GS richtig wandeln.... aber wie....

Diskutiere GS richtig wandeln.... aber wie.... im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Wichtig : günstigSTe... Liste 19k, mit Rabatt zwischen 16.5 und 17.5 je nach Region und wie gut der Kunde ist.
oerst

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LEV
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R1200GSA TB
Hm, 15k für ne günstige 15er... da kalkulieren die aber ganz schön was drauf. Die TB kostet Liste in der Ausstattung die ich haben möchte 19k.
Wichtig : günstigSTe...

Liste 19k, mit Rabatt zwischen 16.5 und 17.5 je nach Region und wie gut der Kunde ist.
 
lillo

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R 1250 GS Adv. Triple Black
Was sagt denn der Vertragshändler, bzw. die Werkstatt,wegen dem Rumzicken vom Steuergerät ?
Ist aktuell ein Mangel vorhanden, der auch trotz Nachbesserung nicht abgestellt wurde ?
Wenn die Kuh jetzt läuft, wäre eine Wandlung wohl eher schwierig durchzusetzen, es sei denn, man bekommt eine gütliche Einigung hin.
 
schrader

schrader

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R1200GS LC /2* S1000RR
Ich habe eine KTM Wandelung in 2014 zurchgezogen. Da gibt es ein paar Sachen zu beachten.
Zum ersten heisst das nicht mehr Wandelung, sondern Rücktritt vom Kaufvertrag. Es muss ein wiederkehrender Fehler sein, also zwei, drei mal wegen dem selben Fehler in die Werkstatt. Bei der neueren Rechtssprechung ist aber (im Gegensatz zur früheren Wandelung) nicht mehr genau auf 2 Versuche festgelegt. Das liegt im FAlle des Falles im Ermessen des Gerichts ob ein Versuch schon ausreicht, oder ob drei akzeptabel sind. ich würde aber mal von 2 Versuchen ausgehen.
Du kannst nicht im Nachhinein vom Kaufvetrag zurücktreten, sondern musst dies vor dem Werkstattbesuch zur Mängelbeseitigung schriftlich mit angemessener Terminsetzung ankündigen. (Bitte beseitigen sie folgenden Mangel an meinem Fahrzeug bis XXX. Sollte der Mangel dann nicht behoben sein trete ich vom Kaufvertrag zurück.)
Jetzt kommt der schwierigste Teil, wenn du es ohne Gericht machen willst: Wenn du dich wieder für ein identisches Fahrzeug entscheidest, dann musst du keine Nutzungsgebühr (also z.B. für gefahrene km) zahlen. Wenn du Geld haben willst, dann schon. Dagegen wird man sich aber vermutlich sehr sträuben, das ist meine Erfahrung. Ich habe mich mit KTM (besser mit meinem Händler) dann darauf geeinigt, dass wir uns in der Mitte treffen, weil ich keine Lust hatte auf Gericht.
Lass dich auch nicht mit Hersteller-Aussagen abspeisen. Im Falle von KTM waren die teilweise falsch und veraltet, natürlich immer zu deren Gunsten. Und dein Vertragspartner ist auch nicht der Hersteller, sondern der Händler. Der Händler bekommt dann eine Entschädigung vom Hersteller und kann übrigens das FAhrzeug nicht zurück geben (auch ein Grund, warum die einen Rücktritt nicht mögen). Die haben das mängelbehaftetet Fahrzeug weiterhin auf dem Hof stehen.
Selbst wenn der Hersteller dieWandelung/Rücktritt ablehnt (LOL) hast du das Recht diese mit deinem Händler durchzuziehen.
 
KAlaus

KAlaus

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R1200GS LC Adventure
Grundsätzlich hilft reden, sachlich aber bestimmt bleiben, Fakten haben die ja selbst im System, da dürfte es eigentlich keine Diskussion geben, wenn der bzw. die Mängel heftig genug sind.
Anwalt und Gericht dauert, kostet (Geld und Nerven) und macht einfach keinen Spass.

Mein MINI Cabrio hab ich seinerzeit nach einem guten halben Jahr wandeln müssen, innerhalb von weniger als 2 Wochen nach Erklärung, dass ich wandeln will, hatte ich mein Geld (abzüglich der Nutzungspauschale) wieder auf meinem Konto.

Schön war, dass ich quasi die gesamte Palette von BMW als Ersatzwagen hatte, ausser einem 750iL war quasi alles dabei...
Nett war, dass ich einiges über Entwicklung und Qualitätskontrolle bei BMW erfahren hab.
Ausserdem war der Kaffee lecker (und die Mitarbeiterinnen hübsch ;-) ), der Laden lag auf meinem Weg in's Büro - also alles halb so wild. (Wenn ich sowas heute mit einem Mini nochmal durchleben müsste, wäre es deutlich pestiger und umständlicher...)

