Akrapovic Euro 4 zu Euro 3 Soundunterschied ???

Diskutiere Akrapovic Euro 4 zu Euro 3 Soundunterschied ??? im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo Habe mir vor kurzen eine neue Adventure mit Euro 4 geholt. Bei meiner alten ( Euro 3) hatte ich ein HP Akrapovic Endschalldämpfer unter...
Adventurerider

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Hallo
Habe mir vor kurzen eine neue Adventure mit Euro 4 geholt.
Bei meiner alten ( Euro 3) hatte ich ein HP Akrapovic Endschalldämpfer unter und war was den Klang angeweht voll zufrieden.
Gerne würde ich mir für die Neue auch eine Akratüte holen.
Jedoch hab ich bedenken da sich die Neue schon vom Orignalklang ziemlich zugeschnürt anhört ( liegt offenbar an der Euro 4 Norm.)
Nun meine Frage :
Gibt es jemand der einen Akrapovic Euro 3 hatte und jetzt einen Euro 4 hat , der mir was zum Soundunterschied sagen kann.
Bin nämlich noch am Überlegen ob sich das lohnt.
Vielen Dank im vorraus für eure Antworten und Grüße aus dem Weserbergland
 
Hallenser

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Also „lohnen“ wird es sich ganz sicher nicht! Wenn sich die Ausgabe lohnen soll, kipp die 1000€ in den Tank.
Ich habe den 4er Akra an meiner Neuen wegen der Optik / Verarbeitung und dem ETWAS bassigeren Sound verbaut. Wirklich lauter als der Originale ist der Akra nicht, aber genau deshalb hab ich mich für diesen ESD entschieden. SC-Projekt ist bestimmt optisch schöner und sogar etwas günstiger, aber mir eben zu laut.
Denke das wird bei der BMW ähnlich sein seit Euro4...
 
fralind

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Muss und soll ja so sein.

Euro 3 Akra, 2 flutig durchgehend Absorber mit 36 mm DB Eather.
Euro 4 Akra, 1 Eingang, Kammerdämpfer mit 34 mm DB Eather.


Aber es gibt Hersteller die machen keinen Unterschied zwischen Euro 3 oder 4.

Den es gibt dazu einen Passus im Gesetz der das mit der Erteilung der BE für Euro 4 ( GS 2013) Motoräder und Nachrüstdämpfer ( Euro 3 auf Euro 4 Modellen) regelt
 
florianlaux

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dh. ich darf die euro3 Akra auf der Euro 4 GS legal fahren?
 
Peti

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Logisch!
Den Euro2 Akra natürlich auch. :rolleyes:
 
fralind

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Doch, darfst du. Denn es geht hier um einen Zubehör ESD und nicht um den Serien ESD.

Da die Verordnung für Zubehör-Anlagen erst 2020 in Kraft tritt, könnte man bis dahin an einem “Euro 4 Moped“ auch legal einen Euro 3 Zubehör-Pott fahren.

Hier der Auszug

EU-Geräuschverordnung – Viel Lärm um Nichts?

Seit dem 1. Januar 2016 bestehen für neue Motorräder bezüglich der Lärmentwicklung geänderte Vorgaben, die jedoch nicht dem deutschen Verkehrsministerium entstammen, sondern der Wirtschaftskommission für Europa, der United Nations Economic Commission for Europa, kurz UNECE. Diese Kommission, die bereits seit 1947 besteht, arbeitet in verschiedenen Sektoren Vorschläge zu wirtschaftlichen oder umweltpolitischen Themen aus und gibt diese an die Mitgliedsländer der UNECE weiter. Deutschland ist seit 1973 Mitglied der Kommission und damit eines von 56 Ländern weltweit, das die Vorschläge der UNECE in nationales Recht umsetzt. Die nun neu in Kraft getretene UNECE-R 41.04 basiert auf dem im Jahr 1958 beschlossenen Übereinkommen der Mitgliedsländer zur Annahme technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeugen eingebaut und verwendet werden.
In der Regel werden Vorgaben der UNECE von der EU zuerst in eine EU-Verordnung umgewandelt und dann an die Mitgliedsländer zur Umsetzung weiter gegeben. In diesem Fall war es die EU-Verordnung Nr. 168/2013 mit der CELEX Nummer 32013R0168, die am 21.02.2014 verkündet wurde und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Diese EU-Verordnung wiederum findet im § 49 der deutschen StVZO ihren Niederschlag.
Dies ist keineswegs die erste EU-Verordnung durch die UNECE bezüglich der Eindämmung des Motorenlärms von Motorrädern, sondern bereits die 4. Änderung der R 41, wie am Zusatz 04 zu erkennen ist.
Was ist neu in der UNECE-R 41.04?
Ab dem 1. Januar 2016 müssen neue Motorräder für die Erlangung der EU-Typgenehmigung folgende Anforderungen erfüllen:

1. zusätzliche Geräuschanforderungen im Bereich von 20 bis 80 km/h (ASEP),
2. Grenzwerterfüllung in allen evtl. Betriebsarten/Klappenstellungen,
3. Verbot von Testzykluserkennungen durch die Motorsteuerung
4. manipulationserschwerende Maßnahmen inklusive dem Verbot entfernbarer
Schalldämpfereinsätze (sog. „dB-Eater“ / „dB-Killer“),

