".
gerd
 
Thema:

Ich versteh den Tüv nicht!!

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