Heute beim TüV

Diskutiere Heute beim TüV im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Schon beschämend, wie hier von einigen ein ganzer Berufsstand pauschal über einen Kamm negativ beurteilt wird.
Peti

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Wieiviel hochgefährliche Böcke ziehen die Herren denn jährlich so aus dem Verkehr?
Muss immer alles gleich HOCH gefährlich sein? Normale Mängel reichen ja wohl.

Den Check von Bremsen, Reifne, Lagern kann jeder halbwegs begabte selber machen bzw. eine Werkstatt beauftragen.
Die Erfahrung zeigt aber, dass kaum noch jemand mit 10 Jahren alten Fahrzeug in die Werkstatt fährt.
Und wenn ich hier zum x-ten Mal Fragen über so komplizierte Anbauten wie LED-Blinker mit Widerstand lese, zweifle ich mittlerweile doch sehr an den Fähigkeiten der Heimschrauber.

Lenkerböcken (paar Stücke Alu) braucht aus meienr Sicht weder Prüfung noch Materialgutachten.
Aha. Lenkung ist also nicht so wichtig. Schon klar.

Selbst gedreht und gefräste Teile werden für den TÜV bei Augenfälligkeit halt voherher abgebaut. :p
Du bist ja ein toller Hecht. Warum lässt Du die Teile denn nicht dran oder lässt sie prüfen und eintragen, wenn Du von deren Qualität so überzeugt bist?
 
RunNRG

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Weil so ein läppischer Kram eine horrende Kohle verschlingt.

Vom 31B Materialzeugnis, über den Festigkeitsnachweis im Werkstofflabor, über die Baumusterprüung bis zum Fahrversuch (es könnte sich ja ein hochgefährliches Fahrverhalten entwickeln, wenn der Lenker 20 mm höher kommt)

Das alles kostet mehrer Tausend Euro für solch ein Killefit-Teil!

Aber keine Angst, ich lebe noch und verwend meine Teile nur für mich, professionell gefertigt und aus vertrauenswürdiger Materialquelle.

Mein erster "Crosser" eine mit FW-Verlängerungen höhergerödelte MTX 80 mit 125 ccm hat hinsichtlich der deutlich höher belasteten Fahrwerkteile alles inkl. übelster Crosspisten überlebt. Selbst die Lenkererhöhungen, damals noch aus Hartholz probeweise gefertigt, haben so gut funktioniert ohne Bruch oder Einschränkung der Funktion, das sie an der Ruine (war nicht mehr zugelassen) bis zur Endverwertung durch den nächsten drangeblieben sind .
Genau wie die beiden Brems- und Kupplungs-Griffe aus Weichplastik, die brachen nicht bei Bodenkontakt, die bogen sich einfach (leider auch im Betrieb ziemlich)

Aber das Thema ist müßig, wer tausendprozentiger Sicherheitsfanatiker und Kritiker jeder Eigenverantwortung ist, mag auf der Sinnhaftigkeit des bestehenden Systems beharren.
 
oerst

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Zitat:"Killefit-Teil"
 
Gatower

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Ich bekenne mich :o, meine Dicke musste im Dez. 16 nach 2 Jahren zum TÜV.
Also Termin beim :) gemacht. Die Q abends abgegeben und am Mittags kam der Anruf, alles fertich :cool:
Habe eine Lenkererhöhung, einen sw Akra, PUIG Hinterradabdeckung und PUIG Scheibe dran, alles kein Problem.
Die ABE waren dabei und gut issses.

Meine letzte Erfahrung mit dem TÜV und der ER6N der Tochter, war so desastreus, dass ich die Karre nur noch bei Kawa zum TÜVen bringe. Der gute Mann meinte der LeoVince Auspuff sei ausgebrannt, er hatte ohne unser Wissen einfach mal eine Lautstärkemessung gemacht (hatten uns schon gewundert wo er die Probefahrt hinmacht). Da aber der Wert genau an der oberen Grenze war, musste er mit Murren die Plakette anbappen. Das Moppi war zu dem Zeitpunkt 6 Jahre alt und hatte 4.000 Km auf der Uhr :confused:
 
RunNRG

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Und darum geht man sinnigerweise nicht dahin, wo die Korinthenka...er sind! :)

