Original Endtopf ausräumen !?

Diskutiere Original Endtopf ausräumen !? im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Sind Dir 85 Euro noch zu teuer ???- dann mach mir ein Angebot....
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rrobi

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R 1150 GS
beobachte grad einen in der Bucht :

21,50 noch 7 Std.

schau´n wir mal wie der weg geht und dann können wir nochmal reden ...
 
eule58

eule58

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Hallo, was haltet ihr von dem Leo für die 1100 GS. Bin noch ziemlich neu im GS-Forum.
Danke
Eule58
 
Torfschiffer

Torfschiffer

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Hallo, was haltet ihr von dem Leo für die 1100 GS. Bin noch ziemlich neu im GS-Forum.
Danke
Eule58
Moin Eule,

hier ist die 1150-Ecke, deshalb wirste wenig Antworten bekommen. ;)

Ich hab den Leo an meiner 11er ... kling echt gut, aber ganz schön laut... ;)
 
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Kroni

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Nahmdt !

Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, daß der Ärger mit der Rennleitung bei einer normalen Kontrolle noch das geringste Übel ist, das einem droht.

Das erheblichste Übel ist das, was passiert, wenn was passiert - sprich: Unfall. Bei einer Manipulation am Fahrzeug, welche die ABE zum erlöschen bringt, erlischt automatisch auch der Versicherungsschutz. Die Folge: auf einem Haftpflichtschaden, den man als (Mit-)Verursacher des Unfalls eventuell zu tragen hat, bleibt man möglicherweise selbst sitzen. Auch entfällt in solchen Fällen dann die eventuelle Kulanz der Rennleitung, die es mit einem Verwarnungsgeld und einer Vorführung mit legaler Tröte möglicherweise genüge sein lässt - dann prasselts ein Strafverfahren mit der möglichen Konsequenz des Führerscheinentzugs. Das heißt dann je nach Dauer der Sperrzeit 12 + x Monate zu Fuß gehen, Führerschein neu machen mit allem Pipapo und (soweit ich weiß) ins Stadium des Fahranfängers zurückversetzt zu werden: dh für mindestens 1 Jahr 34 PS und 8 statt 18 Punkte als "deadline" (ist etwas komplizierter, aber ich lasses mal so stehen) !

No risk - no fun !

Gruß

Kroni
 
philofax

philofax

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oida was geht denn mit dir ab...

Nahmdt !

Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, daß der Ärger mit der Rennleitung bei einer normalen Kontrolle noch das geringste Übel ist, das einem droht.

Das erheblichste Übel ist das, was passiert, wenn was passiert - sprich: Unfall. Bei einer Manipulation am Fahrzeug, welche die ABE zum erlöschen bringt, erlischt automatisch auch der Versicherungsschutz. Die Folge: auf einem Haftpflichtschaden, den man als (Mit-)Verursacher des Unfalls eventuell zu tragen hat, bleibt man möglicherweise selbst sitzen. Auch entfällt in solchen Fällen dann die eventuelle Kulanz der Rennleitung, die es mit einem Verwarnungsgeld und einer Vorführung mit legaler Tröte möglicherweise genüge sein lässt - dann prasselts ein Strafverfahren mit der möglichen Konsequenz des Führerscheinentzugs. Das heißt dann je nach Dauer der Sperrzeit 12 + x Monate zu Fuß gehen, Führerschein neu machen mit allem Pipapo und (soweit ich weiß) ins Stadium des Fahranfängers zurückversetzt zu werden: dh für mindestens 1 Jahr 34 PS und 8 statt 18 Punkte als "deadline" (ist etwas komplizierter, aber ich lasses mal so stehen) !
sag mal was fabulierst du denn hier zusammen?

eine illegale troete laesst weder automagisch eine versicherungs erloeschen
noch ist sie relevant wenn nicht "unfallursaechlich". <- wichtig

ein krad bei dem der blinker nicht geht oder der kruemmer durchgerostet ist,
wuerde dann auch das selbe schicksal bluehen oder was?

und selbst wenn! die versicherung ein verschulden oder erloschene BE sieht,
so ist eine regressforderung gegen den versicherungsnehmer in ihrer hoehe
begrenzt. 5000.- IMHO.

irgendwie schon bisschen abenteuerlich was du so erzaehlst.
 
palmstrollo

palmstrollo

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... Das heißt dann je nach Dauer der Sperrzeit 12 + x Monate zu Fuß gehen, Führerschein neu machen mit allem Pipapo und (soweit ich weiß) ins Stadium des Fahranfängers zurückversetzt zu werden: dh für mindestens 1 Jahr 34 PS und 8 statt 18 Punkte als "deadline" (ist etwas komplizierter, aber ich lasses mal so stehen) !
...
Unfug, völliger.
Spaß am Rande: komme ich dann auch automatisch von meinen aktuellen 17 Punkten in Flensburg wieder runter auf 8 :D
 
Ra_ll_ik

Ra_ll_ik

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R1150GS --> R1200GS --> R1250GS
...hhhmmmm... ich war im September mit meiner veränderten Tüte beim Tüv.
Er hat es nicht bemerken wollen.

