Heckschaden

Diskutiere Heckschaden im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Das war einer der Fehler, die man ohne Anwalt macht, wenn man keine Erfahrung hat...
oerst

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Jeder kann Gutachter beauftragen, frage ist nur, wer den zahlt.

Frage: Ist man selbst vermeintlich Verursacher oder der andere
Und zu guter letzt, ist es HP oder Kasko.

Bei Kasko fordert die Versicherung üblicherweise einen an. Bei HP der Geschädigte nach Rücksprache mit der Versicherung.

Unabgestimmt kann zu Lasten des Auftraggebers gehen.
 
Peti

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Unabgestimmt kann zu Lasten des Auftraggebers gehen.
Man sollte es sicherlich bei der gegnerischen Versicherung ansprechen, aber es wird bei einem HP-Schaden mit Sicherheit immer ein Gutachter MEINER Wahl sein.
Wäre ja noch schöner, wenn ich als Geschädigter deren Haus- und Hofgutachter akzeptieren müsste.

In der Realität fährt man doch eh zu seinem Händler oder zu Dekra bzw. TÜV.
Und da kann keine Versicherung was gegen sagen.
 
oerst

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Ja, sicherlich. aber die Versicherung kann, wenn die Gutachter Kosten erheblich höher als der Schaden ist, die Verhältnismäßigkeit in Frage stellen.

Daher absprechen und gut ist.

Da ich mittlerweile aber weiß, dass die gegnerische Versicherung den Anwalt eh zahlen muss, werde ich es zukünftig immer direkt über einen Anwalt regeln lassen.

Ist hier nicht boshaft gemeint sondern einfach einfacher.
Die Versicherungen kennen dieses Vorgehen und daher ist das mMn völlig legitim.
 
Peti

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Stimmt. Legitim ist es selbstverständlich.
Ich finde nur, dass man bei solchen PillePalle-Unfällen, also ohne Personenschaden oder Beteiligung Dritter, nicht über die schon bald verbrecherisch teuren Anwälte Kosten generieren sollte. Egal, wer die nun zahlen muss.
Wenn die Sachlage klar ist, der Unfall polizeilich aufgenommen wurde usw., würde ich persönlich immer auf einen Anwalt verzichten.
Gibt es später Ärger, kann man ihn immer noch einschalten.
 
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Gast43545

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absolut verständlich, weil menschlich.
Nach den ersten Erfahrungen mit Versicherung kann ich nur sagen, dass Versicherungen nicht „menschlich“ denken.
Wenn Du der Versicherung einen Spalt offen lässt (z.B. reparieren ohne Absprache) wird dieser Spalt schonungslos ausgenutzt.
Ich kann es sogar ein wenig verstehen: Keiner will einen Schaden zahlen, ohne ihn SELBT begutachtet zu haben.
Alle Schritte immer vorher absprechen.
Achtung: Denn diese Vorgehensweise ist nur in D möglich.
 
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Henryt

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„...verbrecherisch teuren Anwälte Kosten generieren sollte....“
Mit meiner letzten Erfahrung mit Versicherungen, die selbst bei eindeutigen Sachverhalten abstruse Begründungen anführen um nicht voll zu zahlen, werde ich in Zukunft sofort zu einem guten Anwalt, spezialisiert auf Verkehrsrecht gehen. Versicherung wollte nur 60% meiner Forderung bezahlen, nach Gerichtsverhandlung mussten sie 99% übernehmen. Diff. ca. 3000€.
Und das Anwälte „verbrecherisch“ teuer sind, ist mal eine wohl fundierte Aussage vor allem über den Schreiber dieser Zeile.
 
Peti

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Aha. Ein ganz Schlauer.
Warum hat denn die böse gegnerische Versicherung nur 99% übernehmen müssen und nicht 100%?
Also war die Sachlage wohl doch nicht so eindeutig.
Und in einem solchen Fall sollte man selbstverständlich SOFORT einen Anwalt nehmen.
 