5. Kennzeichnung von Geräuschwerten am Motorrad zur Überprüfung von
Geräuschemissionen im Verkehr

Das ist aber noch nicht alles. Die UNECE-R 41.04 beinhaltet zudem das Inkrafttreten der Abgasnorm Euro 4, was eine zusätzliche Einschränkung des maximalen Geräuschpegels von bisher 80 auf zunächst 78 und ab 2017 auf 77 dB(A) beinhaltet. Auch für die weitere Zukunft ist mit der Emissionsstufe 5 durch dieselbe EU-Verordnung schon vorgesorgt. Ab dem Jahr 2020 müssen Motorradfahrer mit weiteren Maßnahmen zur Lärmsenkung rechnen.
Mit den neuen Prüfverfahren werden bisherige Gesetzeslücken geschlossen, die es den Herstellern erlaubten, die Lärmregelungen nicht unbedingt zu umgehen, aber eben nur für den vorgegebenen Testbereich einzuhalten. Darüber, ab 80 km/h kann sich die Kraftentfaltung des Zweirades deutlich bemerkbar machen. In der neuen Verordnung besteht der Zusatz: Motorräder ab einem Leistungsgewicht von 50 kW/t. müssen diesen Grenzwert (78 dB) einhalten. Das bedeutet schlicht, das in allen Fahrsituationen der vorgegebene Schallhöchstwert einzuhalten ist.

Die Verordnung gilt jedoch nur für neue Typenzulassungen. Für bestehende Motorrad-Typen bleibt die bisherige Regelung gültig. Wer folglich im Jahr 2016 plant, ein neues Motorrad anzuschaffen, sollte einen Blick auf das Jahr der Typgenehmigung werfen, wenn denn der Sound ein unbedingtes Kaufkriterium darstellt.

Ein weiteres interessantes Detail findet sich in der Verordnung UNECE 92.01, die sich mit Zubehör-Auspuffanlagen beschäftigt. Während die serienmäßig vom Hersteller verbauten Auspuffanlagen natürlich unter die UNECE-R 41.04 fallen, tritt die UNECE 92.01 für Zubehör-Auspuffanlagen erst im Jahr 2020 in Kraft. Theoretisch könnte also ein Motorradfahrer, der ein der UNECE-R 41.04 entsprechendes Motorrad erworben hat, an dieses eine Auspuffanlage mit alter E-Typgenehmigung verbauen und so das Motorrad ganz legal „soundtechnisch“ wieder aufrüsten. Im Besonderen ausländische EU-Genehmigungsbehörden gehen bei der Typ-Genehmigung für Zubehör-Auspuffanlagen mit den Grenzwerten recht locker um.

Solange die Auspuffanlage für das jeweilige Motorrad zugelassen ist, können auch die deutschen Behörden kaum etwas dagegen ausrichten, allerdings werden schon im Jahr 2020 die Karten bezüglich der Grenzwerte und der Zulassungsrichtlinien wieder neu gemischt.
Denn, die GS hat durch BMW in weiser Vorrausicht auf Euro 4 die Typgenehmingung dafür schon in 2013 beantragt und bekommen
(Weil die Euro 4 Werte von Anfang an erreicht wurden, so wie auch eine R Nine T problemlos auf Euro 4 gehoben werden konnte.)
und man braucht nur einen Seriendämpfer um die 3 dB anpassen.

Alleine schon der weitere verbleib der Klappe zeigt die Typgenehmingung vor dem Stichdatum. Da nach neuer diese diese nicht mehr sein darf.

Hier die EG BE der Euro 4 Modelle.
1G12
e1*168/2013*00006*




Hier mal als Beispiel einer der mittlerweile vielen Hersteller, weil die genau die geltende Verordnung entsprechend ihrem Wortlaut umgesetzt haben

https://www.mivv.com/de/produkte/b-016-lrb-bmw-r-1200-gs-2013/
 
fralind

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Sorry, Doppelpost wegen Net Problemen
 
oerst

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Aber ist da nicht die Anforderung


4. manipulationserschwerende Maßnahmen inklusive dem Verbot entfernbar Schalldämpfereinsätze (sog. „dB-Eater“ / „dB-Killer“),


Welche nicht erfüllt wird?
 
fralind

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Alles was Serie ist, ja.

Hier mal eine neuer SC4 für Euro 4, auch da ist nichts verschweisst oder ähnliches.
 
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G

Gast14416

Gast
Ohhhhhkaaay, aber erklär das dann mal in der Polizeikontrolle oder beim TüV, der an meiner GS diese Woche sehr genau auf den HP Akra geschaut hat.

Die Unterschiede Akra EURO3 zu 4 wurden in einem anderen Fred detailliert beschrieben. Es hat sehr lange gedauert, bis der EURO4 in den Handel kam. Hätte man EURO3 nehmen können, hätten einige GSler nicht so lange auf den Auspuff warten brauchen.
 
fralind

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Was Recht ist, bleibt es auch. Immer daran denken, die Gegenseite müsste beweisen das es nicht zulässig ist, nicht du, das es zulässig ist.