Wobei er genau genommen im Recht sein mag, weil die Italiener bei deren Lautstärkemessungen häufig oberhalb der zulässigen Werte liegen. (die Motorrad mißts ja nach) In Südeuropa geht das halt südliche Lässigkeit durch.....:cool:
 
HaJü

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Hi
Zum Thema unzulässige LED:
Nicht alle Fehler bemerkt der TÜV.
Als ich dieses Jahr das dritte Mal (also etliche Jahre nach der Anschaffung) mit meinem Anhänger beim TÜV war sagt der "die Nebelschlussleuchte geht nicht". Nachdem ich selber (kurz nach der Anschaffung) den 7-pol. Stecker auf einen 13-pol gewechselt hatte war ich mir nicht sicher ob die Nebelschlussleuchte überhaupt belegt war.
Also die Bitte mal zu testen ob an der Fahrzeugsteckdose überhaupt Signal anliegt (auch selber eingebaut). Passt!
Dann die Rückleuchteneinheit aufgeschraubt und festgestellt: Da gibt es keine Nebelschlussleuchte! Der Platz ist vorgesehen aber es gibt weder Fassung noch Zuleitung. Kann also nicht funktionieren und mir wurde bewusst dass ich mir schon mal überlegt hatte "sowas" nachzurüsten.
Doch jetzt der Clou: "Bei diesem Zulassungsdatum muss das Ding aber eine haben!". Das dies so ist war mir dann schon klar aber meine Frage "und weshalb habe ich schon zwei mal die HU bestanden?" konnte mir auch niemand beantworten.
gerd
Ähnliche Erfahrung hatte ich beim TÜV mit Adapter 7/13-polig gemacht:

"Nebelschlußleuchte anmachen."
"Geht nicht, keine Birne drin."
"Muß aber gehen, ist Vorschrift!"
"Kann nicht gehen, weil da Dauerplus drauf ist und somit die Nebelschlußleuchte IMMER an wäre. Im übrigen war ich schon öfter mit dem Gespann hier und nie hat einer was reklamiert. Der Prüfer hätte ja entsprechend was sagen können. Ansonsten wäre es ein leichtes gewesen, mit dem Volvo meines Vaters mit 13-poliger Dose vorzufahren, dann hätte es auch funktioniert!"

Der Prüfer war zumindest so ehrlich zuzugeben, daß er das letzte Mal geprüft hatte.

War seiner Zeit der allgem. Wechsel von Feder- auf Jägersystem (7/13)-polig.

Keinen Eintrag im Prüfbericht, Stempel drauf und ab nach Hause
 
HaJü

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.....
Du bist ja ein toller Hecht. Warum lässt Du die Teile denn nicht dran oder lässt sie prüfen und eintragen, wenn Du von deren Qualität so überzeugt bist?
Hast Du schon mal Teile oder Geräte prüfen lassen?

Da stehen Kosten nicht im Verhältnis zum Werkstück! Aber das hat RunNRG in #23 ja hinreichend erklärt.

Andersrum stellen sich mir die Haare bei manchen Sachen, die eine bestimmte TÜV-Institution geprüft und abgesegnet hat. Über deren Prüfqualitäten gab es schon kritische Sendungen.

Hierbei geht es oft nur um Kohleziehen und Darstellung der Daseinsberechtigung und hat mit Qualität gar nix zu tun
 
Werner-R80

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Ich bin schon der Meinung das die Prüfer genau sein sollen. Wenn man ein gebrauchtes Fahrzeug kauft mit der Bescheinigung "TÜV neu" dann denkt man doch dass dieses Fahrzeug keine Mängel hat und sonst auch alles ok ist. Man verlässt sich drauf.

Hatte mal einen Bus und erst beim 2. TÜV sagte man mir das die Reifen inkl. Felgen für dieses Fahrzeug nicht zulässig sind. Ich hatte damals den Bus neu gekauft und diese Bereifung war vom Hersteller her drauf. Da schaut doch keiner drauf ob diese Räder für dieses Fahrzeug zulässig sind oder nicht.
Der Fahrzeughändler hat diese dann eintragen lassen.
 
Henryt

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Schon interessant wie die HU Prüfung beurteilt wird. Stellt der Prüfer den Mangel nicht fest oder übersieht ihn geflissentlich, ist er halt ein Depp. Andererseits, wenn er Mängel feststellt ist er einer der üblichen Korinthenk acker.
 