Hätte ich ihn darauf hinweisen müssen um meinen vollen Versicherungsumfang zu erhalten?
Da ich die Plakette bekommen habe, gilt es jetzt als genehmigt und i.O oder soll ich weiter nicht in den Schlaf kommen dürfen...
;)
Fragen über Fragen.... :p
 
philofax

philofax

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...hhhmmmm... ich war im September mit meiner veränderten Tüte beim Tüv.
Er hat es nicht bemerken wollen.

Hätte ich ihn darauf hinweisen müssen um meinen vollen Versicherungsumfang zu erhalten?
Da ich die Plakette bekommen habe, gilt es jetzt als genehmigt und i.O oder soll ich weiter nicht in den Schlaf kommen dürfen...
;)
Fragen über Fragen.... :p
nein, die tuete wird davon nicht legal (sofern sie ueberhaupt illegal wurde durch
eine veraenderung). der tuev bescheinigt dir nur, das deine karre betriebssicher
ist und nicht mehr. haette man dir deine troete mit geaenderter db zahl in
die papiere eingetragen ... ja dann .. aber so ist fuer eventuelle fragen der
rennleitung die aktuelle db messung relevant.

aber wie wir ja in diesem forum gelernt haben ... laute troete ist genauso
schlimm wie kleine enten in den teich schubsen oder einen krieg anzetteln.
 
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Kroni

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Nahmdt !

Naja, wenn philofax das sagt, daß das alles Käse ist, was ich da geschrieben habe, dann wird das ja wohl so sein. Dann isses ja wohl nicht wirklich so schlimm, wenn man den Auspuff "ausräumt". Kann einem garantiert keinesfalls nix passieren - philofax sagt das ja so - wenn trotzdem was is: schickt ihm einfach die Rechnung ! Er zahlt - garantiert !

Ich wünsche allen viel Erfolg und Vergnügen beim Rumexperimentieren mit den Auspuffanlagen - und Euch allen eine sehr kooperative Rechtsschutzversicherung !

Gruß

Kroni
 
philofax

philofax

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du bist der held ...

Nahmdt !

Naja, wenn philofax das sagt, daß das alles Käse ist, was ich da geschrieben habe, dann wird das ja wohl so sein. Dann isses ja wohl nicht wirklich so schlimm, wenn man den Auspuff "ausräumt". Kann einem garantiert keinesfalls nix passieren - philofax sagt das ja so - wenn trotzdem was is: schickt ihm einfach die Rechnung ! Er zahlt - garantiert !

Ich wünsche allen viel Erfolg und Vergnügen beim Rumexperimentieren mit den Auspuffanlagen - und Euch allen eine sehr kooperative Rechtsschutzversicherung !
sag mal kriegst du es noch geregelt oder ist dir einfach langweilig? du kommst
permanent mit deiner etwas kruden ansicht angestolpert, fabulierst ueber
dinge, von denen du anscheinend keinen schimmer hast in einem ton, fuer
den dich in einer kneipe schon lang der wirt an die luft gesetzt haette und
dann pisst du mich hier noch von der seite an.

wenn es dir nicht passt, das fuer ein "nichteintreten einer versicherung" es
nicht ausreicht das irgendwas nicht ok war, sondern es unfallursaechlich
sein muss, dann steht es dir frei wahlweise den gegenbeweis anzutreten
oder fordere ein, das die behauptung belegt wird aber schwaetz hier keinen
mist von wegen "schickt dem philofax die rechnung", denn darum ging es
hier nicht.

deine geisteshaltung im bezug auf rechte anderer hast du bereits deutlich
unter beweis gestellt, deine mangelnde diskussionsfaehig auch.

ich glaube kaum das du der erste waerst, der freiwillig auf eine zahlung von
schmerzensgeld verzichtet weil es noch 2 teurere anzuege gegeben haette,
die du haettest kaufen koennen und deine versicherung wird auch nicht
fuer dich eintreten muessen weil deine fernlichtbirne nicht ging (am lichten
tag).

reiss nicht die klappe auf, mach es. diese gutmenschenmasche zieht nicht.
 
