Original Endtopf ausräumen !?

Diskutiere Original Endtopf ausräumen !? im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; @ rrobi Ich ziehe mir gerne die Narrenkappe auf und bleibe der Dumme, wenn das die Vorraussetzung dafür sein sollte, auch in einem Motorradfourm...
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Kroni

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@ rrobi

Ich ziehe mir gerne die Narrenkappe auf und bleibe der Dumme, wenn das die Vorraussetzung dafür sein sollte, auch in einem Motorradfourm eindeutig klarzustellen, daß das vorsätzliche "Ausräumen" des Endtopfs nach derzeitiger Rechtslage die Allgemeine Betriebserlaubnis des Motorrades eindeutig zum Erlöschen bringt, was mit jeder Menge von höchst unerfreulichen Nachteilen verbunden sein kann, die bei Flensburger Punkten und einem saftigen Bußgeld gerade erst anfangen.

Es fällt mir zugegebenermassen verdammt schwer, ein Geschreibsel kommentarlos zu Kenntnis zu nehmen, in dem die Behauptung aufgestellt wird, so eine Maßnahme wäre völlig unproblematisch, könne man ruhig machen, alles halb so wild - und wer das Gegenteil behauptet, ist einfach nur doof.

Weil nämlich diese Sprücheklopferei von offenkundig Rechtsunkundigen, die sich aus zusammenhanglosem Halbwissen, Thekenstorys vom "Nicht-erwischt-worden" sein und dergleichen mehr eine Rechtsauffassung zusammenreimen, bei der der offenkundige Wunsch nach einer Brülltüte der Vater des Gedankens ist - womöglich unbefangene Leser dazu veranlassen zu denken: och, wenn's im GS Forum steht, dann kann ich ja meine Tüte ruhig auch ausräumen.

Ich habe nämlich die erheblichsten Bedenken, daß es vor Gericht als "Ich kann nix dafür" - Ausrede ausreichen würde, das man irgendwo in einem Internet-Forum irgendwas gelesen hat, was irgendjemand geschrieben hat, der offenkundig von Rechtsfragen nicht die Bohne einer Ahnung hat.

Deshalb habe ich mir auch die Mühe gemacht, das Statement eines zugelassenen Rechtsanwalts und eine Pressemitteilung des OLG Karlsruhe zu verlinken, weil ich irgendwie die Hoffnung habe, daß es den einen oder anderen geben könnte, der den Aussagen eines Oberlandesgerichts oder eines Rechtsanwalts doch etwas mehr Glauben beimessen könnte, als dummen Sprüchen auf Biertischniveau.

Und das ist es mir auch Wert, mit dem Klopfer dieser Biertischsprüche die Klinge zu kreuzen.
 
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philofax

philofax

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Eine ausgefallene Lambdasonde führt zum Erlöschen der ABE ?

Das verstehe ich jetzt aber nicht. Da oben in dem Urteil steht doch ausdrücklich drinn, dasses gerade nicht zum Erlöschen der ABE führt, wenn was kaputtgeht.
dann bastel ich eben am auspuff rum oder putze unten am zylinder rum und
reiss mir ungeschickterweise das kabel zur sonde ab. und nun? genau. ich hab
es selber aus versehen kaputtgemacht also legt man mir die karre still oder es
passier das, was du bereits in deinem ersten posting versucht hast an den
mann zu bringen:

Bei einer Manipulation am Fahrzeug, welche die ABE zum erlöschen bringt, erlischt automatisch auch der Versicherungsschutz.
das ist so falshc, das man es eigentlich gelogen nennen kann.

Die Folge: auf einem Haftpflichtschaden, den man als (Mit-)Verursacher des Unfalls eventuell zu tragen hat, bleibt man möglicherweise selbst sitzen. Auch
glatt gelogen. 5000.- EUR Regressforderung sind moeglich. Der Geschaedigte
wird entschaedigt und das ist das wichtigste dabei. die obliegenheitsverletzung
muss schon vorsatz gewesen sein, sonst sind es "gerade mal" 2.500.-.
dieses maerchen, das keine versicherung zahlt und alle ins armenhaus gehen
muessen und aehnliches ist glatt erfunden.

entfällt in solchen Fällen dann die eventuelle Kulanz der Rennleitung, die es mit einem Verwarnungsgeld und einer Vorführung mit legaler Tröte möglicherweise genüge sein lässt - dann prasselts ein Strafverfahren mit der
ah, neuerdings arbeitet die polizei also nach dem prinzip: ohne unfall ist es
eine bagatelle und mit ist es eine straftat oder was?

möglichen Konsequenz des Führerscheinentzugs. Das heißt dann je nach Dauer der Sperrzeit 12 + x Monate zu Fuß gehen, Führerschein neu machen mit allem Pipapo und (soweit ich weiß) ins Stadium des Fahranfängers
alter schwede ... soviel hahnebuechenen unfug las ich selten.

zurückversetzt zu werden: dh für mindestens 1 Jahr 34 PS und 8 statt 18 Punkte als "deadline" (ist etwas komplizierter, aber ich lasses mal so stehen) !
aha ... einen A direkt stuft man auf A34PS zurueck ... mit genau welcher
rechtsgrundlage? also mal ausser deiner interessanten rechtsauffassung?

und genau so kann man es mit jeder deiner postings machen, du windest
dich hier peinlich von einer ecke in die andere und wenn dann einer deinen
schmarrn herauspickt, dann sind alle idioten, dumm, und was noch alles.
 