Lustig war: die waren auf die Wandlung schon vorbereitet. Ich hab einige Zeit nach der Abwicklung erfahren, dass für mich ein absolut baugleiches Fahrzeug schon produziert war - wenn ich das gewollt hätte, wär ich quasi mit dem Montagsauto zur Niederlassung und dann mit dem komplett gleichen (nicht dem selben) Auto wieder vom Hof gefahren...
 
pilles-Q

pilles-Q

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Und dein Vertragspartner ist auch nicht der Hersteller, sondern der Händler. Der Händler bekommt dann eine Entschädigung vom Hersteller und kann übrigens das FAhrzeug nicht zurück geben (auch ein Grund, warum die einen Rücktritt nicht mögen). Die haben das mängelbehaftetet Fahrzeug weiterhin auf dem Hof stehen.
Selbst wenn der Hersteller dieWandelung/Rücktritt ablehnt (LOL) hast du das Recht diese mit deinem Händler durchzuziehen.
Moin,

Es ist aber mehrheitlich so, daß der Hersteller einer Rückabwicklung des Kaufvertrages zustimmt, genaue Wortlaute & Inhalte dieser Zustimmung erreichen aber in aller Regel nicht den Endkunden.
Diese Zustimmung des Herstellers ist auch Basis für die Entschädigung an den Händller. Der Händler ist nicht unbedingt sooo unglücklich mit dem zurückgegebenen Fahrzeug, denn durchrepariert läßt sich das ja als Gebraucht-Kfz ganz gut verkaufen.
So geschehen 2004, als ich nach kanpp einem Jahr einen T5 aufgrund nicht behebbbarer Schiebetürelektrikprobleme zurückgegeben habe.
So gesehen hat der Händler 3x Geld verdient, denn der "Neue" war natürlich auch wieder ein T5-...

Es ist natürlich richtig, daß der Vertragspartner des Endkunden der ausliefernde Händler ist, eine Rückabwicklung OHNE Zustimmung durch den Hersteller durchzusetzen fällt allerdings ungleich schwerer, da die Kosten der Rücknahme auf dem Händler kleben bleiben.
Da geht in der Regel nichts ohne Anwalt und/oder Gericht...
 
KAlaus

KAlaus

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Es kommt natürlich auch immer auf den Einzelfall, den Händler (und dessen Mitarbeiter) wie auch den Sachbearbeiter beim Hersteller an.
Meine MINI-Wandlung war überhaupt kein Problem, in einschlägigen Foren haben aber zeitgleich einige von heftigen Problemen, Rechtsstreits und Niederlagen berichtet, die teilweise krassere Mängel hatten.

Als ich dann ein paar Jahre später einen Fiat 500 hatte, war der auch voller Mängel - den hab ich dann verkauft, weil ich keinen Bock auf den Stress mit Anwalt etc. hatte, nachdem Fiat mir ziemlich klar (wenn auch nicht so offen und ehrlich) zu verstehen gegeben hatte, dass ich sie mal kreuzweise könne...
Im Vergleich zur NL München war der Händler aber auch ein Pfeifenladen... (Ich nenne jetzt keine Häusler, ääääh, Namen...)
 
ducato

ducato

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R1200 GS LC. Die ,'o', kaufen? - Mal sehen
Ich würde bei der Argumentation für eine ev. Wandlung ggü Händler bzw BMW ganz oben das Thema Sicherheit stellen. Ein Moto, das unvermittelt in den Notlaufbetrieb geht und nicht mehr wie gewohnt Gas annimmt, gefährdet die Passagiere sowie andere Verkehrsteilnehmer (Überholen, Kurvenfahrt etc). Da der Fehler schon mehrmals und auch nach den Reparaturen passierte, ist Dein Vertrauen in dieses Fahrzeug und die Fehlerbehebung des Händlers/Herstellers im Rahmen der Gewährleistung erschüttert sowie auch der Wert Deiner Investition reduziert. Plus Deine Zusatzkosten bezüglich Urlaub etc plus Deine Zeit und Dein Ärger mit den notwendig Fahrten zu den Reparaturen etc.
 
B

Boxenstop

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Die normale Q verreckt ja auch nicht durchs fahren sondern durchs stehen. 80.000km sind für den normalen GS-Fahrer satte 20Jahre!:cool:

Gruß,
maxquer
Mal anders gefragt: Ab wann spricht man denn von einer hohen bis sehr hohen Jahreskilometerleistung?
 
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funcarver

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Wenn es um eine Garantieverlängerung geht sond 30.000km eine sehr hohe Laufleistung. Die jatte ich bei der letzten Q nur mit einem Selbstbehalt von 10% abschließen können. Habs bei der jetzigen gleich beim Kauf gemacht

Viele Grüße

Norbert
 
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Boxenstop

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Wenn es um eine Garantieverlängerung geht sond 30.000km eine sehr hohe Laufleistung. Die jatte ich bei der letzten Q nur mit einem Selbstbehalt von 10% abschließen können. Habs bei der jetzigen gleich beim Kauf gemacht

Viele Grüße

Norbert
Respekt, 30000 im Jahr...ist das bei dir mal ein Peak gewesen oder normale Jahresleistung? Das sind ja drei Ölwechsel, 2-3 Hinterreifen.....und alle zwei Jahre eine neue Kupplung?
 
oerst

oerst

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Normale Jahresleistung...

