Metzler Tourance Next für GS freigegeben?

Diskutiere Metzler Tourance Next für GS freigegeben? im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; dann nimm sie doch da weg, wo sie hingesteckt wurde.
Pitcougar

Pitcougar

Dabei seit
18.04.2012
Beiträge
102
Ort
Milchstrase, Planet Erde, Europa, Deutschland, Saa
Modell
R1200GS LC Adventure Weiss
Also Leute, ich habe vergangenes Jahr 13500 km mit dem TN auf der Adv. hinter mich gebracht und war begeistert. Der A3 ist direkt runter geflogen. Der hat nach 100 km genervt. Hab jetzt ne Neue und die hat wieder den TN drauf.
und die Diskussion Freigabe und Empfehlung, naja. Mir egal. Gesetz und Versicherung könne nichts machen, ist erlaubt und macht keine Probleme.

Sparkie, lass dich nicht von Versicherern abschrecken. Da zählt COC und Zul. Besch. Teil II.
 
Spark

Spark

Dabei seit
24.11.2010
Beiträge
3.972
Ort
in der Wetterau
Modell
R 1200 GS(LC) ADV & R 1250 RT
Ich habe für mich nach mehreren Sätzen TN auf meiner 2013er GS nun einen besseren Reifen als den TN gefunden: MPR4-Trail...ist inzwischen auf unserer K25, K50 und demnächst auf meiner K51 montiert.
 
IamI

IamI

Dabei seit
26.09.2007
Beiträge
1.769
Ort
Purkersdorf
Modell
K51 (2015); K14 (2002); K25 (2005); K48 (2019) - und zwei Vespas (1961)
...und das berechtigt dich hier wie ein Prolet aufzutreten...ein wenig mehr Respekt
Ser's,

lieber Spark - mit allem Respekt:

Ich kapier' einfach nicht, wieso ihr euch - nach Klärung der Angelegenheit - noch immer auf diese dämliche Reifenfreigabe versteift.

Es ist Fakt,, dass diese nicht erforderlich ist.

Ich habe grundsätzlich Respekt vor allen Lebewesen, auch vor denen, die Fragen stellen, die schon oft beantwortet wurden, ich stelle nämlich selbst manchmal Fragen, die schon beantwortet wurden.

Ich habe mehrfach mit wohl gewählten Worten deine Frage vollumfänglich beantwortet - auch wenn die Antwort deine Erwartungshaltung nicht erfüllt hat, war sie dennoch sachlich korrekt!

Aber nach Hinweis, dass eine Sache gewissen Gegebenheiten unterliegt, dann noch immer stur auf der eigenen Position (inzwischen aber argumentativ nicht mehr haltbar) zu beharren und weiterhin auf eine deinem Sinne/Erwartung entsprechende Beantwortung insitieren - da beginnt bei mir der Repekt zu bröseln.

Wenn man feststellt, dass eine Sache so nicht geht, dann mehrmals - trotz gleichbleibenden Ergebnisses - weiter versuchen, das ist - mit Verlaub - wenig hilfreich und zeigt auch nicht von großem Lernvermögen.

Dann schrei ich halt - aber mehr aus Verzweiflung ob der dargebotenen Ignoranz als vor mangeldem Respekt.

Liebe Grüße
Wolfgang
 
Spark

Spark

Dabei seit
24.11.2010
Beiträge
3.972
Ort
in der Wetterau
Modell
R 1200 GS(LC) ADV & R 1250 RT
Ser's,

lieber Spark - mit allem Respekt:

Ich kapier' einfach nicht, wieso ihr euch - nach Klärung der Angelegenheit - noch immer auf diese dämliche Reifenfreigabe versteift.

Es ist Fakt,, dass diese nicht erforderlich ist.

Ich habe grundsätzlich Respekt vor allen Lebewesen, auch vor denen, die Fragen stellen, die schon oft beantwortet wurden, ich stelle nämlich selbst manchmal Fragen, die schon beantwortet wurden.

