Hi
Ich sehe da drei Aspekte, die jeder für sich klären muss, aber an denen ich im Moment noch scheitere.
1) Was soll erreicht werden
(a) eine bessere seitliche Ausleuchtung der Fahrbahn
Streng genommen ist genau das verboten. Nebelzusatzscheinwerfer dürfen nur bei Nebel betrieben werden (StVO). Was man i.d. Praxis macht sei dahingestellt
(b) eine bessere Fernsicht
Das erreicht man mit Fernzusatzscheinwerfern. Sie MÜSSEN gemeinsam mit dem Fernlicht geschaltet werden
(c) besser gesehen zu werden.
Da sieht die StVZO inzwischen Tagfahrleuchten vor. Die dürfen nur solo ohne Stand-/Abblendlicht und ohne die Rücklichter leuchten und sind kein Ersatz für das Standlicht es sei denn der Fahrzeughersteller(!) hat eine ABE für die Dimmmöglichkeit der Dinger um sie dafür zu verwenden. Ob die Ausnahme für Mopped "Standlicht+TFL" bereits durch ist weiss ich nicht. Konstruktiv ausgelegt sind TFL so, dass sie den Gegenverkehr bei Tag leicht blenden und das sollen sie nachts natürlich nicht. Also gilt auch weiterhin "nachts aus".
Auch verboten ist es ständig mit den Armen zu rudern (Hände gehören per Definition der StVO an den Lenker) oder auf den Sitz zu steigen (regelt auch die StVO).
Realisierbar wäre, hatten wir schon mal, einen Vorfahrer zu schicken, der auf ein nachfolgendes Mopped hinweist (Larsi hat dabei eben Pech :-)). Oder eine gelbe Rundumleuchte (dann aber ein Räumschild/ eine Kehrmaschine dran; vielleicht reicht ein nachgeschleppter Besen). Die blauen und seit neuestem auch roten Versionen haben eingeschränkte Benutzerkreise, allen Anderen fehlt wieder mal das Zulassungszeichen.
2) Welche technische Lösung steht zur Verfügung?
Zusatzleuchten. Entweder Nebel (mit den Verwendungseinschränkungen) oder Fern (mit den Anbauvorschriften). "Allgemeine Zusatzfunzeln" sind nicht zulässig und deshalb gibt es sowas nicht (zumindest hat's dann keine TÜV-gängigen Prüfzeichen)
3) In welcher Art darf die Lösung betrieben werden ohne das die Betriebserlaubnis erlischt oder der TÜV böse wird (d.h. keine Umbauten nötig sind, wenn man eine Plakette möchte)
Steht "oben" dabei
Zu 1) ist mein Wunsch klar bei c) (besser gesehen werden bei Tag und Nacht). Die Ausleuchtung zu verbessern wäre auch nett, aber so oft fahre ich nicht in dunkle Ecken.
Genau das gibt es nicht offiziell. Dazu gibt es Warnwesten (die allerdings auch für andere Zwecke gedacht waren oder eben die illegale Verwendung von Nebellampen). Niemand verbietet allerdings im Zweifel durch kurzes Aufblenden zu warnen. Das steht so auch in der StVO die nicht mal definiert was "kurz" ist :-).
Zu 2) wird es schon schwierig, aber es gibt bestimmt Lösungen, am Besten auf LED Basis, damit man kein Spannungsproblem bekommt, wenn die Dinger immer an sind. Das Kostenproblem lasse ich mal kurz außer acht (entweder ich habe die Knete oder - wie im Moment - nicht).
Punkt 2) geht aber auch über in die Betrachtung zu 3), was man denn so darf. Da steige ich im Moment noch aus!
- Tagesfahrlicht bei Mopeds? Moment, ich muss doch mit Abblendlicht fahren. Darf man einfach zum Abblendlicht zwei Scheinwerfer dazuschalten (keine Nebel oder Fernscheinwerfer)? Ich denke, das geht nur alternativ (zumindest bei Vierrädern).
- Zusätzliche Nebelscheinwerfer sind erlaubt, aber die helfen ja nicht unbedingt bei 1 (c).
- Zusätzlicher Fernscheinwerfer ist auch erlaubt, aber geht gar nicht bei 1 (c).
Zulässig sind für alle Fahrzeuge mit EU-Zulassung (der TÜV unterscheidet aber nicht, es sei denn man trifft auf einen absoluten Idioten) zusätzlich zum Abblendlicht jeweils 2 Leuchen für Fern und zwei für Nebel.
Bei einer 1150GS heisst das: 2 Nebel + 1 Fern ist zulässig da die GS bereits serienmässig einen Fern hat der nicht in einer Baueinheit mit dem Abblendlicht ist (auf Deutsch: Es ist kein H4 Scheinwerfer).
Bei einer 1100GS wären theoretisch 2 Fern- Zusatz möglich, nur sind die meisten 1100 noch nicht nach EU-Recht zugelassen. Das ist eine schwachsinnige Haarspalterei die nur in DE so bestimmt wurde und, wie erwähnt, vom TÜV meist "übersehen" wird.
Was z.B. die Ösis mit ihren Neblern machen dürfen (als Kurvenfahrlicht einsetzen auch wenn kein Nebel, wenn nicht Autobahn oder Kraftfahrstrasse oder noch "irgendwas" (fällt mir nicht ein)) geht uns nix an.
Fazit: Um besser gesehen zu werden ist im Prinzip kaum ein Leuchtmittel erlaubt. Zumindest sollte man strikt zwischen Tag und Nacht unterscheiden und den Blendkram nachts abblenden wenn einer entgegenkommt.
Nachdem ich häufig nachts unterwegs bin habe ich einen hässlichen XENON-Fern-Zusatz montiert (XENON Nebel gibt es m.W. ohnehin nicht). Das was die häufig montierten Nebelfunzelchen der diversen Anbieter leisten macht er "nebenher" und ich kann abblenden wenn ich nicht alleine auf der Strasse bin.
Die Lichtverteilung ist hier
Zusatzleuchten (zweites Bild v.o.) zu sehen.
Zusatzlampen (TFL sind keine Zusatzlampen!) dürfen nicht gleichzeitig mit der Zündung angehen. Auch wenn das die Anbieter mit irgendwelchen Schaltautomaten suggerieren ("jaaaa, möglich ist da, doch nur in Pakistan zulässig") oder m,an die Dinger ja mit eine zusätzliche Handgriff ausschalten kann. Am "zusätzlich" kann sich der TÜV erregen (wenn er es a) bemerkt und b) bemerken will)
Legal gibt es also kaum eine Möglichkeit besser besehen zu werden. Bei mir hat sich bisher in der Praxis bewährt einfach etwas umsichtig zu fahren und mit Fehlern Anderer zu rechnen. Das hat nix mit langsam zu tun. Mein Fahrlehrer (ehemaliger Gespannweltmeister) meinte zu mir als ich den "Wisch" hatte: "Fahr' immer so als wärest Du für alle Anderen unsichtbar und jeder ausser Dir ein Vollidiot". Damals dachte ich mir mein Teil, heute weiss ich, dass er Recht hatte.
Offenbar war ich nicht sein einziger Fahrschüler, denn auch ich war schon der"Andere" mit dem ein "Unsichtbarer" rechnete.
gerd