y-rohr / tüv

Diskutiere y-rohr / tüv im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo, ich glaube trotzdem nicht daß man diese Aussage so verallgemeinern kann. Wenn Dich ein Autofahrer mit 100km/h von Deiner Q haut, weil er...
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Botticelli

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Zach weist extra drauf hin, dass die Betriebserlaubnis erlischt sobald man das Zach Y-Rohr drunter baut, weil es eben nicht zugelassen ist. Wenn´s den TÜV Prüfer nicht stören mag, die Versicherung die in Schadensfall regulieren soll beautragt ggfs. einen eigenen Sachverständigen der möglicherweise das Unfallfahrzeug untersucht und der das dann aber mal ganz anders sieht als der TÜV - im Sinne des Versicherers und dann...?
Hallo,

ich glaube trotzdem nicht daß man diese Aussage so verallgemeinern kann. Wenn Dich ein Autofahrer mit 100km/h von Deiner Q haut, weil er die Vorfahrt übersehen hat oder was auch immer, spielt es für Dich persönlich wohl sowieseo keine Rolle mehr welcher Auspuff drunter war. Und ich glaube auch für keine Versicherung, da wie Walle schon gesagt hat, daß dieser Unfall für Dich unvermeidbar war, mit oder ohne ABE für den Auspuff.
Wenn Du ein Sportluftfilter ohne ABE im Auto eingebaut hast, und Dir fährt einer von hinten in die Karre, heißt auch nicht gleich daß die gegnerische Versicherung Deinen Schaden nicht zahlen muß.
Zugegeben, wenn Du vielleicht einen Unfall aufgrund höherer Geschwindigkeit mit Deinem Moped verursachst, dann kann es vielleicht anders aussehen wenn Du einen Auspuff ohne ABE hast, aber mal ehrlich gesagt, wer von uns Q Treibern hat denn schon mal einen Unfall verursacht? Und von diesen wenigen, bei wem war der Grund zu hohe Geschwindigkeit?
Wir gelten ja schließlich als sehr besonnene und weise Verkehrsteilnehmer...:lalala:

grüße

frank
 
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phattomatic

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ich glaube trotzdem nicht daß man diese Aussage so verallgemeinern kann
Es geht nicht um etwaige Schuldfragen, sondern um den Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis. Beides erlischt sofern Veränderungen am Fahrzeug in dieser Art vorgenommen werden. Wenn Dir das nachgewiesen wird, dann kriegst Du eine Teilschuld weil eine fahrlässige Handlung vorliegt. Denn Du hättest nicht mit dem Fahrzeug fahren dürfen dass Dir der Rentner bei Mißachtung Deiner Vorfahrt "weggeputzt" hat.

Das ist zwar alles Theorie, aber wenn es nachher um richtig Geld geht und Dir nachgewiesen werden kann dass Du mit einem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt warst, dass Betriebs- und Versicherungstechnisch gar nicht hätte am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen ist dem Versicherer der zahlen sollen ziemlich egal ob´s eine fiiiiiese HD, eine 300Km/h Hayabusa oder eine spießige GS war....
 
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phattomatic

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ich glaube trotzdem nicht daß man diese Aussage so verallgemeinern kann
Es geht nicht um etwaige Schuldfragen, sondern um den Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis. Beides erlischt sofern Veränderungen am Fahrzeug in dieser Art vorgenommen werden. Wenn Dir das nachgewiesen wird, dann kriegst Du mind. eine Teilschuld weil eine fahrlässige Handlung vorliegt. Denn Du hättest nicht mit dem Fahrzeug fahren dürfen dass Dir der Rentner bei Mißachtung Deiner Vorfahrt "weggeputzt" hat.

Das ist zwar alles Theorie, aber wenn es nachher um richtig Geld geht und Dir nachgewiesen werden kann dass Du mit einem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt warst, dass Betriebs- und Versicherungstechnisch gar nicht hätte am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen ist dem Versicherer der zahlen sollen ziemlich egal ob´s eine fiiiiiese HD, eine 300Km/h Hayabusa oder eine spießige GS war....
 
