Kontrollleuchte für Zusatzscheinwerfer

Diskutiere Kontrollleuchte für Zusatzscheinwerfer im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo GS-Gemeinde Weiß jemand, ob Zusatzscheinwerfer eine Kontrollleuchte benötigen? Falls ja, welche Farbe muss diese haben?? Besten Dank im Voraus
piotl

piotl

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Hallo GS-Gemeinde
Weiß jemand, ob Zusatzscheinwerfer eine Kontrollleuchte benötigen?
Falls ja, welche Farbe muss diese haben??

Besten Dank im Voraus
 
GS-Benny

GS-Benny

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Nein,
nicht erforderlich, sagt der TÜV.
Ist aber nicht verkehrt wenn man sieht, das die Zusatzscheinwerfer an sind.

Allzeit gute Fahrt, mit oder ohne Zusatzscheinwerfer !!!
Benny
 
rainmoto

rainmoto

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Zwei rote R1100GS
Hallo,
wenn du am Schalter markierst wo an und aus ist passt das, so bei mir.
 
juekl

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R100GSPD, R1100GS, R1150GS, R1150GSA, R1200GS TB, R1200GS LC TB und wieder R1200GS TÜ
ist ganz gut wenn man es sehen kann
auf die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer kann man sich tagsüber auch nicht 100% verlassen
 
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GS_boxermax

GS_boxermax

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es gibt Schiebe und Kippschalter wo eine Kontroll-Leuchte mit integriert ist ... ich hab nen Kippschalter
 
gerd_

gerd_

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Hi
Es kommt darauf an welche Art Zusatzscheinwerfer Du hast.
Bei "Nebel" hat die -nicht vorgeschriebene- Leuchte grün zu sein (wenn sie vorhanden ist).
Bei "Fern" ist nix vorgesehen weil zusätzliche "Fern" nur gemeinsam mit dem serienmässigen Fernlicht leuchten, keinen extra Schalter haben dürfen und dafür eine K-Lampe existiert.
Bei "Begrenzungsleuchten" gibt es keine Kontrollampe.
Für "Fern" ist es logisch, bei "Nebel" geht der Gesetzgeber beim Mopped davon aus, dass sie regelkonform verwendet werden und man das sieht. Wäre es nicht der Fall so wären die Scheinwerfer sinnlos.
Die serienmässig als Sonderausstattung verkauften "Zusatzscheinwerfer" heissen bei BMW "Nachrüstsatz Nebelscheinwerfer".
gerd
 
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piotl

piotl

Themenstarter
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Erst einmal Danke für die Antworten.
Ich hab die original LED-Zusatzscheinwerfer, die auch an der GS 1200 verbaut werden.
Diese wurden mir aber nicht als Nebelscheinwerfer, sondern als echte Zusatzscheinwerfer verkauft.
Das war wegen der Verschaltung interessant.

Ich hab schon einiges gelesen und weiß, dass jeweils 1 Stück Nebel und 1 Stück Fernscheinwerfer verbaut werden dürfen.
Bei den Zusatzscheinwerfern seien wohl seit "kurzem" zwei gleichzeitig leuchtende Lampen erlaubt.
Aber je mehr man zu dem Thema liest, desto widersprüchlicher sind die Aussagen.
Wenn ich das Ganze jetzt richtig verstanden habe, ist eine Kontrolllampe in keinem Fall Pflicht.

Danke und beste Grüße
Peter
 
G

Gast 41871

Gast
Hallo Peter, nach StVZO ist am Motorrad nur jeweils ein Nebelscheinwerfer und ein zusätzlicher Fernscheinwerfer erlaubt. Aber nach EU-Zulassung 2 Nebelscheinwerfer und insgesamt 2 Fernscheinwerfer. Alles verwirrend, es gilt aber beides. Du kannst Dir ausuchen was Du möchtest. Dabei aber die geltenden Anbauvorschriften und die Regeln der StVO beim Einschalten beachten ;-)

MfG Gärtner
 
B

bruder

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Hallo,
bin dabei mir auch die originalen Zusatzscheinwerfer an meine 1150 GS zu verbauen.

Wie hast du das gemacht?

Möchte meine "alten" Hella FF50 gegen die LED-Variante tauschen.

Gruß

Bruder
 
gerd_

gerd_

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Hi
Hallo Peter, nach StVZO ist am Motorrad nur jeweils ein Nebelscheinwerfer und ein zusätzlicher Fernscheinwerfer erlaubt. Aber nach EU-Zulassung 2 Nebelscheinwerfer und insgesamt 2 Fernscheinwerfer. Alles verwirrend, es gilt aber beides. Du kannst Dir ausuchen was Du möchtest. Dabei aber die geltenden Anbauvorschriften und die Regeln der StVO beim Einschalten beachten ;-)
Es geht darum als was das Mopped zugelassen ist. Alle 4V sind EU-zugelassen es gilt also die 2+2 Regel.
Bei den 1100 und den 1200 ist das auch tatsächlich so weil die Serienmässigen Abblend- und Fernscheinwerfer eine Baueinheit bilden
Bei den 1150 ist es anders. Hier sind es 2 getrennte SW und somit ist bereits ein Fernscheinwerfer verbaut und nur noch ein zusätzlicher FernSW legal.
Hab' ich mit einem TÜVie diskutiert. Allerdings sagte er: "Geschaltet sind sie vorschriftmässig, wenn einer entgegenkommt blendest Du eh' ab. Und eh' ich Dich jetzt heimfahren lasse, Du eines der Dinger abbaust, der blödsinnigen Bestimmung Genüge getan ist, ich den Stempel draufhaue und Du das Ding wieder anschraubst. . . . ."

Im ETK laufen die Teile tatsächlich unter "Zusatzscheinwerfer". Geschaltet werden sie allerdings mit einem "Schalter für Nebelscheinwerfer". Nachdem sie BMW gerne selbst anbaut sind sie dann natürlich richtig geschaltet. Dass es BMW seinen Kunden quasi anheim stellt die Zusatzscheinwerfer entgegen der StVO zu benutzen finde ich dann schon seltsam.
Die auf den SW befindliche E-Nummer sagt übrigens "Nebel".
gerd
 
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