GS-Matze

GS-Matze

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ist etwas OT, aber RA ist schon zu empfehlen, auch wenn die Sachlage anfangs klar ist. Mir hat einer in der Firmenkarre die Seite beim Einparken verschrammt. Er hat Zettel hinterlassen, kam dann sofort zurück, Dokumente gezeigt, soweit alles iO.
Er war Ausländer und fing an „machen wir so unter uns, nix Versicherung“. 200-300€ und gut ist’s. Nee nee Freund, Firmenwagen und so.
Er hätte das Auto gerade erst gekauft und noch nicht umgemeldet. Mir doch egal.
Ich hatte alle Daten ausser seine Versicherung. Die wollte/ konnte er nicht beibringen. Gar nicht lange gefackelt.
Anwalt involviert, zumal das Auto nicht mir, sonderm dem Leasinggeber gehört.
Hat dann aber schon gedauert, bis die Versicherung reagierte und ALLES übernommen hat. Zuerst sagten sie, der Schaden sei gar nicht von dem Kollegen verursacht worden. Der handschriftliche Zettel war dann der „Beweis“.
Der Anwalt musste ordentlich und mehrmals argumentieren.
Übrigens die Schramme kam dann auf 3.400€ zzgl. 8 tage Leihwagen. Die Werkstätten wissen auch wie‘s geht.
Also Obacht.
 
judex

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Ihr müsst mal fein lesen, was der Peti da im #25 sagt,
frei interpretiert:
- nicht die Anwälte sind verbrecherisch
- deren Gebühren sind es!

Na ja,
die Gebühren beruhen auf gesetzlicher Grundlage, dem Rechtsanwaltsvergütungs-
gesetz (RVG). Wenn schon das Gesetz "verbrecherisch" ist, haben wir in unserem
Rechtsstaat natürlich keine Chance.
Vielleicht meint er aber mit "verbrecherisch" denjenigen, der die Gesetze erlassen
hat, es mag ja sein, dass er sich auskennt.
Dann mag er sich 1. hüten vor (staats-)anwaltlich gesponsorten Beschwerden über
seine Wortwahl und sich 2. überlegen, ob er sich hinsichtlich der Gebührenbemessung
bei seinem Abgeordneten beschweren sollte.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten, dass die Gebühren zu einer Mischkal-
kulation führen. Es gibt Fälle, bei denen man für relativ wenig Gebühren viel arbeiten
muss, bei im Familienrecht wären das zum Beispiel die Kindschaftssachen, Sorgerecht,
Umgang, pp. Über die dort im Verhältnis zum Arbeitsaufwand recht geringen Kosten-
rechnungen beschwert sich natürlich niemand.
Das Scheidungsverfahren selbst ist in aller Regel nicht so umfangreich, aber mit seinen
relativ hohen Streitwerten gebührenfreundlich für den Anwalt. Da wird gehandelt,
dass die Schwarte kracht - wer es -unzulässigerweise- mitmacht, ist selbst schuld.
Das gleiche gilt auch für andere Rechtsgebiete.
 
oerst

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@gs-matze
Du musst bei Firmenwagen die Polizei einschalten, daher kann ich den Punkt des 'Beweises' nicht nachvollziehen.
 
GS-Matze

GS-Matze

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Muss ich nicht.
die Polizei kommt bei einem parkrempler auch gar nicht. Zumindest in München nicht. Versuch das mal. 😂😂
 
Peti

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Dann mag er sich 1. hüten vor (staats-)anwaltlich gesponsorten Beschwerden über
seine Wortwahl und sich 2. überlegen, ob er sich hinsichtlich der Gebührenbemessung
bei seinem Abgeordneten beschweren sollte.
Oh Mann...:cry:
Man kann auch alles zerlabern und mit Absicht falsch verstehen und Haare spalten.

Ich schätze, jeder normal tickende Mensch hat sofort erfasst, was ich ausdrücken wollte.
Aber irgend jemand muss ja immer schlau rumblubbern und verbessern und abschweifen, so wie bei der ewigen Korrektur von Garantie zu Gewährleistung.