GS Roger

GS Roger

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Hallo Leute,
ich habe mir alle Kommentare durchgelesen und muss feststellen, das jeder Recht hat.
Die original Tröte von BMW hat Zulassung, richtig?
Wenn ich jetzt hergehe und diesen Auspuff ausräume, ist das Vorsatz und Manipulation an einem original Auspuff, sieht doch jeder ein, oder?
Ist dann nicht so, das dann für diesen Auspuff die ABE erlischt?

Dann verstehe ich nicht, warum Jemand, der den originalen Auspuff ausräumen möchte, nicht einen Zubehörauspuff erwirbt der ABE hat, dann müsste eine solche Diskusion nicht stattfinden. Wir sind hier in einem BMW Forum und nicht bei Dacia oder Hyosong. Denkt mal drüber nach!

Und für die Zach Fahrer hätte ich auch noch was.
Es gibt wohl keinen Auspuff der einen solch schönen dumpfen Klang hat.
Wird er mit KAT betrieben, dann darf ohne db-eater gefahren werden (Ausnahmegenehmigung). Sollte es dem Einen oder Anderen zu Laut sein, es gibt als extra auch einen db-eater für die 1150er.

Gruß
GS Roger
 
philofax

philofax

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Hallo Leute,
ich habe mir alle Kommentare durchgelesen und muss feststellen, das jeder Recht hat.
aua ... lies nochmal.

Die original Tröte von BMW hat Zulassung, richtig?
Wenn ich jetzt hergehe und diesen Auspuff ausräume, ist das Vorsatz und Manipulation an einem original Auspuff, sieht doch jeder ein, oder?
ja sehe ich ein.

Ist dann nicht so, das dann für diesen Auspuff die ABE erlischt?
nein. die be des krades ist futsch. darum gehts ja.

Dann verstehe ich nicht, warum Jemand, der den originalen Auspuff ausräumen möchte, nicht einen Zubehörauspuff erwirbt der ABE hat, dann müsste eine solche Diskusion nicht stattfinden. Wir sind hier in einem BMW Forum und nicht bei Dacia oder Hyosong. Denkt mal drüber nach!
mei, vielleicht weil er lust dazu hat oder sehen will ob und wieviel sich da
veraendert. und weil es hypotetisch ist.

Und für die Zach Fahrer hätte ich auch noch was.
ich auch ... warts ab.

Es gibt wohl keinen Auspuff der einen solch schönen dumpfen Klang hat.
Wird er mit KAT betrieben, dann darf ohne db-eater gefahren werden (Ausnahmegenehmigung). Sollte es dem Einen oder Anderen zu Laut sein, es gibt als extra auch einen db-eater für die 1150er.
knaller! wenn die rennleitung deinen zach misst und ueber die eingetragene
db grenze kommt, ist deine troete und deine karre ohne BE.

und da kann die zach troete an sich hundertmal zugelassen und mit abe und
e1-99 durchnummeriert sein. wenn zu laut, dann zu laut. emmisionsschutz
geht vor. ned lachen.
 
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rrobi

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knaller! wenn die rennleitung deinen zach misst und ueber die eingetragene
db grenze kommt, ist deine troete und deine karre ohne BE.

und da kann die zach troete an sich hundertmal zugelassen und mit abe und
e1-99 durchnummeriert sein. wenn zu laut, dann zu laut. emmisionsschutz
geht vor. ned lachen.
dem kann ich nur zustimmen ...
bei meiner 600er CBR ist mir genau das passiert ... Tüte mit ABE drauf ... in Kontrolle gekommen - ganz cool - ist ja alles legal ... scheiß was drauf ... die Trachtengruppe Freiburg fand´s zu laut ... Phonemessung durchgeführt und Essig war´s ...
Ich hab mit dem rumdiskutiert von wegen ABE und so ... A...lecken ... meine Aufgabe ist das Ding entsprechend zu dämmen.
Wenn Ihr - nur z.B. und rein hypotetisch - einen 50er Roller fahrt, in den Papieren Höchstgeschindigkeit 45 steht, das Teil aber 60 läuft, ist der Fahrer/Nutzer/Eigentümer dazu verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu ergreifen um die eingetragene Höchstgeschwindigkeit herzustellen ... was quasi heißt zum Händler zu fahren und das Teil zu drosseln ....
 