Ra_ll_ik

Ra_ll_ik

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...hhhmmmm... ich war im September mit meiner veränderten Tüte beim Tüv.
Er hat es nicht bemerken wollen.
... bei aller Ernsthaftigkeit aller Beiträge, meiner sollte so nicht verstanden werden.
Ich werde jedenfalls im Falle eines Einwandes der Winkerfraktion den daraus resultierenden Schriftverkehr an Kroni schicken, die entsprechende Rechnung bekommt Phil.
Dann bin ich fein raus und kann wieder ruhig schlafen... :D
 
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Kroni

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Ich hab mal so ein bissl gegooglet ...

... und hab das da gefunden:

"Bevor ihr etwas kauft oder anbaut bzw. einbaut, solltet ihr euch beim Händler oder in den entsprechenden Unterlagen erkundigen, ob ihr bestimmte Formvorschriften beachten müsst. Wenn ihr trotzdem das Motorrad im Straßenverkehr benutzt, kostet das eine Geldstrafe sowie Punkte in Flensburg. Das Motorrad kann aber auch von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt werden, wenn diese Maßnahmen verhältnismäßig sind. Zudem kann sich bei einem Unfall die eigene Versicherung Geld bei euch zurückholen, da ihr ohne Betriebserlaubnis auf der Straße gefahren seid. Der häufigste Grund, der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, ist die Veränderung der Auspuffanlage. Wird der Auspuff zur Leistungsänderung verändert, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Wenn ihr also den Auspuff ausräumt, kürzt oder sonst irgendwie verändert, erlischt die Betriebserlaubnis. In diesem Fall gibt es auch keinerlei Möglichkeit sich herauszuwinden."


Das ist ein Auszug von dem da:

http://www.bma-magazin.de/rechtstipp/572-rechtstipp-erloeschen-der-betriebserlaubnis-.html

Der Typ, der das geschrieben hat, heißt Jan Schweers und ist wohl Rechtsanwalt in Bremen. Aber der hat wahrscheinlich auch keine Ahnung - oder ? Wer hier Ahnung hat, und wer einfach mal die Fresse halten sollte, wissen wir ja ! Also sach ich dazu weiter mal nix. Auch nicht, daß auch die Deckung der Rechtsschutzversicherung erlischt - das war insofern wirklich Quatsch, Euch Ausräumern eine "kooperative Rechtsschutzversicherung" zu wünschen !
 
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philofax

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... und hab das da gefunden:

.... ist die Veränderung der Auspuffanlage. Wird der Auspuff zur Leistungsänderung verändert, dann erlischt die Betriebserlaubnis. ...
bist du ueberhaupt in der lage zu verstehen? ich habe mal den relevanten teil
herausgefiltert. du behauptest jegliche aenderung lasse der versicherung die
moeglichkeit offen, nicht zu zahlen, das ist schlicht gelogen.

interessant ist doch, dass du andauernd irgendwelche kraftausdruecke und
beleidigungen loswerden musst, deine argumentationskette auf lauter fehlenden
gliedern besteht und egal was andere sagen, du saugst zusammenhanglose
begruendungen aus dem netz.

was machst du zwischen den postings? google und wikipedia nach tollen
zitaten abgrasen?
 
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Kroni

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google

und dann war da noch das da:

http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1197581/index.html?ROOT=1180141

Das ist ein Pressemitteilung des OLG Karlsruhe - ich zitiere mal wieder ein Stückle:

"Das Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis setze nach § 19 Abs. 2 StVZO eine willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit, wie etwa durch Ein- oder Ausbau von Teilen oder Werkarbeiten am Fahrzeug, voraus, weshalb bloße Veränderungen aufgrund natürlichen Verschleißes hierfür nicht ausreichten. Neben dem Wortlaut der Vorschrift, welche die Vornahme von Änderungen voraussetze, ergebe sich dies auch aus § 17 Abs.1 StVZO, wonach die Verwaltungsbehörde bei nicht vorschriftsmäßigem Zustand des Fahrzeuges dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr untersagen oder beschränken könne.
Das demnach nicht ausschließbar auf natürliche Ursachen zurückzuführende Fehlen der Querbleche am Auspuffendtopf habe somit nicht zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Kraftrad geführt, weshalb der Betroffene nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freigesprochen wurde."