Alle wissen, wie es gemeint ist.

Und gleich sind wir wieder beim beleuchteten Batterieladegerät.
Was ja eigentlich ein Akkumulatorenladegerät ist.
 
oerst

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Muss ich nicht.
die Polizei kommt bei einem parkrempler auch gar nicht. Zumindest in München nicht. Versuch das mal. [emoji23][emoji23]
Die Firmen verlangen das üblicherweise, genau wie bei Mietwagen. Und wenn man die Polizei ruft, müssen die kommen. Auch dafür.

Vielleicht bist Du bei einer 'Ausnahmefirma'.
 
Jonni

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Müssen kommen ist gut. Hatte im März eine leichte Kollision mit einer Fahrradfahrerin. Die hat mir die Vorfahrt genommen und ist darauf vor meinem Pkw zu Fall gekommen. Dank erstklassiger Reaktion des Fahrers :cool: und besten Bremsen eines Herstellers aus München, ist der Studentin fast nichts passiert. Nur eine Hautabschürfung am linken Fußknöchel. Habe sofort die Polizei gerufen. Nach 1 Stunde erhielt ich einen Rückruf. Frage: müssen wir wirklich kommen. Ich: ja, Unfallaufnahme gehört doch zu den originären Aufgaben der Polizei, oder nicht? Nach weiteren 30 min waren endlich 2 Polizeibeamte vor Ort. Bei einem Parkplatzschaden hätte ich sicher noch länger gewartet.

CU
Jonni
 
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Ich hatte im April einen Heckschaden. Ist mir ein älterer Herr (85) hinten aufgefahren.

Nachdem der Enkel des Herrn eingetroffen war, hab ich diesen Herrn dann plötzlich ausgebremst...
Vor Ort Gutachten des SuperMoto fahrenden Enkels: kein Schaden

Also nächsten Tag zum Anwalt, der den TÜV Gutachter beauftragt - das hat ja was mit dem Streitwert und damit mit seiner Vergütung zu tun. Gutachter bereits nach 1 Std vor Ort und einen Schaden von knapp 1700 Euro aufgerufen.
- Spritzschutz
- Felge
- Reifen
- Arbeitszeit

Moped in die Werkstatt, die wiederum interveniert und eine Empfehlung von BMW vorgelegt. Also Nachtragsgutachten über knapp 3500€
- zusätzlich Winkelgetriebe

Fazit:
Schaden nebst beider Gutachten ~4200€ (ADV LC ´17)

Da es ein TÜV Gutachter war, gab es erstmal keinen Gegengutachter.
Für den Fall, dass doch erstmal die eigene Kasko einspringen muss, hat die eigene Versicherung schon signalisiert, dass deren Gutachter viel günstiger wäre und die nicht alles übernehmen würden.

Die Gegnerische Versicherung hat sich gar nicht geäussert, ausser einen Haftpflichtschaden bei meiner Versicherung anzumelden.


Auch wenn hier einige meinen, das mit dem Anwalt wäre übertrieben, der weiss nun mal wie und wo er Hebel ansetzt.
Der alte Herr hat nichts mehr als Fahrzeugführer im Straßenverkehr verloren. Und wenn dann der oberschlaue Enkel die Großeltern noch instruiert ich hätte ihn ausgebremst.....

Von dem anfänglich "nur" beschädigten Spritzschutz (das war sichtbar und kostet 200€) über 1700€ bis zu Gesamtkosten mit Anwalt und Gutachten ~5000€ ist es ein großer Schritt. Da werden sich die Versicherungen noch sehr lange streiten. d.h. zwar für mich, erstmal alles vorlegen, aber nur so habe ich eine Chance den ganzen Schaden bzw. den Großteil ersetzt zu bekommen.
Tritt meine Vericherung ein, gibt es keinen Klageanspruch mehr und ich muss damit leben, dass ich einen höheren Versicherungsbeitrag zahle.
 