Grundsätzlich lasse ich mich nicht auf eine Diskussion mit der Polizei ein, die sind keine Sachverständigen und keine RAE, auch wenn sie gerne Ankläger und Richter in einem wären. Also nicht mein Ansprechpartner in Rechtsfragen.

Einige erinnern sich bestimmt an die Fa. Twintec mit Ihrem Kaltlaufregler, der genau in der Zeit für kleines Geld Frischluft zuführte, in der die Messphase für die Einstufungswerte nach D3 war und man damit Steuern sparen konnte. Ander wollten da Filter, andere Kats und was weis ich noch alles verbauen.
Sie waren die einzigen auf dem Nachrüstsektor die zur damaligen Zeit den Gesetzestext richtig gelesen und umgesetzt haben, trotz Klagen der BR gegen Sie.

Wer es beim Tüv, dekra, Küs, GTÜ nicht wissen sollte und moniert, dem kannst du den Passus kurz mitteilen, so dass er nachschauen kann. So habe ich es gemacht. Und er war erstaunt und es war ok.

Und ich denke auch nicht, dass sich wie im folgenden Link, eine Rechtsanwaltskanzelei ohne Prüfung sowas auf die Webseite stellt.

EU-Geräuschverordnung - Viel Lärm um Nichts? - motorrad-recht.de
 
Peti

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Denn, die GS hat durch BMW in weiser Vorrausicht auf Euro 4 die Typgenehmingung dafür schon in 2013 beantragt und bekommen
(Weil die Euro 4 Werte von Anfang an erreicht wurden, so wie auch eine R Nine T problemlos auf Euro 4 gehoben werden konnte.)
und man braucht nur einen Seriendämpfer um die 3 dB anpassen.
Warum haben dann alle Euro4-GSen in Tests weniger PS als die Euro3er ein Jahr zuvor?
Da hat sich garantiert mehr getan als nur ein leiserer Auspuff.

Bei den 9Ts ähnlich.
 
Igi

Igi

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Frank ,
> dem kannst du den Passus kurz mitteilen,
welchen meinst du , den den du im Beitrag 8 Zitiert hast ?
 
fralind

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Warum haben dann alle Euro4-GSen in Tests weniger PS als die Euro3er ein Jahr zuvor?
Da hat sich garantiert mehr getan als nur ein leiserer Auspuff.

Bei den 9Ts ähnlich.

Garantiert, ich weiss nicht (aber man sollte nicht immer einfach was in den Raum stellen wo von man keine, oder wenig Ahnung hat).

Was ich aber weis, die SW (herunter ziehen, vergleichen) und die Hardware ist die gleiche.

Mach einen Euro3 ESD drauf, dann wirst du den Unterschied merken.

Hier mal abgestimmt. Mit einem Euro4 Dämpfer geht es nicht besonders, auf den Euro3 Dämpfer dagegen schon.

Akra ESD Euro 3 zu Euro 4.jpg
 
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Callet

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Können wir wieder zur Ursprungsfrage zurückkommen...ist der Akra Euro 4 klanglich anders oder gar leiser als der Akra Euro 3, oder gibt es keinen Unterschied? Im Forum ist ja bereits ausgiebig über die Sinnhaftigkeit von Zubehör-ESDs "philosophiert" worden...leider bleibt da nicht viel verwertbare Information übrig...
Ich bin von der NineT zurück zur LC GSA gewechselt und ich "empfinde" sie als sehr leise (hab halt noch das Dröhnen von der NineT im Ohr). Ich mag das "Zwitschergeräusch" des Wasserbüffels nicht und überlege auch den Akra 4 anzubauen. Die meisten hier im Forum lassen sich über den Euro 3 aus. Gibt es hier Erfahrungen zu?
 
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allein was ich hier lese und am Diagramm sehen kann, gibts da keine Fragen mehr.
 
fralind

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R 1200 S, Hp2 S, Hp2 MM, R 1200 GS Rallye, HD 48, Kawa Z 1000 SX
.ist der Akra Euro 4 klanglich anders oder gar leiser als der Akra Euro 3
etwas leiser ist er, die Klangfarbe bleibt
 
Lefran

Lefran

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Ich habe auf meiner 2015 GS einen Euro 4 Akra drauf, der Euro 3 war nicht lieferbar und er war teurer. Gekauft habe ich ihn bei rohr-werk.de

Ich finde Soundmäßig ist das schon ein erheblicher Unterschied zur Original Tüte. Der Akra klingt schön bassig dumpf ist aber nicht störend laut, ich würde es als dumpfes grollen bezeichnen.
Ein Freund von mir hat den Euro 3 auf seiner GS aus 2016, da kann ich zu meinem Akra soundmäßig keinen großen Unterschied finden.

Mir gefällt der Klang sehr gut, der Preis war halt heftig für das Teil. Jeder muss selbst wissen was er in seine GS steckt und was es ihm wert ist.
 
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