Xenon Nachrüstung

Diskutiere Xenon Nachrüstung im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo Leute, gebe Euch bescheid wie gut der Umbau war bzw. das Ergebnis (Abblendlicht und Fernlicht) hab vorab den TÜV gefragt und soll nach Umbau...
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achim867

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Hallo Leute,
gebe Euch bescheid wie gut der Umbau war bzw. das Ergebnis (Abblendlicht und Fernlicht) hab vorab den TÜV gefragt und soll nach Umbau mal vorbeikommen.
Bis dann
 
Q´rvenRäuber

Q´rvenRäuber

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Dann drücke ich dir mal fest die Daumen! Nicht das der TÜV sagt "Vergiss Es" und der ganze Spass umsonst war!

Ich bin aufjedenfall auf dein Bericht gespannt!
 
Germed

Germed

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Das umrüsten auf Xenon ist bei Zweirädern nicht zulässig. Gilt das gleiche wie bei Autos.

Vorraussetzungen sind eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung.


Gruß

Uli
 
S

Spätzünder

Gast
Hallo Leute,
gebe Euch bescheid wie gut der Umbau war bzw. das Ergebnis (Abblendlicht und Fernlicht) hab vorab den TÜV gefragt und soll nach Umbau mal vorbeikommen.
Bis dann
Na da bin ich aber mal gespannt....

Danke schon mal für die Info!

Gruß!

Stefan
 
Schwarzfahrer

Schwarzfahrer

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Das umrüsten auf Xenon ist bei Zweirädern nicht zulässig. Gilt das gleiche wie bei Autos.

Vorraussetzungen sind eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung.


Gruß

Uli

Laut Aussage Touratech gibt es kein TÜV Problem mit dem Xenoneinbausatz und mit dem Xenon Zusatzscheinwerfer sowieso nicht.

Uli - aus welcher Quelle kommt deine Aussage?
 
Dauerschrauber

Dauerschrauber

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Hi!

Laut Aussage Touratech gibt es kein TÜV Problem mit dem Xenoneinbausatz und mit dem Xenon Zusatzscheinwerfer sowieso nicht.
Touratech bietet ja auch kein Xenon-Abblendlicht an, sondern nur Fernlicht
oder Zusatzscheinwerfer. Das Abblendlicht ist aber das, was beim TÜV die
Probleme verursacht...
(abgesehen davon reicht es, wenn mich auf der Autobahn immer die 3er BMWs
mit ihren Xenonscheinwerfern blenden. Auf Motorräder, die bei jedem Dreh am
Gasgriff vorne hochgehen und dann auch blenden, kann ich gut verzichten)

Viele Grüße,
Matthias (mit Xenon-Fernlicht :) )
 
Schwarzfahrer

Schwarzfahrer

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Hi!



Touratech bietet ja auch kein Xenon-Abblendlicht an, sondern nur Fernlicht
oder Zusatzscheinwerfer. Das Abblendlicht ist aber das, was beim TÜV die
Probleme verursacht...
(abgesehen davon reicht es, wenn mich auf der Autobahn immer die 3er BMWs
mit ihren Xenonscheinwerfern blenden. Auf Motorräder, die bei jedem Dreh am
Gasgriff vorne hochgehen und dann auch blenden, kann ich gut verzichten)

Viele Grüße,
Matthias (mit Xenon-Fernlicht :) )

Habs kapiert - Danke!
 
Elchfan

Elchfan

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Lt. StVZO, §50 Abs. 10, ist Xenon Abblendlicht und Fernlicht nur i.V. mit automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheibenwaschanlage zulässig. Dieses gilt auch für Motorräder, jedoch nicht für Zusatzscheinwerfer.
 
D

Dietmar

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Xenon Abblendlicht ist für Motorräder NICHT zulässig, da hilft auch keine Aussage vom TÜV (die ist nämlich wertlos).

Und in der Straßenverkehrsordnung steht auch nicht, dass Xenon Abblendlicht für Motorräder zugelassen ist !
Insofern ist der Hinweis irreführend.

Gruß

Dietmar

P.S. Die Ausnahme von o.g. Regel ist mir bekannt und auch, dass es keine weiteren Ausnahmen geben wird.
 
Elchfan

Elchfan

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In der StVZO steht nicht drin, daß es verboten ist, sondern unter welchen Vorrausetzungen es erlaubt ist.
 
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Dietmar

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Hallo Karsten,

dort steht nicht, dass sie zugelassen sind !

Und Du solltest vollständig zitieren;
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Ein einzelner Satz -aus dem Zusammenhang gerissen- reicht nicht.

Bei meiner 12er gilt übrigens EU Recht, sprich ECE-Normen. Hatte die 1150er nicht auch schon eine EG Zulassung ?

Gruß

Dietmar
 
Elchfan

Elchfan

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Genau, das besagt du darfst die zulässige Art, sprich Abblendlicht, Fernscheinwerfer Nebelscheinwerfer etc. und die entsprechende Anzahl anbringen. Wie diese auszusehen/ beschaffen/ verbaut zu sein haben besagen die folgenden §§.
Soweit ich weiß, gilt auf deutschen Straßen die StVZO in der die ECE- Normen meines wissens , ich sag mal "eingearbeitet" sind (deswegen ja auch die permanenten Änderungen) und und auch in Ausführungvorschriften und Erläuterungen zu finden sind, soweit in Deutschland gültig.

Aber in dem grundsätzlichem Punkt sind wir und ja einig: XENON-Nachrüstung zum derzeitigem Zeitpunkt nicht zulässig.

 
Thema:

Xenon Nachrüstung

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