Ich habe mehrfach mit wohl gewählten Worten deine Frage vollumfänglich beantwortet - auch wenn die Antwort deine Erwartungshaltung nicht erfüllt hat, war sie dennoch sachlich korrekt!

Aber nach Hinweis, dass eine Sache gewissen Gegebenheiten unterliegt, dann noch immer stur auf der eigenen Position (inzwischen aber argumentativ nicht mehr haltbar) zu beharren und weiterhin auf eine deinem Sinne/Erwartung entsprechende Beantwortung insitieren - da beginnt bei mir der Repekt zu bröseln.

Wenn man feststellt, dass eine Sache so nicht geht, dann mehrmals - trotz gleichbleibenden Ergebnisses - weiter versuchen, das ist - mit Verlaub - wenig hilfreich und zeigt auch nicht von großem Lernvermögen.

Dann schrei ich halt - aber mehr aus Verzweiflung ob der dargebotenen Ignoranz als vor mangeldem Respekt.

Liebe Grüße
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
wir sind doch gar nicht so weit auseinander...
Fakt ist..und auch so von mir bestätigt...man braucht keine Reifenfreigabe wenn man die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in DE) vorgegebenen Reifenspezifikationen (Geschw. Traglast, Bauart & Dimensionen etc. ) einhält. Da haben wir die gleiche Auffassung und Sichtweise.

Wenn jedoch der Reifenhersteller selber ausdrücklich in seinem Schreiben auf die nicht erforderliche Reifenfreigabe unter o.g. Grundsätzen verweist, dann ist das m.E. nicht in Einklang mit der zeitgleich verweigerten Empfehlung (Nicht Freigabe !!) des Reifens für das Fahrzeug zu sehen.
Rein juristisch ist das eine Einschränkung der Produkthaftung seitens des Herstellers...unabhängig von der gesetzlich (StVO) zugelassenen Verwendung des Reifens für das Fahrzeug.
Da in unserer Rechtsprechung widersprüchliche Gesetzesregelungen nicht vorkommen sollten /dürften..müsste der Hersteller aufgefordert werden seine ausstehende Empfehlung zur Verwendung des TN auf der GSA umgehend auszusprechen...und da zögert er zur Zeit und will seine Tests des TN auf der GSA abwarten. Da die Produkthaftung (das in Verkehr bringen von Waren und Gütern) von der StVO getrennt ist, kann die Produkthaftung seitens des Herstellers trotzdem ausgesetzt werden.

Die Haftpflichtversicherung wird in jedem Schadensfall zahlen müssen sofern die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges durch die Verwendung eines Reifens nicht erloschen ist. Da wir bei der K50/K51 keine Reifenbindung haben ist somit nur die in er Zulassungsbescheinigung Teil 1 aufgeführte Reifenspezifikation einzuhalten...was bei Verwendung des TN auf der GSA gegeben ist.

Ob sich die Versicherung in einem Haftpflichtschadensfall den finanziellen Schaden vom Reifenhersteller bei Versagen des Reifens erstatten lassen kann, obwohl er eine Produkthaftungsbeschränkung ausgesprochen hat..bleibt abzuwarten.
Inwieweit der Kraftfahrzeugführer oder Versicherungsnehmer in einem Schadensfall von einem ordentlichen Gericht eine Teilschuld angelastet bekommen kann, da er wissentlich den Reifen genutzt hat obwohl ihm bekannt ist das der Reifenhersteller die Verwendung des Reifens auf seinem Fahrzeug derzeit nicht empfiehlt...bleibt ebenfalls abzuwarten.
Je nachdem eine Teilschuld seitens eines ordentlichen Gerichtes zugeteilt wird, hat die Haftpflichtversicherung die rechtliche Möglichkeit einer Selbstbeteiligung des Fahrzeughalters/Versicherungsnehmers zu verlangen, d.h. der Schaden wird nicht vollumfänglich von der Versicherung getragen.