Henryt

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"Ich bin schon der Meinung das die Prüfer genau sein sollen. Wenn man ein gebrauchtes Fahrzeug kauft mit der Bescheinigung "TÜV neu" dann denkt man doch dass dieses Fahrzeug keine Mängel hat und sonst auch alles ok ist. Man verlässt sich drauf."
Darüber denken kann man schon, sich darauf verlassen ist fahrlässig.
 
juekl

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Peti

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Verstehe jetzt auch nicht so richtig, warum das Finden von berechtigten Mängeln gleich Korinthenk.ackerei sein soll...
Hatte noch nie dicken Stress beim TÜV. Und wenn es mal Mängel gab, wurde darüber gesprochen, ein "Geringe Mängel"-Vermerk gemacht und gut. Deswegen reißen die einem ja nicht gleich die Rübe ab.

Der Ruf der Prüfer ist schlechter als die Realität, weil sich eben nur negative Geschichten verbreiten.
Von den vielen zugedrückten Augen will keiner was wissen.


Hast Du schon mal Teile oder Geräte prüfen lassen?
Da stehen Kosten nicht im Verhältnis zum Werkstück!
Ja genau. Das ist richtig teuer.
Und wenn man sich das mal bewusst macht, kann man es vielleicht auch nachvollziehen, warum manche Teile im Zubehör nun mal soviel kosten, wie sie kosten.
 
RunNRG

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In D ja.

Davon lebt ja der Chinahandel, der dann günstig nachgefertigte Stücke (wie z.B. Hebel) für einen Bruchteil des Preises anbietet.

Beim Kupplungshebel hätte ich da noch nicht mal ein Problem mit....
 
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@ juekl
Hast du Implantate?
..... meinst Du die Dinger unten rechts und links an der 12-er BMW :D?

Oder das implantierte Getriebe :cool:?

Regel, Gesetze, Vorschriften sind gut ........... aber irgendwann erreicht man eine Grenze, da sind es zu viele.
 
Heidekutscher

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Ich denke, dass es unerläßlich im Sinne einer ordentlichen Beurteilung ist, den Sachverhalt zu kennen und auch die Denke, die hinter jeder positiven oder negativen Bewertung gestanden hat. Wir sollten auch nicht vergessen, welchem Druck die "siegelführende" Truppe ausgesetzt ist. Mal eben wieder ein paar Fahrzeuge in einem Autohaus prüfen wirkt auf den ersten Blick erstmal nicht als so schwierige Aufgabe wenn man sein Fach beherrscht.
Wenn dann aber jemand dahinter steht und kundtut, dass man das Fahrzeug gerade verkauft hat und es daher nicht zwingend viele Mängel braucht, oder aber wenn etwas gefunden wird, was man zwar nicht jetzt sofort, aber sehr wohl am anderen Tag richten könne, kommt bestimmt der Herzenwunsch nach einer vorab anbringbaren Plakette auf. Dann wird es ungemütlich für den Prüfer. Ich persönlich habe sehr viel gegen schon kleinste Versuche der Beeinflussung!
 
Werner-R80

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Ist immer so ........ wennich etwas Regelkonfom mache brauch ich mich nicht wundern oder ärgern wenn die Rennleitung oder der TÜV das beanstandet. Da sind dann nicht die schuld sondern ich allein.
 