Boxer-Walle

Boxer-Walle

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hey phattomatic,

du bist falsch gewickelt.
hast keinen freund, der rechtsanwalt ist? frag den sonst mal.
wenn dich jemand in einen unfall verwickelt und du hast keine schuld,
wird dir von der gegnerischen versicherung dein schaden ersetzt. dafür ist eine haftpflicht da.

ich mach´mich nochmal schlau. melde mich wieder morgähn. und eine gute nacht wünsche ich allen - wall:e
 
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Botticelli

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Hallo

Also, wenn Du an Deinem Moped Teile verbaust, die keine ABE haben, kann Deine Betriebserlaubnis erlöschen, heißt aber nicht, daß Du dann Freiwild für jeden anderen Verkehrsteilnehmer bist. Selbst wenn Du den Unfall verschuldet hast, liegt zwar eine
'' Gefährdungserhöhung '' vor, Deine Versicherung kann aber nur einen Betrag von bis zu 5000 € bei Dir wieder einklagen. Selbst wenn Du mit Deiner Q in zwei Bugatti Veyron schleuderst.
Und das ist Deine Teilschuld.
Wenn dich aber ein sportlich ambitionierter Fahrer mit seinem SUV mal eben über die Haube springen läßt, und nachgwiesen werden kann, daß dieser Unfall für Dich unvermeidbar war, dann kannst Du vielleicht ein paar Punkte in Flensburg kriegen und einen Bußgeldbescheid, Deinen Schaden wirst Du aber trotzdem von der gegnerischen Versicherung bezahlt bekommen, zumindest mit einem guten Verkehrsanwalt...

Ist aber alles ein recht schmaler Grad, muß ich auch unumwunden zugeben und wie Du schon richtig festgestellt hast, alles Theorie.
Trotzdem, der Gesetzgeber hat auch folgendes festgestellt:

'' Das Erlöschen der BE ist in § 19 Abs. 2 und 3 StVZO geregelt und ist keinesfalls mit einer Betriebsuntersagung nach § 5 FZV zu verwechseln. ''

Also liebe y-rohr Fahrer, die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos :icon_salut:

grüße

frank
 
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phattomatic

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Ist aber alles ein recht schmaler Grad, muß ich auch unumwunden zugeben und wie Du schon richtig festgestellt hast, alles Theorie.
Trotzdem, der Gesetzgeber hat auch folgendes festgestellt:

'' Das Erlöschen der BE ist in § 19 Abs. 2 und 3 StVZO geregelt und ist keinesfalls mit einer Betriebsuntersagung nach § 5 FZV zu verwechseln. ''
Genau das meinte ich damit auch, in der Praxis würde in 9 von 10 Fällen nicht drauf rumgehackt. Eine potenzielle Angriffsfläche bleibt dennoch erhalten, eine klassische Grauzone. Haken wir es mal ab, mit der Qunitessenz zumindest mal "drüber gesprochen zu haben" einen Unfall braucht eh Niemand.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Zwar bin ich ein erklärter Gegner der Soundverbesserung, doch gilt ganz klar:
Es ist eine Owi wenn man ein nicht zugelassenes Y-Rohr montiert und man darf eigentlich nicht fahren weil es zu laut ist.
ABER: Mit dem Versicherungsschutz hat das nichts zu tun! Die Versicherung die eine Zahlung verweigert zerlegt auch ein unbegabter Anwalt. Die mangelhafte Abgasanlage wird nur in den allerseltensten Fällen unfallursächlich oder unfallverschärfend sein. Somit gibt es keinen Grund zur Zahlungsverweigerung.
Sinnvoller wäre es z.B. wenn man prüfen könnte wie hoch die Reifendrücke waren. Waren sie zu niedrig könnte das Fahrverhalten "schlecht" gewesen sein. Waren sie zu hoch ist evtl die Reifenaudstandsfläche zu gering für eine vernünftige Bremsung.
Doch danach fragt niemand und auch die Lautstärke ist Quatsch. Interessanter wäre es, wenn das Y-Rohr sehr breit baute oder wesentlich tiefer hängt als der Kat. Dann streift es vielleicht . .. Aber auch das ist in der Praxis zu 99,9% Käse.
gerd
 