@ alle denen diese Diskussion auf den Senkel geht...ihr braucht ja nicht mehr mitlesen ;-))

Gruß
Dirk
 
IamI

IamI

Dabei seit
26.09.2007
Beiträge
1.769
Ort
Purkersdorf
Modell
K51 (2015); K14 (2002); K25 (2005); K48 (2019) - und zwei Vespas (1961)
Ser's,

soweit klar.

Ich glaube aber, dass es einen gewaltigen Unterschied gibt zwischen "verweigerter Empfehlung" und "Nicht Freigabe".

Es bedarf schon einer eindeutigen Negativaussage (also im Sinne von "kann nicht verwendet werden" oder "bei Verwendung des Reifens auf dem Fahrzeug übernimmt der Hersteller keine Haftung").

Das nicht Aussprechen einer Positivaussage (vulgo Freigabe) ist sicherlich keine Negativaussage.
("Es scheint die Sonne heute nicht" bedeutet nicht "Es regnet").

Da sollte man die Kirche im Dorf lassen.

Und die Produkthaftung wird der Hersteller so und so nicht los, außer er gibt diese Negativaussage allgemein verständlich und kenntlich (zB durch Aufdruck auf den Beipackzettel)

Nichts desto trotz bleibt es natürlich dir überlassen, wie du für dich mit den Aussagen des Herstellers umgehst.

Liebe repsektvolle Grüße

Wolfgang
 
Hansemann

Hansemann

Dabei seit
17.04.2006
Beiträge
5.166
Ort
Nähe Kaiserslautern
Na ja, wie Dirk damit umgeht, hat er ja geschrieben: MPR4 auf allen drei Motorrädern, da er ihm besser liegt, bzw. er ihn für besser hält (Ich übrigens auch) aber das ist ja nicht Gegenstand des Threads hier.

Hier gehts mMn eher um den letzten Rest Rechtsunsicherheit was die Produkthaftung angeht. So wie ich das bisher verfolgt habe, scheint es da mangels Anlass noch keine höchstrichterliche Entscheidungen zu geben.

Das kann jeder für sich selbst bewerten und sein Verhalten danach ausrichten.

Man kann sich natürlich fragen, warum es da noch keine Urteile mit Bindungswirkung für nachgeordnete Instanzen gibt.
Gibt es keine Schadenersatprozesse, bei denen eine fehlende Freigabe (es gibt Motorräder mit Reifenbindung) oder fehlender Empfehlung des Reifenherstellers für die Moppeds ohne Reifenbindung? Schließlich müssen alle Reifen ja die Mindestanforderungen der R75 erfüllen.

Werden solche Prozesse "vermieden"?

Ich weiß es nicht! Ich hatte aber absolut keine Probleme mit dem Dunlop RS2, für den eine ähnliche Situation gilt, laut Freigabe von Dunlop auch für die LCA zugelassen, auf der Webseite zwar nicht ausgeschlosen, aber auch nicht "empfohlen. Der RS2 hat nach einer unerwarteten Einfahrzeit sehr gut funktioniert (obwohl ich auch in diesem Fall um .........sbreite den MPR4 vorziehe)

Mein Fazit: Bis auf Karoo3, Next und RS2 haben ja alle in den Reifengrößen für die LC/LCA erhältlichen Reifen eine Freigabe für die LCA, was die neuen Reifen , die angeblich kommen sollen wie Heidenau, Pirelli und der Nachfolger vom T91 angeht, wird man sehen müssen.

Ich werd auf jeden Fall von der Freiheit, keine reifenbindung für die LCA beachten zu müssen Gebrauch machen.

Ich werde über keinen die Nase rümpfen, der lieber auf die Empfehlungen der Reifenhersteller vertraut.
 