Aber für die Versicherung nur ein 'Wert', weil die einen Wert brauchen.
 
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funcarver

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Ich habe eine Jahresleistung van ca. 18.000km, auf mehr komme och nicht. Bin mit der Jetzigen Q seit 1.6.2015 21.500km gefahren. Ist defenitiv mehr als drr Durchschnitt

Viele Grüße

Norbert
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ist der begriff "hohe Jahresfahrleistung" bei Auto und Motorrad unterschiedlich?
Bei früher ca. 20Tkm/a hat mich der TÜVie bei meinem ersten Besuch verwundert angesehen. Inzwischen packe ich nur noch ca 10Tkm und fahre sozusagen kaum. Dauern denn Tuning- und Anschraubtätigkeiten derart lang, dass 4000 km als "durchschnittlich" gelten?
Das ist ja ähnlich wie bei der Polizei. Die schiessen im Jahr 50 Schuss ("im Friedensfall"). Ein Spezl von mir verbraucht allsonntäglich mehr allein zum Einschiessen (im Gegensatz zu vielen Polizisten trifft er allerdings auch).
Beim Mopped ist es bei mir ähnlich (nein ich treffe selten :-)). Einige Km brauche ich bis es rund läuft und damit hätte ich dann schon die Hälfte von 4000 km :-).
gerd
 
E

enduro_drive

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da wo Bayern am schönsten ist
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derzeit Border Collie ausbilden vorher viele tolle GS
der TS gehört nicht zur Standuhrenfraktion, die ich bei der Suche nach einer akzeptablen 1100 GS auch kennengelernt habe. Klingt erstmal interessant wenn eine 99iger 1100 angeblich erst 40.000 km gelaufen hat und tatsächlich die gibt es.

Das entspricht dann einer durchschnittlichen Fahrleistung von ca. 2.300 km p.a. dann kann man sich ausrechnen wie lange die Kiste gestanden hat und wann sie mal gefahren wurde.

Selbst mein Exemplar wurde eher wenig bewegt, nämlich ca. 5.000 km im Jahr, als ich sie vor einigen Wochen gekauft habe hatte sie 87.000 km auf dem Tacho.

Ob und wann eine Kupplung verraucht, hängt einerseits von der Fahrleistung, aber insbesondere vom Fahrverhalten ab. Bei hohem Offroadanteil, viel Soziusbetrieb, hoher Beladung etc. passiert es mit Sicherheit früher, weil es eben ein Verschließteil ist.

Ich kenne GS Fahrer die ( modellübergreifend ) noch bei 140.000 km mit ersten Kupplung fahren, andere habe sie bei ca. 120.000 km getauscht ).

Was der TS als Wandlungsgrund beschreibt liegt, ausgenommen der Drosselklappen, nicht im Bereich der Mechanik, sondern der Elektronik.

Das ist der Fluch der Moderne. Schaut man sich die ADAC Pannenstatistik an:

https://presse.adac.de/meldungen/technik/batterieprobleme-bleiben-pannenursache-nummer-eins.html

sind weit über 50% aller Pannen durch einen elektronischen Defekt verursacht.
 
sampleman

sampleman

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Hier wurde mehrfach behauptet, dass bei Gericht angenommen wird, die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Motorrades betrüge 80.000 km. Es wäre deshalb meines Erachtens möglich und auch relativ leicht machbar, auf Mobile.de eine Reihe von Verkaufsanzeigen herauszusuchen, in denen GSen angeboten werden, die so viel oder mehr gelaufen haben - und die durchaus noch was wert sind. Man darf auch nicht vergessen, dass der Themenstarter bislang ca. 20.000 km in einem Jahr gefahren ist. Hochgerechnet auf die weiter Nutzung wären das 80.000 km in nur vier Jahren - für eine GS wahrlich kein Alter.


Beste Grüße vom Sampleman und seinem Tatschpätt
 
Q-LC-Treiber

Q-LC-Treiber

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Hallo Sampleman,

prinzipiell hast Du recht, da neue Motorräder mit weit über 100.000 Km gefahren werden, ist die angesprochene geringe Nutzungsdauer generell zu beanstanden. Damit ist der 1,25% Ansatz (1000km/80.000 km) pro Nutzungsdauer recht knapp bemessen und sollte entsprechend der Krad-Klasse angepasst werden.

Es ist aber leider wie auf hoher See, der Richter wird einen Sachverständigen befragen und dann entscheiden anhand der Aktenlage.
Manchmal zu Gunsten des Händlers, machmal zu Gunsten des Nutzers. Wohl dem der vorher eine Recherche macht und die im Netz verfügbaren Vergleichsdaten liefern kann.

Viele Grüße aus Mülheim an der Ruhr
 
Jonni

Jonni

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R 1250 GS
Ja, so ist das eben vor Gericht. Manchmal gewinnt man nicht und manchmal verliert man. ;)

CU
Jonni
 
Thema:

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