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Gast43545

Gast
Da treffen immer 2 Interessen aufeinander.
Der Gutachter des Geschädigten, welcher das Meiste für ihn herausholen will und die Verischerung, die so wenig wir möglich zahlen will.
Da geht es nicht um die Schuldfrage.
Da das deutsche (nur das deutsche !) Gesetz einen beauftragten Anwalt ebenso als Teil des zu erstzenden Betrages bewilligt, sollte dieser in jedem Fall hinzugezogen werden.
Auch wenn es gerade bei klaren Verhältnissen unsinnig erscheint, gelten hier andere Regeln.
Die Versicherung wird immer die Überlegung anstellen, für welchen Streitwert wird der Gegner noch weiter klagen.
Wenn der Schaden reale € 1000,- sind, so wird die Versicherung € 800,- anbieten. Da bleiben dann € 200,- Streitwert über, für den man dann kaum noch einen Anwalt findet.
Wenn man direkt den Anwalt beauftragt, bleibt der Streitwert bei € 1000,- und der Anwalt ist eher bereit das Mandat anzunehmen.

(Auf die Gefahr hin, dass die Anwälte unter Euch mich nun anders belehren wollen .... das ist das Fazit aus meiner erlebten Erfahrung.)

Eine weitere persönliche Erfahrung: Mir ist ein älterer Herrn reingefahren. Dieser transportierte mit einem Leihfahrzeug für seine Enkelin Umzugsgut. Die Sachlage war 100%ig klar. Die Polizei musste eigentlich nicht wirklich zugerufen werden, da auch der gute Herr alles unternahm, um seine Schuld einzugestehen. Und was passierte: Ich bekam zwar meinen Schaden ersetzt, aber nicht von seiner Versicherung, sondern (vorerst)von ihm direkt.
Warum ? Seine Versicherung bestand !!! auf die Nummer einer polizeilichen Akte. Bei dem Unfall hatten wir glücklicherweise rein informativ die Polizei angerufen, und den eindeutigen Bagatellschaden geschildert. Antwort der Polizei: "Nehmen sie die Daten auf, das sollte reichen. Dafür müssen wir nicht rauskommen."
Es hat uns sehr große Schwierigkeiten bereitet diesen Anruf für die Versicherung im Nachgang zu rekonstruieren damit wir eine polizeiliche Vorgangsnummer erhielten. Die Versicherung zahlte ihm im Nachhinein, nach zähen Verhandlungen, doch den Schaden.
Meine Lehre daraus: Auch wenn die Polizei nicht rauskommt, hat jeder Anruf bei der Polizei eine Vorgangsnummer ... diese sofort !! erfragen. Auch bei einem Bagatellschaden und auch zum Schutz des Unfallverursachers.
 
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judex

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Oh Mann...:cry:
.....
Ich schätze, jeder normal tickende Mensch hat sofort erfasst, was ich ausdrücken wollte.
...

Alle wissen, wie es gemeint ist.
...
Nein, Peti,

mit Deiner Wortwahl in #25, "verbrecherisch", hast Du eine Grenze überschritten,
und da wollte ich Dir nur ein bisschen heraushelfen und zugleich mit dem berühmten
Zaunpfahl winken.

Und als ich schon dabei war, habe ich eben noch ein Wenig über die Gebühren-
struktur der Anwälte abgelassen, :-)),
ich geb' ja zu, dass darin auch etwas Oberlehrerhaftes gesehen werden könnte.

Wir Zahnwälte haben halt "Biss", :cool:.
 
oerst

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R1200GSA TB
Ist das dann was für den Grenzbereich Thread?


Peti schrieb (nicht schrub)

"... nicht über die schon bald verbrecherisch teuren Anwälte Kosten generieren sollte"

Das heißt, es ist nicht verbrecherisch.

Voll vor dem Grenzbereich.
 
G

Gast43545

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überall Verbrecher !!! :cold:
 
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