Olmimoe

Olmimoe

Dabei seit
01.09.2009
Beiträge
157
Modell
R1250GS Exclusive
Hier mal die Freigaben (Ausschnitte) vom Dunlop Trailsmart für die alte GS und neue GS auf einem Blick.

Für die alte gibt es eine Bescheinigung. Für die neue nur eine Empfehlung welche auch nicht mitgeführt werden muss. Ich denke das sollte auch den letzten Zweifler davon überzeugen, dass für die neue GS keine Freigabe mehr notwendig ist.

Unbenannt-7.jpg
 
Heidekutscher

Heidekutscher

Dabei seit
23.08.2010
Beiträge
5.187
Ort
Munster
Modell
GSA 1250 seit 2/19
Ich glaube, das hatten wir schon.
 
Thema:

Metzler Tourance Next für GS freigegeben?

Metzler Tourance Next für GS freigegeben? - Ähnliche Themen

  • Metzler Tourance Next

    Metzler Tourance Next: Wo in der Umgebung Fraport Schwanheim bekomm ich den kurzfristig? Danke Sturmi
  • Metzler Tourance Next 2 - wann verfügbar?

    Metzler Tourance Next 2 - wann verfügbar?: Hat gier jemand Infos, wann der MTN2 lieferbar sein wird?
  • Erledigt Metzler Tourance Next Vorderreifen

    Metzler Tourance Next Vorderreifen: Ich habe nach Reifenwechsel einen Metzer Tourance Next von der 28 woche aus 2020 übrig. Größe 120/70 R19. Der Reifen ist noch gut und hat noch...
  • Erledigt Metzler Tourance Next Satz in 110/80 R19 M/C 59 V, KW4416, 150/70 R17 M/C 69V KW5018

    Metzler Tourance Next Satz in 110/80 R19 M/C 59 V, KW4416, 150/70 R17 M/C 69V KW5018: Da ich auf meinem neuen Bock gleich meinen Lieblingsreifen haben wollte, habe ich diesen Satz hier günstig zu veräußern. Metzler Tourance Next...
  • Biete R 1200 GS LC Reifen Metzler Tourance Next 120/70 und 170/60

    Reifen Metzler Tourance Next 120/70 und 170/60: Biete Metzler Tourance Next vorne 120/70 R19 ca 4mm Profil Dot 49/14 hinten 170/60 R17 ca 4mm Profil. Dot 03/15...
  • Reifen Metzler Tourance Next 120/70 und 170/60 - Ähnliche Themen

  • Metzler Tourance Next

    Metzler Tourance Next: Wo in der Umgebung Fraport Schwanheim bekomm ich den kurzfristig? Danke Sturmi
  • Metzler Tourance Next 2 - wann verfügbar?

    Metzler Tourance Next 2 - wann verfügbar?: Hat gier jemand Infos, wann der MTN2 lieferbar sein wird?
  • Erledigt Metzler Tourance Next Vorderreifen

    Metzler Tourance Next Vorderreifen: Ich habe nach Reifenwechsel einen Metzer Tourance Next von der 28 woche aus 2020 übrig. Größe 120/70 R19. Der Reifen ist noch gut und hat noch...
  • Erledigt Metzler Tourance Next Satz in 110/80 R19 M/C 59 V, KW4416, 150/70 R17 M/C 69V KW5018

    Metzler Tourance Next Satz in 110/80 R19 M/C 59 V, KW4416, 150/70 R17 M/C 69V KW5018: Da ich auf meinem neuen Bock gleich meinen Lieblingsreifen haben wollte, habe ich diesen Satz hier günstig zu veräußern. Metzler Tourance Next...
  • Biete R 1200 GS LC Reifen Metzler Tourance Next 120/70 und 170/60

    Reifen Metzler Tourance Next 120/70 und 170/60: Biete Metzler Tourance Next vorne 120/70 R19 ca 4mm Profil Dot 49/14 hinten 170/60 R17 ca 4mm Profil. Dot 03/15...
  • Oben