gerd_

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"Eine nicht funktionierende Fernlichtkontrollleuchte ist als schwerer Mangel zu werten". Das ist nicht von mir sondern eine Vorgabe weil die Gebühreneingänge bei den unzähligen Prüforganisationen immer geringer werden. Der Schwachsinn einer Gebührenerhöhung um die Airbags zu prüfen ist schon fast die Krönung. Ein Airbag lässt sich nur prüfen indem man ihn auslöst!
"Es gibt noch viel abzuzocken gehen wir es an!" Die entsprechenden Lobbyisten machen ihren Job gut.
Nimmt man das Eingangsstatement als Muster und darf wegen einer solchen Sache das zweite Mal vortanzen, so weiss man weshalb es sinnvoll sein kann die HU in einer Werkstatt machen zu lassen.
Andererseits sind die "TÜVies" anscheinend blind wenn es darum geht was alles an Lichtchen an ein Fahrzeug gedengelt wird. Damit spiele ich (ausnahmsweise :-)) nicht auf diejenigen an die ständig mit "wichtigen" Nebelleuchten unterwegs sind. Die schalten sie bei der HU (hoffentlich) aus. Interessanter sind nachgerüstete Tagfahrleuchten die tagsüber blenden SOLLEN. Beim Einschalten des Fahrlichts müssten sie eigentlich verlöschen. Tun sie aber oft nicht und so blenden sie nachts "wie Sau". Eine Variante wäre es sie beim Einschalten des Fahrlichtes zu dimmen und so als Begrenzungsleuchten (vulgo "Standlicht") zu verwenden. Dazu müssten die Dinger serienmässig vom Hersteller verbaut und in der ABE genannt sein. Derzeit ist mir kein Hersteller bekannt dessen Nachrüstteile in dieser Art zugelassen wären oder wenigstens die Möglichkeit zum Dimmen böten.
In der Art ist das das Gleiche wie breite, für einen Autotyp zugelassene "Sonderräder". Da gibt es abenteuerliche Konstruktionen zu sehen. In der Kurve sitzt da die Kante des Radkastens auf dem Reifen auf obwohl bereits knallharte "Hoppelfederbeine" verbaut sind. Auf meine Frage kam die lapidare Antwort "die haben eine Zulassung!".
Dass eine andere Vorschrift aussagt die Radkästen hätten einen bestimmten Teil des Reifenumfangs zu bedecken scheinen einige Prüfstellen vergesssen zu haben.
Aber ob es eine Prüfstelle übersieht oder "übersieht" ist eigentlich egal. Im Gegensatz zu dem Hirni würde ich so nicht fahren!
Als ich anno tobak (zu Zeiten des TÜV-Monopols) mal mit "Breitreifen" (195 statt 165) auf dem 02er BMW vorfuhr holte der nette TÜVie 4 "absolut ausgewachsene" Kollegen aus der Prüfstelle, stopfte sie und sich in mein Auto (wahrscheinlich war die Karre dann überladen) und fuhr dann wie ein Bekloppter am Lenkanschlag im Kreis. Bestanden? Nö, er kam auf die Idee aus dieser Situation heraus voll in die Bremse zu treten und schon streifte die Reifenflanke für den Bruchteil einer Sekunde im Radhaus.
"Is so nicht!" wunderte mich dann kaum.
Mein Argument er hätte einen Fahrzustand herbeigeführt der in der Praxis "irre" sei und das Rad eines Serienfahrzeug hätte schon "2 Stunden" vorher angelegen brachte ihn nur zur Aussage "dafür haftet BMW, für die Abnahme in diesem Zustand halte ich den Kopf hin! Freigängig in jedem Fahrzustand ist gefordert." Auf meine Frage was ich tun könnte ohne die hässlichen Verbreiterungen des Turbos zu montieren oder die Sperre aus dem HAG zu bauen bekam ich zu hören "wieso Sperre?". "Ganz einfach. Wenn ich die Sperre rausbaue haben Sie nicht genug Vortrieb um den Zustand zu erreichen. Das Auto war ja schon auf 3 Rädern!". Die Idee "Kotflügelkanten umbördeln" nahm er zurück (waren sie bereits) und schlug dann vor: "Machen Sie doch Scheiben unter die Federbeinaufnahmen, dann kommt er etwas höher, viel fehlt ja nicht."
Ich im Kofferraum abgetaucht, die bewussten Scheiben rausgezerrt und gesagt "ich dachte die sind verboten?". "Nö, steht nirgendwo" und machte die Plakette drauf. Meiner Frage "Äh, nicht nochmal kommen?" folgte " Heimfahren, Scheiben drunter, herfahren, abnehmen, heimfahren, Scheiben wieder raus. Das können wir uns sparen."
Anscheinend war er insgeheim schon vorher überzeugt, dass die Vorschrift "eigentlich" erfüllt sei.
Heute gehen die Prüfer wahrscheinlich auf eine Fortbildung mit dem Titel "Wie finde ich etwas auf einfache Art und Weise?" und arbeiten das dann solange ab bis ihr Chef merkt, dass weniger Kundschaft kommt weil sich die "Einnahmequelle" herumgesprochen hat.
Dann wird's etwas grosszügiger und die Lobbyisten finden neue "Aufgaben".
gerd
 
Heidekutscher

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Gefällt mir nicht! Und ja, ich weiß, muß ja auch nicht!:(
 
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