Boxer-Walle

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teil 1) yippie!
teil 2) warum bist du denn ein gegner der etwas "lauteren" torpedos?
kurze antwort genügt...ich denke an den eventuell fehlenden ps kann´s ja wirklich nicht liegen...
es sind ja immer noch genügend da...:-)

grüßle vom markus an den gerd vom pb-forum
 
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phattomatic

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ABER: Mit dem Versicherungsschutz hat das nichts zu tun!
Ich glaube über das Thema kann man Seitenlang diskutieren. Fakt ist die Betriebserlaubnis erlischt sobald Umbauten vorgenommen werden, die eine ABE oder einen Eintrag erfordern und eines von beidem NICHT haben. Vollkommen Banane ob´s eine Hupe, ein Funzel oder eine Abgaströte ist. Keine ABE oder kein Eintrag heißt das Fahrzeug wird illegal im öffentlichen Straßenverkehr. Damit liegt grundsätzlich ein Vorsatz vor der rechtlich zumindest eine Teilschuld wegen einer fahrlässigen Handlung erlaubt. Ist doch egal ob der Auspuff an dem Unfall schuld war, wenn das ganze Fahrzeug mit dem Auspuff hätte nicht bewegt werden dürfen. Hätte sich der Halter daran gehalten = kein Unfall. Hätte er eine ABE oder Eintrag = "legaler Unfall" ohne blöde Fragen.

Es ist sicher spitzwindig, aber Versicherer können so argumentieren...das ist die Grauzone, wie zuvor schon beschrieben.
 
Boxer-Walle

Boxer-Walle

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JETZT WIRD´S MIR´S ZUVIEL!

ich steig´ jetzt aus dem nun "sinnlosen und völlig entrücktem rumgekaschperle" gewordenen fred aus.
mahlzeit miteinander und allen einen schönen, sonnigen tag noch!

wall:e
 
Larsi

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Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
Ich glaube über das Thema kann man Seitenlang diskutieren. Fakt ist die Betriebserlaubnis erlischt sobald Umbauten vorgenommen werden, die eine ABE oder einen Eintrag erfordern und eines von beidem NICHT haben. Vollkommen Banane ob´s eine Hupe, ein Funzel oder eine Abgaströte ist. Keine ABE oder kein Eintrag heißt das Fahrzeug wird illegal im öffentlichen Straßenverkehr. Damit liegt grundsätzlich ein Vorsatz vor der rechtlich zumindest eine Teilschuld wegen einer fahrlässigen Handlung erlaubt. Ist doch egal ob der Auspuff an dem Unfall schuld war, wenn das ganze Fahrzeug mit dem Auspuff hätte nicht bewegt werden dürfen. Hätte sich der Halter daran gehalten = kein Unfall. Hätte er eine ABE oder Eintrag = "legaler Unfall" ohne blöde Fragen.

Es ist sicher spitzwindig, aber Versicherer können so argumentieren...das ist die Grauzone, wie zuvor schon beschrieben.
wenn du schon spitzfindig werden willst:
deine ABE für eine andere scheibe gilt bei einem ansonsten serienmäßigem mopped.
baust du jetzt andere fussrasten oder ein federbein mit ABE ein, wirds mit der legalität eng, da ja die teile micht mehr an ein komplett serienmäßiges mopped gebaut werden.
ebenso verhält es sich zb mit zubehörauspuff UND - luftfilter.

wie auch immer ... mir ist das eh latte :D
 
rainmoto

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dabei reicht nicht entweder drin oder drausen und Strafe

Steuerhinterziehung ist es nicht weil es da keine Alternative gibt.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Versicherer KÖNNEN sich daran hängen. Nützt ihnen aber, zumindest in DE nichts. Auch bringen nicht all die genannten Dinge die BE (nix ABE!) des Moppeds zum Erlöschen.
Ein Auspuff hat z.B. keine ABE für einen bestimmten Moppedtyp und somit darf er nicht mit diesem Moppedtyp am öffentlichen Verkehr teilnehmen. An der BE ändert das erst mal nix, sondern nur der Auspuff ist illegal weil ER ohne Gutachten oder ABE ist.
Der TÜV kann das Pickerl verweigern, die Exekutive kann dem Fahrer im Extremfall die weitere Teilnahme am Strassenverkehr untersagen (sprich: nach hause auf'm Hänger). Die BE erlischt nur wenn ein illegaler Eingriff vorliegt UND eine Gefährdung vom Fahrzeug ausgeht.
Von Gefahr kann man bei einem blöden Auspuff kaum sprechen, also greift nur der Immissionsschutz, sprich der Krachparagraf und dieser ist kein Versicherungsargument. Auch wenn es eine Versicherung versucht, wird sie daran scheitern.
Ein vollkommen fehlender Endschalldämpfer ist übrigens nicht mal eine OWI sondern erst mal nur ein Mangel. Zur OWI wird es erst wenn man ihn absichtlich zu Hause vergessen hat. Hat man ihn unterwegs verloren oder wurde er geklaut, bedeutet das nur "innerhalb 7 Tage ordnungsgemäss vorführen".
Ist z.B. am Motor "gebastelt" (z.B. Powercommander) so ist das illegal. Es hat Einfluss auf die Abgaswerte, die Leistung und somit auf Auslegung von Bremsen und Fahrwerk. Wie stark ist egal, Hauptsache dass! Das ist auch eine Gefährdung und somit ein Problem für die BE.
Dass auch der Auspuff Einfluss auf die Leistung hat spielt seltsamer Weise keine Rolle. Hier hat der Gesetzgeber, offenbar in einem Anfall von Geistesblitz, erkannt, dass ein Auspuff allein keine nennenswerte Auswirkung hat (es sei denn wenn da eine Drossel drin ist).