Die meinen damit wohl, daß es nicht so schlimm ist, wenn was kaputt geht, aber wenn man dran rummacht, dann siehts wieder ganz anders aus. Aber die haben wahrscheinlich auch keine Ahnung - wahrscheinlich sind das alles Rechtsverdreher, und garantiert fährt nicht einer davon Motorrad !

Und noch was: Das ist der Absatz 2 vom § 19 StVZO - hab ich auf der HP vom Bundesjustizministerium gefunden:

"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Abs. 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung
die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2.die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden."

Die Unterstreichung ist von mir. Aber hier sieht man ja schon klar, dasses total legal ist, wenn man den Auspuff ausräumt, gell ? Weil ja das Abgas- und Geräuschverhalten nicht verschlechtert wird, sondern die Tüte kerniger klingt, besseren Sound macht - gell ? Wenn die Rechtsverdreher sagen, das wäre ne Verschlechterung vom Abgas- oder Geräuschverhalten, wenn die Tüte besser klingt, der Sound besser ist, dann zeigt das doch nur, dasse keine Ahnung haben, und besser mal die Fresse halten würden, logo !
 
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philofax

philofax

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in welche richtung ruderst du eigentlich?

erst geht es um stillegen, dann um einziehung, irgendwann um erloeschen
einer BE, dann wieder zahlt die Versicherung angeblich nicht und nun ist
ein fall hervorgehoben bei dem im endtopf die querbleche fehlen und der
noch dazu freigesprochen wurde. hallo? querbleche die sich in luft und
wohlgefallen aufloesen? da hat aber jemand schwein gehabt.

aber zum ausgangspunkt. du kannst wahlweise bei einer sache bleiben und
deinen standpunkt untermauern oder wie in den letzten 10 beitraegen auf
10 nebenkriegsschauplaetze ausweichen in der hoffnung, das keiner merkt
dass dir ausser schlauen zitaten keine beweise gelingen.
 
philofax

philofax

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"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
..
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
jetzt habe ich genug. eine ausgefallene lambdasonde ist also grund genug
um ein fahrzeug stillzulegen. fertig. alles ist gut, ich lebe damit. kroni hat
recht, ich meine ruhe. gesunder menschenverstand wird ueberbewertet.

ich bin raus, das wird mir zu albern.
 
K

Kroni

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Eine ausgefallene Lambdasonde führt zum Erlöschen der ABE ?

Das verstehe ich jetzt aber nicht. Da oben in dem Urteil steht doch ausdrücklich drinn, dasses gerade nicht zum Erlöschen der ABE führt, wenn was kaputtgeht. Dann gibts lediglich den "Mängelschein" und man musses in Ordnung bringen und dann wieder vorführen. So hab ich das jedenfalls verstanden. Da steht aber - so lese ich das - drin, dasses zum Erlöschen der ABE führt, wenn man was abbaut, was dran sein muß, und das Auswirkungen auf Geräusch und Abgase hat, die wo dann schlechter werden.

Auch im Holger-Aue-Comic ist doch immer die Lärmmessung von der Bullerei an den Mopeds so ein Dauerthema ...

Oder isses nun so, dasses zwar total legal ist, wenn man mit ner offenen Tüte rumfährt, die man entweder "offen" drangebaut oder "ausgeräumt" hat - aber man von der Bullerei trotzdem verfolgt wird, und das das dann die eigentliche Sauerei ist ?

Oder hat das am Ende überhaupt keine Auswirkungen auf "Abgas- und Geräuschverhalten", wenn man den Auspuff "ausräumt" ? Ich bin technisch ein ziemlicher Idiot, gebe ich gerne zu. Wenn da im Auspuff sowas drinnen ist, dann ist das doch wohl da, um Geräusche zu dämmen, oder ? Wozu ist das sonst da drinnen ? Ich stell mir das halt so vor, wenn man den Auspuff "ausräumt", dann wirds lauter. OK, klingt vielleicht besser für den, der wo drauf sitzt. Wie das mit denen ist, an denen man mit so einer offenen Tüte regelmässig vorbeifährt, das weiß ich natürlich nicht.
 
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rrobi

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he Jungs ... haltet mal den Ball flach und bedenkt beide:

"Der Klügere gibt nach"

Ich denke das Leben ist zu kurz um sich seine wertvolle Zeit mit solchen Problemen zu belasten ...
Das schlägt auf den Magebn und auf´s Gemüt und für was .... genau .. für´n A.....

also ... cool bleiben und sich einfach lmaA denken ... :D
 
Thema:

Original Endtopf ausräumen !?

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