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Kroni

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Übrigens: Aus dem oben zitierten Urteil des OLG Karlsruhe können die Brülltütenliebhaber selbstverständlich auch entnehmen, daß die ABE nicht erlischt, wenn der "zulassungswidrige" Zustand durch natürlichen Verschleiß, einen Defekt oder so entstanden ist - anstelle von Manipulation. Schließlich war es in dem dort beschriebenen Fall so gewesen, daß es - wohl nach einem Sachverständigengutachten - nicht nachweisbar war, daß der Motorradfahrer manipuliert hatte, und der regelwidrige Zustand seines Auspuffes auch durch Verschleiß hätte entstanden sein können. Der Freispruch erfolgte sodann richtigerweise nach der Regel: Im Zweifel für den Angeklagten !

Die Hobbyjuristen und Schweinchen-Schlau-Typen unter den Brülltütenliebhabern können hieraus messerscharf den Schluß ziehen, das sie einfach hingehen, und sagen, sie könnten nix dafür, in dem Auspuff sei nie was drinn gewesen, der wär von Anfang an so gewesen, wie sie das Moped gekauft hätten und der TÜV hätte ja auch nix gemerkt. Oder die Schalldämpfer seien wohl bei der regelmässigen jährlichen Auspuffreinigung in der Werkstatt verloren gegangen oder geklaut worden oder so. "Und dann soll einer einem erst mal das Gegenteil beweisen ! Dann steht nämlich Aussage gegen Aussage !"

Auch das ist ein fataler Irrtum, der sich hartnäckig bei den Schweinchen-Schlau-Typen hält. Im Urteil wird dann nämlich im Zweifel einfach zu lesen sein, daß man diesen Aussagen einfach nicht geglaubt hat, und es offenkundig frei erfundene Schutzbehauptungen waren. Möglicherweise, sofern ein solches Ermessen eröffnet ist, wird dann noch eine Strafverschärfung wegen hartnäckiger Uneinsichtigkeit damit begründet werden. Es gibt nämlich einen Straftatbestand, der verfassungswidrigerweise nirgendwo in Gesetzen steht, aber von ungeheuerer Bedeutung ist, seit es Richter gibt: die versuchte Verarschung des Gerichts.

Wie alle meine Texte in diesem thread ist auch dieser keinesfalls für die Schweinchen-Schlau-Typen geschrieben, sondern für diejenigen, die sich etwas mehr Einsichtsfähigkeit erhalten haben.
 
fliegenjens

fliegenjens

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Hallo,

hätte mal kurz eine Frage ... bringt es Soundmäßig etwas einen original Endtopf auszuräumen ?

Leistungssteigerung ist nicht wichtig ... nur Leistungsverlust sollte nocht sein.

Da es die originalen Töpfe recht günstig gibt wäre das doch eine (Sound)Alternative ... oder ? :confused:
Hallo Ihr alle,

ich (mit der gekürtzten Tüte)melde mich auch noch mal zu Wort.

Oben steht die Ursprüngliche Frage und hier artet es inzwischen aus zu einem Fred über Rechtbelehrung!:rolleyes:

Ich glaube wir sind alle Alt und ggf Erfahren genug um zu Wissen daß das ändern des Topfes nicht Legal ist.:cool:
Die daraus ggf. resultierenden Konsequenzen muß jeder selber tragen.

Also lasst uns doch diesen Fred schließen damit sich hier nicht noch mehr Leute angegriffen fühlen. Es lohnt sich nämlich nicht.

Schöne Restsaison Euch allen- egal ob mit oder ohne ABE!:):):)
 
GS Runner

GS Runner

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Hallo Ihr alle,

ich (mit der gekürtzten Tüte)melde mich auch noch mal zu Wort.

Oben steht die Ursprüngliche Frage und hier artet es inzwischen aus zu einem Fred über Rechtbelehrung!:rolleyes:

Ich glaube wir sind alle Alt und ggf Erfahren genug um zu Wissen daß das ändern des Topfes nicht Legal ist.:cool:
Die daraus ggf. resultierenden Konsequenzen muß jeder selber tragen.

Also lasst uns doch diesen Fred schließen damit sich hier nicht noch mehr Leute angegriffen fühlen. Es lohnt sich nämlich nicht.

Schöne Restsaison Euch allen- egal ob mit oder ohne ABE!:):):)
Hallo !!
Richtig Jens bin voll deiner Meinung ,ich glaub es gibt wichtigeres im Leben als sich damit rumzuärgern . Ist ja auch jedem selbst überlassen was er macht ob richtig oder falsch. Aber ich würde auch sagen bitte schließen .
Gruß
GS Runner
 
Thema:

Original Endtopf ausräumen !?

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