Fällt aber ein "verbessertes" Mopped auf dem Parkplatz um und beschädigt ein anderes Fahrzeug muss es sehr dumm zugehen wenn die Versicherung erfolgreich Regress fordern kann (zahlen tut sie ohnehin). Vielleicht wenn der geneigte Rocker messerscharfe Schmiedeteile (illegal & gefährdend) an den Lenker strickte und damit die Tür des Benz nicht nur verdellt sondern aufschlitzt.
Ein getunter Motor war ja kaum auschlaggebend für den "Umfallerschaden".

Bombt ein Mopped mit unzulässigen Blinkern in ein Auto so wird man die Frage stellen ob dies wegen der Blinker geschah. Bei ansonsten unberührtem Mopped tut sich gar nix, die Versicherung hat (ohnehin) zu löhnen und keine Chance auf Regress.
gerd
 
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mg91

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Tach,
wo steht das bitte, dass Motorräder vor EZ 01.04.2004 einen CO2-Wert von bis zu 4% haben dürfen ? Meine gebrauchte GS (EZ 01/2002) hatte schon bei Kauf den original Endtopf und ein Y-Rohr drunter (KAT gabs lose dazu). Die Werkstatt des Verkäufers hat den TÜV u. AU ohne KAT machen lassen (lt. AU CO2-Wert 0,9), wobei mir dieser Wert schleierhaft ist.

Da ich gerne legal unterwegs bin, würde mich natürlich interessieren, ob meine Kombination so o.k. ist oder ob ich den KAT formlich austragen lassen muss.

Gruß mg91
 
gs-biker

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Wenn du die Schlüßelnummer "6" im Schein stehen hast, darf der wert höher sein
 
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mg91

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Hallo Manfred,

unter welcher Kennziffer im Schein soll denn da die Schlusselnummer "6" stehen ?

VG
Thomas
 
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mg91

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schöner Mist. Meine R1150GS, Bj. 10/2001, EZ 01/2002 muss nach der BMW-Tabelle mit Schlüssel 06 unter 14.1 eine CO2-Grenze von 1,0 einhalten. Wenn ich das richtig lese dann sind aber eine ganze Reihe von diesbezüglichen Aussagen hier im Forum falsch.

VG
mg91
 
GStreiber1503

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Hallo mg91
alles halb so schlimm. Meine 1150 Adv hat schon einige Tüv`s ohne Kat, aber mit Y-Rohr und Zach Endschaldämpfer hinter sich ohne Mängel ( Sogar mit vergrößerte Luftansaugung ). Hab mal in den letzten Tüv Bericht reingeschaut, habe nur 0,3 CO2
Gruß Hajo
 
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rai.kru

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R 1150 GS
Habe seit einigen Wochen eine komplette Zach-Anlage (Y-VSD und ESD) mit KAT montiert und bin hellauf begeistert. Das Bike hat einen sehr guten Klang. Nach meinem Gehörempfinden - grenzwärtig. Den Eather herauszunehmen und dann bei Bedarf, anlässlich einer Kontrolle, die man nicht erahnen kann, wieder einzuschrauben ist wohl etwas blauäugig. Man bekommt sicherlich keine Zeit :mstickle:, vor der Kontrolle das Bike schnell wieder zulassungskonform umzubauen. Es ist ernsthaft zu überlegen, ohne Betriebszulassung durch die Gegend zu fahren. Das Fahrzeug ist nicht mehr zugelassen, man verliert den Versicherungsschutz, begeht, ob man`s glaubt oder nicht, Steuerhinterziehung und gasiert noch Flensbürger Pünktchen.
Gute Fahrt
Rainer
 
Thema:

y-rohr / tüv

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